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ANHANG.

Bei Abfassung der vorliegenden Ausgabe habe ich dieselben Grundsätze befolgt, welche bei der Bearbeitung des 24. Buches für mich massgebend waren. Auch hier also habe ich den Commentar in erster Linie auf den Schüler berechnet, demnach Kritik und Quellenfrage von ihm ausgeschlossen; in den Notizen des Anhangs dagegen sollte der Lehrer gleichsam als Fortsetzung zu Hertz' Adnotatio critica das Wichtigste aus der Litteratur der Neuzeit (seit 1860) zusammengestellt finden.

Freundliche Zuschriften von Fachgenossen, denen ich an dieser Stelle meinen Dank auszusprechen nicht unterlassen kann (namentlich Herrn Professor W. Weissenborn), haben mich auf Manches aufmerksam gemacht, was diesem Heftchen zu Gute gekommen ist. Insbesondere habe ich der Interpunction des Textes grössere Aufmerksamkeit zugewandt und den Commentar etwas ausführlicher angelegt. In ersterer Beziehung war aber eine einheitliche, ganz consequente Gestaltung nicht durchführbar, weil hierdurch die Uebersichtlichkeit, die der Schüler nöthig hat, an vielen Stellen geschwunden wäre; im Commentar andererseits waren vereinzelte Wiederholungen aus den Noten zum 24. Buche nicht zu umgehen. Im Anhang sind die Aenderungen, welche Madvig in der zweiten Auflage seines Textes oder seiner (später erschienenen) Emendationes Livianae vorgetragen hat, vollständig verzeichnet. Sollte, wie ich hoffe, die Ausgabe hierdurch an und für sich gewonnen haben, so kann ich weiter nur den Wunsch aussprechen, dass die Schüler durch die Anmerkungen wirklich gefördert, die Fachgenossen aber durch das von mir Gebotene zum Weiterforschen angeregt werden mögen.

Was mir an einschlägiger Litteratur bekannt oder zugänglich war, habe ich gewissenhaft benutzt und glaube die angestrebte Vollständigkeit in den Nachweisen des Anhangs einigermassen erreicht zu haben. Ganz wesentlich bin ich hierbei unterstützt worden durch meinen jetzigen Collegen, Herrn Dr. Paul Geyer, und meinen früheren Charlottenburger Collegen, Herrn Prof. Dr. Gustav Krüger (Director des Gymnasiums in Görlitz), welche mir in den verchiedensten Beziehungen (auch bei der Correctur der Druckbogen) sehr dankenswerthe Dienste geleistet haben.

Verzeichnis der Abweichungen*)

vom Texte der dritten Weissenbornschen Ausgabe (Berlin, Weidmannsche Buchhandlung 1871) nebst eingestreuten die sachliche Erklärung und den livianischen Sprachgebrauch betreffenden Notizen.

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Ueber den Stand der Frage, welche Quellen Livius in der dritten Dekade benutzt hat, verweise ich auf die Vorbemerkung im Anhang zu meiner Ausgabe des 24. Buches. Ausserdem ist zu vergl. Jahresb. des philol. Vereins zu Berlin 4 S. 89. Eine genauere Besprechung ist dem 25. Buche gewidmet von W. Michael, De ratione, qua Livius in tertia decade opere Polybiano usus sit. Diss. Bonn 1867 S. 39-52; vgl. L. Tillmanns in den N. Jahrb. f. Phil. 1861 S. 852. M. Buchholz, Quibus fontibus Plutarchus in vitis Fabii Maximi et Marcelli usus sit. Diss. Greifsw. 1865 S. 36 f. H. Nissen, Kritische Untersuchungen S. 84.

1, 3 et in agro] in agro nach jüng. Hdschr. und älteren Ausg. (z. B. Ald. 1521. Frob. 1535), da ich das et nicht zu erklären weiss: wenigstens vermag ich Wssbs Auffassung dieser Stelle nicht beizupflichten; noch weniger glaube ich et im Sinne von 'auch' nehmen zu dürfen.

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1, 4 in dem Satze magna ibi vis hominum, sed inconditae turbae agrestium erklärt P. Geyer die Partikel sed für unlogisch und ist geneigt, dieselbe durch ut zu ersetzen.

1, 6 Md Em. L. S. 289**) ändert quod diutius. Diese Aenderung ist äusserlich sehr leicht und ebnet den Ausdr. der ganzen Stelle in so einfacher Weise, dass man sie auf den ersten Blick für schlagend anzusehen geneigt ist. Dennoch scheint sie abgewiesen werden zu müssen. In zwei verglichenen Sätzen oder Satzgliedern (mit quo eo) lässt Liv. nicht nur eo vor magis sehr oft aus (z. B. 39, 8 und 26, 20, 5), sondern er verabsäumt sogar in dem Nachsatz den Comparativ (z. B. 2, 19, 10. 45, 9. 22, 25, 4); daher ist quo diutius trahebatur bellum · •, tanta religio civitatem incessit ohne jeden Anstoss. Aber quo diutius passt nicht zu dem mit et angeschlossenen variabant secundae a. res · animos hominum. Allerdings nicht, man muss zu variabant ein quo magis ergänzen; allein auch diese Ungenauigkeit begegnet bei Livius, z. B. 2, 35, 6 Venientem Volsci benigne excepere benigniusque in dies colebant, quo maior ira in suos eminebat, crebraeque nunc querellae, nunc minae percipiebantur, wo crebrae die einfache Fortsetzung von quo maior ist (= je häufiger), zu welchem, wie Wssb sagt, magis aus maior gedacht werden kann. Also die beiden an uns. St. vorliegenden Ungenauigkeiten sind nicht ohne Beispiel, und dass beide in einer Periode vorkommen, erregt an sich kein Bedenken, finden sich doch in der zuletzt genannten St. gleichfalls zwei Unregelmässigkeiten (Fehlen des eo vor benignius und crebraeque). Liv. könnte ja quod geschrieben haben (vgl. 36, 16, wo P quo diutius statt quod diutius hat); aber in allen Stellen, wo dem quo mit Comp. kein eo und kein Comp. entspricht, ist man in Versuchung, das quo in quod zu verwandeln, weil der Ausdr. dadurch fliessender wird, z. B. 2, 19, 10 ea (cohors), quo maiore pugnabat ira ob erepta bona patriamque ademptam, pugnam parumper restituit, und auch das spricht gegen die Md'sche Aenderung. Vgl. Heraeus zu Tac. Hist. 1, 14.

*) Die Aenderungen in der Orthographie und Interpunction sind nicht mitaufgeführt worden. **) Ich citiere nach der ersten Auflage, deren Seitenzahlen sich auch in der zweiten verzeichnet finden.

1, 11 praetori urbis] praetori urbano mit Sigonius, wie 7, 5. 12, 3. 24, 44, 2; vgl. Mommsen R. Str. 2 S. 186. Htz hat das hdschr. praetori urb. im Text belassen. 29, 13, 2 hat P urb. urbana; 26, 3, 9 hat der P. pr. urb., 42, 6, 10 der Vind. praetor urb.: an beiden Stellen schreibt auch Wssb praetor urbanus.

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1, 12 vaticinios] vaticinos mit jüng. Hdschr und älteren Ausg., z. B. Frob. 1535; vgl. Md Ausg. Praef. zu 39, 16, 8.

2, 3 Koch Pr. RA Brandbg 1860 S. 9 schlägt vor: consules a bello integro senatui avocare non placebat.

2, 4 consulem] consules nach alten Ausgaben, z. B. der Mainzer vom J. 1518. Ald. 1521. Frob. 1535. Md eben so.

2, 6 legitima aetas] vgl. Wssb zu d. St. und zu 32, 7, 9. Mommsen R. Str. 1 S. 545 Anm. 2.

2, 8 wegen diem unum instaurati und 7, 9 diem unum supplicatio fuit vgl. Wssb zu 23, 30, 16 und 39, 22, 4.

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2, 8 congi olei.. dati] congii olei.. dati quinquageni nach einer Vermuthung von R. Engelmann, indem ich mit J. H. Voss, Md u. a. annehme, dass die Zahl der congii ausgefallen ist; denn ein congius für je ein Stadtquartier wäre doch eine gar zu geringe Schenkung. Unter allen Vermuthungen, welche bisher geäussert waren, empfahl sich am meisten die von Htz (c congii centeni congii); bei der Engelmann'schen Ergänzung ist die Wortstellung ansprechender, und quinquageni (L) fiel aus vor dem folgenden L. Villius Tappulus. Ueber solche Schenkungen der Aedilen vgl. Becker-Marquardt 3, 2 S. 109. Statt congii hat die Hdschr. congi, wie auch sonst unendlich oft im Put. i statt ii (zuweilen umgekehrt ii statt i) geschrieben steht. Ich habe mich im Anh. zu 24, 7, 10 dahin ausgesprochen, dass sich hierin eine dem Schreiber des P besonders eigenthümliche Nachlässigkeit zu erkennen gebe, und habe das einfache i nur als Endung der Personeneigennamen festgehalten. Diesem Principe bin ich auch jetzt gefolgt, obwohl es mir möglich scheint, dass i statt ii nicht sowohl individuelle Manier, als vielmehr eine alte Schreibweise ist, welche von den Schreibern beibehalten wurde. Denn Spuren von derselben finden sich auch in der Veroneser Hdschr. (s. Mommsen S. 167 f. Kühnast Liv. S. Nachtr. S. 389); eben so bemerkt Rhenanus an mehreren Stellen, dass der Spirensis redit statt rediit u. a. hat; nicht anders steht es mit dem Bambergensis der 4. Dekade, und auch im Vindobonensis fehlt es nicht an einfachem i statt doppeltem. Thatsächlich ist nun die Schreibung eines i statt zweier (und umgekehrt ii statt 2) im Put. so häufig, dass es mir geradezu unstatthaft erscheinen will, Bruttis, is, hostis (= hostiis) u. a. festzuhalten. Ja ein flüchtiger Blick in die Varianten des 25. Buches sieht diese Schreibweise an unzähligen Stellen, oft schon von erster Hand durch ein übergeschriebenes i oder durch Rasur verbessert, vielfach aber auch noch in der ursprünglichen Verschreibung. Daher habe ich, schon im Interesse der Deutlichkeit, Formen wie is = iis, idem = iidem u. a. vermieden

(s. 3, 11. 14. 5, 8. 6, 11. 7, 6. 16, 5. 22, 4. 23, 6. 25, 10. 26, 4. 27, 4. 6. u. s. w.), an vielen anderen Stellen ohne Bedenken ein i hergestellt, wo das Praes. hist. auffallend oder gesucht erschien.

3, 4 Wsbg Tidskrift for Philologi og Paedagogik. Niende Aargang, 1870. 1871 S. 100 empfiehlt zu interpungieren: fuissent legiones, essent unter Hinweis auf 21, 29, 6. 32, 5. 40, 21, 6 (wo er das Komma gleichfalls hinter casus setzen will).

3, 6 über die Eintheilung in Hispania citerior und ulterior, deren Grenze der saltus Castulonensis bildete, s. G. F. Unger, Die_römischen Quellen des Livius in der vierten und fünften Dekade, Philologus, 3. Supplementband, 2. Abth. Göttingen 1878 S. 65 Anm.

3, 12 über Privatklagen bei den an dem Gemeindevermögen aus

geübten Delicten vgl. Mommsen R. Str. 1 S. 676 Anm. 1. Wssb zu 5, 32, 9.

3, 19 in ordinem coactos] diese Stelle hat höchst wahrscheinlich Priscian im Sinne, wenn er XVIII 182 (2 S. 293 Htz) sagt: Livius in XXV ab urbe condita: tribuni plebis in ordinem redacti pro contemptissimi habiti'; hinc etiam extra ordinem' pro egregii' dicuntur.

4, 6 Wsbg S. 100 ist nicht abgeneigt, dem cesserint, passi sint und sustulerint entsprechend prohibiturus fuerit zu ändern.

5, 1 zu dem Process des Postumius bemerkt treffend Ihne R. Gesch. 2 S. 263: Die Niederträchtigkeit der römischen Lieferanten, welche die Noth des Staates benutzten, um sich zu bereichern, und in ihrer schnöden Habsucht die Sicherheit des spanischen Heeres gefährdeten, ist zwar nicht ohne Beispiel in der Geschichte und ist sowohl im modernen Europa, als auch in Amerika während des grossen Bürgerkrieges erreicht oder gar übertroffen worden. Aber man thut wohl, sich an solche Schlechtigkeiten zu erinnern, wenn man die Bürgertugend, die Selbstverleugnung und Opferfreudigkeit des römischen Volkes über die Massen preisen hört. Wenn in der Mitte des Hannibalischen Krieges, im angstvollen Kampfe um die Existenz solche Verleugnung nicht bloss der vaterländischen Gesinnung, sondern der ersten Bürgerpflicht vorkommen und mit solcher Frechheit auftreten konnte, so war es um die sittlichen Grundlagen des römischen Staates schlimm bestellt.'

5, 3 Md hat et vor ante gestrichen (vgl. 23, 30, 18. 34, 15) und damit einen Anstoss beseitigt, insofern durch dies et, mag es nun (= etiam) mit ante verbunden oder als mit dem zweiten et correspondierend aufgefasst werden, etwas Unlogisches in die Stelle hineingetragen wird. Ich habe aber geglaubt, dass hier eine ungenaue Ausdrucksweise vorliege, wie sie im Deutschen nicht ohne Beispiel ist, und mich daher einer Aenderung enthalten. Ich würde sonst übrigens nicht Md gefolgt sein, sondern ante et geschrieben haben, weil die Entstehung des et nicht leicht zu erklären ist, dagegen die Umstellung von zwei kleinen Wörtchen in der Ueberlieferung des Puteaneus keine Bedenken hat.

5, 3 et ipse ist ein bei Liv. sehr beliebter Ausdruck; s. Kühnast S. 114 und Anton Stud. 1 S. 47. Ueber die Verwendung der Partikel et für etiam bei Cicero, Caesar u. s. w. vgl. Anton a. a. O. S. 26 f. Draeger Synt. d. Tac. § 108. Hist. Synt. 1 S. 65.

6, 2 in Italiam] in Italia iam HJM. Md Em. L. S. 289 streicht nur das m; ich habe auch dieses zu retten gesucht und glaube, dass mit iam ein passender Zeitbegriff hinzugefügt ist. Für die Stellung des iam sind analoge Beispiele überall leicht zu finden.

6,3 vulneribusque senatui] vulneribusque nostris senatui nach jüngeren Hdschr. mit Crevier, was mir die einfachste und natürlichste Verbesserung des überlieferten vulneribusque nostratui zu sein scheint, insofern nur eine kleine Lücke ausgefüllt ist, wie sie uns im Put. nicht selten begegnen. Htz und Md schreiben nach Bentleys Vermuthung (zu Hor. Carm. 3, 6, 20): vulneribusque nos senatui.

6, 11 ut etiam] ut et nach der Froben. 1531 mit Htz und Md; Vallas etiam (Wssb) passt sehr gut, liegt aber von den Zügen der Hdschr. (uteat, das zweite t unsicher) weiter ab.

6, 15 ordo militandi locusque, in quo tenderent in castris, est mutatus] vgl. Val. Max. 2, 7, 15: succurrebat enim illis, quam animosa severitate Tarentino bello maiores eorum usi fuissent. in quo quassatis et adtritis rei publicae viribus cum magnum captivorum civium suorum numerum a Pyrro rege ultro missum recepissent, decreverunt, ut ex iis, qui equo meruerant, peditum numero militarent, qui pedites fuerant, in funditorum auxilia transscriberentur, neve quis eorum intra castra tenderet, neve locum extra adsignatum vallo aut fossa cingeret, neve tentorium

ex pellibus haberet. recursum autem iis ad pristinum militiae ordinem proposuerunt, si quis bina spolia ex hostibus tulisset.

7, 5 Md schreibt an dieser Stelle plebisque scitu (ältere Ausgaben: plebisque scito), wofür ich dann doch lieber plebeique scitu gewählt haben würde; vgl. 26, 34, 1. CIL 1, 197 ex hace lege plebeive scito (eben so in Nr. 200). Fest. S. 330, 24 scita plebei appellantur ea, quae plebs suo suffragio sine patribus iussit, plebeio magistratu rogante. Allein der Genetiv plebi ist ohne Anstoss (s. 35, 40, 5 ex senatus consulto plebique scito und die von Neue 12 S. 380 citierten Stellen) und in der hier vorliegenden Verbindung bezeugt; s. den Commentar. Wsbg S. 101 sagt: scribendumne plebisque scito'?

8, 5 Wsbg S. 101 giebt einige Beispiele für den blossen Abl. silva, fügt aber hinzu: an excidit 'in' post 'ï'?

8, 8 leges suaque] leges suas suaque mit Wsbg S. 101, weil ausgedrückt werden muss, dass sie ihre eigenen Gesetze behalten sollen; vgl. 16, 7. 23, 4. 28, 3. 24, 1, 13. Anders ist es, wenn nicht von einer ganzen Gemeinde die Rede ist. Einzelnen kann nur versprochen werden eos liberos fore suaque omnia habituros (c. 22, 12).

8, 8 Md Em. L. S. 290 schreibt praebita praesidio Carthaginiensium fore und erklärt praebita als eas res, quas Tarentini Romano praesidio dare, praebere coacti fuissent, vacuas domos (c. 10, 9) cum supellectili. Th. Ladewig im Philol. 1861, 17 S. 682 schlägt folgende Aenderung vor: prodita [hospitia] praesidii Carthaginiensium fore. Die Stelle kann noch nicht als geheilt angesehen werden; vgl. 24, 37, 1.

8, 11 Koch Pr. RA Brandbg 1860 S. 10 vermuthet: sibilo custodi dedisset, weil der Codex sibiloco statt sibilo hat. Htz dachte an sibilo quo

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8, 13 Md schreibt tam segnis (vgl. dessen Em. L. S. 290): eine sehr unbedeutende Aenderung, die aber, obwohl 14, 3 derselbe Ausdruck begegnet, nicht nöthig ist, da die ungewöhnliche Stellung des iam nach den von Wssb angeführten Stellen (und diese lassen sich sehr vermehren) kein Bedenken erweckt.

9, 1 in expeditione] in expeditionem mit Crevier; denn die Verbindung mit aptissimos ist nothwendig, Wssbs Erklärung dagegen, dass in expeditione zu bedeuten scheine: 'bei der Unternehmung, wenn er sie ausführte', unhaltbar, weil die Expedition eine beschlossene Sache ist (ire constituit) und unmittelbar nach der Auswahl der 10,000 zur Ausführung kommt. Nach dem Sprachgebrauch des Livius erwartete man entweder ad expeditionem.. aptissimos oder expeditioni.. aptissimos, und für letzteres entscheiden sich Md Em. L. S. 290, Lorenz im Meldorfer Pr. 1874 S. 4 und Wfl in Bursians Jahresb. 1874. 1875 S. 753. Es ist aber nicht zu verkennen, dass die Ueberlieferung des P diesem expeditioni nicht gerade günstig ist. In P est, so sagt Md, inpeditione', supra np' scripto 'ex', e quo videtur effici expeditioni'. Stände ex über in, so könnte man meinen, es wäre eine Correcturvariante; es steht aber über np, und das kann nur so aufgefasst werden, dass in expeditione gelesen werden soll. Ich bemerke noch, dass die stillschweigend vorgenommene Veränderung des expeditione in expeditioni allein schon Bedenken erwecken muss. Nach meiner Ansicht ist in expeditionē dasjenige, was sich am ungezwungensten aus den Zügen der Hdschr. entwickelt, und dies ist, wie ich schon Jahresb. des phil. Vereins 2 S. 261 hervorgehoben habe, ganz wohl haltbar. in mit Acc. ist neben ad ganz gewöhnlich bei idoneus und anderen Ausdrücken ähnlicher Bedeutung (worüber Lorenz a. a. O. genauen Aufschluss giebt) und findet sich auch bei aptus; s. den Commentar. Die Verbindung aptus in hat zuerst Ovid. Met. 14, 765, später Quint. 10, 3, 22 angewandt.

9, 2 praecipit] praecepit mit alten Ausgaben und einigen jüng.

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