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beginnenden aufenthalt des dichters in Italien. der anfang des offen erklärten verhältnisses mag also wol in das jahr 1184 zu setzen sein. diese zeit wird nicht zu früh, eher zu spät angenommen sein, da der dichter MF 49, 25 selbst mit den worten swie selten ich ez ir bescheine andeutet dass diese lieder nicht sehr schnell einander folgten. das folgende lied C 43-44 (MF 51, 13-32) scheint nicht mehr in der heimat, aber nach dem ausdrucke MF 51, 29 vert der lip in enelende zu schliefsen noch vor der ankunft in Italien und auf der reise selbst gedichtet zu sein. auf eine erst kurze abwesenheit von der heimat deutet wol auch das wörtchen noch in v. 15 swie ich mich noch da vor behüete. während des aufenthaltes in Italien, also vom ende des jahres 1185 bis zum jahre 1187, sind dann die noch übrigen zwei lieder des ersten büchleins .C 45-50 (MF 53, 15-30. 51, 33-52, 36) und von den liedern des zweiten büchleins die lieder C 5-14 (MF 43, 28-45, 36) entstanden. vielleicht auch noch in Italien oder aber auf der rückreise nach Deutschland, möglicher weise auch erst bei der ankunft in Deutschland ist das lied F 40-44 (MF 54, 1-55, 5) gedichtet, also im sommer oder herbst 1187. einige zeit danach, jedesfalls noch im herbst 1187, entstand das lied C 15-16 (MF 52, 37-53, 14). es folgen dann die lieder des letzten büchleins, von denen C 1-3 (MF 42, 1-27) ende 1187 um die zeit des aufenthaltes des dichters in Trier, als er in der begleitung des kaisers war, verfasst ist. in Italien auf einer gesandtschaftsreise ist dann in den ersten monaten des jahres 1188 das lied C 4. 18-19 (MF 43, 1-27) gedichtet. die folgenden lieder C 20-28 (MF 45, 37-48, 2) fallen zwischen den reichstag zu Mainz am 27 märz 1188 und den aufbruch nach dem heiligen lande anfang mai 1189. die beiden noch übrigen C 29-30 und C 17 (MF 48, 3-22 und 53, 31-38) sind wahrscheinlich noch im mai 1189 verfasst.

Das alter, in welchem der dichter stand, als er 1184 seinen liebesdienst begann, lässt sich annähernd daraus bestimmen dass er zuerst 1171 urkundlich als zeuge vorkommt. die rechtsverhältnisse damaliger zeit aber gaben schon dem zwölf- oder dreizehnjährigen knaben eine bedingte mündigkeit, die auch die fähigkeit zeuge zu sein in sich geschlossen zu haben scheint (vgl. Eichhorn Deutsche staats- und rechtsgesch. п 649-652 und des+ selben Einleitung in das deutsche privatrecht s. 764 und 569 bis

570), sodass man nur so viel sicher schliefsen kann, dass Friedrich von Hausen nicht später als 1158 geboren ist. der ritterschlag, durch welchen die väterliche gewalt und vormundschaft beendet wurde, konnte schon im fünfzehnten jahre erteilt werden (vgl. Fürth Die ministerialen s. 336-337), und dadurch ist es auch erklärlich dass sich viele belege aus dem mittelalter finden, durch die das fünfzehnte lebensjahr als zeit der mündigkeit angegeben wird (vgl. Grimm RA 415). vielleicht aber deutet gerade der umstand dass Friedrich 1171 und 1173 nur in gemeinschaft mit seinem vater zeuge war und auch 1175, als er im dienste Christians, des erzbischofs von Mainz, stand, noch mit dem zusatze Waltheri filius als zeuge angeführt wird, darauf hin dass er damals noch 'binnen seinen jahren' war und ritterschlag und unbedingte mündigkeit noch nicht erlangt hatte. wenn aber Henrici Zur gesch. der mittelhochdeutschen lyrik s. 16 sagt, Friedrich habe eine hervorragende rolle in des erzbischofs dienste gespielt, so ist beachtenswert dass sich die urkunden aus dem jahre 1175, auf die es hier ankommt, auf zuwendungen beziehen, die der Mainzer SStephanskirche gemacht sind. die besitzungen der familie Hausen lagen aber nicht weit von Mainz, und ein verhältnis der familie zur Mainzer kirche ist mit sicherheit anzunehmen. denn nicht nur war Friedrichs vater Walther in angelegenheiten derselben öfter zeuge, sondern vergabte auch zusammen mit seiner gemahlin Adelheid und seinem sohne Friedrich dem der Mainzer kirche zugehörigen nonnenkloster Rupertsberg ein allod, wie denn auch Friedrich selbst nach der eltern tode demselben kloster kleinere geschenke machte. da konnte der erzbischof eben der engen beziehungen wegen, die die familie Hausen schon damals zur Mainzer kirche haben mochte, den jungen Friedrich, der in seinem gefolge war, urkunden, die eben jene kirche betrafen, als zeugen leicht mit unterschreiben lassen. eine hervorragende stellung Friedrichs also, die immerhin auf ein gereifteres alter schliefsen lassen würde, kann daraus nicht gefolgert werden und man muss daher auch an dem jahre 1158 als spätester grenze für das geburtsjahr festhalten. Friedrich von Hausen wird also mindestens 26 jahre alt gewesen sein, als er seinen ersten ernsthaften liebesdienst begann. wenn er aber MF 50, 11-12 sagt ich hán von kinde an si verlân daz herze min und al die sinne, so lässt sich dies wol am besten so erklären, dass er früher,

vielleicht als er, um knappendienste zu leisten, nach damaliger sitte von hause weggezogen war, die dame schon kennen lernte und lieb gewann, zu der er nachher eine ernsthafte neigung fasste, als er ihr durch irgend welchen zufall wider begegnet war. da das letztere aber im jahre 1184 geschah, so liegt es nahe, an das glänzende Mainzer fest der schwertleite der söhne Friedrich Barbarossas zu denken, zu welchem die vornehmen aus allen gegenden zusammengeströmt waren. als der dichter das letzte lied im mai 1189 verfasste, zählte er und nur so viel lässt sich mit sicherheit sagen, wenn es auch möglich ist dass er etwas älter war - mindestens 31 jahre, und als er starb, mindestens 32 jahre. Berlin. OSKAR BAUMGARTEN.

NACHTRÄGLICHES ÜBER WOLFRAMS
TITURELLIEDER.

Bei besprechung der plusstrophen der Titurellieder in der überarbeitung von J habe ich (Zs. 25, 201) str. *61 (zwischen W. str. 82 und 83, Hahn str. 727) für echt erklärt, weil 'nur Wolfram dem 1216 verstorbenen landgrafen, seinem gönner, diesen nachruf widmen konnte, nicht aber der 50 [30 war druckfehler] jahre später dichtende Albrecht von Scharfenberg.' dieser grund, den ich Herforth (Zs. 18, 293. vgl. Bartsch Germ. 13, 9) nachsprach, ist nicht stichhaltig. es finden sich im Jüngeren Titurel nämlich noch folgende stellen, die das gedächtnis Hermanns von Thüringen feiern : 1

str. 2381, 4: er kunde niht verzihen sam Herman von Dürngen schanden blóze.

str. 3757: Sie jahen fürbaz mêre von werdekeit der sinen: diu welt het sin ére. swer sich nach solhen êren

kunde pinen,

dem solt man tegelichen wünschen heiles.

lantgraf von Dürngen Herman mit lobe

nie wart verteilet solhes teiles.

=

B1)

1 die abweichungen von Hahns druck (der Heidelberger hs. 383 stammen aus E3, dem druck von 1477, die bezeichnungen der hss. von Zarncke Der graltempel, Leipzig 1876.

gehört hierher str. 2840:

Der lande hie vil benennet wirt und niht der liute

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die man mit namen erkennet bi Terramêre, als ich iu hie bediute. vor hundert járn ist lîhte in Dürnger lande

ein fürste lange erfület den man do Herman als nu disen nande? 1

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Dennoch glaube ich jene erst citierte strophe, wie es auch Lachmann und Bartsch getan haben, Wolfram zusprechen zu müssen. allerdings ist das lob Hermanns von Thüringen bei den nachclassischen dichtern man denke nur an den Wartburgkrieg -traditionell geworden: er erinnert sie an das goldene zeitalter ihrer kunst. bei Albrecht kann es aber auch noch eine andere veranlassung haben. der autor des Jüngeren Titurel spricht bekanntlich in der maske Wolframs. darum widerholt er mit vorliebe die vielfachen persönlichen beziehungen und autobiographischen notizen, die sich in den werken Eschenbachs finden. str. 4832 zb. versichert er uns nicht lesen zu können: und hán ich kunst, die muoz min sin mir méren. die stellen, die er hier copiert, sind Parz. 115, 27 ff und Wh. 2, 19 ff. in diesem versteckspiele, den leser über den verf. zu teuschen, meine ich, geschieht es auch, wenn er sich für Hermann von Thüringen begeistert: eine erste äufserung Wolframs liegt seinen nachgeahmten lobsprüchen zu grunde. wo aber gedenkt Wolfram des landgrafen als eines verstorbenen? nur noch im Wh. 417, 22 ff:

lantgraf von Dürngen Herman

het in ouch lihte ein ors gegebn.

daz kunder wol al sin lebn

halt an so grôzem strîte,

swa der gernde kom bezite.

aus diesen versen scheint mir der viel wärmer gefühlte nachruf str.* 61 nicht hervorgegangen zu sein:

von Dürgen der genende Herman pflac érn der wunsches pris kund walten:

swa man hært von sinen gnôzen sprechen,

die vor im hin gescheiden sint, wie kund sin lop für die so verre brechen!

es ist aufserdem schon früher darauf hingewiesen worden dass

1 A'B': den man do her also nv (nv her alsam B1) disen nande. es ist mir augenblicklich nicht möglich mehr hss. einzusehen.

diese plusstrophe zwischen W. str. 82 und 83 auch im contexte wünschenswert, beinahe notwendig erscheint, damit die folgende versicherung str. 83, 1:

Daz rede ich wol mit wârheit ninder nach wáne dadurch ihre volle bedeutung erlangt. ich halte daher unter den oben angeführten stellen str. *61 für echt und ursprünglich, wenn auch nur in überarbeiteter gestalt uns erhalten, die strophen 2381. 3757 (.2840) dagegen für mehr oder weniger matte nachahmungen von seiten Albrechts.

Ich benütze die gelegenheit, um noch auf einige andere strophen zurückzukommen, für deren beurteilung ein genaueres eingehen auf den Jüngeren Titurel von wichtigkeit ist.

Die frage, ob original oder copie, erhebt sich, wie bei der eben besprochenen, auch bei der plusstr.* 55 (nach W. str. 80, Hahn str. 720). ich habe sie s. 200 in übereinstimmung mit Lachmann und Bartsch Wolfram zuerkannt. ihr inhalt ist: Gahmuret vertauscht sein familienwappen, den panther, mit dem symbolischen zeichen des ankers. dieser tausch widerholt sich im Jüngeren Titure]: str. 2528 nimmt Schionatulander, str. 5685 Parzival den anker. die widerkehr desselben motives lässt vermuten dass Albrecht hier nicht selbständig erfindet. wir sind gewohnt, ihn als nachdichter zu betrachten. sein hauptgeschäft, wie er sich selbst str. 77, 4 die aufgabe stellt, bestand darin, das bei Eschenbach angedeutete fortzusetzen und zu ergänzen. die strophen 2528 und 5685 nehmen bezug auf str.* 55. dass aber hier (str.* 55) die einführung des ankers nicht gut aus dem Parzival herrühren kann, ist gezeigt worden; ebenso dass diese plusstrophe nach W. str. 80 im zusammenhange durchaus passend erscheint: Gahmuret, der nicht erkannt sein will, muss natürlich auch sein schildzeichen verändern. die parallelstellen im Jüngeren Titurel bestärken uns in der annahme dass dieses gesetz Wolfram zukommt.

Endlich noch einiges zu der plusstr.* 138 (Hahn str. 1151), die von Bartsch (aao. s. 12) unglaublicher weise für echt gehalten wird:

Der bracke was harmblanc gevar ein klein vor an der stirne, diu ôren lanc, rôt al sin hár, ze reht gestalt und mit breitem hirne, ze bracken wis gemûlet (geedelt B1) und gelêret.

daz wilt daz er dô jagte mit guldiner strál was ez gesêret.

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