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verstehen den besiegten Feind, der sich dem Sieger zu Füßen wirft und mit erhobenen Händen um sein Leben fleht.*) Von diesem urältesten supplicium her haben noch in viel späterer Zeit, als anstelle des einzelnen um sein Leben flehenden Kriegers das besiegte Volk getreten ist, das durch Gesandte den Frieden erfleht, die von diesen Gesandten getragenen Symbole der bittenden Unterwerfung den Namen supplicia behalten: darauf führt die Erwähnung der verbenae in Festus' supplicium-Glosse**), und der Archaist Sallust zieht auch diese antiquierte Bedeutung des Wortes wieder hervor, wenn er erzählt, daß Jugurtha legatos ad consulem cum suppliciis mittit, qui tantummodo ipsi liberisque vitam peterent, alia omnia dederent populo Romano (Jug. 64, 2), mag man nun unter den supplicia hier die Binden und Zweige des ixétηs, oder Gaben verstehen, die ein Symbol alles dessen sind, was der König bereit ist dem Sieger als Preis für sein Leben zu zahlen. Irre ich nicht, so ist aber bei Plautus noch das Gefühl dafür lebendig, daß das supplicium, die Bitte um pax, in letzter Linie auf den wirklichen Kampf zurückgeht. Nur aus dieser Vorstellung heraus ist doch wohl die aufgeblasene Rede des Pagen Pinacium im Stichus zu verstehen, der zu stolz ist, um seine frohe Botschaft aus freien Stücken der Herrin zu überbringen (290):

*) An dem etymologischen Zusammenhang von supplex mit plicare und demnach der ursprünglichen Bedeutung des sich,,Beugenden, Unterwerfenden“ würde man kaum je gezweifelt haben ohne die Festusglosse (p. 309) sub vos placo in precibus fere cum dicitur significat id quod supplico, die vielmehr den Zusammenhang mit placare an die Hand zu geben schien. Die grammatischen Bedenken, die nach anderen auch Mommsen dagegen erhebt, sind nicht völlig durchschlagend; schwerer wiegt mir, daß in placare nichts von der Selbsterniedrigung liegt, die supplex etc. stets enthält, was wohl kaum bloß auf der Präposition beruht; sodann aber möchte man doch von supplicare, dem,,Schutz suchend sich unterwerfen", ungern trennen applicare, das „Schutz suchend sich anlehnen (arce et urbe orba sum: quo accedam, quo applicem? Enn. Andr. 88 V.)", besonders wenn man an das ius applicationis und seinen Zusammenhang mit der deditio denkt (Mommsen R. F. I 361f.). Aber ich weiß mich mit der Festusglosse nicht befriedigend abzufinden. Übrigens würde auch die Ableitung von placare zu der von mir angenommenen Bedeutungsentwicklung gut passen.

**) Supplicia autem sunt, quae caduceato)res portent: (ea sumebantur ex) verbena felic<is arboris): so ergänzt Scaliger, dem Sinne nach wohl annähernd richtig. Verbenas tragen die schutzflehenden Priester von Henna, Cic. Verr. IV 50, 110.

aequiust eram mi esse supplicem atque oratores mittere ad me donaque ex auro et quadrigas, qui vehar, nam pedibus ire non queo. ergo iam revortar. ad me adiri et supplicari egomet mihi aequom censeo; und aus der gleichen Vorstellung heraus, weil er sich und den Sohn als kriegführende Mächte denkt, sagt wohl der Vater in der Mostellaria zu dem Freund des Sohnes, der für diesen um Verzeihung bittet und reichliche Sühngaben anbietet (1162):

non potuit venire orator magis ad me impetrabilis

quam tu; neque iam illi sum iratus neque quicquam sus

censeo.

si hoc pudet, fecisse sumptum, supplici habeo satis. Ein Nachklang des alten Brauchs findet sich aber vielleicht noch viel später, im letzten Gedichte unserer Catullsammlung. „Oft habe ich danach getrachtet“ so redet der Dichter seinen früheren Freund, den jetzt verfeindeten Gellius an- ,,dir eine Gabe senden zu können, um dich zu versöhnen, damit du von deinen Versuchen abließest, mich tödlich zu treffen":

hunc video mihi nunc frustra sumptum esse laborem,

Gelli, nec nostras huc valuisse preces.

contra nos tela ista tua evitamus amictu,

at fixus nostris tu dabis supplicium.

Also der Angegriffene, der vergebens gebeten hat, den Frieden erkaufen zu dürfen, geht nun selbst zum Angriff über, und seine Geschosse treffen sicherer und tiefer; bald wird der bisher unversöhnliche Gegner schwer verwundet doch wohl nicht gestraft werden", sondern ,,seinerseits mit Sühnegaben um Frieden bitten müssen“*): nur bei dieser Erklärung schließen Eingang und Ausgang des kleinen Gedichts völlig befriedigend zusammen.

Daß nun aus der bisher besprochenen Bedeutung von supplici

*) Supplicium dare, der alten Sprache ganz geläufig, ist später in der Bedeutung,,Strafe erdulden", soviel ich sehe, sehr selten: satis supplicii dederit auct. ad Her. IV 10, 15; als Gegensatz zu s. sumere Cic. de inv. II 28,85; es fehlt (nach Merguet) in Ciceros Reden und philosophischen Schriften, sowie bei Caesar; Cornelius Nep. Ages. 5, 2 illa multitudine

Persas supplicium dare potuisse meint Strafe für die einst zerstörten Heiligtümer (Schäfer, Demosth.1 III 51). Hat vielleicht die Umgangssprache in der drohenden Formel dabis supplicium den alten Sinn des Wortes bewahrt? Dann würde es sich gut erklären, warum Catull gerade an dieser einen Stelle sich erlaubt, das schließende s verklingen zu lassen.

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um sich im Laufe der Zeit die der Strafe" oder besser der,,Zwangsbuße" entwickelt hat, kann nicht wunder nehmen; es genügt, an die Bedeutungsentwickelung von оivαí zu erinnern. Ausscheidet das Moment, daß die Buße einer bestimmten Person, eben dem Verletzten, und daß sie freiwillig, um Schlimmerem zu entgehen, geleistet wird. Den Übergang können einige Terenzstellen am besten veranschaulichen. Auch bei ihm ist, wie wir fanden, die alte Bedeutung noch nicht abgestorben, und es ist hübsch zu sehen, wie sich ihm der ἑαυτὸν τιμωρούμενος, der ipse se poeniens (Cic. Tusc. III 27, 65), in einen verwandelt, qui filio supplicium dat (138): interea usque illi de me supplicium dabo laborans, parcens, quaerens, illi serviens:

wobei das supplicium doch schließlich eine Bußgabe, eine Vermehrung des Vermögens ist. Hier schwebt in Gedanken der Sohn als Empfänger des supplicium noch vor; dies Moment fehlt ganz bei den Worten des Simo in der Andria (886):

sed quid ego? quor me excrucio? quor me macero?
quor meam senectutem huius sollicito amentia?

an ut pro huius peccatis ego supplicium sufferam? Andererseits fehlt das Moment der Freiwilligkeit ganz, wenn der durch seinen Sklaven getäuschte junge Herr entrüstet zu ihm sagt (And. 623):

ei mihi, quom non habeo spatium, ut de te sumam supplicium, ut volo.

namque hoc tempus praecavere mihi me, haud te ulcisci sinit. Das klingt freilich an die plautinischen Wendungen an nisi mihi supplicium stimuleum de te datur u. dergl. m.; aber bei Terenz spricht nicht der Fremde, der vom Herrn des Sklaven dessen Züchtigung als Buße empfängt, sondern der Herr selbst, der sich die Buße nimmt, d. h. den Sklaven züchtigt. In einer wenige Jahre nach Terenz' Tode, um 154, gehaltenen Rede (de Ptolemaeo minore contra L. Thermum, X 1 Jord.) hat Cato gesagt: sed si omnia dolo fecit, omnia avaritiae atque pecuniae causa fecit, eiusmodi scelera nefaria, quae neque fando neque legendo audivimus, supplicium pro factis dare oportet, ,,muß er für seine Taten büßen". Die Fragmente der nächstfolgenden Literatur bieten nur einen Fall, Accius 657 R.:

quinam Tantalidarum internecioni modus

paratur? aut quaenam umquam ob mortem Myrtili
poenis luendis dabitur satias supplici?

Möglich, daß an die Götter als Empfänger des supplicium gedacht ist; jedenfalls aber ist klar, daß poenae hier die konkret gedachte, auferlegte Strafe, supplicium allgemein die zur Verzeihung führende Buße ist. In dieser Zeit aber, in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts, hat sich der Gebrauch von supplicium als „Buße" im Sinne von „Strafe" ausgedehnt und befestigt; in der Rhetorik an Herennius finden wir ihn in vollem Schwange. Freilich, technisch-juristische Bedeutung hat das Wort weder damals, noch, soviel ich sehe, überhaupt je erlangt; Cicero braucht in den Büchern de inventione supplicium fast ebenso oft wie poena, und oft so, daß sich beides vertauschen ließe; aber in Sätzen wie iurisdicialis (constitutio) est, in qua aequi et recti natura aut praemii aut poenae ratio quaeritur (I 1, 14, vgl. I 8, 10; II 23, 69; 36, 109), oder cum actio translationis aut commutationis indigere videtur, quod non aut is agit, quem oportet, aut ... apud quos, qua lege, qua poena, quo crimine, quo tempore oportet (II 19, 57) in solchen streng juristischen Ausführungen würde Cicero schwerlich supplicium je an Stelle von poena gesetzt haben.*) Es ist eben das Gefühl dafür nicht ganz verloren, daß supplicium im Grunde mit Recht und Gericht nichts zu tun hat. Nähere Untersuchung wird ferner, glaube ich, bei Cicero festzustellen vermögen, daß er bei supplicium mehr an die Person des Gestraften, bei poena mehr an die gestrafte Tat denkt **): daher er denn wohl Wendungen wie supplicium civium Romanorum (Verr. V 58, 150) häufig braucht, aber kaum, wie poena maleficii, so auch supplicium maleficii sagt: die Tat büßt nicht.***)

In Wendungen wie supplicium sumere, supplicio adficere u. ä. meint nun oft genug das Wort nicht eine beliebige Buße, sondern prägnant die Todesstrafe; ausschließlich in dieser engeren Bedeutung ist es zu keiner Zeit in Gebrauch gewesen. Noch bei der Verhandlung über die gefangenen Catilinarier hat der Konsul D. Junius Silanus, der beantragt hatte de eis supplicium sumundum (Sall. Cat. 50), nachträglich erklären können, er habe damit nicht den Tod, sondern

*) Bezeichnend de inv. II 27, 82 esse indignum eum qui ne de damnata quidem poenas sumere ipse potuisset, de ea supplicium sumpsisse, quae ne adducta quidem sit in iudicium.

**) Daher sagt z. B. Cicero in de invent. von der Person stets supplicio, nicht poena dignus: II 15, 48; 31, 95; 97; 35, 107; 38, 113.

***) Supplicium est poena peccati Cic. in Pis. 19, 43.

Einkerkerung gemeint*): was noch auffallender wäre, wenn er statt des einfachen supplicium das ultimum oder summum supplicium beantragt hätte (wie Plutarchs Gewährsmann erzählt zu haben scheint), denn dies, auch maximum supplicium, ist bekanntlich die Bezeichnung der Todesstrafe da geworden, wo jede Zweideutigkeit ausgeschlossen sein sollte **), während das einfache supplicium sich bis in späteste Zeit die allgemeine Bedeutung Strafe bewahrt hat.***) Auch als poena kann die Todesstrafe selbstverständlich bezeichnet werden; aber von prägnanter Bedeutung kann man hier freilich nicht reden. Der Vorrang von supplicium schreibt sich keineswegs unmittelbar aus der Grundbedeutung des Wortes her; im Gegenteil muß man sagen, daß dieser Gebrauch der Grundbedeutung eigentlich stracks widerspricht, insofern ja das supplicium ursprünglich gerade der Abwendung des Todes dient. Das war vergessen, als man anfing für „hinrichten“ zu sagen supplicium de aliquo sumere, euphemistisch, indem man die harte propria vox vermied: eine Scheu, die noch deutlicher hervortritt, wenn für die gleiche Sache das harmlose animadvertere, für die Hinrichtung animadversio gebraucht wird (Mommsen · Str. 911, 1), oder wenn die sizilischen Griechen sagten idinαiódroav und damit meinten supplicio adfecti ac necati sunt (Cic. in Verr. V 57, 148), oder wenn später der Magistrat die zum Tode Verurteilten duci iubebat (Mommsen 924, 1). Wie ist aber die Sprache gerade auf dies supplicium de aliquo sumere verfallen? Es scheint nämlich, daß in eben dieser Wendung sich jene prägnante Bedeutung von supplicium zuerst festgesetzt hat.†) Wir

* Plut. Cic. 21 ὥστε καὶ τὸν Σιλανόν αὖθις μεταβαλλόμενον παραιτεῖσθαι καὶ λέγειν, ὡς οὐδ ̓ αὐτὸς εἴποι θανατικὴν γνώμην· ἐσχάτην γὰρ ἀνδρὶ βουλευτῇ Ῥωμαίων εἶναι δίκην τὸ δεσμωτήριον (vorher Σ. εἶπε τὴν ἐσχάτην δίκην δοῦναι προσήκειν ἀχθέντας εἰς τὸ δεσμωτήριον).

**) Eum qui parentem necarit maximo supplicio esse dignum Cic. de inv. II 15, 48; vgl. für die Sprache späterer Juristen Mommsen Strafr. 908, 1. ***) Mommsen zitiert (aber irrtümlich als charakteristisch für den abgeblaßten Gebrauch späterer Zeit) 916, 5 Cod. Theod. XII, 1, 108, wo von der zwangsweisen Einstellung in den Gemeinderat loco supplicii die Rede ist; vgl. z. B. Cic. pro Rosc. Am. 16, 46, wo die Rede davon ist, daß der Vater seinen Sohn supplicii causa aufs Land verwiesen haben soll.

†) Sie findet sich beim auctor ad Her. nur I 13 de illo supplicium sumitur und I 14 qui de eo servo qui dominum occiderat supplicium sumpsit; in Ciceros Büchern de inv. findet sich der prägnante Gebrauch eigentlich nur II 50, 149 de illo post supplicium sumitur (wo freilich auch die Bedeutung durch das Vorhergehende außer Zweifel gestellt ist), bei Sallust,

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