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und lese daher: Trapezitae mille drachumarum Olympicho oder auch Olympico, denn beide Formen finden sich, 'Okuлizos z. B. bei Demosthen. Or. LVII. 46 Df. 'Ohvμzzós oder 'Ohvzzós Boeckh. C. I. I. n. 284. Auf keinen Fall scheint es mir gerathen, ohne alle Autorität die Form duum herzustellen. Für coepias hat die Vulgata cupias, der Palimps. COAPIAS, sämmtliche Handschriften si mage. Ich vermuthe daher: Si exigere occipias, duarum rerum exoritur optio: Vel illut, quod credideris, perdas, vel illum amicum amiseris. Aber auch hier sind die Spuren einer anderen Fassung nicht zu verkennen, worauf auch die Unordnung der Verse, die gewöhnlich in solchen Fällen | eintrat, 1147 hinweist, daher Hr. R. nach dem Vorgange Meiers den Vers: Hoc qui in mentem venerit mihi, re commonitus sum modo mit Recht an das Ende der Exposition des Stasimus gesetzt hat. Ganz derselbe Gedanke, den wir in den eben behandelten Versen antreffen, findet sich schon in den beiden vorausgehenden: Si quoi mutuom quid dederis, fit pro proprio perditum: Cum repetas, inimicum amicum invenias benefacto tuo. Ein dritter Vers, der den V. 1052. 1053 vorausging und den Gedanken des Hemistichiums 1050: Si quoi mutuom quid dederis variirte, ist, wie auch sonst öfter vorkommt, verloren gegangen, wahrscheinlich, weil er ganz mit denselben Worten begann: die beiden anderen dagegen drangen in den Text ein, und um sie einigermassen dem Uebrigen anzupassen, um eine Steigerung auszudrücken, ward jenes mage hinzugefügt.

V. 1110 [IV. 4, 18] befriedigt mich die Herstellung der Stelle, welche Hr. R. schon in den Parergis behandelt hatte (S. 556-563), keineswegs: ich glaube überhaupt nicht, dafs es möglich sein wird. ohne Hülfe anderer Handschriften das Richtige zu ermitteln nur rührt auch an dieser Stelle die Verwirrung von einer alten Dittographie her: man kann deutlich zwei Fassungen unterscheiden:

A. Hic meo ero amicus solus firmus restitit,

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V. 1136 [V. 2, 12]. Hr. R. hat mit grofser Wahrscheinlichkeit in den Prolegomenen S. XXV ff. aus der Beschaffenheit des Cod. Ambros. nachgewiesen, dafs der letzte Theil des Trinummus, der leider im Palimpsest fehlt, einen gröfseren Umfang hatte, als er in unseren Handschriften und Ausgaben erscheint. Hr. R. ermittelt, dafs ungefähr 16-26 Verse ausgefallen sind, und weist nach, dafs auch in der That

nach v. 1097 [IV. 4, 5] und 1166 [V. 2, 42] sich Lücken finden, auf deren Ergänzung er ungefähr 22 Verse rechnet. Ich stimme im Ganzen damit überein, nur darf man die Beweiskraft solcher äufseren Gründe nicht überschätzen, denn, wenn z. B. im Ambros. eine Seite, die ungefähr 19 Verse enthält, durch Versehen des Abschreibers wiederholt war, so stimmte gleichfalls die Rechnung. Hier stützen allerdings innere Gründe die Annahme der beiden Lücken: allein man darf nun defshalb nicht glauben, dass aufserdem zur Vollständigkeit Nichts fehle: denn zugegeben, dafs die beiden schon nachgewiesenen Lücken gerade soviel Verse umfafsten, als der Cod. Ambros. auf den letzten Blättern des Trinummus nach Hrn. R's. Berechnung enthalten hat, so kann der Ambrosianus selbst schon Lücken gehabt haben, von denen auch die besten und ältesten Handschriften nicht frei sind. Es liegen aber dringende Gründe vor, auch noch eine andere Lücke auzunehmen, und zwar eben an der vorliegenden Stelle. Charmides spricht seine Ver1148 wunderung darüber aus, dafs es seinem Sohne geglückt sei, seine Schwester an einen jungen Mann von so angesehener Familie zu verheirathen. Hierauf antwortet nach den gewöhnlichen Ausgaben Callicles nicht das Geringste, sondern Charmides fährt fort [1135]: Familiam optumam occupavit. Durch Hrn. R's. Aenderung, der nach Scaligers Vorgange die Worte: Lysiteli quidem Philtonis filio [1134] dem Callicles gibt, wird dem Uebelstande nicht abgeholfen. Es war durchaus nöthig, dafs Callicles dem Freunde das Nähere auseinandersetzte, wie diese Verbindung entstanden sei. Dafs der Dichter die beiden Freunde nicht das Thema so rasch und unmotivirt abbrechen liefs, geht schon daraus hervor, dafs er ja eben defshalb den Lysiteles noch länger lauschen läfst. Callicles wird auseinander gesetzt haben, wie Lysiteles und Lesbonicus, obwohl ganz verschieden von Charakter, doch eng befreundet waren, und wie diese Freundschaft den Anlafs zu der Verbindung zwischen Lysiteles und der Schwester des Lesbonicus gab. Und nun erst, wenn man eine solche Exposition annimmt, ist es motivirt, dafs Charmides v. 1164 ff. [V. 2, 40 ff.] dem Lysiteles Vorwürfe macht, dafs er auf seinen Sohn keinen veredelnden Einfluss ausgeübt habe: denn dafs diese Worte an Lysiteles gerichtet sind, hatte ich schon längst bemerkt, und ist auch von Hrn. R. in den Parergis dargethan. Allein die Lücke ist damit noch nicht ausgefüllt: denn ganz und gar unverständlich ist die Art und Weise, wie über die zweite Verheirathung, die zwischen Lesbonicus und der Tochter des Callicles stattfinden soll, gehandelt wird, v. 1182 [V. 2, 58]: CHA. Bene re gesta salvos redeo: si tu modo frugi esse vis, Haec tibi pactast Calliclai filia. LESB. Ego ducam pater etc. Freilich hatte Callicles v. 1163 [V. 2, 39],

nachdem Charmides dem Lysiteles seine Tochter verlobt hatte, gesagt: et ego spondeo itidem, worauf Lysiteles beide als affines begrüfst. Aber dieses spondeo, ohne dafs auch nur ein Wort von der beabsichtigten Verheirathung vorher gefallen ist, erscheint geradezu widersinnig 10). Man darf nicht etwa einwenden: das haben sie drinnen im Hause mit einander verabredet; denn Dinge, welche die Handlung des Stückes wesentlich berühren, wie hier diese Heirath, mit der die Komödie schliefst, müssen vor den Augen der Zuschauer verhandelt oder doch klar und bestimmt referirt werden, keineswegs aber darf der Dichter das Verständnifs stillschweigend voraussetzen. Ich gebe zu, dass Plautus oft flüchtig arbeitet; die Oekonomie seiner Stücke läfst Manches zu wünschen übrig; auch der Trinummus ist in dieser Beziehung nicht tadellos; aber einen so groben Verstofs gegen die Gesetze der dramatischen Composition darf man dem Dichter nicht zutrauen. Ich denke, von dieser zweiten Heirath war eben hier die Rede. Nachdem Callicles erzählt hatte, wie die Freundschaft zwischen 1149 Lysiteles und Lesbonicus zu jener Verbindung geführt hatte, so schlug Charmides dem Callicles vor, er möge einwilligen, dafs Lesbonicus die Tochter des Callicles heirathe, womit dieser sich einverstanden erklärt; und nun erst fährt Charmides, dem schliefslich sein Abenteuer mit dem Sykophanten wieder einfällt, fort: CH. Vah. CA. Quid est? CH. Oblitus intus tibi dudum sum dicere etc.

Doch ich schliefse meine Beurtheilung, um nicht das richtige Mass allzuweit zu überschreiten, indem ich wünsche, dafs die weiteren Bände dieser von Hrn. Ritschl längst vorbereiteten Ausgabe in rascher Folge erscheinen mögen.

P. S. Eben bemerke ich, dafs Göttling (Funfzehn römische Urkunden Halle 1845) auch die Lex Julia Municipalis, über die ich in der Anmerkung auf S. 1132 [Opusc. I. 11] gesprochen habe, in einer neuen Abschrift mittheilt. Hr. Göttling hat hier für eafdem [fälschlich] EAEDEM, aber AO hat auch seine Abschrift, und meine Conjectur amper gewinnt eine neue Stütze, indem das e wirklich bei Hrn. G. [s. C. I. L. I. p. 124] erscheint VIAM. PER. Ich will übrigens nur noch daran erinnern, dass alle diese älteren römischen Urkunden, die wir nicht in den Originalen, sondern nur in wenn auch gleichzeitigen Copien besitzen, mit Vorsicht für die

10) Ich möchte fast vermuthen, dafs hierauf sich das im Codex Palat. an dieser Stelle dreiundzwanzigmal wiederholte Zeichen X bezieht: man wollte wohl damit andeuten, dafs eine Lücke hier vorhanden sein müsse, vielleicht nur aus Conjectur, nicht aus factischen Anzeichen. Zu V. 858 [IV. 2, 16] findet sich übrigens dasselbe Zeichen fünfmal wiederholt.

Erforschung des eigentlichen Latein benutzt werden müssen, sie sind mehr oder minder mit provinziellen Eigenthümlichkeiten gefärbt, wovon ich selbst das Senatusconsultum de Bacch. nicht ausnehmen möchte.

325

II.

T. Macci Plauti Comoediae

ex rec. Fr. Ritschelii.

T. I. P. II. Miles Gloriosus XXXII S. und 224 S. 8. T. I. P. III. Bacchides XIV S. und 155 S. 8. MDCCCXLIX. T. II. P. I. Stichus. XXXI S. und 109 S. MDCCCL. Bonnae H. B. König sumptus fecit*).

Ich habe im Jahrgang 1848 S. 1124 ff. [Opusc. I. 3 ff.] über den ersten Theil dieser Ausgabe des Plautus ausführlichen Bericht erstattet, es ist daher billig auch über den erfreulichen Fortgang dieser ersten kritischen Bearbeitung des so lange ungebührlich vernachläfsigten Dichters zu berichten, aber ich werde mich der möglichsten Kürze befleifsigen, da 326 die grofsen Verdienste des Herausgebers allgemein anerkannt | sind und je weiter das Werk fortschreitet, immer klarer hervortreten. Alle einzelnen Punkte aber, wo der Unterzeichnete glaubt anderer Ansicht zu sein als der Herausgeber, hier hervorzuheben, kann nicht Aufgabe einer Beurtheilung sein, dazu bietet sich an einem anderen Orte passendere Gelegenheit dar.

Was zunächst die äufsere Ausstattung und Einrichtung des Werkes betrifft, so mag ich einige Bemerkungen nicht unterdrücken, wenn auch dieselben theilweise zu spät kommen. Wünschenswerth und zwar ebenso im Interesse des Publicums wie des Verlegers wäre es, wenn jedes Stück dieser Ausgabe auch einzeln zu beziehen wäre. Ich hätte ferner gewünscht, dass etwas gröfseres Format gewählt worden wäre, um das häufige Umbrechen der Verse so viel als irgend möglich zu vermeiden: eben so liefse sich gröfsere Sparsamkeit in der Benutzung des Raumes anwenden, indem es nicht nöthig war, die Namen der redenden Personen vollständig auszudrucken und jedesmal denselben eine eigene Zeile zu gönnen: bei etwas gröfserem Format hätten die Namen, natürlich nur mit den Anfangsbuchstaben bezeichnet, in der Regel ihren Platz mitten im Texte einnehmen können, ohne eben

*) [Zeitschrift für die Alterthumswissenschaft. Herausgegeben von Dr. Th. Bergk und Dr. J. Caesar. VIII. Jahrgang. 1850. Nr. 41-44.]

häufige Brechungen zu veranlassen, während jetzt z. B. in den Bacchides auf S. 148 sich nur 5 Zeilen Text und 10 Zeilen Noten finden, was sich weder typographisch schön ausnimmt noch auch ökonomisch ist. Im Notendruck ferner contrastiren die allzu fetten Buchstaben, womit die Codd. bezeichnet werden, zu stark und unangenehm gegen die übrigen Typen. Eine andere Bemerkung betrifft die Personenverzeichnisse; hier ist natürlich Manches geändert, so z. B. im Miles Glor. sind die richtigen Namensformen Periplecomenus und Pleusicles hergestellt, allein darüber erfahren wir das Genauere erst an den einzelnen Stellen, wo diese Namen im Stück vorkommen, während doch eine vorläufige Bemerkung und Verweisung auf die betreffenden Stellen ganz angemessen wäre. Ferner würde ich didaskalische Bemerkungen, die nicht auf urkundlicher Ueberlieferung, sondern nur auf Vermuthung beruhen, wie auf dem Titel der Bacchides Graeca Menandru Ais anator, entweder ganz unterdrücken, oder doch mit einer Bemerkung begleiten, da der nicht recht kundige Leser leicht falschen Gebrauch davon macht. Von Druckfehlern oder anderen Versehen ist dem Rec. nicht eben Erhebliches aufgestofsen, verkehrte Buchstaben, Vertauschung des Punktes über i mit dem metrischen Accent und Aehnliches abgerechnet. Doch findet sich im Miles Glor. v. 783 Igenuamne gedruckt, zu der Note Mil. v. 101 ist zu bemerken, dafs bei Donatus nicht blofs cultor, sondern amoris (für amor) cultor gelesen wird, so wenigstens die gewöhnlichen Ausgaben, doch kann amoris Interpolation sein und Hr. R. hat vielleicht andere Hülfsmittel benutzt. Ebendas. v. 115 kann die Angabe: aut quantum possum unus aut quantum possum Acidalius wohl nicht richtig sein, Acidalius müfste dann eine Lücke angenommen haben.

Was die Orthographie anlangt, so hält Hr. R. sich in einigen Punkten streng an die beste hand schriftliche Ueberlieferung, in anderen 327 nimmt er selbständige Aenderungen vor, so z. B. wird hau für haut vor d und auch ohne handschriftliche Gewähr hergestellt, wie Bacch. v. 864 [IV. 8, 23]; wir wünschen sehr, dafs Hr. R. recht bald in den Einleitungen auf diese Punkte zurückkomme und seine Grundsätze genauer darlege, da das in den Prolegomenen zum Trinummus Bemerkte nicht ausreicht. Regelmäfsig ist in diesen beiden Stücken hicine für hiccine geschrieben (z. B. Miles v. 61), ebenso wird für huic, wo es das Metrum verlangt, wiederholt die Form huice hergestellt: und die Autorität der besten Handschriften bei Plautus ist entschieden für diese Orthographie. Dafs man im Nominat. Sing. nur hic, haec, hoc in der verstärkten Form gebrauchte, hat seinen Grund offenbar darin, dafs hier die demonstrative Bedeutung besonders hervortritt, es ebendaher

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