Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche avec les puissances étrangères: depuis 1763 jusqu'à nos jours, Volume 41971 |
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... Kraft und Vollzug treten , und auch wei- terhin von fünf zu fünf Jahren in Kraft bleiben , ohne dass nach Verlauf dieser Frist eine ausdrückliche Erneuerung derselben nothwendig wäre , bis nicht von einer der beiden contrahirenden ...
... Kraft und Vollzug treten , und auch wei- terhin von fünf zu fünf Jahren in Kraft bleiben , ohne dass nach Verlauf dieser Frist eine ausdrückliche Erneuerung derselben nothwendig wäre , bis nicht von einer der beiden contrahirenden ...
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... Kraft und Giltigkeit behalten . LXXI . ( Unverbindlichkeit der das Departement Fulda be- treffenden Vertrags - Artikel für Hanau und Frankfurt . ) Die in den Artikeln XXIV bis XXXII inclus . und XLIII bis LIX inclus . enthaltenen ...
... Kraft und Giltigkeit behalten . LXXI . ( Unverbindlichkeit der das Departement Fulda be- treffenden Vertrags - Artikel für Hanau und Frankfurt . ) Die in den Artikeln XXIV bis XXXII inclus . und XLIII bis LIX inclus . enthaltenen ...
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... Kraft bewährt , dem Capitän oder Eigenthümer oder was immer für einer in der Ausrüstung oder Ladung des belästigten Schiffes betheiligten Person den gebüh- renden Betrag der Kosten und des Schadens auszahlen lassen . ART . XV . Die ...
... Kraft bewährt , dem Capitän oder Eigenthümer oder was immer für einer in der Ausrüstung oder Ladung des belästigten Schiffes betheiligten Person den gebüh- renden Betrag der Kosten und des Schadens auszahlen lassen . ART . XV . Die ...
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