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servabat unserer Handschriften, sondern das echte servat erklärt wird, ist also mindestens ziemlich groß und wird durch die analogen Fälle, die wir behandelt haben, beträchtlich verstärkt.

Aus Jahnkes Text ist nicht erkennbar, daß der Scholiast 7, 187 die echte Lesart Minoave bewahrt, die in fast allen Handschriften durch das metrisch falsche Minoiave verdrängt worden ist. minoave steht bei Lindenbrog und in den Parisini, minuave im Monacensis, also nur eine ganz leichte Verschreibung.

Auch 5, 140 kennen die Scholien eine alte Korruptel nicht. dum tempus agi rem hatte Statius geschrieben und Heinsius hergestellt, in den Handschriften steht agit rem. Die Scholien geben mit ihrer Erklärung dum opportunitas agendae rei est und durch das richtige Vergilzitat iam tempus agi rem*) die urkundliche Beglaubigung der Konjektur.

Daß an zwei Stellen 7, 282 und gleich darauf 7, 287 die echte Form des Flußnamens Olmius bewahrt ist - nur bei Lindenbrog ist Hormius aus den Handschriften eingedrungen, kann kein Zufall sein.

Sicher ist auch, daß dem Scholiast 11, 472 noch nicht die Korruptel sämtlicher Handschriften vorgelegen hat. Die Handschriften haben sub nubibus altis. Daß dies nicht richtig sein kann, und daß besonders die Antithese niveus ... limes die Herstellung von atris verlangt, hat Schrader erkannt. Er beruft sich mit Recht auch auf das Scholion zu 11, 473, dessen Paraphrase für jene Worte gibt per nigras nubes.

Schließlich kennt der Scholiast auch Doppellesarten, von denen einige sich weder in P noch in w finden. Manchmal sind sie aber gerade die Lesarten jener beiden Klassen.

Neben der Lesart der Handschriften dissiliant kennt der Scholiast eine sonst unbekannte Variante: multi dissiciant**) legunt. Er entscheidet sich für keine von beiden, sondern sucht beide zu erklären: est autem sensus aut: ipsi filii germanitatem suam ferro dissipent, aut: germanitas ferro dissipetur, wobei zu beachten ist, daß an erster Stelle die Variante erklärt wird, d. h. wohl die Lesart, die der Verfasser der Scholien in anderen Handschriften fand. ***)

*) Nur daß es bei Vergil res heißt.

**) Dies hatte Kohlmann in den leichten Verderbnissen der Handschriften erkannt.

***) Die Interpunktion bei Jahnke läßt dies nicht scharf hervortreten. Auch andere Stellen sind durch richtige Interpunktion aufzuklären, z. B. 1, 58

Auch 1, 466 erklärt der Scholiast beide Lesarten: ergo si accusabis, facti legis, si purgas fati.

3, 558 berücksichtigt er die Lesarten, die uns in P und w vorliegen: si semina, propter spumam magicae artis, si semita propter obliquum circulum, quo cursus exercetur (exercet P&PL vielleicht richtig).

4,779 (787) hat der Scholiast im Lemma mit Ausnahme der Lindenbrogschen Handschrift — und im Texte die echte Lesart: ponique negantis: ordo est lacrimas poni negantis murmure consolatur et floribus. poni autem significat abici et conquiescere. Es folgt die Lesart unserer Handschriften als Variante: legitur et: ponit negantem' id est invitum et reluctantem. Der Scholiast kennt also die verderbte Lesart des Archetypus, daneben aber hat er auch die echte Überlieferung, ein neuer Beweis, daß die Scholien nicht an den Archetypus unserer Handschriften gebunden sind.

5,665 schwanken unsere Handschriften: rectoque w: rectorque P. Der Scholiast hat in seinem Texte das richtige rectoque, kennt rectorque als Variante, die er aber ablehnt: quidam rectorque Erymanthius' legunt, sed male.

5, 668 erklärt er beide Lesarten: commercia vitae: alii 'vittae' legunt. ergo si 'vitae', quia omnes Argivi erant sive quia commercia vitae communia sunt irruentes casus excipere; si 'vittae', quia sacerdos erat Apollinis. Von unseren Handschriften hat P vitae, ebenso der größte Teil der w-Handschriften, ein kleiner Teil BMC hat

1

+ vittae

σ

vittae, f1 zeigt das Eindringen von vittae: vitae f1. Noch komplizierter ist der Zustand im Lipsiensis L: L1 hatte vitae geschrieben, L korrigiert vittae und schreibt vitae über. So hat es den Anschein, als sei das richtige vittae sekundär; dann ist es aus den Scholien eingedrungen. Dafür gibt es auch sonst gerade in den Hand

quam video: : paene; oxymoron (cf. 1, 99). Jahnke verbindet paene oxymoron, was ich nicht verstehe. 4, 550 steht bei Jahnke falsch: talis erat Manto criminibus ademptis, qualis Medea aut Circe. Das ist das Gegenteil von dem, was der Sinn erfordert: talis erat Manto, criminibus ademptis qualis Medea et Circe. Es ist ebenso gutes Latein, wie z. B. Caes. Gall. 7, 26, 2 palus, perpetua quae intercedebat, was a nicht verstanden hat. Unglaublich entstellt ist bei Jahnke das Scholion 1, 460 'et' deest. non licuit per iracundiam [iratis enim sermo deficit.] Es muß selbstverständlich heißen: et deest 'non licuit' per (oder besser propter mit L) iracundiam. iratis enim sermo deficit.

7,42

σ

schriften BM Belege. 7, 42 erklärt der Scholiast inrequieta inmansueta ac sine quiete: inrequieta steht als Variante von erster Hand in B, sonst kennen es Lo und r. Der Scholiast scheint also inrequieta im Texte gehabt zu haben. Es wäre sogar möglich, daß dies das Echte wäre: trotz der Abgeschiedenheit der Lage (averso ... sub Haemo) ist Mars' Palast nicht eine Stätte behaglicher Erholung. Auch 1, 319 entstammt die Lesart (so M1L1Q1) laude der im Scholion zitierten Vergilstelle, ebenso 2, 187 ist poteris in ML1C1K2v2 an Stelle von potior aus dem Scholion eingedrungen: vel de quibus crudelitatibus et tu, Thebane Polynices, queri poteris.

Ob 6,391 die nur bei Lindenbrog sich findende Variante: decora alias decorique auf alter Tradition beruht, läßt sich erst entscheiden, wenn das Material vollständiger bekannt ist. Jedenfalls durfte Jahnke sie um so weniger einfach unter den Tisch fallen lassen, als das Folgende nur zu decorique paßt. Denn es handelt sich um decus, decoris und decor, decoris, wenn es heißt propter metrum co syllaba brevis accipitur.

Schlechte Varianten, von denen unsere Handschriften frei geblieben sind, notiert der Scholiast 7, 97 und 7, 348.

7,97 umbra Lechaeo: licet alibi 'undam' legamus, tamen melius 'umbram' accipimus propter Melicerten eqs. Die Lesart unda verdient nicht die geringste Beachtung, sie ist nur ein altes Schreibversehen.

7,348 Coryciumque nemus: quidam Ogygium' legunt, [quia post Cadmum Ogygius Thebas rexit.]*) quo vocabulo antiqui Thebanos intellegi voluerunt. Vergeblich sucht der Scholiast die Variante durch den Hinweis auf Theb. 4, 380 vertice ab Ogygio zu schützen. Daß nämlich die Worte: etiam tumulus circa Thebas ita vocatur sich auf diese Stelle beziehen, bemerkt zwar Jahnke nicht, es ist aber wohl sicher.

Ob aber 5, 325 in den Scholien wirklich eine Variante steckt, wie ich im kritischen Apparate zu der Stelle angenommen habe, ist mir zweifelhaft geworden. Das Scholion lautet: sine coniuge Lemnon id est sine viris. aut sine culmine dignitatis. Wahrscheinlich ist coniuge einfach Schreibfehler für culmine. Denn

*) Die eingeklammerten Worte sind an ihrem Platze unmöglich. Entweder sind sie zu tilgen oder, was mir wahrscheinlicher ist, nach voluerunt zu stellen: sie begründen die Bezeichnung der Thebaner als Ogygii. cf. ➤ 1, 173. 2, 85. Auch ist wohl antiquos Thebanos zu schreiben.

es wird ja nicht erklärt. sine viris kann ebenso gut auf culmine weisen, ja die Form der zweiten Erklärung macht dies fast evident. Lehrreich ist, daß coniuge als Variante in BQv beigeschrieben ist.

Daß die Scholien unabhängig vom Archetypus unserer Handschriften entstanden sind, zu einer Zeit, als man noch über anderes handschriftliche Material verfügte, ergibt sich aus den bisher festgestellten Tatsachen mit Sicherheit. Daß die Scholien ursprünglich eine Sonderexistenz geführt haben, wie man von vornherein geneigt ist, anzunehmen, ergibt sich aus einem äußeren Defekt, der vom Statiustext unabhängig ist: zwischen 12, 513 und 615 gibt es in der bis jetzt bekannten Überlieferung keine Scholien. Auch die Bemerkungen Barths für diesen Abschnitt sind sehr dürftig und stammen wahrscheinlich nicht aus seiner Handschrift, sondern von ihm selbst. Zu dieser Annahme gibt er uns selbst die Berechtigung. Denn er erzählt, wie schon oben bemerkt, in der Einleitung seines Kommentars, daß er nicht mehr imstande sei, die Scholien seiner Handschrift von seinen eignen ihnen beigeschriebenen Erläuterungen zu scheiden, da seine Handschrift verbrannt sei.*) Es hat also den Anschein, daß in der Handschrift, aus der die Scholien an den Rand des Statiustextes übertragen worden sind, mindestens ein Blatt ausgefallen war. Das gibt uns gleichzeitig eine äußere Bestätigung dafür, daß die Dürre des Kommentars gegen das Ende der Thebais nicht auf den Verfasser zurückgeht.

Diese Übertragung der Scholien in die Handschriften des Textes ist für den Bestand im großen und ganzen entscheidend gewesen. Zwar sind die Scholien hie und da erst später verstümmelt, und daher ist in einigen Fällen der Schaden durch Addition zu reparieren, z. B. 2, 85, wo Jahnke nach der 'besten' Überlieferung schreibt: Ogygii ... Thebani ab indigena, ut ante An Stelle von ab indigena haben die Lindenbrogschen Scholien und einer der Parisini ab Ogyge rege. Richtig ist natürlich ab Ogygo rege indigena. **) Wahrscheinlich sind auch zu 8, 156 ursprünglich sowohl Verg. Aen. 5, 432 wie 5, 468 zitiert worden: genua aegra labant ist kontaminiert aus genua labant (5, 432) und genua aegra trahentem (5, 468). Aber das sind vereinzelte Fälle, meist liegt der Fehler weiter zurück. So erklärt es sich, daß *) Daß an dieser Tatsache nicht zu zweifeln ist, habe ich im Rhein. Mus. 59 (1904) p. 373--390 nachgewiesen.

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oft anscheinend falsch zitiert wird, z. B. 2, 520 avidum pecus: quamvis avidum. ut Lucanus: impastae fugistis aves. Das ist Stat. Theb. 1, 625. Ähnlich Luc. 6, 627 fugere revulsis unguibus inpastae volucres. Also standen ursprünglich beide Zitate da, sei es zu 1, 625 oder zu 2, 520. Durch bloße Flüchtigkeit erklärt sich hier der Irrtum; ganz ebenso liegen die Verhältnisse 3, 264. 8, 125. 10, 320, wo gewiß Verg. Aen. 9, 326 zitiert war.

Auch sonst können wir die Verstümmelung vielfach nachweisen. 2,95 hat selbst Jahnke die Lückenhaftigkeit unseres Textes angemerkt. Nicht minder evident ist sie 2, 58 per arcturum: id est superioribus (regionibus .. 2, 27 quia Cerberus (centiceps) est, wie Weber*) ergänzt. 4, 59 wollen wir die unsinnige Behauptung Ephyre: ipsa est quae Corinthos quae Dyrrhachium nicht dem Verfasser der Scholien in die Schuhe schieben, der gewiß so oder ähnlich geschrieben hat: Ephyre: ipsa est quae Corinthos (sicut Epidamnos eadem quae Dyrrhachium.

6,95 können wir nur die Tatsache der Verkürzung konstatieren: Nymphas: Nymphae quae diu vivunt et tamen moriuntur. Daß nicht nur der Nymphen, sondern auch der Faune, die bei Statius daneben erwähnt werden, gedacht worden war, lehrt die Fortsetzung: post mortem illorum eqs. Dazu stimmen die Parallelen 6, 112 und 9, 376. 8, 743 ist sicher zu ergänzen: Hippomedon maritus Nealcis**), Adrasti <frater, Nesimachi***))> filius. Wie elend zugerichtet manche Scholien sind, lehrt eine Vergleichung, von 1, 282. 1, 402. 2, 113. An der ersten Stelle ist die Fassung am meisten verkürzt: Tydeum qui (quia?) fratrem suum Toxeum occiderat. Tydeus' Bruder heißt Melanippus (cf. 2, 113). Daher vermutete Jahnke in Toxeum toxico. Aber nicht durch Gift, sondern durch ein Jagdunglück starb Melanippus. Den Namen des Melanippus statt Toxeus einzusetzen wird niemandem einfallen. Vielmehr scheint eine Variante zugrunde zu liegen, die 1, 402 erwähnt wird: fratrem suum (Menalippum ut quidam avunculum suum Thoantem occiderat. Auch an eine Ergänzung fratrem suum (Menalippum, sicut Peleus) Phocum occiderat könnte man denken nach 2, 113 pollutus autem sanguine Menalippi fratris sui,

*) De Stati codice Cassellano 1853 p. 14.

**) Man wird gut tun den Etazismus nicht zu beseitigen, da der Verfasser der Scholien, wie später gezeigt werden soll, wahrscheinlich ein griechisches mythographisches Handbuch benutzt hat.

***) Über den Vatersnamen im Scholion 1, 44 cf. p. 36.

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