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VORREDE ZUR VIERTEN AUFLAGE.

VII

ist, wo weiter nichts dagegen vorlag, als dass gleichberechtigte und gleich gute Lesarten der zweiten Familie davon abweichen. So beschränkt sich meine Aenderung des Nipperdeyschen Textes abgesehen von den leider nur zu zahlreichen Stellen, an welchen die kritische Grundlage zugestandenermassen unzureichend ist, auf die wenigen Stellen, wo Nipperdeys Collation seiner Haupthandschrift ungenau gewesen zu sein scheint, oder wo durch den Hinzutritt einer oder mehrerer Handschriften der ersten Familie die Auctorität der zweiten Familie überwiegend geworden ist.

Rücksichtlich der Erklärung, die in einer Ausgabe, wie diese, natürlich das bei weitem Wichtigste ist, habe ich nur zu bemerken, dass ich mich sehr bemüht habe, sie richtiger, deutlicher und kürzer zu machen, und dass ich auch dadurch dem Buche genützt zu haben glaube, dass ich in dieser Auflage die mir unnütz scheinenden Fragen in den Anmerkungen beseitigt und die vielen Verweisungen auf die Kranersche Ausgabe des bellum Gallicum unnöthig gemacht habe.

Berlin den 9. März 1868.

Friedrich Hofmann.

EINLEITUNG.

Nach der in der Einleitung zu Cäsar's Bellum Gallicum gegebenen Darstellung der wichtigsten Momente seines Lebens bis zum gallischen Kriege und nach der dort versuchten Charakteristik des Mannes hat die Einleitung zu dem Bellum civile zunächst die Aufgabe, die Zustände Roms und die Lage der Dinge bis zum Ausbruche des Bürgerkriegs und die nächsten Veranlassungen zu demselben, insbesondere aber die Stellung Cäsar's zu Pompeius und die lange Kette von Verwickelungen, die endlich nach gänzlicher Entfremdung die Nothwendigkeit einer Entscheidung durch Waffengewalt herbeiführten, zu schildern.

Es ist ein wahres Wort des Cato, dass die Einigkeit zwischen Pompeius und Cäsar das erste und grösste Uebel für den Staat gewesen sei. Plut. Pomp. 47: Ο γοῦν Κάτων τοὺς λέγοντας ὑπὸ τῆς ὕστερον γενομένης πρὸς Καίσαρα Πομπηΐῳ διαφορᾶς ἀνατραπῆναι τὴν πόλιν ἁμαρτάνειν ἔλεγεν αίτιωμένους τὸ τελευταῖον· οὐ γὰρ τὴν στάσιν οὐδὲ τὴν ἔχθραν, ἀλλὰ τὴν σύστασιν καὶ τὴν ὁμόνοιαν αὐτῶν τῇ πόλει και κὸν πρῶτον γενέσθαι καὶ μέγιστον. Vergl. Plut. Caes. 13. Dies führt uns zuvörderst auf die Zeit zurück, in der Pompeius, um seine Pläne durchzuführen, sich dem Cäsar in die Arme warf und dieser bereitwillig ein Bündniss einging, von dem er zu seiner Zeit den grössten und alleinigen Vortheil zu ziehen hoffen konnte. Als Pompeius nach seiner glänzenden Siegeslaufbahn in Asien im Jahre 60 vor Allem die Bestätigung der von ihm nach dem Mithridatischen Kriege in Asien getroffenen Einrichtungen (acta Pompei) und eine Ackervertheilung an seine Veteranen durchzusetzen wünschte, und er sich in seinen Hoffnungen durch das Widerstreben der Optimaten, insbesondere durch den unbeugsamen Sinn des Cato, der dadurch gerade

Caesar II. 4. Aufl.

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jenes πρῶτον καὶ μέγιστον κακὸν herbeiführte, und die Eifersucht der von ihm verdunkelten Feldherrn Crassus, Lucullus und Metellus Creticus getäuscht sah, schloss er sich von den Optimaten gekränkt und zurückgestossen an Cäsar an, der eben aus Spanien von seiner ersten selbstständigen Kriegführung zurückgekehrt war und sich für das nächste Jahr um das Consulat bewarb. Dieser Verbindung, bei der Pompeius nur eben seine nächsten Wünsche, deren Erfüllung für ihn Ehrensache war, im Auge hatte, wusste Cäsar sofort eine höhere Bedeutung und grössere Ausdehnung zu geben, indem er auf Aussöhnung des Pompeius mit Crassus drang, dessen Herbeiziehung wegen der ungeheueren Geldmittel, über die er zu verfügen hatte, er zur Ueberwindung der Schwierigkeiten für unumgänglich nothwendig hielt, und der um so leichter gewonnen wurde, da auch er seine Wünsche hatte, die er durch Unterstützung jener zu erreichen hoffen konnte. So entstand das sogenannte erste Triumvirat), das Anfangs geheim gehalten Rom wie ein unsichtbares Netz umstrickte und während des Consulats des Cäsar seine bedeutenden Wirkungen äusserte.

Während Cäsar jenen ihre Wünsche erfüllen half und nur für sie thätig zu sein schien, beförderten sie bereitwillig alle seine Unternehmungen. Seine Massnahmen als Consul des Jahres 59 mit Bibulus, dessen Einfluss gänzlich niedergehalten wurde (Einl. zum B. G. p. 12), bezweckten hauptsächlich Schwächung der Senatspartei zu Gunsten des Volks und Verpflichtung des Pompeius; alles aber diente ihm zur Vorbereitung für die Zukunft. Nach mehreren dem Volke erwünschten Massregeln, wie z. B. der Schärfung des Gesetzes gegen Erpressungen (lex Iulia de repetundis), trat er, hauptsächlich zu Gunsten der Pompeianischen Veteranen, mit dem Ackergesetze (der B. Civ. 1. 14 erwähnten lex Iulia agraria) hervor, das die Vertheilung des ager Campanus und des an diesen angrenzenden ager Stellatis an 20,000 unbemittelte römische Bürger, die drei oder mehr Kinder hätten, und wenn das Staatsgrundeigenthum nicht ausreichte, jedem der betheiligten Bürger ein bestimmtes Mass zu geben, Ankauf von Ländereien mit den asiatischen Geldern des Pompeius verlangte. Suet. Caes. 20. Cassius Dio 38, 1. Das Gesetz

*) So wird dieses Bündniss, das nur ein privates, kein officiell anerkanntes war, genannt, nach Analogie der Verbindung der triumviri reipublicae constituendae im J. 43, da beide gleiche Tendenz und gleichen Charakter hatten.

wurde nach einem heftigen Sturm und den grössten Gewaltthätigkeiten gegen den Consul Bibulus vom Volke genehmigt und durch 20 Commissäre ausgeführt. Ferner wurde auf seinen Antrag den Rittern ein Drittel der Pachtsumme für die Steuerpachtungen in Asien, da der Senat es verweigert hatte, vom Volke erlassen, wodurch die Ritter, die ohnehin dem Senate grollten, gewonnen wurden. Endlich erlangte Pompeius durch ihn die vom Senate verweigerte Bestätigung seiner asiatischen Einrichtungen. Durch alle diese Massregeln wurde Pompeius, je enger er sich an Cäsar anschloss, was durch die Vermählung mit dessen Tochter Julia noch inniger geschah, um so mehr dem Senat entfremdet. Für sich erhielt Cäsar ausserordentlicherweise durch ein Gesetz, welches der von ihm gewonnene Volkstribun P. Vatinius beantragte (lex Vatinia), auf 5 Jahre das diesseitige Gallien und Illyricum. Hierzu fügte der Senat, um nicht dazu gezwungen zu werden, noch das jenseitige Gallien hinzu, wobei gewiss auch der Wunsch mitwirkte, dass der gefürchtete Gegner durch einen gefährlichen Krieg, der dort in Aussicht stand, lange Zeit beschäftigt und den römischen Verhältnissen entzogen werden möchte, ein Gedanke, der auch dem Pompeius und Crassus bei Unterstützung dieses Antrags nahe liegen mochte. Cäsar freilich war sich seiner Stellung im Volke zu gut bewusst und kannte auch die Bedeutung seiner Nebenbuhler zu genau, um zu fürchten, dass sein Einfluss geschwächt werden könnte, zumal da er die Verbindung mit Rom, das er nie aus den Augen verlor, wohl zu unterhalten wusste.

Nach Cäsars Abgang in die Provinz kam Pompeius, der sich zu einem Parteiführer wenig eignete, durch die Eifersucht und Abneigung der Optimaten, durch sein Missverhältniss zu Crassus und durch das freche Treiben des Clodius bald wieder in sehr grosse Verlegenheit. Die Lage der Dinge war wieder ziemlich dieselbe geworden, wie im J. 60; man wendete sich daher auch wieder zu demselben Mittel, und so wurde das Triumvirat im April 56 auf dem Congress zu Luca erneuert und aufgefrischt. Appian 2. 17. Suet. Caes. 24. Plut. Caes. 21. Cäsar ging auf diese Erneuerung um so lieber ein, da ihm die Unterstützung seiner bisherigen Genossen, so lange der gallische Krieg noch nicht beendigt war, wünschenswerth erscheinen musste. Er versprach, ihnen die Superiorität über die Senatspartei und vor Allem das Consulat für das folgende Jahr durch seinen Anhang zu verschaffen, wogegen er für sich die Verlängerung der Statthalterschaft über Gallien auf neue 5 Jahre und die Ertheilung

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