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quem contra aetatem proiectum ad bellum saevissumum cum exercitu optume merito, quantum est in vobis, fame, miserruma omnium morte, confecistis. hacine spe populus Romanus libe- 2 ros suos ad bellum misit? haec sunt praemia pro volneribus et totiens ob rem publicam fuso sanguine? fessus scribundo mittundoque legatos omnis opes et spes privatas meas consumpsi, cum interim a vobis per triennium vix annuus sumptus datus est. per deos inmortalis, utrum censetis me vicem aerari praestare, 3 an exercitum sine frumento et stipendio habere posse? equidem 4 fateor me ad hoc bellum maiore studio quam consilio profectum, quippe qui nomine modo imperi a vobis accepto diebus quadraginta exercitum paravi hostisque in cervicibus iam Italiae agentis ab Alpibus in Hispaniam submovi. per eas iter aliud atque Han

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2. opes et spes: zusammengestellt wie Cat. 21, 1 (ebendaselbst res und spes); Iug. 107, 4; vgl. unten § 9. cum interim etc.: zu Or. Cott. 7. per triennium: vgl. zu § 1. 3. vicem aerari praestare: aerari vice fungi.

4. consilio: bei genauerer Überlegung hätte er, sagt Pomp., sich nicht auf die Hülfe von Rom her verlassen, und daher den Auftrag vielleicht nicht übernommen.

diebus quadraginta: an Pomp. wurde oft die Schnelligkeit in der Ausführung seiner Operationen besonders gerühmt; z. B. im afrikanischen Kriege (zu § 1), wo bei Plutarch (Pomp. 12) auch von vierzig Tagen die Rede ist, und später im Seeräuberkriege (Cic. de imp. Cn. Pomp. 34 f.).

in cervicibus etc.: eine stark übertreibende und irre leitende Angabe. Sertorius mag die Absicht gehabt haben, gegen Italien vorzurücken, aber er war in Spanien geblieben; nur bei einigen gallischen Völkerschaften in der römischen Provinz fanden Ruhestörungen statt, welche Pomp. unterdrückte; daher § 5 recepi Galliam, ebenfalls übertreibend. Siehe Mommsen R. G. III, 29.

iter aliud etc.: die Bestimmung dieses Weges ist durch die Verlegung des von Hannibal eingeschlagenen bedingt. Trifft die verbreitetere Ansicht (Mommsen R. G. 17, 579 f.) das Richtige, nach welcher dieser die Alpen beim kleinen St. Bernhard überschritt, so ist am wahrscheinlichsten die von Pompeius angelegte Heerstrafse in den Cottischen Alpen (Mont Genèvre) zu suchen (M mmsen III, 29). Werden aber diese für Hannibal in Anspruch genommen, so bleibt für Pomp. der Col d'Argentière, der alle 'Bedingungen erfüllt, die man nach Sallust und Appian (G. c. 1, 109) stellen murs: ὃ δὲ ἐς τὸ Αλπεια ὄρη μετὰ φρονήματος ἐνῄει, οὐ κατὰ τὴν Ἀννίβου μεγαλουργίαν, ἑτέραν δ ̓ ἐχάρασσεν ἀμφὶ ταῖς πηγαῖς τοῦ τε Ροδανοῦ καὶ 'Ηρι δανοῦ, οἱ ἀνίσχουσι μὲν ἐκ τῶν Αλπείων ὁρῶν οὐ μακρὰν ἀπ ̓ ἀλλήλοιν was nicht auf die Quellen der Hauptflüsse selbst, sondern von Zuflüssen geht. 'Bevor die Küstenstrafse ausgebaut war, was erst unter Augustus (14 v. Chr.) geschah, war der Weg von Savona durch den Apennin nach Cuneo und durch das Thal der Stura (Po) über den Col d'Argentière nach Barcelonette und an die Durance (Rhone) die kürzeste Route für einen Feldherrn, der nach Spanien wollte. Die

5 nibal, nobis opportunius, patefeci. recepi Galliam Pyrenaeum Lacetaniam Indigetis et primum impetum Sertori victoris novis militibus et multo paucioribus sustinui hiememque castris inter saevissumos hostis, non per oppida neque ex ambitione mea egi. 6 quid deinde? proelia aut expeditiones hibernas, oppida excisa aut recepta enumerem? quando res plus valet quam verba. castra

Terrainschwierigkeiten waren weder im Apennin noch in den Seealpen bedeutend; der Col d'Argentière ist der niedrigste und leichteste Alpenpafs. Die Strafse über den Mont Genèvre wurde erst durch König Cottius um 14 v. Chr. gebaut und blieb dann die besuchteste der Westalpen' (Nach H. Dübi, Jahrb. des Schweizer Alpenklub XIX 406 ff.).

Lacetaniam (so die lateinische Form, bei den griech. Geographen Iaxxηtavia) Indigetis: am Südabhang der Ostpyrenäen. Hier brachte Pomp. den Winter 677 (77) auf 678 (76) zu, ohne den Gesuchen celtiberischer Völker um Hilfe zu entsprechen.

primum impetum Sertori etc.: der erste Zusammenstofs zwischen Pomp. und Sert. erfolgte 678 (76) vor Lauro, südlich vom Fl. Sucro (Xucar), welches dieser bedrängte, jener zu entsetzen suchte; Pomp. operierte so unglücklich, dafs er 10000 Mann einbüfste und das Jahr als verloren betrachten mufste; Sert. eroberte und zerstörte die Stadt und führte die Bewohner nach Lusitanien, wo er dann überwinterte.

et multo: über et zu Iug. 85, 3.

hiememque: nämlich von 678 (76) auf 679 (75).

castris: der blofse Ablativ, wie Jug. 44, 4.

saevissumos hostis: wer diese waren, ist nicht überliefert; aber nach Appian b. c. 1, 110 überwinterten sowohl Metellus als Pomp. im Pyrenäengebiet; jener wurde von Gallien aus versorgt (§ 9); darauf, dafs er in den Städten bequemere Quartiere hatte und den Be

wohnern selbst weniger zur Last fiel, enthalten die Worte per oppida und ex ambitione mea (zu Iug. 45, 1) eine hämische Anspielung. Metellus hatte wenigstens bei Italica (unweit Sevilla) einen entscheidenden Sieg über Sert.' Legaten L. Hirtuleius erfochten.

6. oppida: eine nennt Oros. 5, 23 Belgida, eine Stadt der Keltiberer (Appian Ib. 100), deren Lage unbekannt.

quando: zu Iug. 102, 9.

castra hostium etc.: einzelne Erfolge aus dem Jahre 679 (75) mit Übergehung der ungünstigen Momente. Zu Beginn desselben vereitelte Sert. das gemeinsame Vorgehen des Met. und Pomp. durch Entsendung des Hirtuleius nach dem jenseitigen Spanien, während er selber ins diesseitige (zu Cat. 18, 5) rückte. Met. vernichtete das feindliche Heer, dessen Führer selbst fiel, und suchte die Vereinigung mit Pomp. zu bewerkstelligen. Vor seinem Eintreffen liefs sich dieser, um den Ruhm nicht teilen zu müssen, am Flusse Sucro (s. o.) bei der gleichnamigen Stadt (j. Succa) in einen Kampf ein, der mit der eigenen Niederlage endete: der rechte Flügel, den er selbst führte, mufste weichen und schwer verwundet entkam er mit Mühe; sein Legat L. Afranius nahm zwar das Lager der Feinde, aber mufste es wieder räumen. Metellus schlug das ihm unter Perpenna entgegengeworfene Heer und vollzog am Tage nach der Schlacht bei Sucro seine Vereinigung mit Pompeius. Sert. stellte sich zunächst nicht; dann kam es aber südlich von Sa

hostium apud Sucronem capta et proelium apud flumen Turiam et dux hostium C. Herennius cum urbe Valentia et exercitu deleti satis clara vobis sunt: pro quis, o grati patres, egestatem et famem redditis. itaque meo et hostium exercitui par condicio 7 est: namque stipendium neutri datur; victor uterque in Italiam venire potest. Quod ego vos moneo quaesoque ut animadvortatis neu cogatis 8 necessitatibus privatim mihi consulere. Hispaniam citeriorem, 9 quae non ab hostibus tenetur, nos aut Sertorius ad internecionem vastavimus praeter maritumas civitatis ultro nobis sumptui onerique. Gallia superiore anno Metelli exercitum stipendio fru

guntum in den Ebenen des Turiaflusses zu einer Hauptschlacht: Met. siegte über Perpenna, aber Pomp. unterlag gegenüber Sert. Der unmittelbare Gewinn des Sieges war die Einnahme der von Herennius mit einer nicht sehr zahlreichen Besatzung verteidigten Stadt Valentia. Sert. war nach Clunia am oberen Durius (Duero) entwichen, wo ihn Pomp. eine Zeitlang belagerte; aber er entschlüpfte. Pomp. hob die Belagerung auf und sah sich gegen Ende des Jahres einer neuen Armee des Gegners gegenüber. Die Winterquartiere bezog er im Gebiet der Vaccäer (um Valladolid), Met., wohl mit Ermächtigung des Senats, zum zweiten Mal nicht in seiner Provinz, dem jenseitigen Spanien, sondern in Gallien (s. zu § 9).

7. uterque: 'der eine so gut wie der andere'. Darin liegt ihr thut nichts dafür, das ich siege und nicht Sertorius; es scheint euch gleichgültig, wer von beiden siegt'; zugleich wird sowohl hier als in dem folgenden privatim mihi consulere die § 10 ausgesprochene Drohung schon angedeutet.

8. quod ego etc.: vgl. Or. Phil. 9. 9. Hispaniam citeriorem, quae etc.: vgl. zu lug. 61,2; ebenso 89,7.

civitatis: vgl. 5 oppida, mit Hervorhebung ihrer Einrichtung als städtischer Gemeinwesen; wie Caes. b. G. 3, 20, 2 Tolosa et Narbo quae

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Metelli: wie Pomp. aus guten Gründen Met. bisher nicht erwähnt hat, nur hier an unverfänglicher Stelle den Namen fallen läfst, so vermeidet er es, um nicht neidisch zu erscheinen, auf die von diesem diesmal in Gallien selbst bezogenen Winterquartiere hinzuweisen; dafür enthält die blofse Erwähnung der Mifsernte eine sachliche Kritik der Mafsregel. Dieselbe wiederholte sich im folg. Jahre 680 (74); vgl. Fragm. Hist. 3, 90 (89) Kr. 3, 1 D. cum per omnem provinciam infecunditate bienni proxumi grave pretium fructibus esset. Trotzdem überwinterte 680/681 (74/73) Pompejus daselbst und für den Feldzug 681 hatte die erschöpfte Provinz grofse Getreidelieferungen nach Spanien zu leisten. Die Statthalter der Jahre 76 u. 75 sind nicht ermittelt; erst von 74 an war es während dreier Jahre M. Fonteius, später wegen Erpressungen angeklagt und von Cicero verteidigt, s. dessen Rede, bes. 13. 16.

mentoque aluit et nunc malis fructibus ipsa vix agitat. ego non 10 rem familiarem modo, verum etiam fidem consumpsi. reliqui vos estis: qui nisi subvenitis, invito et praedicente me exercitus hinc et cum eo omne bellum Hispaniae in Italiam transgredientur.

agitat: s. zu Iug. 89, 7. rem... fidem: zu Iug. 73, 6. 10. subvenitis: das Präsens vor dem Futurum mit Nachdruck. Vgl.

Cat. 58, 9.

invito et praedicente me: durch beide Ausdrücke wird die Schuld dem Senate allein zugeschoben.

VORBEMERKUNGEN

ZU DER REDE DES MACER.

Seit dem mifslungenen Unternehmen des Lepidus war kein Jahr vergangen, in welchem man nicht erneute auf Abschaffung der Einrichtungen Sullas und besonders auf Wiederherstellung der Tribunengewalt gerichtete Versuche gemacht hätte. Gleich im Jahre 678 (76) geschah dies, wiewohl erfolglos, durch den Tribun Sicinius; ein Sicinius war schon in alter Zeit der Urheber des Aufstandes gewesen, welcher die erste Einführung des Tribunats zur Folge gehabt hatte. In das folgende Jahr gehört die Abänderung des Bestehenden durch die lex Aurelia, worüber in den Vorbemerkungen zur Rede des C. Aurelius Cotta (S. 256) das Nötige gesagt ist. Cotta hatte sich zur Durchbringung seines. Gesetzes des Tribunen Q. Opimius bedient, der dafür schwer büfsen mufste; denn er wurde wegen dieser Auflehnung gegen die Gesetze des Diktator, natürlich unter einem rechtlich scheinenden Vorwande, vor dem Prätor C. Verres im Jahre 680 (74) angeklagt und zu einer sein Vermögen erschöpfenden Geldstrafe verurteilt. So sehr nun der Adel über jenes unwesentliche Zugeständnis entrüstet war, so wenig war man auf der andern Seite damit zufrieden, und einen neuen Versuch machte 680 (74) der Tribun L. Quinctius, nach Cicero (p. Cluent. 77) ein homo maxume popularis, qui omnis rumorum et contionum ventos colligere consuesset und (ebend. 110) qui quod rostra iam diu vacua locumque illum post adventum L. Sullae a tribunicia voce desertum oppresserat multitudinemque desuefactam iam a contionibus ad veteris consuetudinis similitudinem revocaverat, idcirco cuidam hominum generi paulisper iucundior fuit. Die Sache scheiterte durch die eifrigen Gegenbemühungen des vor seinem Abgange zum Mithridatischen Kriege noch in Rom anwesenden Konsul L. Licinius Lucullus, der durch privates Einwirken (s.zu § 5 d. R.) und öffentliche Rede den Gegner zum Schweigen brachte. Es läfst sich leicht denken, dafs bei diesen Unternehmungen die herrschende Not des Volkes als Hebel benutzt worden war, und in der That gingen mit ihnen die Bestrebungen zur Abstellung oder

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