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litt. C. §. 28 des Prüfungs-Reglements, sondern lediglich nach den für alle Examinanden geltenden Bestimmungen unter lit. A. und B. des genannten §. zu ertheilen und auszustellen.

30. März. Hochdasselbe übersendet 4 Exemplare von Schematen eines allgemeinen und speciellen Lehrplans.

4. April. Hochdasselbe macht auf die bei Schröder in Berlin 1853 erschienene Schrift: „Die gymnastischen Freiübungen nach dem System P. H. Lings reglementarisch dargestellt von Rothstein" aufmerksam.

5. April. Hochdasselbe theilt Abschrift einer an die Direction des hiesigen Kgl. kathol. Gymnasiums in Disciplinarangelegenheiten erlassenen Verfügung mit, nach welcher in Bezug auf das öffentliche Tabakrauchen, den Besuch der Schauspiele, Concerte, Billards, Wirthshäuser und in anderen disciplinarischen Anordnungen ein gleichmässiges Verfahren beider Anstalten stattfinden soll.

12. April. Hochdasselbe theilt eine Hohe Ministerial-Verfügung vom 24. Februar, betref fend den Unterschleif bei den Abiturienten-Prüfungen, mit. Jeder Versuch zu Täuschungen bei den schriftlichen Prüfungsarbeiten oder bei der mündlichen Prüfung ist in der Art zu bestrafen, dass die Schüler oder fremden Maturitäts-Aspiranten, welche bei der Benutzung von unerlaubten Hülfsmitteln betroffen worden, oder anderen zu einem Betruge behülflich gewesen sind, sofort von der Prüfung ausgeschlossen und bis auf den nächsten Prüfungs-Termin zurückgewiesen werden.

18. April. Hochdasselbe übersendet die Prüfungsarbeiten der Abiturienten von Ostern und Michaelis 1852 mit der Abschrift des von der K. wissenschaftlichen Prüfungs-Commission über dieselben gegebenen Gutachtens.

19. April. Hochdasselbe genehmigt die Wiederherstellung des von dem Rabbiner Arnheim ertheilten jüdischen Religionsunterrichtes.

26. April. Hochdasselbe macht die Direction Behufs etwaiger Unterzeichnung darauf aufmerksam, dass der Lithograph Loeillot de Mars in Berlin die lithographirten Brustbilder der Regenten Preussens von dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm dem Grossen an gefertigt hat.

26. Mai. Hochdasselbe bewilligt aus den Kassenbeständen folgende Unterstützungen: dem Lehrer Stridde 45 Rthl., dem Lehrer Lucas 40 Rthl., dem Lehrer Beissert 35 Rthl., den Lehrern Heyer und Frass je 30 Rthl., dem Dr. Munk 25 Rthl. und dem Schuldiener Weiss 10 Rthl.

30. Mai. Hochdasselbe zeigt im Auftrage des Herrn Ministers an, dass dem Franzosen Appert der Besuch der Anstalten nicht mehr gestattet werden soll.

31. Mai. Hochdasselbe bewilligt für 1853 vierwöchentliche Sommerferien.

2. Juni. Hochdasselbe theilt Abschrift einer Verfügung des Hohen Ministeriums mit, dass die dem pensionirten Gymnasial- Director Dr. Klopsch gewährte Accise - Bonification seinem Amtsnachfolger fortgezahlt werde.

27. Juni. Hochdasselbe setzt über den Anfang und Schluss der Ferien Folgendes fest. Die Lectionen sollen Ostern am Mittwoch in der Charwoche, vor dem Beginn der andern Ferien, mit Ausnahme des beweglichen Weihnachtsfestes, am Freitage geschlossen und nach dem Ende derselben am Dienstage wieder angefangen werden; nach dem Weihnachtsfeste aber soll der Wiederanfang der Lectionen am 3. Januar, event. am 5., wenn der dritte auf einen Sonntag fällt, stattfinden.

27. Juni. Hochdasselbe untersagt jeden Privat-Unterricht, welcher gegen ein vorausbedungenes oder nachher beliebig zu gebendes Honorar von Lehrern oder Directoren den Schülern aus den Klassen und in den Gegenständen, worin sie selbst unterrichten, oder von Mitgliedern der Abiturienten-Prüfungs-Commission einem Schüler oder Extraneus, welcher in den nächsten 2 Jahren nach diesem Unterricht der Abiturienten-Prüfung sich zu unterziehen denkt, ertheilt wird. Sollten indessen einzelne Fälle vorkommen, in welchen eine Privat-Nachhülfe in einem einzelnen Fache durch die betreffenden Lehrer von Secunda inclus. abwärts als nothwendig erscheint, dann sind diese Fälle in der Lehrer-Conferenz zur Berathung zu bringen und die erlangte Zustimmung des Lehrer-Collegiums und die Genehmigung des Directors mit den bestimmenden Gründen in das Conferenz- Protokoll aufzunehmen, welches dann dem Königlichen Commissarius bei dessen nächster Anwesenheit vorzulegen ist.

7. Juli. Hochdasselbe theilt Abschrift einer Verfügung des Hohen Ministeriums vom 27. Juni mit, nach welcher der Director Dr. Klops ch vom 1. April ab seine Pension aus dem Civil-Beamten-Pensions-Fonds erhält.

20. Juli. Hochdasselbe verfügt, dass dem utraquistischen Candidaten der Theologie Dr. Hermann Alkinoos nicht zu gestatten ist, dass er den Schülern Unterricht in den Sprachen ertheile.

12. August. Hochdasselbe zeigt an, dass aus dem im Staatshaushalts-Etat pro 1853 für Gymnasiallehrer ausgesetzten Fonds dem Prorector 60 Rthl., dem Prof. Dr. Röller und den Lehrern Stridde, Lucas, Beissert, Heyer, Scholtz, Frass und Dr. Munk je 50 Rthl. bewilligt worden sind.

3. September. Hochdasselbe theilt Abschrift einer unter dem 10. August an sämmtliche Königliche wissenschaftliche Prüfungs-Commissionen erlassenen Ministerialverfügung, betreffend die Zulassung der Candidaten der Theologie zur Prüfung pro facultate docendi, mit.

10. September. Hochdasselbe verlangt eine Nachweisung und Beschreibung über sämmtliche dem Gymnasium gehörige Königliche Dienstgebäude.

12. September. Hochdasselbe zeigt an, dass der Schulamts-Candidat Scholtz als achter ordentlicher Lehrer angestellt ist und beauftragt den Prorector, denselben zu vereiden.

31. Oktober. Hochdasselbe zeigt an, dass des Herrn Ministers von Raumer Excellenz den Herrn Geheimen Regierungsrath Dr. Wiese beauftragt hat, von dem gegenwärtigen Zustande der evangelischen Gymnasien in der Provinz Schlesien unmittelbare Kenntniss zu nehmen und über die gemachten Wahrnehmungen Bericht zu erstatten.

1. November. Hochdasselbe übersendet die Prüfungsarbeiten der Abiturienten von Ostern 1853 mit der Abschrift des von der Königlichen wissenschaftlichen Prüfungs-Commission über dieselben gegebenen Gutachtens.

8. November. Hochdasselbe übersendet 4 Exemplare des von Reinthaler in Erfurt componirten Huldigungsliedes.

16. November. Hochdasselbe trägt auf Grund Hohen Ministerial-Erlasses vom 10. d. M. der Kassen-Verwaltung auf, von jetzt ab keine Kassen-Anweisungen von 1835 mehr auszugeben, sondern dieselben gegen neue Kassen-Anweisungen umzutauschen.

18. November. Hochdasselbe genehmigt, dass der Schulamts-Candidat Dr. Storch am Gymnasium sein Probejahr abhalten darf.

18. November. Hochdasselbe theilt Abschrift einer an die Königliche Bau-Inspection erJassenen Verfügung mit, nach welcher die Bau-Inspectoren darauf sehen sollen, dass solche Reparaturen an den Dienstwohnungen, welche die Wohnungsinhaber zu tragen verpflichtet sind, nicht aus der Kasse bezahlt werden.

Aus dem Jahre 1854.

2. Januar. Hochdasselbe verfügt, dass die Frequenzliste künftig 14 Tage nach den abgelaufenen Semestern einzureichen ist.

5. Januar. Hochdasselbe verfügt, dass die Verweisung eines Schülers unter Anlegung einer Abschrift des betreffenden passus conc. aus dem Conferenz - Protokoll anzuzeigen ist und dass in dem Jahresberichte mit Hinweisung auf die gemachten Anzeigen die Namen der ausgewiesenen Schüler aufzuführen sind.

6. Januar. Hochdasselbe verfügt, dass es mit den Darlehns-Kassen-Scheinen vom 15. April 1848 ebenso gehalten werden soll, wie mit den Kassen-Anweisungen.

27. Januar. Hochdasselbe theilt Abschrift eines Hohen Ministerial-Rescriptes vom 21. d. M. mit, nach welchem aus den Beständen der Kasse dem Lehrer Stridde 42 Rthl., den Lehrern Lucas, Beissert, Heyer, Scholtz und Frass jedem 30 Rthl., dem Dr. Munk 20 Rthl, und dem Schuldiener Weiss 10 Rthl. als Unterstützung und 168 Rthl. zum Ankauf physikalischer Instrumente bewilligt worden sind, und die Königliche Regierungs-Haupt-Kasse in Liegnitz angewiesen worden ist, zur Bestreitung der 959 Rthl. 7 Sgr. 6 Pf. betragenden Kosten des Reparaturbaues am Gymnasial-Gebäude einen Zuschuss von 540 Rthl. zu zahlen. (Die Gymnasial-Kasse hat aus den Beständen 419 Rthl. 7 Sgr. 6 Pf. beigetragen.)

27. Januar. Hochdasselbe übersendet die Prüfungsarbeiten der Abiturienten von Michaelis 1853 mit der Abschrift des von der Königlichen wissenschaftlichen Prüfungs-Commission über dieselben abgegebenen Gutachtens.

29. Januar. Hochdasselbe genehmigt die Dr. David Klopschsche Stiftung.

6. Februar. Hochdasselbe spricht die bestimmte Erwartung aus, dass sich kein Lehrer an den sogenannten allgemeinen deutschen Lehrer-Versammlungen betheiligen werde, da auf früheren und namentlich auf der letzten im vorigen Jahre abgehaltenen sich in Besprechung pädagogischer Fragen und in der Auffassung des Lehrerberufes eine verderbliche Richtung kund gegeben habe, welche dem Gedeihen der Schule auf das Bestimmteste widerstreite. Nachdem in der Person der Wortführer und in der Auffassung des Gegenstandes der Charakter der Versammlungen noch klarer hervorgetreten sei, sei es um so mehr nothwendig, dass der diesseitige Lehrerstand sich gänzlich von ihnen fern halte und somit Zeugniss von der ihm inwohnenden ernsten und gesunden Richtung ablege. Zuwiderhandlungen werden, wenn sie wider Erwarten vorkommen sollten, im Wege des Disciplinarverfahrens streng gerügt werden.

20. Februar. Hochdasselbe theilt eine Bestimmung des Hohen Ministeriums mit, nach welcher ein mit einem Gnadengehalte resp. einer Pension entlassener Militair - Invalide, wenn er in einer etatsmässigen oder einer andern bestimmten Stelle angestellt wird, in sein Amt und in seinen Gehaltsgenuss immer mit Anfang des Monats eintreten und die betreffende Kasse, bei welcher der Angestellte die Militair-Beneficien erhebt, zeitig von der Anstellung Kenntniss erhalten soll.

20. Februar. Hochdasselbe empfiehlt im Auftrage des Hohen Ministeriums die von dem Dr. Bremiker in der Nicolaischen Buchhandlung in Berlin herausgegebene Logarithmorum nova tabula Berolinensis.

22. Februar. Hochdasselbe veranlasst im Auftrage des Herrn Ministers die Directoren, dem hebräischen Unterricht Aufmerksamkeit zu widmen und dahin zu wirken, dass das für diesen Unterricht vorgeschriebene Ziel von den Aspiranten der Theologie erstrebt und in den Gymnasien erreicht werde. Zugleich werden dieselben beauftragt, einen speciellen Bericht über die Einrichtung dieses Unterrichts und die dabei gebrauchten Lehrbücher an Hochdasselbe gelangen zu lassen.

Zweiter Abschnitt.

Kurze Chronik des Gymnasiums im verflossenen Jahre. Das neue Schuljahr nahm am 4. April seinen Anfang. Ich hielt an die in dem PrüfungsSaale versammelte Jugend, nachdem aus dem Schulgesangbuche ein Lied gesungen worden war, eine kurze Anrede, in welcher ich auf die Bedeutung des Tages hinwies, stellte dann den anwesenden Lehrern die neuen Schüler vor und verlas die Schulgesetze. Den 13. April gingen Lehrer und Schüler zum heiligen Abendmahl. Am Tage zuvor hatte ich die Vorbereitungsrede gehalten. Den 2. Mai hielt ich die May sche Stiftungsrede und sprach über das religiöse Bedürfniss des Menschen. Den 15. Juni machten Lehrer und Schüler einen gemeinsamen Spaziergang nach dem lieblich gelegenen Forsthause. Die Eltern der hiesigen Schüler und viele Freunde und Gönner der Anstalt waren am Nachmittage nachgekommen und hatten durch ihre Gegenwart die Freuden des Tages erhöht. — Am 19. September Vormittags hielt der Herr Consistorial- und Schulrath Menzel eine Revision der Anstalt ab und besichtigte die im Laufe des Sommers an dem Gymnasial-Gebäude ausgeführten Reparaturen. Am 19. September Nachmittags und am 20. Vormittags wurden unter seinem Vorsitz folgende 3 Abiturienten geprüft und für reif erklärt:

Namen

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Aufenthalt

Geburtsort Stand des Vaters in der in Prima Alter

Schule
Jahre Jahre

Jahre

Was und wo er studirt

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Das Wintersemester, welches am 11. Oktober begann, wurde in derselben Weise angefangen, wie das Sommersemester. Am 15. Oktober feierte das Gymnasium den Geburtstag Sr. Majestät des Königs durch einen Rede-Actus, zu welchem die Behörden der Stadt, die Eltern und Vormünder der Schüler und die Freunde und Gönner der Anstalt durch Programme eingeladen worden waren. Es declamirten aus jeder Klasse von Secunda abwärts zwei Schüler und drei Primaner hielten Reden. Die Festrede hielt der ordentliche Lehrer Lucas, welcher über den wahren und falschen Patriotismus sprach. Nach dieser Feierlichkeit wurde der zum achten ordentlichen Lehrer ernannte bisherige Hülfslehrer Scholtz von mir vereidet und in

Cebungen im Disputiren über gegebene Themata und in der lateinischen Interpretation Horazischer Gedichte. Auswendig gelernt wurde Plaut. Trin. I, 1, 2. II, 1. Capt. II, 1. Terent. Adelph, 1, 1, 2 und Stücke aus dem Horaz. 3 St. Dr. Munk.

Griechisch. 6 Stunden.

Sophocl. Ai. v. 938 bis zu Ende, dann die Electra ganz. 2 St Homer, II, IV, und IX. Privatim wurde gelesen V. VI. VII. VIII. 1 St. Prorector Dr. Petermann, - Plutarch. Tib. Gracchus, C. Gracchus und Artaxerxes Cap. 1-24. 2 St. — Extemporalia zur Einübung der Syntax aus Mehlhorns Uebungen. 1 St. Prof. Dr. Röller. Hebräisch, 2 Stunden. Jos. VIII XVII, 10, und Psalm 26-35. Grammatik nach Gesenius, Correctur der schriftlichen Uebungen. Prof. Dr. Röller.

Deutsch. 2 Stunden, Litteraturgeschichte von Luther bis zur romantischen Schule. Uebungen im freien Vortrage; der Stoff wurde meist aus der Geschichte oder der deutschen Litteratur genommen. Correctur der Aufsätze. Es wurden folgende Themata bearbeitet: 1) Wodurch sollen wir unsere Dankbarkeit an den Tag legen? 2) Sage mir, mit wem du umgehat: no sage ich dir, wer du bist; weiss ich, womit du dich beschäftigst: so weiss ich, was aus dir werden kann. 3) Gebraucht die Zeit, sie geht so schnell von hinnen; doch Ordnung lehrt auch Zeit gewinnen. 4) Metrische Uebersetzung von Horat. Od. IV, 15. 5) Was verdankt der Preussische Staat dem grossen Kurfürsten? 6) Woher kam es, dass im Peloponnesischen Kriege Athen unterlag? 7) Soll man für die Römer oder für die Carthagor Partei nehmen? 8) Lasst uns besser werden, gleich wirds besser sein! 9) Wodurch wurde Friedrich dem Grossen die Besiegung seiner Gegner möglich? 10) Welche Vorzüge haben die Thiere vog den Menschen? 11) Wodurch unterscheiden sich die Römer von den Griechen Die Abiturienten bearbeiteten zu Michaelis vor, J. folgendes Thema: Warum kommt es vorzugsweise dem Jungling zu, bescheiden zu sein? und zu Ostern d. J.: Woran erinnert und wou ermahnt die Unbeständigkeit alles Irdischen den Menschen? Prorector Dr. Petermann.

Franzosisch. 2 Stunden. Gelesen wurde die Athalie des Racine und aus Menzels Handbuch 8, 38–168. Wochentlich wurde abwechselnd ein Exercitium und ein Extemporale geschrieben und vom Lehrer zu Hause corrigirt und in der Stunde durchgenommen. Die wichtigsten syntaktischen Regeln wurden nach Knebels Schulgrammatik erläutert und eingeübt. Dr. Munk.

Mathematik 4 Stunden. Trigonometrie nach Fischer: Permutationen, Combinationen, binomischer Lehrsatz, Reihen nach Fischer. 3 St. Wiederholung der Stereometrie. Anleitung sur losung mathematischer Aufgaben. Wochentlich wurden von den Schülern einige Aufgaben zu Hause gelost 1 St. Gymnasial Lebrer Heyer.

Physik. Stunden. Die Lehre vom Schalle, von der Wärme und vom Lichte wurie nach Houss' Todzduch der Naturlehre 1. Cursus durchgenommen und durch Experimente erlastert Gymnasial-Ichree Hever.

Philosophische Propädeutik 1 Stunde.

Repetcon der Lagà and Psychologe. Aus der Geschichte der griechischen Philosophie wurde das Wehogste hurtigacmmen. Prrector Dr. Petermana

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Nach Schmidts Grundriss der Watgeschichte vom Spanischen E

gecer ao dis zum Jahre 1813. Die Geschichte des Aberthums und des centers wwwe report Purevur Dr. Petermann

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