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sagte; es weiss nur von dieser einen Gesandtschaft der Römer während des Zuges.

Die Briefe gehören also frühestens in den Anfang Juli, d. h. sie gehören nicht an den Platz, wohin Ragewin sie gestellt: er lässt sie auf die Aechtung Mailands in cap. 30 folgen, also auf ein Ereigniss aus dem Anfang April. Ragewin hätte sie nach cap. 41 einreihen müssen, d. h. nach Ereignissen aus dem Anfang Juli.

Sind auch sie nun dem Ragewin zu spät zugegangen? Nur unter dieser Annahme wüsste ich mir zu erklären, wie Ragewin zu dem schon hervorgehobenen Widerspruche betreffs der Gesandtschaft der Stadt Rom gekommen ist.

Ragewin hatte schon cap. 41 abgefasst, hatte da an ganz richtiger Stelle von der römischen Gesandtschaft erzählt, als ihm die Schreiben Eberhards und des Kaisers zukamen. Nun schob er beide an verkehrtem Platze ein, nämlich cap. 30 zur Zeit der Aechtung Mailands, weil er gehört hatte, dass da die Verhandlungen mit dem Papste wieder aufgenommen seien. In beiden Schreiben geschieht der Gesandtschaft der Römer Erwähnung, Ragewin hält es darum für nöthig, in einigen einleitenden Worten kurz das Zugegensein der römischen Gesandten einzufügen. Er hatte dabei das vorher im cap. 41 hiervon Berichtete vergessen. Danach ist natürlich auch Alles Andere bis zum cap. 32 eingeschoben. Ursprünglich schloss sich an die Aechtung der Mailänder unmittelbar der Bericht von dem neuen Frevel derselben, dem Zuge gegen Trezzo. Dem Beschlusse der Richter und Rechtsgelehrten setzt Ragewin mit Absicht das: At Mediolanenses novarum turbarum non iam in occulto sed apertissime tale sumunt principium entgegen.

Dass Ragewin den grössten Theil von cap. 30 und ganz cap. 31 noch nicht verfasst hatte, als er cap. 41 schrieb, zeigt auch der Bericht über des Kaisers Gesandtschaft nach Rom. Er lässt die Boten - Pfalzgraf Otto und Propst Heribert zugleich mit den Römern weggehen, während Eberhard cap. 30 schreibt: nuncii Romanorum . . . bene recepti ac dimissi sunt. Rogatu tamen cardinalium domnus imperator nuncios

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ad domnum papam et ad Urbem missurus est. Ragewins Sachkenntniss ist cap. 41 noch ungenau.

Der Gang der Verhandlungen wäre ungefähr so zu denken Zur Zeit der Aechtung Mailands, Mitte April 1159, kommt die erste päpstliche Gesandtschaft zum Kaiser, sie richtet nichts aus; die zweite trifft beim Kaiser ein, doch wohl Ende Juni, als der Kaiser nach der vierzigtägigen Verwüstung des Mailändischen Gebiets in Lodi verweilte. Auch diese führte zu keinem Resultate; sie holt sich Instructionen vom Papste, der sich aber zu keinem Schritte mehr bewegen lässt. Das ist im Juli vor Crema. Der Kaiser selbst beginnt die Belagerung am 9. Juli. Gleich zu Anfang derselben finden sich die Boten der Römer ein, sie werden bald gnädig entlassen, schon Mitte Juli; die Cardinäle bleiben noch beim Kaiser. Etwas später, also gegen Ende Juli, sendet der Kaiser den Pfalzgrafen Otto und Propst Heribert nach Rom, die dort Zeit genug haben zu längeren Unterhandlungen, ehe der Papst unvermuthet schon am 11. September stirbt. 1

Unsere Untersuchungen zeigen, wie Ragewin gearbeitet hat. Seine Berichterstattung ist ziemlich gleichzeitig mit den Ereignissen; meistens war der Text schon niedergeschrieben, als die Briefe eintrafen. Er schob sie dann in eine Darstellung ein, die gar nicht auf sie berechnet war, und machte hie und da Zusätze, ohne das aus den Briefen entnommene Material mit dem früher fertigen Texte in rechten Einklang zu bringen. Er mehrte die Verwirrung noch dadurch, dass er die Briefe und die aus ihnen gezogenen Folgerungen an falscher Stelle einreihte. 2

1 Die neueste Darstellung, Giesebrecht V. 224-225, stimmt im Allgemeinen mit meinen Ausführungen überein Vgl. dazu das schon S. 78 Anm. 1 Gesagte.

2 In den sechs Briefen, welche Ragewin uns vor dem Concil zu Pavia zur Verfügung stellt (IV. 50—56), hält er sich nicht streng an die chronologische Ordnung. Das Schreiben Victors steht an erster Stelle und ist vom 28. Oktober datirt, der Brief Friedrichs an Hartmann ist der letzte und trägt das Datum 23. Oktober! Wir wissen ander

Diese Unregelmässigkeiten sind an sich fast unbegreiflich, da Ragewin bei der Ausarbeitung seines Textes die grösste Mühe verwandte und ausserdem sein Werk den kaiserlichen Beamten Heinrich und Ulrich zur Durchsicht und Berichtigung vorlegte; sie lassen sich jedoch in der Weise erklären, dass Ragewin selbst sein Werk noch nicht abgeschlossen hatte und dass die Durchsicht nicht erfolgt ist.

Schon aus den Worten, die Ragewin im Prologe an die Beamten Heinrich und Ulrich richtet, darf man das schliessen. Er unterwirft sich und sein Werk, wie Prutz sagt, einer unbedingten Censur. Es heisst da gegen Ende: Vos itaque ambos in hoc opere praeceptores, testes et iudices eligo, rogans, ut . . . qui rebus ipsis tanquam familiares et conscii secretorum interfuistis, si quid corrigendum est, ad regulam veritatis emendare, si quid parum aut superflue dictum est, vel radere vel superaddere, quantum satis est, non pigretemini. Aehnlich drückt sich Ragewin im Epiloge aus: De qualitate autem operis, vos dilectissimi domini mei, videritis, quos in hoc opere arbitros elegimus et correctores. Vobis enim adiudicandum erit quod editis, per vos iudicandum quod delendum duxeritis. Prutz hat ganz Recht, wenn er hieraus folgert, dass Ragewins Werk zunächst ein noch zu begutachtender Entwurf und nicht mit Nothwendigkeit in dieser Gestalt zu veröffentlichen war.

Aus Ragewins Berichten zieht Prutz einige Stellen heran, weitig, dass der als zweiter gebrachte Brief Alexanders am 5. Oktober in Terracina erlassen ist (Jaffé Reg. Pont. 7129. Meyer. Die Wahl Alexanders III. und Victors IV. p. 11). Die Schreiben der Anhänger Victors und Alexanders (das dritte und vierte) sind erst nach deu Briefen ihrer Parteihäupter verfasst. Bei chronologischem Verfahren hätte Ragewin die Briefe in folgender Ordnung bringen müssen: 1. Brief Alexanders (2). 2. Brief der Anhänger Alexanders (4). 3. Brief Friedrichs an Roland (5). 4. Brief Friedrichs an Hartmann. 5. Brief Victors (1). 6. Brief der Anhänger Victors (3).

Die Abweichung Ragewins lässt sich hier leicht erklären. Er wollte zuerst die Briefe, die über die Wahl berichten, mittheilen, dann die Einladung des Kaisers, die eine Folge der Wahl war. Wenn er aber den Brief Victors der später verfasst ist, früher giebt, als den Alexanders, wenn er ebenso später erst das Schreiben der Anhänger Victors, dann das der Wähler Alexanders bringt, so ist das stillschweigend eine Concession im kaiserlichen Sinne.

die seine Folgerung aus dem Vor- und Nachwort Ragewins erhärten. Wirklich sprechen manche Ausdrücke Ragewins ganz entschieden gegen ein definitiv abgeschlossenes Werk.

III. 24. Eodem loco hiisdemque diebus nuntii regis Daciae N. nuper electi principis adeunt praesentiam.

III. 31. Occisi sunt ibi quidam alii nobiles, quorum unus erat Johannes dux et maior de exarchatu Ravennatensium, et regii milites N. et N. capti quidam, caeteri ad castra re

vertuntur.

IV. 3 berichtet Ragewin von dem Reichstage zu Roncaglia und zählt diejenigen Fürsten, die er daselbst gesehen habe, auf. Unter ihnen fungirt auch: N. Mediolanensis archiepiscopus. Wilmanns meint, Rage win habe den Namen des Erzbischofs nicht gewusst; -- wenn aber Ragewin selbst zugegen war, wird er doch den Namen eines so hohen Kirchenfürsten, dessen Rede er gleich darauf wiedergiebt, haben erfahren können. Als Ragewin an dieser Stelle arbeitete, war ihm der Name momentan entfallen, wie das Jedem leicht geschehen kann, und er bezeichnete ihn mit N.. sich eine Ergänzung vorbehaltend. Dass Rage win ein solches Unglück auch sonst verfolgt, ersehen wir aus IV. 14: Nobiles quoque complures et milites strenuissimos, quorum nomina mihi scribenti non occurrunt, idem tempestatis turbo involvit.

Die Hoffnung, welche Ragewin aussprach, ist nicht erfüllt worden. Der Protonotar und der Kanzler haben es unterlassen, das Werk zu corrigiren. Der beste Beweis, dass sie es nicht thaten, ist die fehlerhafte Wiedergabe der Briefe.

Die Mängel Ragewins erscheinen nun in einem milderen. Lichte. Darin, dass vor Prutz Niemand hieran gedacht hat, liegt schon ein Lob Ragewins verborgen. Die ungleichmässige Arbeit Ragewins wird auch hierin begründet sein;1

1 Wir haben gesehen, wie grossen Werth Ragewin auf die stilistische Feile seines Werkes legte und wie sehr er zu dem Zwecke von Andern lieh. Wenn trotzdem stilistische Nachlässigkeiten vorkommen, so dürfen wir sie wohl aus dem eben Gesagten erklären und entschuldigen. Ich denke an IV. 42 und III. 36, wo Ragewin zwei Schlachtenschilderungen mit denselben Ausdrücken giebt, und diese Worte sind dem Sallust Jug. 101 entlehnt. Die unermüdliche Thätigkeit Friedrichs

1

jedenfalls darf man bei der Beurtheilung Ragewins nie vergessen, dass er sein Werk nicht in dieser Gestalt der Nachwelt überliefern wollte.

SCHLUSS.

Fassen wir kurz die in vorliegender Abhandlung gewonnenen Ergebnisse zusammen!

Von den Codices, welche Wilmanns benutzt, dürfen einige zur Herstellung des Textes gar nicht zugezogen, höchstens zur Vergleichung verwerthet werden; überhaupt ist Wilmanns in seiner Ausgabe nicht methodisch verfahren. Ragewins Gesten sind innerhalb der Zeit vom 9. März bis 18. Juni 1160 beendigt worden; er hat ziemlich gleichzeitig berichtet. Spuren von Benutzung etwaiger Vorarbeiten Ottos von Freising finden sich nicht vor. Seine Berichte beruhen zum Theil auf Autopsie und mündlichen Mittheilungen, sie erhalten ihren Hauptwerth durch die Aktenstücke, die ihm aus der kaiserlichen Kanzlei und aus bischöflichen Archiven zugestellt sind. Ragewin citirt und entlehnt in sehr ausgedehntem Maasse; ausser dem von Prutz Beigebrachten sind Ragewin noch viele Nachbildungen des Sallust nachgewiesen, wenige anderer Autoren. Der Werth der in Ragewins Gesten enthaltenen Reden wird durch die Entlehnungen inhaltlich gefährdet, aber nicht zerstört; und die Charakteristik Friedrichs verliert nicht ihre monumentale Bedeutung. Die Nachbildungen bewirken keine Entstellung der Thatsachen. im Gegentheil Ragewin zeigt sich als Meister der Kunst, beinahe wortgetreue Anlehnung an fremde Muster mit Wahrheitsliebe zu vereinigen. In der Mittheilung der Aktenstücke ist er zwar gewissenhaft, verräth aber Mangel

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wird dreimal mit fast denselben Worten hervorgehoben III. 1. 13. 46. Aehnlich ergeht es Ragewin mit einem Citate aus Josephus, welches er das eine Mal im eigenen Texte bringt, dann den Guido in seine Rede verflechten lässt (libertas res inaestimabilis etc. III. 11 und 40).

1 Ich trage hier nach, dass das Citat IV. 11, für welches ich Seite 34 die Quelle nicht nachweisen konnte, auch eine Reminiscenz aus Sallust ist: Quod si virtuti vostrae fortuna inviderit. Cat. LVIII. 21.

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