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richten und setzte dann auf Sullas Befehl nach Afrika über 81, um dort Sullas Feind Cn. Domitius Ahenobarbus und den mit ihm verbündeten Numiderkönig Hiarbas zu bekriegen. Nachdem er bei Utica ihr Heer aufgerieben hatte, wurde er von Sulla zurückberufen und mit dem Ehrennamen Magnus begrüfst; gegen Sullas anfängliches Widerstreben erzwang er sich die Ehre des Triumphes, der erste Fall, dafs ein römischer Ritter im Triumph in Rom einzog. Da in Spanien Sertorius mit überlegener Kriegskunst die Angriffe der römischen Feldherren schon Jahre lang (seit 80) zurückwies, so sandte der Senat den Pompejus mit prokonsularischer Gewalt gegen ihn 76. Er zog durch Gallien und schlug hier die gallischen Stämme, welche ihm den Durchmarsch verwehren wollten, nieder. In Spanien kämpfte er gegen Sertorius selbst zunächst mit wechselndem Erfolg, dann gelang es ihm, denselben in die Enge zu treiben. Aber erst Sertorius' Ermordung durch seinen eigenen Unterfeldherrn Perperna verschaffte dem Pompejus den völligen Sieg. Er schlug den Perperna und tötete ihn. Als er mit seinem siegreichen Heere 71 aus Spanien zurückkehrte, stiefs er in Oberitalien auf die Reste des von M. Licinius Crassus in Lukanien geschlagenen Heeres des Spartacus, 5000 Sklaven, und hieb sie nieder. Deswegen nahm er auch die Ehre, den Sklavenkrieg beendigt zu haben, für sich in Anspruch. Er triumphierte zum zweiten Mal als römischer Ritter am 31. Dezember 71. Am folgenden Tage (1. Jan. 70) trat er das Konsulat an, da ihn der Senat von den Gesetzen über das Lebensalter und die Reihenfolge in der Bekleidung der höchsten Staatsämter entbunden und ihm gestattet hatte, ohne Quästor, Ädil und Prätor gewesen zu sein, sofort das höchste Amt zu bekleiden. Bisher schon vom Volke wegen seiner Siege geradezu vergöttert, befestigte sich Pompejus in dessen Gunst noch durch mehrere volksfreundliche Gesetze, entfremdete sich aber dadurch immer mehr die Aristokratie, der ohne

hin schon seine Macht gefährlich für die Republik erschien. Trotz des heftigsten Widerstandes des Adels wurde ihm im Jahre 67 nach Annahme des Antrags des Volkstribunen Aulus Gabinius der Oberbefehl gegen die Seeräuber, die schon seit Jahrzehnten das ganze mittelländische Meer beherrschten und alle Küstenländer brandschatzten, mit unbeschränkter Machtvollkommenheit über alle Mittelmeerländer übertragen. Mit erstaunlicher Schnelligkeit säuberte Pompejus das ganze Mittelmeer von den Piraten und unterwarf sie auch zu Lande in Cilicien vollständig; drei Monate nach Beginn des Feldzugs hatte er den ganzen Krieg bereits glorreich zu Ende geführt.

§ 7. Disposition der Rede.

I. Prooemium: § 1-6.

1. § 1-2. Angabe der Gründe, weshalb Cicero jetzt zuerst als politischer Redner hervortritt. 2. § 3. Propositio thematis: Die einzigartige Tüchtigkeit des Pompejus.

3. § 4-5. Narratio: Schilderung der Verhältnisse auf dem Kriegsschauplatz.

4. § 6 (Anf.). Partitio des positiven Teils der Beweisführung (probatio):

1. Art des Krieges;

2. Bedeutung des Krieges;

3. Wahl des Feldherrn.

II. Tractatio.

A. Probatio (Positiver Beweis): § 6-50.
1. Art des Krieges. § 6-19.

Der Krieg mufs thatkräftig geführt werden,
denn es stehen auf dem Spiele:

a) der Ruhm der Römer. § 6-12.

b) die Wohlfahrt ihrer Bundesgenossen. § 12-13.

c) die bedeutendsten Staatseinkünfte. § 14 -16.

d) das Vermögen vieler Bürger. § 17-19.

2. Bedeutung des Krieges. § 20-26.
Der Krieg ist höchst gefährlich: Lucullus'
glänzende Kriegsthaten, das unglückliche
Ende seiner Feldzüge, seine Abberufung
und die Untauglichkeit seines Nachfolgers.
3. Wahl des Feldherrn. § 27-50.

Pompejus allein ist fähig, den Oberbefehl
gegen Mithridates zu übernehmen, da er
allein alle für einen Feldherrn ersten Ranges
erforderlichen Eigenschaften besitzt:
a) Kriegskenntnis. § 28.

b) persönliche Tüchtigkeit (virtus) jeder
Art. § 29-42.

c) Ansehen. § 43-46.

d) Glück. § 47-48.

Deshalb mufs man ihn wählen, zumal da er bereits mit einem Heere in der Nähe des Kriegsschauplatzes steht. § 49 -50.

B. Refutatio (Widerlegung der Gegner): § 51-68.

1. Hortensius' Einwand, es sei zu gefährlich, einem Manne alle Gewalt zu übertragen, ist durch die Thatsachen selbst, die rühmliche Beendigung des Seeräuberkrieges durch Pompejus infolge der von Hortensius gleichfalls bekämpften lex Gabinia, längst widerlegt. (Daran anknüpfend: Empfehlung des Gabinius zum Legaten des Pompejus.) § 51 - 58.

2. Catulus' Einwand, die Übertragung dieses neuen Kommandos an Pompejus verstofse wider das Herkommen, wird widerlegt durch den Hinweis auf den jüngeren Scipio und auf Marius, vor allem aber auf die ganz aufsergewöhnliche Laufbahn des Pompejus 59-63.

selbst.

3. Die Optimaten sollen sich der durch die Thatsachen erwiesenen besseren Einsicht

des Volkes und seinem Willen fügen, zumal Pompejus der einzige Feldherr ist, der aufser der Kriegstüchtigkeit auch die in dem reichen Asien nötige Selbstbeherrschung besitzt. 64-67.

4. Stimmen angesehener Männer für die Manilische Bill. § 68.

III. Peroratio (Schlufs): § 69-71.

Aufforderung an Manilius, an seinem Antrag festzuhalten; Zusage jeglicher Unterstützung seitens des Redners; Versicherung, dafs ihn zur Empfehlung des Pompejus nicht sein persönliches Interesse, sondern nur die Sorge für das Staatswohl bestimmt habe.

M. Tullii Ciceronis

de imperio Cn. Pompei

sive

pro lege Manilia

oratio.

I. 1. Quamquam mihi semper frequens conspectus vester multo iucundissimus, hic autem locus ad agendum amplissimus, ad dicendum ornatissimus est visus, Quirites, tamen hoc aditu laudis, qui semper optimo 5 cuique maxime patuit, non mea me voluntas adhuc, sed vitae meae rationes ab ineunte aetate susceptae prohibuerunt. Nam cum antea per aetatem nondum huius auctoritatem loci attingere auderem statueremque nihil huc nisi perfectum ingenio, elaboratum in10 dustria afferri oportere, omne meum tempus amicorum temporibus transmittendum putavi. 2. Ita neque hic locus vacuus unquam fuit ab iis, qui vestram causam defenderent, et meus labor, in privatorum periculis caste integreque versatus, ex vestro iudicio fructum 15 est amplissimum consecutus. Nam cum propter dilationem comitiorum ter praetor primus centuriis cunctis renuntiatus sum, facile intellexi, Quirites, et quid de me iudicaretis et quid aliis praescriberetis. Nunc cum et auctoritatis in me tantum sit, quantum 20 vos honoribus mandandis esse voluistis, et ad agendum facultatis tantum, quantum homini vigilanti ex forensi usu prope cotidiana dicendi exercitatio potuit afferre, certe et si quid auctoritatis in me est, apud eos utar, qui eam mihi dederunt, et si quid in di25 cendo consequi possum, iis ostendam potissimum, qui

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