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S. 34 also zusammen: „,1. die Volkssprache (für uns wesentlich Plautus, dessen Komödien vollständig durchgearbeitet sind) sah in Formen wie laudor (d. h. den -r-Formen) nur ein Intransitivum (worüber sich Verf. näher hätte aussprechen dürfen). 2. die Volkssprache gestattete wohl bei Partizipien wie laudatus die streng passivische Auffassung und den Zusatz ab aliquo, empfand aber den Zusatz als unschön". (Vgl. cadere ab aliquo.) Der Satz unserer Schulgrammatiken: pater laudat filium filius laudatur a patre wird also in Zukunft zu streichen sein. Weiteres darüber gibt Verf. in den Abhandlungen aus dem Gebiete der pådagogischen Psychologie, herausgeg. von Ziegler und Ziehen, VII, 7; Berlin 1904. Daß der Sprachgebrauch der Dichter wesentlich von dem der Prosaiker differiere, werden die wenigsten Leser erraten.

W. M. Lindsay: Syntax of Plautus. Oxford 1907 (St. AndrewsUniversity Publications IV). 4 und 138 S. 8o.

Lindsay, der den Mitforschern als Grammatiker, als Plautuskenner und als tüchtiger Textkritiker rühmlichst bekannt ist, betritt mit dieser Darstellung der plautinischen Syntax auch das Gebiet der Satzlehre. Die sorgsame und umsichtige Monographie bringt uns eine nützliche Zusammenfassung unseres Wissens von der plautinischen Sprache nach dem neuesten Stande der Forschung, zwar noch nicht die erhoffte erschöpfende kritisch-historische und komparative Darstellung, wohl aber eine Abschlagszahlung auf diese, die wir nun wohl bald von Lindsay erwarten dürfen. Das erste allgemeine Kapitel bespricht den Charakter des plautinischen Stiles, der recht glücklich als 'Gesprächsstil' bezeichnet wird, hierauf wird die Kasuslehre, sodann die Syntax der Redeteile (Adjektiv, Pronomen usw. bis zur Interjektion) durchgegangen; die eigentliche Satzlehre kommt hierbei sehr knapp davon (behandelt im 5. und 8. Kapitel unter 'Verb' bezw. 'Konjunktion'), relativ am ausführlichsten ist noch der Kondizionalsatz besprochen. Daß L. sich durchaus vertraut zeigt mit der Methode heutiger syntaktischer Forschung, war zu erwarten (erwähnenswert ist z. B. das Urteil S. 1, die lateinische Syntax gehorche dem Darwinschen Gesetz vom Überleben des Tauglichsten; so werden durchweg Beispiele nachgewiesen, in denen die plautinische Sprache noch mehrere Gebrauchweisen kannte, in denen aber später der Gebrauch sich verengte, vgl. auch die Bemerkung über das Verhältn. von reinem Kasus zu Kasus + Präposition S. 11); ebenso rühmenswert ist die öftere Anwendung der komparativen Statistik, die zwei konkurrierende Gebrauchsweisen mit exakten Zahlen mißt und uns so geschichtlich brauchbare Resultate an die Hand gibt (z. B. Gen. und Abl. nach expers, plenus etc. S. 17, Akk. bezw. Dat. nach curo, decet u. a. S. 21, Akk. und Abl. nach potior, fruor, fungor etc. S. 29, vgl. auch die Beispiele über den Wechsel in der Zeitenfolge des abhängigen Satzes S. 56 f.). Diese Ansätze lassen bedauern, daß der Verf. nach der Anlage seines Abrisses nicht öfter das reiche Beispielmaterial der plautinischen Sprache zu solchen vergleichenden Erörterungen ausgenutzt hat und sich nach Weise der älteren Grammatik mit 'Beispielen' begnügt. Denn er führt das Belegmaterial grundsätzlich nicht vollständig an, er

nennt nur hervorstechende Beispiele oder verweist auf die Detailliteratur, andererseits beschränkt er sich auch nicht auf Plautus allein, sondern zieht Terenz, Lucilius und die Szenikerfragmente zur Illustration öfters herbei.

Dem deutschen Leser des Archivs wird die Disposition des Werkes am befremdlichsten erscheinen. Die Anordnung nach Redeteilen läßt durchweg das, was wir heute Bedeutungslehre nennen, in den Vordergrund treten gegenüber der Satzlehre im engeren Sinne; z. B. wird beim Adjektiv (Kap. III S. 37 ff.) die substantivische und adverbielle Verwendung desselben, der Gebrauch der Steigerungsformen und der Indeklinabilia besprochen, dagegen fehlen derartige Ausführungen ganz beim Substantiv, die Darlegungen über Bedeutung und Gebrauch der Präpositionen (Kap. VII S. 81 ff.) gehören überhaupt nicht in die Syntax, sondern ins Lexikon. Auch im einzelnen würden wir manches als recht äußerlich disponiert bezeichnen können (z. B. hat die S. 11 Nr. 2 erwähnte Apposition mit der Kasuslehre, spez. mit dem Nom. nichts zu tun, die Consecutio temporum steht mitten in der Verwendung der Tempora im einfachen Satz, die Ellipse von quam nach plus wird S. 106 unter der Konjunktion quam gebracht, statt unter der Komparation u. a. m. m.).

w.]

Hervorgehoben zu werden verdient die Auffassung des plautinischen Stiles als der Umgangs- und Verkehrssprache; L. sieht in ihr nicht Vulgärlatein, sondern die Sprache des täglichen Lebens des gebildeten Römers seiner Zeit' (S. 1. 2 u. ö.); nachgewiesen wird dies nicht nur im 1. Kap. (in Behandlung der Konkordanz, der Attraktion, des Relativum, im Konstruktionswechsel und der Abrundung des Ausdrucks), es ist auch der leitende Gedanke in der Einzelbehandlung der syntaktischen Erscheinungen; dieser Auffassung des plautinischen Stiles würde Ref. unbedingt zustimmen, wenige Einzelfälle ausgenommen (z. B. ist die Häufigkeit des Plurals der Abstrakta S. 6 eher vulgär [vgl. gaudia la joie], die Aktiva an Stelle späterer deponentia [opino vago usw. sind eine Eigentümlichkeit des Altlateins, also der ganzen plautinischen Zeit, nicht einer einzelnen Sprachschicht, ebenso das Adverb bei esse, vgl. S. 79; das Vorkommen des Nomin. für und neben dem Vokativ S. 31 [Asin. 664 meus ocellus, mea rosa, mi anime u. ä.], gliedert sich ein in den allmähligen Untergang des Vok. und seine Aufsaugung durch den Nominativ, praesente nobis u. ä. darf ebensowenig als Konkordanzverletzung der Umgangssprache angesehen werden, wie z. B. trans und adversus: praesente war wie diese zum Adverb bezw. Präpos. versteinert usw.). Der Annahme von Graecismen in der plautinischen Sprache widerspricht Verf. mehrfach, meist mit Recht (doch kann ich den Gen. nach Komparativen wie Capt. 825 regum rex regalior, ähnlich auch bei Ennius, nur für einen Graecismus halten). An die Erklärung der einzelnen sprachlichen Gebilde ließen sich noch mehrfach zustimmend und widersprechend Erörterungen anknüpfen, doch seien diese Bemerkungen genug; auch der Widerspruch kann die Genugtuung und den Dank dieser knappen, übersichtlichen und in allem Wesentlichen vortrefflichen Darstellung plautinischen Sprachgebrauchs gegenüber nicht

beeinträchtigen. Die Leser des Archivs seien noch auf die (mehr den Wortschatz als die eigentliche Syntax betreffenden) Abschnitte über die einzelnen Präpositionen (Kap. VII S. 81 ff.) und über die Konjunktionen (Kap. VIII S. 93 ff., z. B. S. 97 Verhältnis von etenim, at enim, sed enim, S. 98 quoque und etiam, S. 103 Ursprung von nimirum, S. 120 Verh. von quod und quia) hingewiesen.

München.

B. Maurenbrecher.

Fritz Hache: Quaestiones archaicae. I. De A. Gellio veteris sermonis imitatore. II. De Ennii Euhemero. Diss. Breslau 1907. 60pgg. Diese fleißige Arbeit bildet einen wertvollen Beitrag für die Kenntnis des archaisierenden Stiles im 2. Jahrh. n. Chr. und gibt schätzenswerte Zusammenstellungen für den Sprachgebrauch des Gellius. Der Verf. bespricht zunächst die Stellen, an denen G. sich über seine stilistischen Grundsätze und seine Vorbilder äußert; sodann behandelt er die Archaismen, welche G. ausdrücklich als solche durch Angabe der Quelle bezeichnet. Weiter die andern Archaismen: voran stehen die Beispiele aus den bei G. stehenden Fragmenten der alten Autoren, dann folgen die entsprechenden des G. selbst; so werden die Beispiele der abundantia sermonis, für die Verbindung von Wort und Satz u. a. besprochen. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Ennianischen Euhemerus und zeigt, daß die bei Lactanz erhaltenen Fragmente im Stil durchaus altertümliches Gepräge haben. E. L.

Nicola Pirrone: Fraseologia Ciceroniana. Milano 1908. 213 pgg. 8

Wenn das Bedürfnis einer Ciceronianischen Phraseologie durch das Zurückgehen des Lateinsprechens (bei uns wenigstens) immer schwächer wird, so sieht man auch keinen Grund, den lateinischen Wortschatz einseitig aus dem großen Redner zu ziehen. Schauen wir die beiden letzten Kapitel an, so werden nicht nur die Ausdrücke des 'Rechtes' aus Cicero zusammengestellt, sondern auch die des 'Krieges', für den doch Caesar der gegebene Klassiker wäre. Verf. gibt uns 15 Ausdrücke für 'sterben', mori natürlich nicht, aber die Phrasen schön geordnet (de vita, e vita, animam, spiritum usw.), so daß man wenigstens über die Häufigkeit und Seltenheit aufgeklärt werden könnte; allein Verf. hat sich zur Regel gemacht jede Phrase nur mit je einem Zitate zu belegen. Merguets Lexikon zu Cic. philosoph. Schr. ist benützt, das zu den Reden nicht. Doch ist dies immerhin viel besser als was uns Fr. Wilh. Holtze, Naumburg 1880, unter dem Namen einer ciceronianischen Phraseologie bot: 1. Substantiva. 2. Verba. 3. Anhang. Anton Fischer: Die Stellung der Demonstrativpronomina bei Lateinischen Prosaikern. Inauguraldiss. Tübingen 1908. X. 144 S. 8°.

Da Verf. begreiflicher Weise darauf verzichten mußte alle lateinischen Prosaiker durchzuarbeiten, so hat er, wie aus dem Titel hervorgeht, eine engere Auswahl getroffen, nämlich Cicero, Livius, Seneca

(der jüngere), Tacitus, Plinius (der jüngere), Cassiodor, wozu für Cato, Cornificius, Caesar, Petron, die Scr. hist. Aug. die Speciallexika hinzutreten. Schade, daß dem Verf. Merguets Lexikon zu Ciceros Reden, Gerber-Grefs Lexicon Taciteum, Bonnells Lexicon Quintilianeum u. a. unbekannt oder nicht zugänglich gewesen sind. Da aber Verf. mit Frequenzziffern operieren und statistische Tabellen vorlegen wollte, so hat er kleinere Abschnitte seiner sechs Autoren 'verzettelt', d. h. vollständig exzerpiert, z. B. Tacitus ann. 1, cap. 1-60, für Ciceros Reden die vierte und fünfte Verrine. Es ist klar, daß aus Partialbeobachtung auch nur Partialresultate hervorgehen können und daher für den Benützer Vorsicht geboten ist. Aber das Zeugnis dürfen wir dem Verf. ausstellen, daß er nicht mechanisch gearbeitet und gezählt, sondern auch die Momente des Hiatus, der Kürze des Nomens (vir) u. ä. sorgfältig erwogen hat. Wenn man vergleicht, was die Grammatiker und Stilisten von Reisig bis auf die neueste Zeit über die hier behandelte Frage gelehrt haben, so ist man erstaunt so viel Unzutreffendes zu finden; aber fast eben so schlimm ist es, daß viele geschwiegen haben. Maxim. Leky: De syntaxi Apuleiana. Diss. inaug. Münster i./W. 1908. 76 pgg. 8.

Seitdem die Philologen darüber einig sind, daß Apuleius seinen Schriften absichtlich ein archaisches Gepräge gegeben hat, hat es nicht an Schriften gefehlt, welche diese Beziehungen aufzudecken bemüht gewesen sind. Verf. hat diese alle nicht nur sorgfältig studiert, und auf Grund eigener Lektüre Neues beigebracht, sondern während seine Vorgänger ihr auf Wortschatz und Formenlehre achteten, seine Untersuchung vorwiegend auf die Syntax gerichtet. (Prädikat und Subjekt. Attribut und Apposition. Adverbia. Kasus und Präpositionen. Verbum infinitum. Modi und Tempora. Genera verbi. Parataxis. Verschiedene Satzarten. Consecutio temporum. Partikeln. Pronomina. Steigerung.) Er hat nicht nur gesammelt, sondern auch beobachtet, z. B. daß adaeque nur bei Plautus und Apuleius, id genus bei Cäsar nicht vorkommt. Ein Übel hat er allerdings nicht zu überwinden vermocht, nämlich, daß wir die Sprache des Ennius und anderer Zeitgenossen nur zum kleinsten Teile kennen. Dafür ist der Dissertation das Wohlwollen von Kroll und Gercke zugute gekommen. Mag auch einzelnes noch übersehen sein, es wird sich kaum lohnen, den Stoff nochmals anzugreifen. Noch mag erwähnt sein, daß zahlreiche Stellen namentlich der Metamorphosen, der Apologie und der Florida kritisch besprochen sind. Hermann Elss: Untersuchungen über den Stil und die Sprache des Venantius Fortunatus. Diss. Heidelberg 1907. 74pgg.

Die Arbeit zeugt von gründlicher Kenntnis des Ven. Fort. Sie charakterisiert im ersten Teil gut seine Eigentümlichkeit in Stil und Sprache. In einem zweiten Teil behandelt Verf. einige Kapitel aus dem Sprachgebrauch und der poetischen Technik des Ven. Fort. Durch die Zusammenstellungen wird manche angefochtene Stelle sichergestellt, manche dunkle Stelle erläutert, manches stilistische Monstrum analysiert.

Freilich ist der Verf. durch seine einseitige Beschränkung auf Ven. Fort. der Gefahr nicht entgangen, manchmal etwas für Eigentümlichkeit dieses Schriftstellers zu halten, was sich in Wahrheit schon lange vor ihm findet. Aber auch so sind seine Beobachtungen z. B. über den Gebrauch des Partizipiums, des Gerundiums, über Alliteration und Reim u. a. bei Ven. Fort. von bleibendem Werte für weiterausgreifende Untersuchungen. E. L.

Gul. Peterson: M. Tullii orationes Verrinae. Oxonii. (1907). XX, 29 Bogen. 8°.

Als die Kommission der Clarendon Press den Hsgb. vor sechs Jahren um eine Revision der Verrinen für die Bibliotheca Oxoniensis scriptorum classicorum bat, dachte man beiderseits nur an eine Recognitio mit Benützung der vorhandenen Hilfsmittel, wie z. B. eine Pariser Handschrift neu verglichen worden ist, und nicht umsonst. Da aber Hsgb. seinen Auftrag sehr ernst nahm, so glückte ihm ein Fund ersten Ranges, die Entdeckung des bisher nicht benützten codex Cluniacensis saec. IX. Daß derselbe schon von Dorez und Chatelain zu paläographischen Zwecken benützt worden war, tut der Sache keinen Eintrag, gingen doch diese nicht auf den Inhalt ein: fataler scheint es zu sein, daß in der Handschrift nur Verr. lib. II, § 1-30. 112–117. 157–183 erhalten sind. Allein diese Bruchstücke genügen vollkommen, um damit den Beweis zu führen, daß der codex Nannianus (benützt von Peter Nannius 1548 in seinen Scholia ad Accusationis libros II et III) identisch ist mit dem Cluniacenser Text, welcher nach dem zwischen 1158 und 1161 geschriebenen Klosterkatalog die ganzen Bücher 2 und 3 enthielt. Ebenso sind der den älteren Hsgb. bekannte Fabricianus und Metellianus nur andere Namen für den noch nicht verkürzten Cluniacensis, und endlich hat Peterson gezeigt, daß auch der Codex Lagomarsinianus 42 saec. XV eine Kopie des noch die beiden Bücher 2 und 3 enthaltenden Cluniacensis enthält. Die Konsequenzen ergeben sich von selbst: der verlorene Cluniacensis kann wiederhergestellt werden und diese Überlieferung hat für uns den Wert eines Zeugnisses des IX. Jahrh. Das ist der Triumph des Gelehrten, nicht wenn er vom Finderglück begünstigt wird, sondern wenn er das Erhaltene so zu schätzen versteht, daß er das uns durch die Ungunst der Zeiten Entrissene wieder hervorzaubern kann. Dieser Codex Cluniacensis ist derselbe, durch dessen Benützung Albert Clark neuerlich die Kritik der katilinarischen Reden so bedeutend gefördert hat. Maurice Levaillant: M. Tullii Ciceronis in L. Catilinam orationes. Paris 1907. 231 pgg. 12o.

Georges Ramain: Cicéron. Choix de lettres. Paris 1908. XXXVIII. 341 pgg. 12.

Die handlichen Ausgaben der berühmten Verlagshandlung Hachette in Paris (Classiques Grecs, Latins, Français, Allemands, Anglais) sind zwar weder für die Gelehrten, noch für die Studenten, sondern für die Gymnasiasten (bon élève de troisième) bestimmt, aber die Auswahl der Herausgeber (Maîtres de conférences und Schüler der École normale) so

Archiv für lat. Lexikogr. XV. Heft 4.

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