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quod datur otii lubentius in philosophia consumere consuevimus, tamen tua nos, C. Herenni, voluntas commovit ut de ratione dicendi conscriberemus. 4, 69 simul lubenter exercemur (Herennius und der Verfasser) propter amicitiam, cuius initium cognatio fecit, cetera philosophiae ratio confirmavit. 3, 3 si quando de re militari aut de administratione reip. scribere velimus. 4, 17 haec qua ratione vitare possimus in arte grammatica ... dicemus. Der Vf. steht auf seiten der Volkspartei. Vgl. das Sündenregister welches er in dem letzten Beispiel der adnominatio 4, 31 der Nobilität vorhält oder die Schilderung der Ermordung des Ti. Gracchus 4, 68 als Beispiel der demonstratio. WWFOWLER, a0. RvSCALA, JJ. 131, 221. Das sehr schlecht überlieferte zweite Beispiel der brevitas (4, 68) wird gewöhnlich (s. auch WEIDNER zu Cic. art. rhet. p. XVII) auf Sulla bezogen. Dann müßte man die Abfassung, wenigstens des letzten Buches, bis etwa ins J. 674/80 hinabrücken, eine Annahme welche in große Schwierigkeiten verwickelt. Diese fallen weg wenn man jenes exemplum (mit JORDAN, KRÖHNERT, BOCHMANN 20., WWFOWLER, journ. of phil. 10, 197) auf Marius deutet. Dann sind der Tod des Sulpicius 666/88 (s. § 153, 5) und des Marius 668/86 die jüngsten in dieser Rhet. ad Her. erwähnten Ereignisse. Daß das Werk vor 672/82 geschrieben ist läßt sich vielleicht aus 1, 20 schließen. Um 670/84 las dasselbe bereits Cicero (s. A. 3).

3. Zahlreiche Partien des Werkes sind wörtlich benützt von Cicero in seiner Jugendschrift Rhetorica (de inventione); s. § 182, 1, 3. Die Dreiteilung der insinuatio zB., welche ad Her. 1, 16 als neu und als eigene Erfindung bezeichnet ist, wird von Cic. de inv. 1, 23 kurzweg angenommen. Auch die Verschiedenheit in vielen Hauptpunkten (CLKAYSER, ed. p. Ix und in den Münchner Gel. Anz. 1852, 482) ist ein Beweis daß die Übereinstimmung nicht bloß aus Gemeinsamkeit der Quellen sich erklärt.

4. Die Darstellung ist schwerfällig, besonders im Ausdrücken der Satzverhältnisse, dem Gebrauche der Partikeln usw. Die Schlichtheit zeigt sich namentlich im häufigen Wiederholen derselben Wendung. Vgl. auch EWÖLFFLIN, Phil. 34, 142. 144 und PHTHIELMANN, de sermonis proprietatibus . . apud Cornific. et in primis Cic. libris, Straßb. 1879; Herm. 14, 629.

5. In den Handschriften, auch den ältesten, wird das Werk dem Cicero beigelegt; daß auch Hieronymus, Fortunatianus, Priscianus u. a. dasselbe für ciceronisch hielten (KAYSER, ed. p. x) beweist nur deren Urteilslosigkeit. Die durch CLKAYSER (Münchner Gel. Anz. 1852, 492 und in s. Ausgabe) wieder aufgebrachte Urheberschaft des Cornificius stützt sich auf Quintilian. Vgl. diesen 3, 1, 21 nach Nennung von Cicero: scripsit de eadem materia (Rhetorik) non pauca Cornificius, aliqua Stertinius. Aus des Cornificius Werke führt Quintilian verschiedenes an, insbesondare lateinische Bezeichnungen für griechische Kunstausdrücke (vgl. A. 1), was sich genau so in der Rhetorik ad Herennium findet. So QUINT. 5, 10, 2 ideo illud Cornificius contrarium appellat ad Her. 4, QUINT. 9, 2, 27 oratio libera, quam Cornificius licentiam vocat traductionem vocat Her. 4, 20. σχῆμα λέξεως putant rogationem etc.

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25.

Her. 4, 48.

9, 3, 71 Cornificius hanc 9, 3, 91 et hoc Cornificius atque Rutilius 9, 3, 98 adicit his . . Cornificius interHer. 4, 22-41. An andern Stellen entnimmt Quintil.

Her. 4, 35.

demselben Werke, ohne es zu nennen, Beispiele, wie 9, 3, 31 (= Her. 4, 20). 56 (= Her. 4, 34). 70 (= Her. 4, 29). 72 (= Her. 4, 30). Um die Zeit des Cicero sind uns mehrere Cornificii bekannt. So einer der J. 680/74 scriba des Praetors Verres war (Verr. acc. 1, 150), ein Senator P. Cornificius (AscoN. in Mil. p. 37 Or. 32 K-S.) und Q. Cornificius, welcher 685/69 tr. pleb. war (Verr. act. prima 30 Q. Manlium et Q. Cornificium, duos severissimos atque integerrimos iudices, quod tribuni pl. tum erunt, iudices non habebimus; vgl. Ascox. in tog. cand. p. 82 Or. 73 K-S. vir sobrius ac sanctus), 690/64 Ciceros Mitbewerber um das Consulat (Cic. ad Att. 1, 1, 1) und auch bei SALL. Cat. 47, 4 und Cic. ad Att. 1, 13, 3 als Senatsmitglied genannt. KAYSER (ed. p. 6) hält den letzteren für den Verfasser.

6. Das Werk wurde im Mittelalter viel gebraucht, abgeschrieben und interpoliert; über die Hss. desselben s. KAYSERS Ausg. p. xv. Die Lücken der ältesten und besten (Paris. 7714 s. IX, Wirceb. s. IX[-X], Bern. 433, Paris. 7231 s. X: Facsim. des Paris. 7714 und d. Bern, bei CHATELAIN T. 16) sind in den jüngeren (beste Bamberg. 423 s. XII) mehr oder weniger ausgefüllt. Über einen (wertlosen) Durhamiensis s. XIII FBJEVONS, journ. of phil. 12, 209. Gegen CHALM, analecta Tull. I, Münch. 1852 und RhM. 15, 536, welcher die Zusätze der jüngeren Hss. nur als Interpolationen ansieht, vgl. LSPENGEL, RhM. 16, 391; JSIMON, die Hss. der Rhet. ad Her., Schweinf. 1863. 64 II; JVDESTINON, de codd. Cornific. ratione, Kiel 1874. ROSTMANN, de additamentis in Rhet. ad Her. antiquioribus, Bresl. 1876. KHOFFMANN, de verborum transpositionibus in Cornif. ad. Her. libris, Münch. 1879.

7. Ausgaben v. PBURMANN (mit Cic. de inv.), Leid. 1761, und besonders Cornifici Rhetoricorum ad C. Herennium libri IV; rec. et interpretatus est CLKAYSER, Lps. 1854. Außerdem in den Ausgg. der rhett. Ciceros und in dessen Gesamtausgg. (§ 177, 5). CHANSEL, JJ. 93, 851. OSIEVERS, RhM. 28, 568. PLANGEN, Phil. 36, 445. 577. 37, 385. CGERMANN, emendd. Cornif., Darmst. 1880. CLKAYSER, Münchn. Gel. A. 1852, Nr. 59; Heidelb. JJ. 1854, 411; Phil. 12, 271. AKAMMRATH, de rhett. ad Her. auctore, Holzminden 1858. MOMMSEN, RG. 2, 456. FBLASS, d. griech. Bereds. von Alex. bis August (Berl. 1865), 121. RKRÖHNERT, de rhet. ad Her., Königsb. 1873. HNETZKER, Hermag. Cic. Cornificius quae docuerint de statibus, Kiel 1879; d. constitutio legitima des Cornif., JJ. 133, 411. FROCH, de Cornif. et Cic. artis rhet. praeceptoribus, Bad. i/Östr. 1884. HEBOCHMANN, de Cornificii. . rerum rom. scientia, Lpz. 1875.

163. Unter den prosaischen Inschriften aus den Jahren 600/154-670/84 sind besonders erwähnenswert die amtlichen Urkunden, wie die tabula Bantina, lex repetundarum, lex agraria. u. a. Die Inschriften in gebundener Form aus dieser Zeit haben teils noch das saturnische Maß, teils sind sie im volksmäßig gehandhabten Hexameter gehalten oder in anderen griechischen Metren, besonders dem iambischen Senar.

1. Tabula Bantina, Rest einer Erztafel in Neapel, gefunden 1790 zu Bantia in Apulien, auf der einen Seite mit lateinischem auf der anden TECFFEL-SCHWABE, Röm. Lit.-Gesch. 5. Aufl.

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mit einem (verschiedenen) oskischen Texte, aus den J. 621/133-636/118. Der lateinische Text ist der Schluß eines stadtrömischen Gesetzes. CIL. 1, 197. BRUNS, font. iur.5 51. DIE. 292.

2. Lex (Acilia, früher unrichtig Servilia) repetundarum vom J. 631/123 oder 632/122. CIL. 1, 198. BRUNS, font.5 53. DIE. 293.

3. Gleichfalls aus der Zeit der Gracchen sind wohl die Überreste einer lex de quaestione perpetua, CIL. 1, 207. 208. BRUNS, font. 116. DIE. 296, sowie der Meilenstein des Popilius (Cos. 622/132) CIL. 1, 551. 10, 6950. DIE. 275, und wohl die Inschrift des L. Betilienus L. f. Vaarus aus Aletrium, CIL. 1, 1166. DIE. 291.

4. Schiedsrichterlicher Spruch von Q. und M. Minucius in einer Grenzstreitigkeit zwischen den Genuates und Viturii, vom J. 637/117. CIL. 1, 199 und 5, 7749. WILM. 872. BRUNS, font.5 325. DIE. 294.

5. Lex agraria vom J. 643/111, früher lex Thoria genannt (die aber um 635/119 fiel); erhalten auf der Rückseite der lex repet. (oben A. 2): CIL. 1, 200. BRUNS, font.5 72. DIE. 295.

6. Lex parieti faciendo aus Puteoli vom J. 649/105, aber erst in der Kaiserzeit eingehauen, CIL. 1, 577. 10, 1781. BRUNS, font. 272. DIE. 306.

7. Im Saturnius: der titulus Mummianus (§ 131, 8) vom J. 612/142 (CIL. 1, 541. 6, 331. RITSCHL, op. 4, 82. DIE. 285, vielleicht ist die erhaltene Inschrift nicht das Original, sondern eine spätere, nicht genaue Wiederholung: s. BÜCHELER, anthol. epigr. 3, p. 5); die Grabschrift des Maarcus Caicilius (CIL. 1, 1006. 6, 13696. RITSCHL аO. 735. BÜCHELER а0. p. 9. DIE. 322); die Inschrift von Sora (CIL. 1, 1175. 10, 5708. RITSCHL а0. 130. BÜCHELER а0. p. 5. DIE. 284); wie auch die Grabschriften des Bäckermeisters M. Vergilius Eurysaces und seiner Frau Atistia (CIL. 1, 1013 fl. 6, 1958. RITSCHL аO. 749. BÜCHELER а0. p. 10. DIE. 323) wohl so gemeint sind, sowie vielleicht CIL. 1, 1080 amantissuma suis, fide maxsuma pia. Andere saturnische Trümmer in Inschrr. s. bei BÜCHELER а0. p. 10.

8. Im populären Hexameter (oben S. 141): der titulus Mummianus CIL. 1, 542. 9, 4672. DIE. 286, sowie die fälschlich Praenestinae genannten sortes (CIL. 1, 1438-1454. DIE. 370 fl. RITSCHL, op. 4, 395. DÜNTZER, Phil. 20, 368). Außerdem die Grabschrift des Cn. Taracius (CIL. 1, 1202. DIE, 334) und des Protogenes (CIL. 1297. DIE. 333). Ein daktylischer Oktometer CIL. 1480. Auch Nr. 1038 läßt daktylisches Maß erkennen. Distichen Nr. 1011 (DIE. 335) und 1220 (DIE. 336), sowie von den Scipionengrabschriften Nr. 38 (DIE. 93).

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9. Iambisch sind von den inscriptiones lat. antiquissimae (CIL. Bd. 1) 1007 (bei BUCHELER, anthol. epigr. specim. 1 und 2 RhM. 27, 127 Nr. 20. DIE. 324). 1008 (Büсп. 33. DIE. 327). 1009 (B. 22. DIE. 326). 1010 (81. DIE. 328). 1012 (34. DIE. 329). 1019 (45. DIE. 332). 1027 (ВüсH. bei 27. DIE 331). 1194 (23). 1267 (48. DIE. 330). 1273 (32). 1277 (80). 1306 (21. DIE. 325). 1422 (26). 1431 (84); trochäisch wohl CIL. 1459; LMOLLER, JJ. 97, 214.

ZWEITE PERIODE.

DAS GOLDENE ZEITALTER DER RÖMISCHEN LITERATUR. CICERONISCHES UND AUGUSTISCHES ZEITALTER.

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Das goldene Zeitalter der römischen Literatur nennen wir die Periode in welcher dieselbe in Formvollendung, großenteils auch in sachlicher Gediegenheit, ihren Höhepunkt erreichte. Dies verteilt sich an zwei Generationen: die Prosa ersteigt den Gipfel in der ciceronischen Zeit, die Poesie in der augustischen.

Im Anfang der ciceronischen Zeit ist die Niederlage der Volkspartei, der Sieg des Adels eine vollendete Tatsache. Dieser Zustand war indessen ebenso unhaltbar wie unberechtigt. Die Nobilität war zu entartet und zu sehr durch Selbstsucht zerrissen als daß ihre Herrschaft hätte von Bestand sein können; das Volk aber, durch die Ausdehnung des römischen Bürgerrechts auf alle Italiker zwar äußerlich zu einer furchtbaren Macht geworden, war in Wirklichkeit nunmehr das blinde Werkzeug in der Hand kühnen Ehrgeizes. Es lag alles fertig für die Herrschaft eines Einzigen, welche zu behalten Sulla zu unbequem gefunden hatte, so daß sogar Abenteurer wie Catilina es wagen konnten danach zu greifen. Dem Cn. Pompeius wäre sie bei mehr Festigkeit des Willens nicht entgangen; aber den verwöhnten Günstling des Glückes brachte seine Eitelkeit und Empfindlichkeit zu einem Schaukelsystem wodurch er bei beiden Parteien Achtung und Vertrauen eingebüßt und dem klaren willensstarken Caesar in die Hände gearbeitet hatte. Die nächste Frucht desselben war das erste Triumvirat (694 60), die weitere der Krieg zwischen Pompeius und Caesar, des erstern Tod, des Caesar Sieg und Alleinherrschaft. Die sinnlose Ermordung Caesars bewirkte nur daß die fast schon tote Republik nochmals, durch einen neuen Bürgerkrieg, sterben mußte; der Todeskampf begann von neuem, abermals bildete ein Triumvirat die Zwischenstufe zur Monarchie, und wie das erste dem Cicero die Verbannung gebracht hatte, so kostete das zweite ihn das Leben.

Die Zeit hat nicht die fieberhafte Erregtheit der gracchischen: dazu war die innere Erschöpfung des einen der streiten

den Teile, der Nobilität, bereits zu groß; aber leblos ist sie darum noch lange nicht. Die Parteien kämpfen gegen einander unermüdlich mit den Waffen des Geistes, mit Wort und Feder, auf dem Forum und im Senat, auch noch als bereits die rohe Gewalt sich geltend machte und zuerst Gladiatorenbanden, dann förmliche Heere die Entscheidung herbeiführten. Die Beredsamkeit, die Geschichtschreibung, die politische Literatur hat daher auch in dieser Zeit noch fortwährend das Übergewicht. Neu ist aber daß jetzt ein Zweig der Literatur um den andern die Höhe der Kunst erklimmt, indem das Vorurteil schwindet als sei das Schriftstellern etwas Unwichtiges und komme es dabei fast nur auf die Sache an. Hierin zeigt sich die Unterwerfung des Römertums unter den hellenischen Geist, welche in dieser Zeit zum festen Ergebnis wird und über immer mehr Gebiete sich ausbreitet. Zwar fehlt es noch immer nicht an Männern welche treu zur nationalen Fahne stehen, wie Varro; aber sie sind schon stark in der Minderheit.

In den herrschenden Kreisen ist die Entfremdung vom Volke und der Abfall vom römischen Wesen allgemein; nur darnach trachtet ein jeder daß er möglichst rasch, auf irgend welchem Wege, durch Raub oder durch Käuflichkeit, selbst auch zu der Möglichkeit gelange es andern gleichzutun in toller Verschwendung. Den unnatürlich gesteigerten Gelüsten kam die überfeinerte hellenische Kultur entgegen und ward zur Mode wie zum Bedürfnis. Hellenen sind in allen Häusern, als Lehrer der Jugend, als Vorleser, als Gesellschafter im Hause und auf der Reise; und oft sind es durch Geist und Wissen bedeutende Männer die sich in den Dienst der römischen Großen begeben und ihnen zu imponieren wissen: Lucullus hat seinen Antiochos, M. Crassus den Alexander Polyhistor, L. Piso den Philodemos. Auch Staseas bei M. Piso, Philagros bei Metellus Nepos scheinen sich über das Gewöhnliche etwas erhoben zu haben; Cicero hat Diodotos, Lyson, Apollonios in seiner Umgebung; M. Brutus den Aristos, Straton, Poseidonios und Empylos. Den meisten ist es zwar wenig Ernst, hüben und drüben: der Grieche will sorgenfrei leben und der Römer in seinem Hofstaat auch einen Philosophen, Dichter und eine dienstwillige Feder haben.

Aber tüchtigere Naturen und solche denen Reichtum und hohe Stellung nicht schon als Erbe zugefallen war erkennen in der hellenischen Bildung ein treffliches Mittel durch

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