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Die Debatte über die Echtheit des Dialogus ist heute verstummt. Das jahrhundertelang so heftig umstrittene Problem existiert für uns nicht mehr. Es ist zugunsten des Tacitus endgültig entschieden. An seine Stelle ist nun die Frage nach der Abfassungszeit unserer Schrift in den Vordergrund getreten. Ihre Beantwortung kann aber jetzt, da die Echtheit der Schrift auch von den Vertretern der nachdomitianischen Abfassungszeit nicht angezweifelt wird, ganz unabhängig für sich unternommen werden.

B. DIE BEWEISE FÜR DIE ECHTHEIT.

1. DAS ZEUGNIS DER HANDSCHRIFTEN.

In allen uns erhaltenen Hss., wie in der editio princeps (1469/70) und der Ausgabe des Puteolanus (1475), die ebenfalls nach einer Hs. gedruckt wurde, ist bekanntlich der Dialogus de oratoribus ausnahmslos als ein Werk des Tacitus überliefert,1) und um die Wende des 15. Jahrh. zitiert der berühmte italienische Humanist Julius Pomponius Laetus Sabinus (1425 -1498)) den Tacitus für einen Ausdruck, der sich, wie bereits Lipsius bemerkte, in 26, 1 des Dialogus wiederfindet.3) Dieses einstimmige und an sich einwandfreie Zeugnis war begreiflicherweise den Gegnern der Echtheit lange ein Dorn im Auge und so versuchte man, insofern man es nicht bequemer fand, es zu ignorieren, seine Beweiskraft abzuschwächen oder zu neutralisieren. Schon Lipsius behauptete, wie wir sahen, daß nur etwa 2-3 Hss. in Europa existierten, deren Angaben nicht notwendigerweise verläßlich seien, und er entblödete sich nicht, einen Pomponius Laetus zu einem obskuren Grammatiker zu stempeln und ihn direkt der Fälschung jenes Ausdrucks zu beschuldigen. Gutmann wiederholte dieselbe unverantwortliche Anklage, während Fr. Hesse (S. 16) die Zuverlässigkeit des Pomponius durch den törichten Einwand zu diskreditieren suchte, daß jenes Zitat gar nicht dem Tacitus, sondern dem Messalla gehöre! Nachdem eine weit größere Anzahl von Hss., als Lipsius kannte, auftauchte, half man sich mit der Annahme,

structio und ähnlich schon Cic. de orat. 3, 211 aliud dicendi genus deliberationes, aliud laudationes, aliud iudicia, aliud consolatio, aliud obiurgatio, aliud disputatio, aliud historia desiderat. Vgl. auch Ps. Demetr. Tepi épuηveíac 1, 19 ff. Über diese von der rhetorischen Kunsttheorie geforderte Anpassung des Stils an die literarische Gattung handeln ausführlich Leo 178 ff. und Norden, Kunstprosa 11 f. 323 ff. Einl. in die Altertumsw. 12 448-459. Siehe unten S. 31f.

1) Der cod. Vatic. 2964 enthält nur ein Fragment (von 26 an). Über die Einsetzung des Quintilian in den cod. Vindob. des Sambucus siehe oben S. 22.

2) Vgl. die ausführliche Biographie von Zabinghi, bis jetzt 3 Bände 1911. 3) Die Erwähnung jener Stelle beweist natürlich nur, daß man damals noch den Dialogus für taciteisch hielt. Seine Kenntnis der Stelle mag Laetus einer gedruckten Ausgabe oder auch einer Hs. entnommen haben, hatte er doch den Agricola eigenhändig abgeschrieben. Vgl. Eckstein 63-65; Maaßmann, Tac. Germ. S. 156. Eine dunkle Erinnerung an eine Stelle des Dialogus (21, 4) liegt auch einer Notiz des Schol. Ambros. zu Martial, epigr.. 7, 47 (Sabbadini op. cit. S.385) zugrunde: Apud Cornelium est, solitum fuisse ab antiquis non legere nisi orationes Calvi Licini quae etiam praeferebantur Philippicis Ciceronis: adeo dignae erant. Andere Anspielungen gibt es im 15. Jahrhundert meines Wissens nicht, was wohl mit der Ängstlichkeit und Heimlichkeit, mit der zunächst Henoch von Ascoli selbst und später die wenigen Besitzer einer Abschrift ihren Schatz hüteten, zusammenhängt.

daß alle von einem Archetypon des XIII. Jahrhunderts abstammten.1) Ferner folge der Dialogus in unseren Hss. stets auf die Germania, und so sei vermutlich der Name des Tacitus irrtümlich auf die ursprünglich anonym überlieferte Schrift übertragen worden, wie das häufig auch sonst geschehen sei. 2) Die erste Behauptung entspricht aber den Tatsachen nicht,) und die Schlußfolgerung trifft gerade für den Dialogus nicht zu, denn in all jenen Fällen, in denen eine Schrift, sei es mit Absicht oder versehentlich, den echten Werken eines Autors einverleibt wurde, geschah dies stets auf Grund einer Ähnlichkeit des Inhalts oder der literarischen Gattung.) Es konnte demnach niemand auf den Gedanken kommen, den Dialogus dem Tacitus zuzuschreiben, wenn dieser nicht unter dessen Namen überliefert war. Nach dem Zeugnis nun des Pier Candido Decembrio war bereits in der ihm vorliegenden Hersfelder Hs., die spätestens dem 10. Jahrhundert angehörte, der Name des Tacitus für jede der kleinen Schriften, wie des Suetonius für das Fragment de viris illustribus, ausdrücklich bezeugt, und zwar befanden sich jene Werke daselbst in der Reihenfolge: Germ., Agr., Dial., Suet. Man hätte demnach in Ermangelung eines Verfassernamens höchstens das Bruchstück des Suetonius ebenfalls dem Tacitus zuschreiben können. Das eigentliche Archetypon der kleinen, wie der historischen Schriften des Tacitus dürfte aber ein codex Fuldensis, der spätestens dem 9. Jahrhundert angehörte, gewesen sein, denn Rudolphus von Fulda († 865) beruft sich für den Namen Visurgis auf Cornelius Tacitus scriptor rerum a Romanis in ea gente gestarum, was zum mindesten eine Kenntnis der ersten beiden Bücher der Annalen voraussetzt, und ganze Kapitel der Germania (9. 10. 11) sind von ihm und Meginhard in ihre gemeinsame Schrift, die translatio S. Alexandri, aufgenommen worden. Weitere Reminiszenzen finden sich auch bei Einhard, der in Fulda erzogen wurde.5) Daß der codex Hersfeldensis, den Henoch von Ascoli 1455 nach Rom brachte, wo ihn Decembrio nach seiner eigenen Aussage einsah,6) auf jenen Fuldensis zurückgeht, gewinnt meines Erachtens dadurch sehr an Wahrscheinlichkeit, weil auch die Überlieferungsgeschichte anderer Historiker, wie des Livius, Suetonius und vor allem die des Ammian sich gerade an jene beiden Klöster anknüpft.

1) Maaßmann 182 ff.

2) Hese S. 14, Haase S. XV: accedit quod dialogus in nullo alio librorum genere servatus esse videtur, nisi in quo is Germaniae Taciti subiunctus esset, ut facile potuerit, id quod saepissime factum est, auctoris nomen recte in antecedente libro positum ad alium librum transferri qui in eodem volumine illum exciperet. 3) A-Germ. Suet. Dial.

B-Dial. Germ. Suet.

C-Hist. Dial. Germ. Suet.
D-Suet. Dial. Germ.
A-Plin. (sic!) de vir. ill. Agr.
Dial. Germ.

E-Suet. Dial. Miscellanea.

V 711 Germ. Dial. Suet.

V 351-Ann. Hist. Germ. Dial.
H-Suet. Dial.

Vatic. 4498-Agr. Dial. Germ.
M-Suet. Dial. Germ.
U-Suet. Dial.

4) Um von literarischen Fälschungen abzusehen, vgl. man z. B. die Rhet. ad Her., die Gedichte des Lygdamus im Corpus Tibullianum, die Octavia des Ps. Seneca, den Octavius des Minucius Felix, der als liber octavus des Arnobius adv. nat. auf uns gekommen ist, die vitae X orat. des Ps. Plutarch.

5) Sandys, Hist. of Class. Scholarship I 662; Manitius, Gesch. der lat. Lit.

des Mittelalters I 671 f.; Schanz, Gesch. der röm. Lit. II 23 S. 332 f.

6) Sabbadini, Riv. di filol. 29 (1901), 262 ff. Studi italiani 11, 224; Wissowa

in der Praefatio zum Sijthofffaksimile 1907.

Damit wäre die Überlieferung der taciteischen Verfasserschaft der kleinen Schriften bereits für die karolingische Zeit nachgewiesen. Wir können aber dieses handschriftliche Zeugnis zugunsten des Tacitus noch um etwa 600 Jahre weiter zurückdatieren.1)

In c. 34 f. schildert Messalla begeistert die Vorteile der rednerischen Erziehung der Vergangenheit. Damals bildete sich der Jüngling in der Praxis und der Öffentlichkeit, während die Schüler von heutzutage auf den zweckwidrigen, rein theoretischen Unterricht der Rhetoren beschränkt seien. Darum, so fährt er fort (34,7), nec praeceptor deerat (sc. illis) optimus quidem et electissimus qui faciem eloquentiae, non imaginem praestaret, nec adversarii et aemuli (sc.deerant) ferro, non rudibus dimicantes. Derselbe Gedanke, wenn auch rhetorisch erweitert, mit demselben der Fechterschule und der Schlacht entlehnten Bilde, findet sich nun noch einmal, nämlich in des Eumenius Rede de instaurandis scholis (paneg. 9 [4], 2, 3 Bs.): neque enim tanta me aut neglegentia aut confidentia tenet, ut nesciam, quanta sit inter hanc aciem fori et nostra illa secreta studiorum exercitia diversitas. ibi armantur ingenia, hic proeliantur. ibi prolusio, hic pugna committitur. hic plerumque velut sudibus et saxis, illic semper telis splendentibus dimicatur. hic sudore... sordidus, illic insignis ornatur orator.

An sich wäre ja nun die Möglichkeit nicht unbedingt ausgeschlossen, daß, trotz der zum Teil wörtlichen Übereinstimmungen mit dem Dialogus, der sonst so wenig originelle und gedankenarme Panegyriker auf denselben Vergleich ex suopte ingenio verfallen wäre.

Was den Parallelismus zu einer Reminiszenz stempelt, ist folgendes: Alle Hss. des Dialogus haben an jener Stelle statt rudibus eine evidente Verbesserung Tanaquil Fabers -die im Zusammenhange ganz unmögliche Lesart sudibus), denn im Sinne einer Waffe wird das Wort ausnahmslos in bezug auf einen wirklichen Kampf gebraucht.) Wenn nun Eumenius ebenfalls sudibus, im Gegensatz zu telis (= ferro im Dial.) von der prolusio anwendet, so muß er jene falsche Lesart in seiner Quelle bereits vorgefunden und sie gedankenlos übernommen haben. Daß die Sache sich tatsächlich so verhält, beweist überdies der Zusatz et saxis, der durch sudibus gleichsam suggeriert wurde, denn diese alliterierende Verbindung ist recht häufig),

1) Diesen Nachweis habe ich bereits Hermes XLVIII (1913) S. 474–477

gegeben.

2) Vgl. z. B. Lucil. 1274 in ludo ac rudibus. Cic. opt. gen. 17 non enim in acie versatur (sc. Isocrates) et ferro, non rudibus eius eludit oratio (vielleicht die Vorlage für die Dialogusstelle). Liv. 26, 51, 4 rudibus inter se in modum iustae pugnae concurrerunt 40, 6, 6 regii iuvenis duces ei ludicro certamini dati ... vulnera rudibus facta nec praeter ferrum quidquid defuit ad iustam belli speciem; 40, 9, 11 credis nihil mihi a gladiis nocte periculi fuisse quem rudibus... prope occiderunt (an den beiden letzten Stellen ist ebenfalls 'sudibus' überliefert, aber schon von Gronovius korrigiert). Ov. ars 3, 515 sic ubi prolusit rudibus, puer ille relictis... spicula promit.

3) Siehe Anm. 4 und auch Caesar (bei ihm zuerst und sehr häufig), dann Bell. Afr. 20, 1, Sall. Catil. 56, 3, Verg. Aen. 7, 524. 11, 894, Tib. 1, 10, 65, Paneg. in Mess. 89, Prop. 4, 1, 28, Ov. fast. 4, 209 met. 12, 299. 300, Sil. 6, 559. 8, 554. 9, 355, Veg. mil. 2, 23.

4) Vgl. Verg. Aen. 11, 473 saxa sudesque; Liv. 23, 37, 1 saxis sudibus et ceteris missilibus, 27, 28, 12 murisque saxis sudibus, 34, 14, 5 saxisque et sudibus; Sall. Iug. 57, 8 saxa volvere, sudes, pila; hist. frg. 2, 87 M. saxa, pila, sudes; Tac. ann. 4, 51 manualia saxa, praeustas sudes; Ps. Aur. Vict. orig. 13, 2 lapidibus ac

aber mit nur drei Ausnahmen, was für unsere Stelle bedeutungsvoll ist, geht saxa stets voran. Daß sudibus et saxis, auf die prolusio bezogen, nun doppelt sinnlos ist, leuchtet ohne weiteres ein und vielleicht steckt in der bei einer stehenden Wendung ganz überflüssigen apologetischen Partikel velut eine leise Andeutung, daß dem Verfasser irgend etwas nicht ganz in Ordnung schien, aber er erkannte nicht, daß er es nur mit einem Schreibfehler seiner Vorlage zu tun hatte.1)

Da nun Eumenius auch den Agricola des Tacitus zweifellos benutzt hat,3) so geht daraus ohne weiteres hervor, daß ihm eine Hs. der kleinen Schriften zur Verfügung gestanden haben muß, denn die etwaige Annahme, ein jedes dieser Werke hätte von Anfang an bis zu deren Wiederentdeckung in einer Fuldaer Hs. ein Sonderdasein geführt,3) ist darum zu verwerfen, weil eine derartige redaktionelle Sammlertätigkeit, welche die disiecta membra eines klassischen Schriftstellers mühsam aus allen Ecken und Enden zusammensuchte, um sie zu einem Corpus zu vereinigen für die karolingische Zeit, in der jene Schriften zum ersten Male wieder auftauchen, bisher nirgends nachgewiesen ist und ihr auch noch völlig fern liegen mußte. Mithin waren also schon damals die opera minora unter dem Namen des Tacitus vereint überliefert.

Hat aber bereits dem Eumenius Ende des 3. Jahrhunderts eine Hs. der kleinen Schriften des Tacitus vorgelegen, so ergibt sich mit zwingender Notwendigkeit die weitere und wichtigere Schlußfolgerung, daß schon mehr als ein halbes Jahrtausend vor dem cod. Hersfeldensis bezw. Fuldensis auch der Dialogus de oratoribus als ein Werk des Tacitus handschriftlich beglaubigt war. 1)

sudibus, wo die beabsichtigte variatio, wie so oft bei Tacitus (s. u.), den stereotypen Charakter der gemiedenen Verbindung beweist). Mit Voranstellung von 'sudes' nur Sil. 1, 321 nunc sude, nunc iaculis, nunc saxis (die gewöhnliche Reihenfolge wäre hier schon des Metrums wegen unmöglich) und Tac. hist. 2, 21 sudes et lapidum... moles 4, 29 ferratas sudes, gravia saxa.

...

1) Der Ausweg, daß, wie bei Liv. und im Dialog, auch in den Hss. des Eumenius, einfach ein Schreibfehler vorliege, so leicht ein solches Versehen an sich wäre, ist darum unzulässig, weil bei einem ursprünglichen rudibus der Zusatz et saxis geradezu lächerlich wäre. Es kommt hinzu, daß Eumenius wohl kaum selbst auf den Ausdruck rudibus dimicare verfallen wäre, denn als Terminus der Fechtersprache begegnet dimicare nur noch zweimal: Antonius bei Cic. Phil. 13, 40 lanista Cicerone dimicantes und Liv. 35, 33, 6 lanistis Aetolis... dimicare. Auch gebrauchen Tacitus und Eumenius, was sehr beachtenswert, das Verbum überhaupt nur an jenen beiden Stellen.

2) paneg. 6 (7), 9, 3, zitiert in meiner Agricola-Ausg. zu c. 12, 12. Ob diese Rede von Eumenius verfaßt ist, oder, wie Klotz, Rh. Mus. 66 (1912) S. 519. 527 f. und, ihm folgend, W. A. Baehrens, ibid. 67 S. 315 m. E. ohne Grund, behaupten, ihm abgesprochen werden muß, ist für die obige Beweisführung belanglos, denn beide Reden sind in Augustodunum, einer der berühmtesten Bildungsstätten jener Zeit innerhalb weniger Jahre gehalten worden.

3) Daß das Suetonfragment an den Dialogus angereiht wurde, spricht keineswegs dagegen, denn dies hatte lediglich in dem analogen, literarhistorischen Inhalt seinen Grund (s. o.), und weil es eben nur ein Bruchstück war. Ein vollständiges Exemplar des umfangreichen Werkes de viris illustribus wäre ebensowenig wie die vitae, die auch in Fulda vorhanden waren, als ein Anhängsel zu den kleinen Schriften eines anderen Autors behandelt worden.

4) Übrigens ist es sehr wohl möglich, daß das ganze corpus Taciteum in Augustodunum sich befand, denn in desselben Eumenius Rede (paneg. 9 [4], 5, 3)

Die Echtheit des Dialogus ist demnach in der Überlieferung so fest begründet, wie nur irgendeine andere Schrift des klassischen Altertums, und alle Einwände, die man seit Jahrhunderten dagegen geltend gemacht hat, müssen sich wohl oder übel mit dieser unwiderlegbaren Tatsache abfinden.1)

Daß aber auch jene Bedenken an sich sämtlich nicht stichhaltig sind und daß positive innere Gründe mannigfachster Art die Verfasserschaft des Tacitus außer Zweifel stellen, soll im folgenden dargelegt werden.

2. DIE POLITISCHEN ANSCHAUUNGEN DES TACITUS 2)

Geboren um 54/55 und gestorben etwa 120, hatte Tacitus die Regierungen von nicht weniger als zehn Kaisern erlebt (von Nero bis Hadrian). Seine Jugend verlebte er unter Vespasian und Titus, seine besten Mannesjahre unter dem Schreckensregime des Domitian, während sein Alter in freiheitlichere Zeiten fiel. Diese Tatsache mag es erklären, daß er zwar mit dem Herzen auf seiten einer aristokratisch angehauchten Republik war, 3) unter den gegebenen Verhältnissen aber Ruhe und Frieden nur durch die Monarchie gewährleistet glaubte.) So müsse man sich resigniert in das Unvermeidliche fügen, wie bedauerlich auch die Auswüchse einer despotischen Macht in der Hand eines einzelnen sein mögen, 5) denn Tacitus ist der Überzeugung, daß man auch unter einem Tyrannen ein ungestörtes Dasein fristen könne, falls man nicht durch unkluge Opposition die Rache des Kaisers herausfordere.) So haben beispielsweise ein Thrasea Paetus, Helvidius Priscus und Cn. Piso zwar ihre Überzeugungstreue und die Lauterkeit ihrer Motive bewiesen, ohne aber

rum...

findet sich auch folgender Passus quos (principes) ... liberorum nostrorum parentes appellare non dubito, qui nobilissimam istam indolem Galliarum suaorbatam respicere dignati. Diese Stelle hat eine höchst auffällige Ähnlichkeit, worauf m. W. zuerst S. Brandt, Eumenius p. 9 hingewiesen hat, mit Tac. ann. 3, 43, wo die in Augustodunum studierende Jugend als nobilissima Galliarum suboles bezeichnet wird, zumal es sehr wahrscheinlich ist, daß auch Eumenius suboles (das Wort fehlt sonst in den Paneg.) statt indoles, was in den Zusammenhang gar nicht paßt, geschrieben hat.

1) Siehe den Nachtrag.

2) Vgl. im allgemeinen: Lange ap. Dronke XXI-XXVIII, Eckstein 68-83, Classen 6 ff., Haase, Praef. I XXXIV-XLII. XLVIII-LV, Weinkauff XC-CII, CXX-CXXXI. CXXXVII-CLXX, 20-30 (einschließlich zahlreicher irrelevanter Beispiele und Wiederholungen), Jansen 40-82, Nipperdey-Andresen, Tac. Ann. Einl. I10 18-24, Furneaux, Annals, Introd. I 27 ff., Poehlmann, Teuffel, Schanz. 3) ann. 4, 33 (siehe Anm. 41, 7), 6, 42 (48) populi imperium iuxta libertatem, paucorum dominatio regiae libidini propior est.

4) hist. 1, 1 omnem potentiam ad unum conferri pacis interfuit 16 si inmensum imperii corpus stare ac librari sine rectore posset dignus eram a quo res publica inciperet: nunc eo necessitatis iam pridem ventum est, ut nec mea senectus conferre plus populo Romano possit quam bonum successorem nec tua plus iuventa quam bonum principem. ann. 1, 9 non aliud discordantis patriae remedium fuisse quam ut ab uno regeretur.

5) hist. 4, 8 bonos imperatores voto expetere, qualescunque tolerare 2, 37 f. 6) Agr. 42 non contumacia neque inani iactatione libertatis famam fatumque provocabat. sciant quibus moris est inlicita mirari, posse etiam sub malis principibus magnos viros esse, obsequiumque ac modestiam, si industria ac vigor adsint, eo laudis escendere quo plerique per abrupta, sed in nullum rei publicae usum, ambitiosa morte inclaruerunt.

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