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HANDBUCH

DER

RÖMISCHEN ALTERTHÜMER

VON

JOACHIM MARQUARDT UND THEODOR MOMMSEN.

SECHSTER BAND.

RÖMISCHE STAATSVERWALTUNG VON J. MARQUARDT. III.

ZWEITE AUFLAGE.

LEIPZIG

VERLAG VON S. HIRZEL.

1885.

RÖMISCHE

STAATSVERWALTUNG

VON

JOACHIM MARQUARDT.

DRITTER BAND.

ZWEITE AUFLAGE.

BESORGT VON

GEORG WISSOWA.

LEIPZIG

VERLAG VON S. HIRZEL.

1885.

Ant 3,3

1891, Feb.26.

HARVARD UNIVERSITY,
Classical Department.

Das Recht der Uebersetzung ist vorbehalten.

VORWORT ZUR ZWEITEN AUFLAGE.

Für die vorliegende Neubearbeitung des dritten Bandes von Joachim Marquardt's römischer Staatsverwaltung sind die nämlichen Gesichtspunkte massgebend gewesen, welche H. Dļes sau und A. v. Domaszewski in der Vorrede zur zweiten Auflage des zweiten Bandes kurz dargelegt haben. Bei einer so kurz nach des Verfassers Tode erscheinenden neuen Bearbeitung musste nicht nur jede Aenderung in Bezug auf Auswahl und Anordnung des Stoffes, sondern auch jede tiefer gehende Umgestaltung des Textes von vorn herein ausgeschlossen bleiben. Nur an einigen wenigen Stellen, wo es sich um offenbare und leicht zu beseitigende Irrthümer handelte, habe ich kein Bedenken getragen, kurzer Hand das Richtige einzusetzen; im übrigen sind meine Zusätze sämmtlich als solche durch Klammern <> kenntlich gemacht. Das in den Anmerkungen niedergelegte Beweismaterial ist einer durchgehenden Revision unterzogen und durch Heranziehung der von Marquardt übersehenen oder seit dem Jahre 1878 neu hinzugekommenen Litteratur ergänzt worden. Da der resumirende Charakter, in dem ein grosser Vorzug des Marquardt'schen Werkes begründet ist, entschieden gewahrt werden musste, habe ich geglaubt, mit meinem eignen Urtheile, soweit es von dem Marquardt's abwich, möglichst zurückhalten und eine Polemik zwischen Text und Zusätzen so lange vermeiden zu sollen, als es ohne Schaden der Sache thunlich war: bei manchen wichtigeren Fragen allerdings, an die sich weitergehende Folgerungen anschlossen, war eine Andeutung meiner 'gegentheiligen Auffassung nebst

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