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würden nur selten ihr Ziel erreichen; der satirische Zweck des Dichters fiele also in sich zusammen, da es an einem Angriffspunkt in der Gesellschaft fehlt.

Wie aber ist das recoctus ex quinqueviro zu verstehen, da doch erst das Testament geschrieben und dann der feierliche Rechtsakt per aes et libram vorgenommen wird, also der Schreiber in den quinquevir, nicht umgekehrt dieser in jenen sich verwandelt? Die Antwort dürfte bei aufmerksamer Lesung der Schilderung des Gaius (2, 104) sich ergeben. Qui facit (testamentum), adhibitis, sicut in ceteris mancipationibus, V testibus civibus Romanis puberibus et libripende, postquam tabulas testamenti scripserit, mancipat alicui dicis gratia familiam suam. Der Vorgang spielte sich also dergestalt ab, daß der Testator die Zeugen, den libripens, den familiae emptor, der, weil er bei den ceterae mancipationes nicht vorkam, erst am Ende genannt wird, versammelte, dann das Testament schrieb und darauf die mancipatio vornahm. War er des Schreibens unkundig oder unfähig und das letztere wird nicht selten der Fall gewesen sein, da, wie auch heutzutage, der Bürger oft erst testierte, si subita morte urguebatur (Gai. 2, 102) so muß er fremder Hilfe sich bedienen. Was liegt näher, als eine der ohnehin versammelten Personen darum zu ersuchen?**

Nicht unterlassen möchte ich zum Schluß auf die Häufigkeit derartiger Machenschaften der bei letztwilligen Verfügungen mitwirkenden Urkundspersonen hinzuweisen. Diese ist daraus zu entnehmen, daß andernfalls für die Schaffung der lex Cornelia de falsis (D. 48, 10, 2) kein Anlaß gewesen wäre (so Mommsen, Strafrecht 669). Vielmehr lehrt die reiche Kasuistik des Digestentitels 48, 10, namentlich was die Schreiber betrifft (besonders anschaulich ibid. 24), daß verbrecherische Handlungen derselben nichts Seltenes waren. Horaz würde also eine Anspielung auf eine wohlbekannte Erscheinung der römischen Kriminalistik sich erlaubt haben, wie er es schon im Vorangegangenen, in v. 50 (perraro haec alea fallit) getan zu haben scheint, zu welcher Stelle Gai. 2, 181 einen lehrreichen Kommentar liefert.

Charlottenburg.

Richard Samter.

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*) Damit erledigt sich auch das Bedenken Kämmerers; dem von vornherein als Testamentszeuge zugezogenen kann die inzidente Tätigkeit als scriba testamenti die Eigenschaft eines testis rogatus nicht schmälern. Wie sehr das Schreiben des Testaments als mit zur sog. unitas actus gehörig empfunden wurde, selbst als der Rechtsakt längst die alte Feierlichkeit verloren hatte, lehrt Cod. Just. 6, 23, 21 § 2: et testes adhibere et dictare suum arbitrium et finire testamentum Novell. Theodos. 16, 1). Ist aber nicht das Anhören mißlich? Nun, es stand nichts im Wege, während des Diktierens alle außer dem zum scriba ausersehenen abtreten zu lassen. Im übrigen war es für den Testator sehr zu erwägen, ob, wenn er doch das Testament nicht selber schreiben und vielleicht das geschriebene nicht einmal lesen kann, es nicht das geratenste war, sie nicht bloß als Solennitäts-, sondern zugleich als Beweiszeugen seines letzten Willens anwesend zu haben.

Literatur 1906. 1907.

Stowasser - Petschenig - Skutsch: Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Wien. Leipzig. Lex. 8°. 3. Aufl.

Den Teilnehmern der Baseler Philologenversammlung (Ende September) wurde ein Probeheft des obengenannten für 1908 angekündigten Werkes mitgeteilt. Wir erfahren daraus, daß gemäß dem Titel nur diejenigen Autoren benützt werden, welche in den Schulplänen Deutschlands, Österreichs, Luxemburgs und der Schweiz Aufnahme gefunden haben, und die Beispiele sind nur mit den Initialen der Schriftsteller (C Caesar, Ci Cicero, Cu Curtius) bezeichnet. Beispielsweise sind von Plautus nur Captivi und Trinummus aufgenommen, von Terenz gar keine Komödie. Bei größeren Artikeln wird zuerst die Bedeutungsentwicklung tabellarisch vorgelegt, worauf die Belege zu den einzelnen Rubriken folgen, ein Verfahren, durch welches die Übersichtlichkeit gewonnen haben dürfte. Der Ballast selten vorkommender Eigennamen ist wesentlich vermindert worden. Die Umarbeitung nach diesen und verwandten Gesichtspunkten hat Michael Petschenig übernommen.

Als besonders wertvolle Zugabe hat von der ersten Auflage an die historisch-grammatische Einleitung (,,Vorbegriffe") gegolten, und durch die Revision, für welche sich Franz Skutsch gewinnen ließ, hat dieselbe an wissenschaftlichem Werte noch mehr gewonnen. Nachdem die Einzeletymologien in Petschenigs Manuskript nach Walde festgestellt waren, unterzog sich der genannte Breslauer Gelehrte auch noch der Aufgabe, jene selbständig zu revidieren, abzuändern, zu streichen, hinzuzufügen. So dürfen wir ein vorzügliches Werk erwarten, während die letzte Auflage von Georges leider seit mehr als einem halben Menschenalter unverändert bleibt, weil der Vorrat von 15000 Exemplaren noch nicht erschöpft ist. Freilich besitzt das zweibändige Werk auch Vorzüge, gegen welche jede Konkurrenz umsonst ankämpft.

Otto Brinkmann: De copulae 'est' aphaeresi. Marb. Dokt.-Dissert. 1906. 110 pgg. 8°.

Die Frage der Elision der Copula 'est', beziehungsweise der zweiten Person Sing. 'es', gehört keineswegs zu den aufgeklärten. Denn teils hat sich die Untersuchung auf den Fall von vorausgehendem Vokal gerichtet (longa est), teils auf vorausgehendes -m, teils

auf -s (longus est), niemand aber hat alle Fälle gleichmäßig berücksichtigt und jeden aus den andern zu erklären versucht; und doch ist es einseitig, nur über die Natur der wortschließenden Nasale zu forschen und nicht zugleich auch über die Natur des Vokales der Copula, welcher uns nicht nur als kurz (ě), sondern als besonders geschwächt erscheinen muß, wie die Vergleichung des enklitischen ou mit (e)sum und sum ergibt. Der Verf. hat daher, von Birt angeregt, seine Arbeit in vier Teile gegliedert: 1. Elision nach Vokal. 2. nach -m. 3. nach -s. 4. simile (similis) est. Das Beweismaterial liefert die vollständige Überlieferung des Plautus. Die alten Grammatiker können uns nichts lehren, weil sie über Dinge der alten Metrik zu wenig wußten. Besonders verwickelt ist die Kontroverse dadurch geworden, daß Leo Plaut. Forsch. 253 ff. den Satz aufstellte, im archaischen und vulgären Latein sei schließendes s vor Vokal wie vor Konsonant elidiert worden, z. B. factus est, factu est, factust. Allein diesen Fall erklärt Brinkmann so, daß in factus est zunächst die Kopula ihren Vokal eingebüßt habe und aus factusst durch Vereinfachung factust geworden sei, eine Deutung, welche ohne Zweifel viel für sich hat, weshalb wohl Lindsay, Stolz und Schmalz die Ansicht Leos nicht angenommen haben.

L. Laurand: Études sur le style des discours de Cicéron. Paris, Hachette 1907. XXXVII. 388 pgg. 8o.

,,Hat Cicero in den erhaltenen Reden das Ideal des rednerischen Stiles verwirklicht, welches er in seinen theoretischen Schriften entworfen hat?" Das ist die Frage, auf welche dieses Buch antwortet, man kann sich leicht denken: in bejahendem Sinne. Das Ganze gliedert sich in drei Hauptteile: I. Pureté de la langue. II. Le nombre oratoire. III. Variété du style.

Das zweite Buch glauben wir hier übergehen zu können, weil es für die Lexikographie nichts abwirft; doch wollen wir nicht versäumen beizufügen, daß die Diskussion der modernen Theorien über den Rhythmus der antiken Prosa den Verfasser darauf geführt hat, das Überleben der Schlußkadenzen im Mittelalter zu studieren und eine Skizze der Geschichte des 'Cursus' zu geben, durch Vorführung von Beispielen und der modernen einschlägigen Literatur (Anhang Seite 363-379).

Das erste Buch handelt namentlich von dem 'Dilectus verborum'. Der Wortschatz der Reden wird verglichen 1) mit dem Latein der von Cicero gegebenen Zitate, 2) mit dem der poetischen Fragmente Ciceros, 3) mit dem Wortschatz der Briefe, 4) mit den philosophischen Dialogen, 5) mit den rhetorischen Schriften. Das hat seine Vorteile wie seine Nachteile; denn die Briefe bilden stilistisch keine einheitliche Masse, indem in denselben sowohl wohlstilisierte Aktenstücke als freundschaftliche Mitteilungen enthalten sind. Ebenso ist Cicero ein anderer vor Gericht, vor dem Senate, vor dem Volke. Oder was

nützt es uns zu wissen, daß lamina in den Reden einmal vorkommt,

nirgends in den philosophischen Schriften? Solche Listen vorkommender und fehlender Worte (S. 345–363) kann ja jeder Besitzer von Merguet selbst entwerfen, und die vorausgeschickten Remarques préliminaires können das Tote nicht lebendig machen. Daß Cicero bald sescenti, bald sexcenti, bald opportunus, bald oportunus, scaena neben scena geschrieben habe, bleibt vor der Hand zweifelhaft. Passender erscheint uns eine andere Disposition, in die Verf. selbst gelegentlich verfällt: 1) verba graeca (Purismus), 2) poetica, 3) obsoleta, 4) vulgaria, wobei die Literaturgattungen durcheinander gemischt würden. Wer übrigens in einem unrichtigen Kapitel des vorliegenden Buches sucht, kann seinen Fehler leicht und schnell gut machen durch Nachschlagen der Table alphabétique.

Im dritten Buche kommt Verf. u. a. auf die Deminutiva, auf den sermo familiaris zu sprechen, den man vielleicht in Kapitel 1 sucht, auf die Teile der Rede, Exordium, Narratio, Argumentatio, Peroratio, auf Attizismus und Asianismus etc., um mit einer Konklusion zu schließen, und seinem Cicero nicht nur den Stilisten (Mommsen, Schanz), sondern auch den Redner zu vindizieren. Die deutsche Literatur ist sorgfältig benützt, und wie die Ablehnung von Hauschild (Sonderstil der Orationes Philippicae) beweist, durchaus mit selbständigem Urteile.

Rud. Helm: Apulei Madaurensis metamorphoseon libri XI. Lips. Bibl. Teubn. 1907. VIII. 296 pgg.

8o.

Der Text der Metamorphosen beruht nach wie vor auf dem Codex Laurentianus 68, 2 (F) und der daraus genommenen Abschrift Laur. 29, 2 (p); daneben hat aber die Konjekturalkritik einen weiten Spielraum und in der Sammlung der Konjekturen neuerer Gelehrter besteht ohne Zweifel ein großer Vorzug der genannten Ausgabe. Nicht weniger als vierthalb Seiten nimmt das Verzeichnis derselben in Anspruch. Warum aber die Praefatio (in welcher H. wohl über seine Nachkollation des Florentinus berichten wird) dem die Florida enthaltenden Bande beigegeben werden soll, gestehen wir nicht einzusehen, und im Interesse der Käufer liegt dies jedenfalls nicht. Bekanntlich hat in demselben Sammelwerke der Bibliotheca Teubneriana bereits van der Vliet eine Ausgabe der Metamorphosen, der Florida und der Apologia geliefert, so daß der Verleger sich selbst Konkurrenz macht; allein dieselbe ist im vorliegenden Falle gerechtfertigt, und Helm hat daher seine Ausgabe als 'Recensio' bezeichnet. Durch den reichhaltigen und wohl gesichteten kritischen Apparat behauptet sie den ersten Rang.

Einar Löfstedt: Beiträge zur Kenntnis der späteren Latinität. Inauguraldissertation. Upsala 1907. 130 S. 8o.

Es sind meist wenig betretene, abseits von der großen Heerstraße liegende Pfade, auf denen uns der Verf. führt, welcher sich als ein gründlicher Kenner des Spätlateins und scharfsinniger Kritiker erweist.

Eine größere Zahl von sprachlichen Absonderheiten spätlateinischer Schriftsteller, an welchen frühere Gelehrte oft achtlos vorübergingen, werden mit sorgfältigem Sammeleifer aufgesucht und mit eingehender Sachkenntnis erläutert. Nicht leicht war in den meisten Fällen die Arbeit; lag doch vieles von dem wertvollen Sprachgut nicht offen zutage, indem es von den Herausgebern aus dem Text hinauskorrigiert war und nur noch im kritischen Apparat ein verborgenes Dasein führte; mühsam mußte es daher nicht selten aus der Spreu unnützer Varianten hervorgesucht werden. Da es sich dabei des öfteren um bisher wenig beachtete sprachliche Erscheinungen handelt, für welche Beispiele noch kaum gesammelt waren, so ist natürlich in manchen Fällen Zweifel und Bedenken nicht ausgeschlossen. Aber auch die noch nicht vollständig gesicherten Ergebnisse regen stets zu weiterem Nachdenken an und neben einigem Zweifelhaften finden sich so viele erwiesene Tatsachen, daß jedermann, der sich mit Spätlatein beschäftigt, das Buch mit lebhaftem Dank für die reiche Belehrung aus der Hand legen wird.

Die Dissertation zerfällt in zwei Hauptteile, von denen der erstere Beiträge zur Geschichte der lateinischen Partikeln gibt und über ut in temporalem und kausalem Sinn, über quod als kondizionale oder komparative Konjunktion, quam ut wie oder = tam-quam, Adverbia wie statim, primum, post, cotidie in konjunktionaler Funktion

auch für maxime und etiam (= maxime si und etiamsi) nimmt Verf. eine solche an -, pleonastischen Gebrauch von Partikeln wie dum cum, ut cum, quasi velut, quia cum, et-que, aut nec u. ä., saepe in abgeschwächter Bedeutung handelt. Der zweite Teil bespricht eine größere Anzahl kritisch angefochtener Stellen spätlateinischer Schriftsteller. Der Löwenanteil davon fällt auf Ammianus Marcellinus, dessen künftiger Herausgeber diese Dissertation nicht unbeachtet wird lassen dürfen. Gemeinsam ist beiden Teilen die Absicht, die Texte vor unnötigen Änderungen zu sichern. Nur selten wird die Überlieferung zum erstenmal angefochten, wie Amm. XX 11, 29 ubi (in mari) candidae sunt undae, quae litoribus inliduntur, interiores sine ulla concretione caerulae. Löfstedt will statt interiores schreiben ulteriores. Da aber die an der Küste sich brechenden Wellen die exteriores sind, können doch die mehr seeeinwärts befindlichen ganz logisch interiores genannt werden, wie interiora vom Lande die mehr nach dem Innern gelegenen Teile bezeichnet. Auch die Vermutung zu XIX 6, 8, anstelle der korrupten Überlieferung sei prodeuntium zu schreiben, leuchtet mir nicht ein. Haupts Konjektur reptantium entspricht sicher mehr der Situation. XX 8, 10 ist das vorgeschlagene deponentische speratus statt superatus wenig wahrscheinlich, da es ohne Beleg ist.

Der erste Teil geht aus von der bekannten Terenzstelle, Hec. 378 iam ut limen exirem ad genua accidit. Daß bei Silvia ebenso iam ut exiremus steht, habe ich im Index meiner Ausgabe und in diesem Archiv XV S. 252 bemerkt; iam ut mit Konj. Praes. findet sich im Itin. Burdig. Von den weiteren Beispielen bei Löfstedt ist

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