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Schrecken und Getümmel heranritt. (11) Am folgenden Tage trieb er die Feinde in einem fast regelmäßigen (förmlichen) Treffen in die Verschanzungen hinein. Hierauf wurde er zurückgerufen, da ein Aufstand unter den Numidiern im Lager entstanden war, weil ungefähr 300 von ihnen nach Heraklea Minoa fortgezogen waren, und als er aufbrach, um sie zu besänftigen und zurückzurufen, soll er die Anführer dringend ermahnt haben, in seiner Abwesenheit sich nicht mit dem Feinde in einen Kampf einzulaffen. (12) Darüber waren beide Anführer unwillig, besonders Hanno, der schon vorher auf den Ruhm des Muttines eifersüchtig war; Muttines seze ihm eine Grenze, der entartete Afrikaner dem karthagischen Feldherrn, der vom Senate und Volke geschickt worden sei! (13) Und er trieb den zögernden Epicydes an, den Fluß zu überschreiten und in die Schlacht auszuziehen: denn wenn sie den Muttines erwarteten und ein zweites Schlachtenglück ihnen zu Theil geworden wäre, so würde der Ruhm ohne Zweifel dem Muttines gehören.'

CAP. XLI.

(1) 'Und in der That befiehlt Marcellus, da er es für unwürdig hielt, daß er, der den auf den Sieg bei Cannä bauenden Hannibal von Nola zurückgetrieben hätte, diesen zu Lande und zu Waffer von ihm besiegten Feinden weichen solle, den Soldaten, eiligst die Waffen zu ergreifen und mit den Feldzeichen auszurücken. (2) Während er das Heer ordnet, jagen aus der Schlachtreihe der Feinde zehn Numidier mit verhängtem Zügel heran und melden, daß ihre Landsleute, theils in Folge des Aufstandes, durch welchen 300 aus ihrer Zahl nach Heraklea fortgezogen wären, (3) theils weil sie sähen, daß ihr Befehlshaber von den Anführern, welche ihn um seinen Ruhm beneideten, grade am Tage des Kampfes weggeschickt worden wäre, im Kampfe sich ruhig verhalten würden. (4) Das treulose Volk hielt seine Zusage. Daher wuchs einerseits den Römern der Muth, nachdem eine schnelle Nachricht durch die Reihen geschickt war, daß der Feind von der Reiterei im Stich gelaffen worden sei, welche sie am meisten gefürchtet hatten; andrerseits wurden die Feinde erschreckt, da, abgesehen davon,

daß sie schon durch den größten Theil ihrer Streitkräfte nicht unterstüßt wurden, ihnen auch die Furcht eingejagt war, daß sie von ihrer eigenen Reiterei angegriffen werden würden. (6) Daher bedurfte es keines großen Kampfes; das bloße Schlachtgeschrei und der erste Angriff entschied die Sache. Die Numidier hatten beim Zusammenstoß ruhig auf den Flügeln gestanden; und als sie die Ihrigen die Flucht ergreifen sahen, begleiteten sie dieselben nur eine kurze Zeit auf der Flucht; (7) und nachdem sie gesehen hatten, wie Alle in eiligem Zuge Agrigent zu erreichen suchten, zerstreuten sie sich selbst, aus Furcht vor der Einschließung, nach allen Seiten in die benachbarten Städte. Viele tausend Menschen wurden getödtet und gefangen genommen, und auch acht Elephanten. Dies war der lezte Kampf des Marcellus in Sicilien. Von da kehrte er siegreich nach Syrakus zurück.'

(8) 'Schon war das Jahr fast zu Ende. Daher beschloß der Senat, daß der Prätor Publius Cornelius nach Capua an die Consuln einen Brief schicken sollte, so lange Hannibal fern wäre, (9) und kein Unternehmen von großer Entscheidung ausgeführt würde, sollte der Eine von ihnen, wenn es ihm so gut schiene, nach Rom kommen, um die Wahl der Behörden vorzunehmen. (10) Als die Consuln das Schreiben erhalten hatten, verabredeten sie unter einander, daß Claudius die Comitien abhalten, Fulvius bei Capua bleiben sollte. (11) Zu Consuln wählte Claudius den Gnêus Fulvius Centimalus und den Publius Sulpicius Galba, Sohn des Servius, welcher vorher kein kurulisches Amt bekleidet hatte. (12) Darauf wurden zu Prätoren gewählt Lucius Cornelius Lentulus, Marcus Cornelius Cethegus, Gaius Sulpicius, Gaius Calpurnius Piso. Dem Piso wurde die Stadtgerichtsbarkeit übertragen, dem Sulpicius wurde Sicilien, dem Cethegus Apulien, dem Lentulus Sardinien zu Theil. Den Consuln wurde das Commando für ein Jahr verlängert.'

Sechsundzwanzigstes Buch.

Inhalt. Vertheilung der Amtsbereiche für das neue Jahr (543 = 211) (Kap. 1). — Anordnungen über Hispanien (2, 1—6). — Prozeß des Gnêus Fulvius (2, 7—3). Belagerung Capua's (4—6). Hannibals Zug vor Rom (7-11). Eroberung Capua's (12-16). — Lage der Dinge in Hispanien (17). — Wahl des Publius Cornelius Scipio zum Feldherrn in Hispanien (18 u. 19). begibt sich nach Tarraco (20, 1-6).

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7-11). Insel (21).

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Er

Ereignisse vor Tarent (20, Marcellus' Rückkehr aus Sicilien; Verhältnisse auf der Wahlen und Anordnungen in Rom (22 u. 23). — Verhältnisse in Griechenland (24-26, 4). Verhältnisse in Rom (26, 5-28). Verhandlungen über die Siculer (29—32). Verhandlungen über die Campaner (33 u. 34). Beiträge zur Bemannung der Flotte (35 u. 36). Lage der kriegführenden Parteien (37). lapia an die Römer (38). Seeschlacht bei Tarent (39). Ende des Krieges in Sicilien (40). — Scipio's Heldenthaten in Hispanien; Eroberung von Neukarthago (41-51). Das 26. Buch umfaßt das Kriegsjahr 543 d. St.

CAP. I.

Außerordentliche Uebersicht über die Uebergabe der Stadt Sa

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= 211 v. Chr.

(1) 'Als die Consuln Gnêus Fulvius Centimalus und Publius Sulpicius Galba an den Iden des März ihr Amt angetreten hatten, beriefen sie den Senat in das Capitolium und befragten die Väter liber die Staatsangelegenheiten, über die Führung des Krieges, über die Amtsbereiche und über die Heere. (2) Den Consuln des vorigen Jahres, Quintus Fulvius und Appius Claudius, wurde der Oberbefehl verlängert, und die Heere, welche sie hatten, zuerkannt, und es wurde hinzugefügt, daß sie von Capua, welches sie belagerten, nicht eher abziehen sollten, als bis sie es erobert hätten. (3) Diese Sorge beschäftigte damals die Römer ganz besonders, nicht blos aus Zorn, der niemals gegen einen Staat gerechter war, (4) als weil es schien, als

ob die so berühmte und mächtige Stadt, sowie sie durch ihren Abfall mehrere Völkerschaften mit fortgeriffen hatte, ebenso, wenn sie wieder erobert wäre, die Gemüther wiederum zur Achtung vor der alten Herrschaft hinneigen werde. (5) Auch den Prätoren des vorigen Jahres, dem Marcus Junius in Etrurien und dem Publius Sempronius in Gallien, wurde der Oberbefehl mit den beiden Legionen, welche sie gehabt hatten, verlängert; (6) verlängert wurde er auch dem Marcus Marcellus, damit er als Proconsul in Sicilien mit dem Heere, welches er hatte, den Krieg völlig zu Ende führe. (7) Wenn er Ergänzungsmannschaft nöthig hätte, sollte er sie von den Legionen ergänzen, welche der Proprätor Publius Cornelius in Sicilien befehligte, (8) wenn er nur keinen Soldaten aus der Zahl derer wählte, welchen der Senat die Entlassung und die Rückkehr ins Vaterland vor Beendigung des Krieges verweigert hätte. (9) Dem Gaius Sulpicius, welchem Sicilien zugefallen war, wurden die beiden Legionen, die Publius Cornelius gehabt hatte, zugewiesen und Ergänzungsmannschaft aus dem Heere des Gnêus Fulvius, welches im vorigen Jahre in Apulien auf schreckliche Weise niedergehauen und in die Flucht ge= schlagen worden war. (10) Für diese Klasse Soldaten hatte der Senat daffelbe Ende des Kriegsdienstes wie für die cannensischen Soldaten festgesetzt. Zur Beschimpfung Beider wurde noch hinzugefügt, daß sie nicht in den Städten überwintern sollten, und ihr Winterlager keiner Stadt näher als 10000 Schritt errichten sollten. (11) Dem Lucius Cornelius in Sardinien wurden die beiden Legionen gegeben, welche Quintus Mucius befehligt hatte; Ergänzungsmannschaft, wenn solche nöthig wäre, wurde den Consuln befohlen auszuheben. (12) Dem Titus Otacilius und Marcus Valerius wurde die Küste von Sicilien und Griechenland mit den Legionen und Flotten, welche sie befehligten, zu» erkannt. Griechenland hatte 50 Schiffe mit einer Legion, Sicilien 100 Schiffe mit zwei Legionen. (13) Mit 23 römischen Legionen wurde in diesem Jahre der Krieg zu Wasser und zu Lande geführt.'

1. Consules cum idibus Martiis magistratum inissent, der Tag, an welchem die neugewählten Consuln ihr Amt antraten, ist nicht immer derselbe gewesen, sondern hat vielfach gewechselt. Im Allge=

meinen gilt, daß, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme nöthig machten, zum Amtsantritt nur Kalendae oder Idus gewählt wurden; aber in sehr verschiedenen Monaten, so daß nicht weniger als acht oder neun verschiedene Zeiten des Antritts genannt werden, von denen allen auch, zum Theil mit Sicherheit, zum Theil mit Wahrscheinlichkeit die Jahre, da die Veränderung eintrat, und die Umstände, welche sie veranlaßten, sich nachweisen laffen, bis zulezt die Kalenden des Januar feststehend als Amtsantrittszeit galten. Die erwähnten verschiedenen Termine sind in chronologischer Reihe folgende (nach Becker's Röm. Alterth. II. 2. S. 102):

seit dem

Jahr der Stadt 245-261 (= 509-493 v. Chr.): Idus

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Septembres,

261-275 (=493-479 v. Chr.): Kalendae Septembres,

275-303 (= 479–451 v. Chr.): Kalendae Sextiles,

303-305(-451-449 v. Chr.): Idus Maiae, 305 od. 311-354(-449 od. 443-400 v. Chr.): Idus Decembres,

354— (wahrsch.) 357 (= 400— wahrsch. 397 v. Chr.): Kalendae Octobres, 357-425 (u. wahrsch.) 427 (= 397—329 u.

wahrsch. 327 v. Chr.): Kalendae Quinctiles (bei manchen Zweifeln wegen der Zwischenjahre),

427-531 (= 327–223 v. Chr.) unbekannt, 531-601 (= 223-153 v. Chr.): Idus Martiae,

601 (= 153 v. Chr.): Kalendae Ianuariae. senatu in Capitolium vocato, die erste Sißung im neuen Jahre fand immer auf dem Capitolium statt; vgl. 23, 31, 1: senatus, quo die primum est in Capitolio consultus; und unten 30, 27, 1: principio insequentis anni M. Servilius et Ti. Claudius senatu in Capitolium vocato de provinciis retulerunt.

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