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Rom. oder der Dea Roma und zur Stiftung von Tvxɛia, die bald in Gemeinschaft mit den Tempeln der Kaiser jede bedeutende Stadt, namentlich die civitates vewzóoovs zierten. Einiges von ihrer Verehrung Lipsius in Tac. A. IV, 56.

2) Dafs die Römer das Glück und die Gröfse des Staats ihrer Sittlichkeit und sittlichen Tradition verdankten, führt Augustin. C. D. V, 12. aus. Um das Uebergewicht dieses Volkes in öffentlicher Thätigkeit und politischer Einsicht, namentlich mit den Griechen verglichen, zu ermessen, betrachte man die lange Reihenfolge berühmter gentes, deren Namen die stemmata gentium Romanarum erfüllen, die stetigen Ueberlieferungen der politischen Wissenschaft und Kunst, die z. B. in der Cornelia und Mucia vererbt blühte und sich erweiterte, dann die in vielen Hinsichten denkwürdige Gruppe der republikanischen Familienmünzen, um andere Denkmäler für die politische Virtuosität Roms zu übergehen. Noch weniger wird man die grofsartige Schwungkraft übersehen, die von den reicheren Verhältnissen und den gezügelten Formen des staatsmännischen Lebens ausging und das Individuum in ein gleichmässiges Geleise zog; während bei den Griechen das politische System nur ein Gedanke vereinzelter Staatsmänner war. Selbst die Biographieen Plutarchs haben ihren Anlafs und leitenden Gesichtspunkt, das Prinzip nachgeborene Geschlechter durch die Kraft historischer Erinnerungen zu erwärmen und vor der moralischen Verkümmerung zu schützen, von Rom empfangen; mag er auch in seinen Zusammenstellungen, bei denen ihn oft genug der Mangel an Hellenischen Seitenstücken hindert, und in seinen Kritiken selten die Befangenheit des Griechen verleugnen. Noch in den spätesten Autoren, in solchen deren Geblüt nicht einmal das reine Römische war, einem Claudianus oder Rutilius, lebt der stolze Glaube an das ewige Rom, das auch aus der Erniedrigung sich ermannen werde: ein Nachklang jenes Wunsches und Satzes, die Sonne möge niemals etwas herrlicheres als Rom bescheinen, Hor. Carm. Saec. 11. Ovid. F. IV, 831.

2. Aber nicht blofs praktisch im Sinne politischer Universalität, sondern auch sittlich war der Geist des Römischen Gemeinwesens. Kein Staat des Alterthums hatte wie dieser die Sittlichkeit und ihren bestimmtesten Ausdruck, das Prinzip der Ordnung, zur Seele sowohl der Institute als der Individuen gemacht 3). In der Natur eines geschlossenen bürgerlichen Vereins lag das Uebergewicht der Gesellschaft, der niemand sich entziehen kann; die Gesellschaft führte frühzeitig zur Einheit, und nicht nur zu derjenigen Einfachheit, welche die mannichfaltigen Richtungen und Neigungen beschränkt, sondern auch zur scharfen Gliederung in Ständen, Magistraten, Kollegien, ja zur strengen Konsequenz und geistigen Auffassung der innerlichsten Prinzipe, die nicht minder den Staat als die Häuslichkeit durchdringen, vor allen der Religion 4). Je weniger sie geeignet scheint losgerissen von der Subjektivität als ein Stück des weltlichen Systems und als blofs zwingende Satzung gehandhabt zu wer

den, desto besser kann ihr Beispiel den zum Mechanismus neigenden Sinn, mit welchem die Römer in göttlichen und menschlichen Dingen den politischen Organismus einfach zur Regel erhoben, in ein helles Licht setzen. Zwar sind hier

die Beispiele frommer, von lebendiger Gottesverehrung erfüllter Männer besonders in den früheren Jahrhunderten der Republik zahlreich genug, aber diese Männer wandelten gänzlich im strengen Glauben der Väter, und vor dem Ende des zweiten Punischen Krieges fehlt jede Spur einer individuellen religiösen Bildung, wieviel mehr einer Reflexion über Fragen der Religion. Dagegen hatte der Staat seine Politik in genaueste Uebereinstimmung mit der Religion gesetzt, ihrer beider Kräfte ins Gleichgewicht gebracht, die politischen Handlungen und Grofsthaten durch Kulte, Riten, Feste geheiligt und selbst verewigt, ferner durch geschlossene priesterliche Kollegien, deren Mitglieder den höchsten Rang besafsen und Theilnehmer der obersten Magistrate waren, Sorge getragen, dafs Cerimonien und religiöse Institute von der einmal festgestellten Regel nicht abwichen, und denselben Kollegien überlassen, auf Grund ihrer Bücher und der daran entwickelten geheimen Wissenschaft auch eine kirchliche Verwaltung zu führen. Schon der Name religio, vom Bande das die Individuen verknüpft, ist ebenso bezeichnend als die Entfernung aller sinnlichen Mythen, wodurch die Götter in einem gesellschaftlichen Leben anthropomorphisch verbunden wären: die Römischen Götter stehen vereinzelt neben einander, abstrakt und ohne poetischen Schmuck, als Ausdruck und Attribute des politischen Gedankens. Die Beschränktheit und nüchterne Fassung der Italischen Fabel kam ihnen zu statten, und der Mangel an einer in Mythenbildung thätigen Phantasie, deren schöpferische Kraft bei den Griechen Poesie und Kunst sowohl mit unbegrenzter Plastik als auch mit vorwiegender Sinnlichkeit ausgestattet hat, beförderte den sittlichen Charakter, die Züchtigkeit und Würde der religiösen Vorstellungen. So gelang es den Römern ihre Geschichte durch Religion zu weihen, das weltliche Leben von heiligen Formen unzertrennlich zu erhalten, und dem Kultus ein so festes politisches Gepräge aufzudrücken, dafs die Gröfse des Staates im nationalen Bewusstsein stets als Ergebnifs der Frömmigkeit und des Bundes mit dem Götterthum erschien;

hingegen war die Sonderung beider und die Anklage einer staatsklugen Täuschung (der übliche Stützpunkt für die christlichen Apologeten) einem Angriff auf das Römische Volk und seine theuersten Interessen gleich.

Wie die Gebiete der Oeffentlichkeit, so beherrschte das Familienleben derselbe Geist der Symmetrie und Zweckmässigkeit. Die Familieneinheit stellt sich äufserlich und bezeichnend im atrium dar, wo der Mann Klienten empfing und Rath ertheilte, die Hausfrau ihren Arbeiten oblag, die Sammlung der Ahnenbilder in unmittelbarster Anschauung den Ruhm des Geschlechts vergegenwärtigte; die sittliche Thätigkeit der Familie offenbart sich an der Erziehung des Knaben, der zuerst im Schofse der Mutter aufwuchs, weiterhin vom Vater in die Kreise des politischen Wissens und der Staatsmänner eingeführt wurde. Hiezu kam der wirthschaftliche Sinn, die ehrsame Beschäftigung mit Oekonomie, mit den städtischen und ländlichen Einrichtungen, um den vermehrten Besitz zu ordnen und das Privateigenthum mit der würdigsten Pracht zu schmücken 5). Ein gemeinsames Band zwischen der öffentlichen und der häuslichen Praxis war daher das Geschäft; eine nothwendige Bedingung aber, um beiden Seiten vollständig zu genügen, die strenge Benutzung der Zeit, zwischen dem aufopfernden Dienste des Staats und den stillen Ansprüchen der Familie getheilt. Kein Volk des Alterthums hat wie die Römer bei solchem Ueberflufs der Mittel mit der Zeit gegeizt, mit so strengem Ehrgefühl die von staatsmännischen Geschäften erübrigten Stunden (sein otium) nicht minder für das Haus als für den Nutzen der Bürger aufgewandt, oder aus Mangel an Zeit sogar den harmlosen Genufs edler Künste sich versagt: ganz im Gegensatz zu den Athenern, welche neben der Politik hinreichende Mufse fanden, um jede geistige Kunst mit voller Hingebung zu üben 6). Demnach zeigt das Römische Leben überall einen knappen, sich selbst genügenden Organismus, dessen Mittelpunkt der Staat und die politischen Ideenkreise waren, und dessen Gliederung im gemeinsamen sittlichen Bewufstsein lag. Daraus entsprangen für das Ganze kräftige Traditionen, die Grundpfeiler der im Volke wurzelnden ungeschriebenen Sitte; für den einzelen eine sehr bestimmte Reihe von Aufgaben, Rechten und Pflichten, geknüpft an die tiefe

Verehrung des Alterthums. Zugleich begreift man dafs eine solche Gemeinschaft in Prinzipien und praktischen Ordnungen allen Römischen Individuen einen sehr gleichförmigen Typus aufdrücken mufste; die Mannichfaltigkeit ist in dem Mafse gering, als die Aehnlichkeit wie bei Mitgliedern einer Familie überwiegt.

3) Das Prinzip, alle Kraft und Wissenschaft der Individuen auf die politische Idee zurückzuführen, den einzelen seinem Ganzen oder dem Vaterlande dienstbar zu machen, dieses sittliche Motiv spricht am besten Cicero de Republica aus: beredter 1, 4. Neque enim hac nos patria lege genuit aut educavit, ut nulla quasi alimenta expectaret a nobis, sed ut plurimas et maximas nostri animi, ingenii, consilii partis ipsa sibi ad utilitatem suam pigneraretur; tantumque nobis in nostrum privatum usum, quantum ipsi superesse posset, remilteret. Präziser 1, 20. quid esse igitur censes discendum nobis, ut istud efficere possimus ipsum quod postulas? Eas artis quae efficiant ut usui civitati simus: id enim esse praeclarissimum sapientiae munus maximumque virtutis vel documentum vel officium puto. Den sittlichen Charakter der Römischen Litteratur hat zuerst die Frau von Staël in einem ihrer originelsten Bücher (de la littérature considérée dans ses rapports avec les institutions sociales, 1800. Oeuvres T. IV. 1820. chap. 5.) erörtert und in Zusammenhang mit den sittlichen Eigenschaften der Nation gesetzt. Sie hebt als Grundzüge hervor die Ruhe des aristokratischen Wesens, die Selbstbeherrschung und Beobachtung der sittlichen Würde, die sittliche Reizbarkeit und Empfindung, ferner als Vorzüge vor den Griechen die gröfsere praktische Sicherheit und Erfahrung, den Scharfsinn und Umfang in Moral, schon weil sie mehrere Jahrhunderte der praktischen Bildung voraus haben, weshalb kein Grieche die Gesamtheit der Pflichten so klar und kräftig als Cicero vortragen gekonnt, von dessen Philosophie sie halbwahr sagt p. 151. Sa philosophie est composée de préceptes et non d'observations. Den Ausgangspunkt ihrer Litteratur, die dem Nutzen diente (p. 141. l'utilité est le principe créateur de la littérature latine), sieht sie in der Reflexion und nicht in der poetischen Einbildungskraft; um so mehr als sie für einen Stützpunkt der Tagend galt und die Staatsmänner in ihrem Studium ein Mittel fanden, um das Vaterland besser zu regieren; überhaupt drängen sie reflektirend tiefer ein. Die Gesetzgebung die hier zur Vollkommenheit kam, sei selber ein Zweig des philosophischen oder abstrakten Geistes; der Fortschritt des philosophischen Ideenkreises sei von Cicero bis auf Tacitus offenbar. Die Beredsamkeit trage mehr Ruhe, weil sie auf einen aristokratischen Körper wirken sollte, wo man sich wechselseitig respektirte; sie werde nicht durch fortreifsende Leidenschaften bewegt und besitze vermöge der Gemüthsruhe vorzugsweise die Wärme des Verstandes. Im Vortrag herrsche, wegen der scharfen Unterschiede der Stände, ein strengerer Geschmack; aber auch gröfsere Breite und Entwickelung der Gedanken, wie Cicero den Demosthenes in Häufung von Argumenten überbiete: p. 161. Les Romains donnent beaucoup trop de développemens à leurs idées; mais ce qui appartient aux sentimens est toujours exprimé avec concision. Endlich was den Höhepunkt und Umfang einer solchen Litteratur betrifft, deren Autoren durch den Nationalgeist bedingt in eine feste Bahn gewiesen sind, so hat sie richtig bemerkt dafs ihr die Mannichfaltigkeit fehle, dafs die Kräfte der Individuen nicht dorthin neigen, wofür sie das gröfste Talent besitzen, weil sie nur eine begrenzte Zahl von Gattungen zu vervollkommnen suchen. Die Eigenschaften der republikanischen Litteratur summirt sie

daher p. 160. in folgendem; la perfection et non la variété, la dignité et non la chaleur, la sagesse et non l'invention.

In diesen summarischen Zügen ist als ein wesentlicher, der den Stil und Ton bezeichnet, der Hang zur Rhetorik erkannt. Rhetorisch kombiniren und schreiben nicht die formlosen Republikaner des archaistischen Zeitraums (sie sind dem Leser gegenüber nur zu absichtlos und fern von Interesse), sondern die Zeiten seit Cicero und Sallust, nameutlich die Mitglieder der Augustischen Poesie und der silbernen Latinität. Der gesamten Litteratur aber ein rhetorisches Gepräge zuzuschreiben, wie Manso in s. Vermischten Abhandlungen und Aufsätzen, Bresl. 1821. St. 2. thut, wäre völlig unstatthaft. Zwar bemerkt er richtig sowohl den Einfluss der zur Erhabenheit gestimmten Sprache sowie des frühzeitig festgestellten Unterrichts in der Rhetorik, als auch die beständige Wechselwirkung zwischen der Beredsamkeit und den Wendungen der Litteratur; und manches geringere Moment, das er geltend macht, wiewohl er dem Studium der Alexandriner, den Neigungen der Kaiser und anderen untergeordneten Kräften zu viel beilegt, kann immerhin zur rhetorischen Färbung geführt haben. Allein man wird erstlich die Erscheinungen der monarchischen Jahrhunderte, welche mitten in der rhetorischen Bildung stehen und auf die Länge mehr die bunte Mischung der im ganzen Weltreich umlaufenden Geschmäcke verrathen, für sich betrachten müssen. Dann aber ist die Stellung der Römischen Litteratur zwischen der Griechischen und der modernen (§. 5.) wohl zu erwägen. Sie konnte weder objektiv und naiv gleich jener sein: ihr fehlt Originalität und sie hat kein neues litterarisches Feld geschaffen; noch auch den subjektiven Idealismus der Modernen, der auf Freiheit des Willens und Fortbildung sittlicher Ideen baut, zum Prinzip machen. Mit ihnen theilt sie die Subjektivität und das Recht der Gesellschaft; mit den Griechen einen bedingten Realismus, dessen voller Gehalt nicht mehr in der Natur, sondern in der Selbstgenügsamkeit des Römischen Staates, im ewigen Rom liegt. Ihr waren Absichten und Zwecke gegeben, sie musste weniger einfach als kunstmäfsig und künstlich werden, wovon die rhetorische Färbung unzertrennlich ist. Eher könnte die Römische Litteratur eine manierirte heifsen, weil in ihr der Geist einer einseitigen Nationalität und das Bewusstsein dieser Einseitigkeit sich ausspricht. Der rechte charakteristische Ausdruck wird Pragmatismus sein.

4) Eine gute Beurtheilung der Römischen Staatsreligion, die er als ein System reiner und sittlicher Vorstellungen und Kulte fafst, gab zu Gunsten derselben Dionys. A. R. II, 18. sqq. mit Benutzung von Varro ap. August. C. D. IV, 27. Die Reinheit des Römischen Kultus dentet anch Plut. Marcell. 3. an. Unter Neueren der geistreiche Dilettant B. Constant Du polythéisme Romain, Paris 1833. 2 Tomes. Abrifs bei Zumpt Die Religion der Römer, Berl. 1845. Aus des Dionys bewundernden Ansichten erklärt man leicht den eingewurzelten Glauben an die Gröfse und Fortdauer des Römischen Reiches, wo Politik und Religion im innigsten Bunde wirkten: popular Hor. C. III, 6. Von dieser Seite her suchten die christlichen Apologeten alle Schwächen eines aus der ganzen Welt eingesammelten Götterthums aufzudecken und gleichsam den Heiligenschein, der Roms Geschichte und Grofsthaten umgab, zu vèrnichten. Sie beuten hierbei mit leidenschaftlichem Eifer die Quellen der rationellen Philosophie der Religion aus, hauptsächlich Ennius, den ersten Darsteller des mythologischen Euhemerismus, und Varro, den Chronisten des gesamten Kultus; machen aber den Werth ihrer Auszüge schon dadurch zweifelhaft, dafs sie weder das Prinzip der Staatsreligion verstehen, noch zwischen den öffentlichen, allgemein anerkannten und den lokalen, bäuerlichen oder privaten Götterdiensten unterscheiden. Ennius selbst schrieb nicht als Aufklärer, sondern im Sinne eines semi

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