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570), sodass man nur so viel sicher schliefsen kann, dass Friedrich von Hausen nicht später als 1158 geboren ist. der ritterschlag, durch welchen die väterliche gewalt und vormundschaft beendet wurde, konnte schon im fünfzehnten jahre erteilt werden (vgl. Fürth Die ministerialen s. 336-337), und dadurch ist es auch erklärlich dass sich viele belege aus dem mittelalter finden, durch die das fünfzehnte lebensjahr als zeit der mündigkeit angegeben wird (vgl. Grimm RA 415). vielleicht aber deutet gerade der umstand dass Friedrich 1171 und 1173 nur in gemeinschaft mit seinem vater zeuge war und auch 1175, als er im dienste Christians, des erzbischofs von Mainz, stand, noch mit dem zusatze Waltheri filius als zeuge angeführt wird, darauf hin dass er damals noch binnen seinen jahren' war und ritterschlag und unbedingte mündigkeit noch nicht erlangt hatte. wenn aber Henrici Zur gesch. der mittelhochdeutschen lyrik s. 16 sagt, Friedrich habe eine hervorragende rolle in des erzbischofs dienste gespielt, so ist beachtenswert dass sich die urkunden aus dem jahre 1175, auf die es hier ankommt, auf zuwendungen beziehen, die der Mainzer SStephanskirche gemacht sind. die besitzungen der familie Hausen lagen aber nicht weit von Mainz, und ein verhältnis der familie zur Mainzer kirche ist mit sicherheit anzunehmen. denn nicht nur war Friedrichs vater Walther in angelegenheiten derselben öfter zeuge, sondern vergabte auch zusammen mit seiner gemahlin Adelheid und seinem sohne Friedrich dem der Mainzer kirche zugehörigen nonnenkloster Rupertsberg ein allod, wie denn auch Friedrich selbst nach der eltern tode demselben kloster kleinere geschenke machte. da konnte der erzbischof eben der engen beziehungen wegen, die die familie Hausen schon damals zur Mainzer kirche haben mochte, den jungen Friedrich, der in seinem gefolge war, urkunden, die eben jene kirche betrafen, als zeugen leicht mit unterschreiben lassen. eine hervorragende stellung Friedrichs also, die immerhin auf ein gereifteres alter schliefsen lassen würde, kann daraus nicht gefolgert werden und man muss daher auch an dem jahre 1158 als spätester grenze für das geburtsjahr festhalten. Friedrich von Hausen wird also mindestens 26 jahre alt gewesen sein, als er seinen ersten ernsthaften liebesdienst begann. wenn er aber MF 50, 11-12 sagt ich hán von kinde an si verlán daz herze mîn und al die sinne, so lässt sich dies wol am besten so erklären, dass er früher,

vielleicht als er, um knappendienste zu leisten, nach damaliger sitte von hause weggezogen war, die dame schon kennen lernte und lieb gewann, zu der er nachher eine ernsthafte neigung fasste, als er ihr durch irgend welchen zufall wider begegnet war. da das letztere aber im jahre 1184 geschah, so liegt es nahe, an das glänzende Mainzer fest der schwertleite der söhne Friedrich Barbarossas zu denken, zu welchem die vornehmen aus allen gegenden zusammengeströmt waren. als der dichter das letzte lied im mai 1189 verfasste, zählte er und nur so viel lässt sich mit sicherheit sagen, wenn es auch möglich ist dass er etwas älter war mindestens 31 jahre, und als er starb, mindestens 32 jahre. Berlin. OSKAR BAUMGARTEN.

NACHTRÄGLICHES ÜBER WOLFRAMS
TITURELLIEDER.

Bei besprechung der plusstrophen der Titurellieder in der überarbeitung von J habe ich (Zs. 25, 201) str. *61 (zwischen W. str. 82 und 83, Hahn str. 727) für echt erklärt, weil 'nur Wolfram dem 1216 verstorbenen landgrafen, seinem gönner, diesen nachruf widmen konnte, nicht aber der 50 [30 war druckfehler] jahre später dichtende Albrecht von Scharfenberg.' dieser grund, den ich Herforth (Zs. 18, 293. vgl. Bartsch Germ. 13, 9) nachsprach, ist nicht stichhaltig. es finden sich im Jüngeren Titurel nämlich noch folgende stellen, die das gedächtnis Hermanns von Thüringen feiern: 1

str. 2381, 4: er kunde niht verzihen sam Herman von Dürngen schanden blôze.

str. 3757: Sie jahen fürbaz mère von werdekeit der sinen: diu welt het sin ére.· swer sich nách solhen éren

kunde pinen,

dem solt man tegelichen wünschen heiles.

lantgraf von Dürngen Herman mit lobe nie wart verteilet solhes teiles.

=

B1)

1 die abweichungen von Hahns druck (der Heidelberger hs. 383: stammen aus E, dem druck von 1477, die bezeichnungen der hss. von Zarncke Der graltempel, Leipzig 1876.

gehört hierher str. 2840:

Der lande hie vil benennet

wirt und niht der liute

die man mit namen erkennet bi Terramêre, als ich iu hie bediute. vor hundert járn ist lihte in Dürnger lande

ein fürste lange erfület den man dó Herman als nu disen nande? 1

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Dennoch glaube ich jene erst citierte strophe, wie es auch Lachmann und Bartsch getan haben, Wolfram zusprechen zu müssen. allerdings ist das lob Hermanns von Thüringen bei den nachclassischen dichtern man denke nur an den Wartburgkrieg traditionell geworden: er erinnert sie an das goldene zeitalter ihrer kunst. bei Albrecht kann es aber auch noch eine andere veranlassung haben. der autor des Jüngeren Titurel spricht bekanntlich in der maske Wolframs. darum widerholt er mit vorliebe die vielfachen persönlichen beziehungen und autobiographischen notizen, die sich in den werken Eschenbachs finden. str. 4832 zb. versichert er uns nicht lesen zu können: und hán ich kunst, die muoz min sin mir méren. die stellen, die er hier copiert, sind Parz. 115, 27 ff und Wh. 2, 19 ff. in diesem versteckspiele, den leser über den verf. zu teuschen, meine ich, geschieht es auch, wenn er sich für Hermann von Thüringen begeistert: eine erste äufserung Wolframs liegt seinen nachgeahmten lobsprüchen zu grunde. wo aber gedenkt Wolfram des landgrafen als eines verstorbenen? nur noch im Wh. 417, 22 ff:

lantgraf von Dürngen Herman

het in ouch lihte ein ors gegebn.

daz kunder wol al sin lebn

halt an so grôzem strîte,

swa der gernde kom bezite.

aus diesen versen scheint mir der viel wärmer gefühlte nachruf str.* 61 nicht hervorgegangen zu sein:

von Dürgen der genende Herman pflac ern der wunsches pris kund walten:

swd man hært von sinen gnózen sprechen,

die vor im hin gescheiden sint, wie kund sin lop für die so verre brechen!

es ist aufserdem schon früher darauf hingewiesen worden dass

1 A'B': den man do her also nv (nv her alsam B') disen nande. es ist mir augenblicklich nicht möglich mehr hss. einzusehen.

diese plusstrophe zwischen W. str. 82 und 83 auch im contexte wünschenswert, beinahe notwendig erscheint, damit die folgende versicherung str. 83, 1:

Daz rede ich wol mit warheit

ninder nach wáne

dadurch ihre volle bedeutung erlangt. ich halte daher unter den oben angeführten stellen str. *61 für echt und ursprünglich, wenn auch nur in überarbeiteter gestalt uns erhalten, die strophen 2381. 3757 (.2840) dagegen für mehr oder weniger matte nachahmungen von seiten Albrechts.

Ich benütze die gelegenheit, um noch auf einige andere strophen zurückzukommen, für deren beurteilung ein genaueres eingehen auf den Jüngeren Titurel von wichtigkeit ist.

Die frage, ob original oder copie, erhebt sich, wie bei der eben besprochenen, auch bei der plusstr.* 55 (nach W. str. 80, Hahn str. 720). ich habe sie s. 200 in übereinstimmung mit Lachmann und Bartsch Wolfram zuerkannt. ihr inhalt ist: Gahmuret vertauscht sein familienwappen, den panther, mit dem symbolischen zeichen des ankers. dieser tausch widerholt sich im Jüngeren Titurel: str. 2528 nimmt Schionatulander, str. 5685 Parzival den anker. die widerkehr desselben motives lässt vermuten dass Albrecht hier nicht selbständig erfindet. wir sind gewohnt, ihn als nachdichter zu betrachten. sein hauptgeschäft, wie er sich selbst str. 77, 4 die aufgabe stellt, bestand darin, das bei Eschenbach angedeutete fortzusetzen und zu ergänzen. die strophen 2528 und 5685 nehmen bezug auf str.* 55. dass aber hier (str.* 55) die einführung des ankers nicht gut aus dem Parzival herrühren kann, ist gezeigt worden; ebenso dass diese plusstrophe nach W. str. 80 im zusammenhange durchaus passend erscheint: Gahmuret, der nicht erkannt sein will, muss natürlich auch sein schildzeichen verändern. die parallelstellen im Jüngeren Titurel bestärken uns in der annahme dass dieses gesetz Wolfram zukommt.

Endlich noch einiges zu der plusstr.* 138 (Hahn str. 1151), die von Bartsch (aao. s. 12) unglaublicher weise für echt gehalten wird:

Der bracke was harmblanc gevar ein klein vor an der stirne, diu ôren lanc, rôt al sin hár, ze reht gestalt und mit breitem hirne, ze bracken wis gemület (geedelt B') und geleret.

daz wilt daz er dó jagte mit guldiner strál was ez gesêret.

diese strophe findet sich nur in classe 1 der hss. (in A'B'D') und wurde von Lachmann deshalb in den anmerkungen übergangen. 2 statt ihrer bietet classe II (B2E2) an späterer stelle, zwischen Hahn 1432 und 1433, eine ihr eigentümliche beschreibung des hundes:

Der bracke rôt zinobervar an siten was der einen,

diu ander sam ein hermel gar, kolswarz an houbt ûf rücke an wadel und beinen,

die füeze blanc daz

brust wit, sat hals,

mûl und ouch diu stirne,

diu murre tief, ougn grôz, ôrn lanc, breit zuo dem hirne, 3

der zusammenhang in der erzählung ist hier folgender: Orilus hat sich des hundes bemächtigt. er trifft mit Schionatulander, der im dienste Sigunens nach dem brackenseil ausgezogen ist, auf Artus maifest zusammen, aber erzürnt, weil der junge dauphin seinen verwandten im kampfe erschlagen hat, verlässt er, alle vermittlung zurückweisend, vor den augen des hofes das lager, den hund an der leine. jedermann sieht das tier, der dichter beschreibt es uns. da tritt Ehkunaht, der eigentliche besitzer des bracken hervor. er hat sein eigentum erkannt und macht nun seine ansprüche darauf geltend.

Versuchen wir zunächst ganz abgesehen von Wolframs text die frage für den Jüngeren Titurel ins reine zu bringen. von den zwei verschiedenen beschreibungen des hundes in classe 1 und kann doch klärlich eine nur gelten. leicht freilich liefsen sie sich beide entbehren. denn Ehkunaht durfte sein eigentum erkennen, ohne dass wir von der farbe und den ohren des tieres etwas erfuhren. und das wichtigste an dem bracken ist uns das seil, von dessen aussehen wir hinlänglich unterrichtet sind. die strophen fehlen auch beide in der älteren Heidelberger hs.' (nr 141 H), was allerdings, da diese überlieferung oft verkürzt ist, nicht bestimmt gegen ihre echtheit entscheidet, wenngleich die stimme von H für classe i den ausschlag geben würde. es ist aber andererseits wol möglich dass Albrecht in seiner red

=

1 über das handschriftenverhältnis vgl. Zarncke aao.

2 dass Lachmann sie kannte, ist sicher, denn sie steht in der Heidelberger hs. 383 (B'), von der er eigenhändig abschrift genommen hat.

3 vgl. die beschreibung des hundes in der Eneit 61, 24 ff, im Trist. 15822 ff und im Wig. 60, 24 ff.

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