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Sylbe vorausgehen, diese Freiheit zuliefsen, da hierdurch der Accent des Wortes, und das ist gerade die Hauptsache, nicht alterirt wird. Dies ist es, was ich meinte, wenn ich zwar [Opusc. I. 58] penētrávit bei Plautus für möglich hielt, und latebróse in einem Baccheischen Verse für zulässig erklärte, aber nicht penetrat oder latebrae 7). Ich habe ferner ausdrücklich diese Messung den freieren lyrischen Partieen zugestanden. Aber selbst in den Versen des Dialogs dürfte jenes Gesetz, was Hr. R. als unumstöfslich bezeichnet, denn doch auch bei Plautus gar manche Ausnahme erleiden. Ich will hier gar nicht Fälle anführen, die zweifelhaft scheinen können, wie z. B. Capt. IV. 4, 10 [918]: rēclusitque armarium, was auf eine andere Weise sich rechtfertigen läfst, oder 230 caprificus bei Terenz [Adelphi IV. 2, 38 (577)], wo eine andere Anordnung des Verses sich leicht darbietet; ich will daher auch keine Beispiele aus Canticis anführen, weil es hier oft sehr verschiedene Arten die Verse anzuordnen giebt, sondern mich nur auf den Dialog beschränken. So sagt Plautus zwar Epid. III. 4, 88 [525]:

Sapientiorem vidi excusso manubrio.

aber Aulul. III. 4, 12 [471]:

Si id palam fecisset, exemi ex manu manubrium.

eine Stelle, die jedes Versuches zu ändern spotten dürfte. Ferner im Curcul. III. 1, 23 [393]:

De Coclitum prosapia ted esse arbitror.

da doch Ennius [Sat. 44 V.] bei Varro VII. 71: decem Coclites, ques montibu' summis Rhipaeis fodere die ursprüngliche Kürze bezeugt. Ferner im Rudens IV. 5, 18 [1208]:

Sunt domi agni et porci sacres: sed quid istam remoramini? Denn dafs hier die alterthümliche Flexion gebraucht ist, kann auf die Quantität keinen Einfluss ausüben. Truc. II. 2, 39 [294]: Buccas rūbrica, creta omne corpus intinxti tibi. Endlich publicus (puplicus), publice (puplice), publicitus, respublica, publicare, publicani finden sich bei Plautus und Terenz regelmäfsig verlängert, obwohl sie von populus herkommen, und die syncopirte Form popli u. s. w. verkürzt wird. Schon K. L. Schneider Lat. Gramm. I. S. 684 bemerkt dies, und erklärt dies aus der Verwandelung des p in b, weil bl stets starke Position bilde. Nun hat aber Hr. R. an zahlreichen Stellen gerade puplicus oder puplice geschrieben, also gegen sein Proleg. CXXIX mit so ent

7) Penetravit habe ich übrigens an jener Stelle selbst als unsicher bezeichnet, und wer latebrose nicht gelten lassen will, der mag med für me schreiben.

schiedener Zuversicht ausgesprochenes Princip gehandelt.) Wir dürfen also doch wohl schon bei Plautus die Ansätze zu dieser von Hrn. R. den Epikern zugeschriebenen Neuerung erblicken.

V. Ellipse des Verbums esse.

Hier rügt Hr. R. [Opusc. II. 608 ff.], dass ich im Stichus [v. 30] die Synizese tertiust nicht billige, da ich doch sonst so tolerant gegen das consonantische i sei. Dabei hat Hr. R. nur den Unterschied übersehen, dafs es sich hier nicht um Vertheidigung einer handschriftlich beglaubigten Lesart, sondern um Abweisung einer Conjectur eben Hrn. R's. handelt.

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Was die Ellipse des Verbum Subst. est betrifft, so bemerke ich zunächst nur, dafs nudius tertius nicht etwa wie Hr. R. zu glauben scheint, aus nunc dies tertius entstanden ist, sondern es ist mit blofser Unterdrückung des n nun dius tertius, wo nun wie in etiamnun (num) sich erhalten hat, (wie auch hodie nicht auf hoc die, sondern ho zurückzuführen ist), und diese Form nundius sextus, welche nicht die geringste 231 Einbufse erlitten hat, ist z. B. im Trin. v. 727 [III. 2, 101] aus den Handschriften herzustellen. Wie Vorsicht auch in diesen Dingen zu empfehlen ist, will ich gleich an einem Beispiele zeigen. Dafs man auf Grabschriften Hic situs est sagte, läfst sich an zahlreichen Beispielen aus allen Perioden der lateinischen Sprache darthun, dafs dennoch die Ellipse gerechtfertigt ist, zeigt die vierte ScipionenGrabschrift [C. I. L. I. 34, 4]:

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Is hic situs, quei nunquam victus est virtute.

Oder will Hr. R. auch hier situst schreiben, eine Orthographie, von der sich auf diesen Denkmälern nicht einmal eine Spur erhalten hat? Einen anderen Beleg dieser Ellipse enthält vielleicht dieselbe Inschrift, doch ist die Lesart zu unsicher. So erscheint nun auch das Lucilianische [XXII. 2 M.]

Lucili columella, hic situ', Metrophanes

gerechtfertigt, ohne dafs man Metrophanest zu schreiben, oder wie Lachmann zu Lucrez [II. 829, p. 122] will, den Satz als unvollständig zu betrachten hätte. Ueberhaupt im 7. Jahrhundert ist die Ellipse gar nicht so unerhört, z. B. sagt Attius (Auctor ad Herennium [II. 26, 42. cf. Ribb. Trag. Lat. incert. incert. fab. 54]): Vel quod propinquus,

8) In der Schreibart pullicus etc., welche B an mehreren Stellen, nicht blofs des Trinummus bietet, wird man nur einen Schreibfehler, nicht aber eine assimilirte Form erkennen wollen; obwohl die lateinische Sprache darin ziemlich weit geht, z. B. auf einer pompejanischen Inschrift [Bullett. dell' Instit. Archeol. a. 1831 p. 12], wenn ich nicht irre, kommt friddum [fridum] für frigidum vor; ebenso wenig wäre gewonnen, wenn einer etwa pouplicus schreiben wollte (vgl. Orelli Inschr. n. 3257.)

vel quod virtute aemulus (scil. sum), Valerius Aedituus [bei Gellius XIX. 9, 12]: Quid faculam praefers, Phileros? qua nil opu' nobis, Papinius oder Pomponius ) bei Varro VII. 28:

Nam vere pusus tu, tua amica senex.

Nur da will Hr. R. in Antworten die Ellipse zulassen, wo die Rede eine rhetorische Färbung, einen erhöhten Ton dadurch gewinne; dafs diese Wirkung in manchen Fällen dadurch hervorgerufen werde, gebe ich gern zu, z. B. Trin. 405 [II. 4, 4]: Quid factumst eo? Comessum, expotum, exunctum, elotum in balineis, wo es aufserdem unmöglich ist, ein est einzuschieben. Ich will mir auch diese Erklärung gefallen lassen v. 987 [IV. 2, 145]: is ipsusne's? Ipsus es? Ipsus

sum.

Ergo ipsusne's? Ipsissimus: auch allenfalls Stich. 375 [II. 2,51]: Argentique aurique advexit nimium. Nimis factum bene, und so in anderen ähnlichen Fällen, wie z. B. Bacch. 209 [II. 2, 31]: Scitum istuc, Ter. Phorm. III. 2, 38 [513], wo eben die Ellipse der Leichtigkeit des Gesprächtons gut zusagt. Aber von rhetorischer Färbung kann nicht die Rede sein in Stellen, wie Stich. 599 [IV. 2, 19]: Solus coenabo domi? Non enim solus: me vocato, oder v. 330 [II. 2, 6]: Quisnam loquitur hic tam prope nos? Pinacium. Hr. R. wendet mir vielleicht ein, hier ist nicht esse, sondern cenare und loqui zu ergänzen. Gut; aber ich habe ja behauptet, dafs überhaupt in solchen Fällen an keine Ellipse zu denken sei, und wenn aus der vorhergegangenen Frage jedes andere Verbum zu wiederholen statthaft ist, wird es doch wohl auch bei esse zulässig sein. Ich will aber auch dafür Beispiele anführen, so Bacch. 203 [II. 2, 25]:

dic, ubi ea nunc est, obsecro.

Hic, exeuntem me unde aspexisti modo.

Terenz Phorm. III. 3, 30 [563]:

Num quid est, quod opera mea vobis opus sit? Nil: verum abi domum. Ebenso auch in Vergleichungen, was Hr. R. zu leugnen scheint, wie Stich. 529 [IV. 1, 24]:

Post illa iam istest tranquillus tibi?

Magis quam mare, quo ambo estis vecti.

Wie übrigens Hr. R. selbst anderwärts sogar Härten duldet, zeigt die Weise, wie er Bacch. 209 [II. 2, 31] constituirt hat:

9) Vielleicht ist Pompilius zu schreiben, vgl. VII. 93: apud Pompilium: Heu qua me causa, Fortuna, infeste premis. Auf diesen Pompilius scheint Varro sich zu beziehen in der von Lachmann Lucrez S. 306 emendirten Stelle: Pacvi discipulus dicor, porro is fuit Enni, Enniu' Musarum: Pompilius clueor, vielleicht ein Epigramm des Pompilius selbst.

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immo, Chrysale, ea non tantulum

Unquam intermittit tempus, quin eum nominet.
Tanto hercle melior.

Hr. R. empfiehlt wiederholt die gröfste Behutsamkeit, man müsse alle Folgerungen aus gewissen Aehnlichkeiten, die wie ein zweischneidiges Schwert sind, von der nüchternsten Erforschung des Thatbestandes regieren lassen, nicht ohne die vorsichtigste Individualisirung der Fälle vom Allgemeinen aufs Besondere, oder auch vom Besonderen auf ein Allgemeines schliefsen, man dürfe nicht willkürlich den Gebrauch einer Gattung oder Periode meistern, man solle der Sprache nicht octroyiren, was sie nach einer vorgefafsten Meinung thun musste, sondern ihr ablernen, was sie gethan hat, man habe sich der Erkenntnifs der Thatsachen zu fügen. Ich bin mit diesen Grundsätzen vollkommen einverstanden, es sind dies die Regeln, die ich zu befolgen stets bestrebt gewesen bin, menschliche Schwäche läfst einen freilich auch zuweilen den besten Vorsätzen untreu werden, und so bin ich für die wiederholte ernstliche Warnung nur dankbar.

Was die 'Belehrungen' betrifft, welche Hr. R. in seinen Prolegomenen u. a. niedergelegt hat und die er wiederholt so stark betont, so habe ich nie das viele Anregende und wahrhaft Belehrende verkannt, aber es sind keine absoluten Glaubenssätze, an deren Richtigkeit zu zweifeln strafbare Insubordination oder verdammungswerthe Ketzerei wäre. Hat doch Hr. R. selbst schon in mehreren Punkten seine Ansichten modificirt und wird es hoffentlich auch in Zukunft thun.

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V.

T. Macci Plauti Comoediae

ex recognitione Alfredi Fleckeiseni.

T. I. Amphitruonem, Captivos, Militem Gloriosum, Rudentem, Trinummum continens. Lipsiae sumptibus Teubneri MDCCCL.*)

Herr Fleckeisen 1), schon durch mehrere kleine | Abhandlungen über Plautus als gründlicher Forscher rühmlichst bekannt, hat für die

*) [Zeitschrift für die Alterthumswissenschaft. Herausgegeben von Dr. Th. Bergk und Dr. J. Caesar. X. Jahrgang. 1852. Nr. 42-44.]

1) Seitdem diese Recension niedergeschrieben, ist auch schon von Hrn. Fleckeisens Ausgabe der zweite Band, enthaltend die Asinaria, Bacchides, Curculio, Pseudolus und Stichus erschienen, und ebenso von Hrn. Ritschls Ausgabe die 3te Abtheilung des zweiten Bandes, enthaltend die Menaechmi. [Vergl. hierüber den Schlufs dieses Aufsatzes p. 100 ff.] Hoffentlich dürfen wir der weiteren Fortsetzung in ununterbrochener Folge entgegensehen.

in Leipzig im Teubnerschen Verlag neu erscheinende Sammlung griechischer und römischer Classiker die Bearbeitung des Plautus übernommen, von der bereits der erste Band vorliegt, dem, wie es scheint, die andern rasch folgen werden. Es ist allerdings keine recht dankenswerthe Aufgabe, eine Textesrecension des Plautus in dem Augenblicke zu veranstalten, wo Ritschls kritische Bearbeitung jenes Dichters eben erst begonnen hat, die wenn sie auch noch so rasch vorwärts schreitet, dennoch in den nächsten Jahren nicht vollendet sein kann, so dafs also ein Herausgeber des Plautus zum guten Theil auf die bisher bekannten ungenügenden handschriftlichen Vergleichungen angewiesen ist. Unter diesen Umständen ist es eine glückliche Wahl zu nennen, dafs man Hrn. Fleckeisen die Besorgung dieser neuen Ausgabe anvertraut hat; derselbe ist nicht nur mit dem Dichter selbst vertraut, sondern ist aufserdem durch die Bemühungen Halms in den Besitz einer vollständigen Vergleichung des Codex B, sowie des A wenigstens für drei Stücke (Trinummus, Pseudolus, Mostellaria) gelangt, welche Handschriften ein Hr. Schwarzmann noch vor Ritschl in Rom und Mailand verglich.

Von den fünf Komödien, welche dieser erste Band enthält, sind zwei, Miles Gloriosus und Trinummus, bereits von Ritschl herausgegeben worden, und natürlich ist Hr. Fl. im Ganzen dessen Führung gefolgt, wie er überhaupt nach den von Ritschl aufgestellten Grundsätzen der Revision des Plautus sich unterzogen hat; allein Hr. Fl. hat im Einzelnen auch seine Selbständigkeit gewahrt, und aufserdem das, was von Ritschl später selbst oder von Andern erinnert worden war, zur Berichtigung des Textes benutzt. Noch entschiedener tritt die eigene Thätigkeit Hrn. Fl. in den drei anderen Stücken, Amphitruo, Captivi und Rudens, hervor, wie Jedem schon eine flüchtige Vergleichung mit den Ausgaben von Lindemann und Reiz zeigen wird. Allein so sehr auch das, was Hr. Fl. für die Herstellung eines gereinigten Textes der Plautinischen Stücke geleistet hat, gebührende Anerkennung verdient, so kann ich doch auch einige Bedenken hinsichtlich des Verfahrens, welches der Herausgeber beobachtet hat, nicht unterdrücken.

So kann ich es nicht billigen, dafs Hr. Fl. in seiner Ausgabe, die doch den gesammten Plautus umfassen soll, in einer ganz abweichenden Ordnung die einzelnen Stücke auf einander folgen läfst: es ist im allgemeinen gewifs gerathen, die einmal hergebrachte Ordnung, selbst wenn sie auf keinem bestimmten Principe beruhen sollte, beizubehalten es entstehen für den Gebrauch die gröfsten Unbequemlichkeiten, wenn jeder Herausgeber classischer Werke nach eignem Gut

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