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stätigt als landeshauptmann den besitzstand von Seckau. U. zeuge. LA nr 802.

54. 1263, 2 februar, Graz. im streit zwischen Admont und Wülfing von Stubenberg wird auf U. compromittiert. Otto filius ipsius als zeuge.

55. 1263, 7 februar, Graz. Bruno von Olmütz entscheidet zwischen Freising und dem Stubenberger. U. zeuge. LA nr 804.

56. 1263, 14 august, Graz. Bruno entscheidet zwischen Bamberg und steirischen edlen über Rottenmann, dabei wird auf U. compromittiert. U. zeuge. LA nr 817.

57. 1263, 17 august, Graz. Bruno entschädigt Admont. U. zeuge.

58. 1263, 1 december, Graz. provinzialrichter graf Bernhard von Pfannberg entscheidet einen streit zwischen erzbischof Ulrich von Salzburg und frau Kunigunde von Lonsperch, dabei ist U. schiedsmann. LA nr 822".

59. 1265, 21 april, Graz. Ottokar bestätigt privilegien von Seckau. U. zeuge. LA nr 839.

60. 1265, 21 april, Graz. Ottokar bestätigt privilegien des klosters SMaria in Garsten, Oberösterreich. die brüder als zeugen. LA nr 840.

61. 1265, 1 mai, Judenburg. Bruno von Olmütz beschenkt Admont. U. zeuge.

62. 1265, 23 juni, Marburg. Bruno entscheidet einen streit über das schloss Herbergh. U. zeuge. LA nr 851".

63. 1267,

—, Lack in Krain. herzog Ulrich von Kärnten urkundet. zeugen U. de L. et Otto filius suus.

64. 1268, 13 juli, SRadegund bei Graz. herzog Ulrich von Kärnten entschädigt Salzburg. U. zeuge. LA nr 892.

65. 1268, 15 juli, SRadegund. andere fassung derselben urkunde. U. zeuge. LA nr 893.

66. 1269, 12 juni, Znaim. Ottokar bestätigt privilegien für Gleink. U. zeuge. LA nr 917.

67. 1269, 28 juni, Radkersburg (Südsteiermark). Bruno entscheidet einen streit zwischen Seckau und Ortolf von Stretwich. U. als hauptzeuge, Otto als gewöhnlicher zeuge. LA nr 922.

68. 1269, 20 august, Graz. Bruno schützt SPaul gegen Heinrich von Rohatsch. U. zeuge. LA nr 925.

69. 1270, 13 januar, Wien. Ottokar bestätigt ein privilegium des hospitals SMariae im Cerwald. U. zeuge. LA nr 936.

70. 1270, 29 januar, Wien. Ottokar bestätigt SLambrecht den tausch von SMartin im Lungau gegen freies anrecht auf Voitsberg. dazu wird eingeholt die probacio des Ulrich v. L. und seines sohnes Otto. LA nr 934°.

71. 1270, 29 januar, Wien. Ottokar bestätigt eine schenkung Ulrichs von Kärnten an die kirche Mariahof. zeugen U. und Otto von L. LA nr 934b.

72. 1270, 30 januar 1, Wien. Otto von Haslaw vergleicht im auftrage könig Ottokars den abt Gottschalk von SLambrecht in dem streite mit Wichart von Ramenstein über güter bei Cella. beigefügt ist ein rechteckiges siegel Ulrichs, das den steirischen panther (wegen U.s amt als landmarschalk) enthält, der rechts zu füfsen den Lichtensteiner bindenschild hat. LA nr 935'.

73. 1270, 31 januar, Wien. Ottokar bestätigt eine urkunde Ulrichs von Kärnten für das hospital am Semmering. U. zeuge. LA nr 936.

74. 1270, 31 januar, Wien. Wichard von Ramenstein vergleicht sich mit SLambrecht über Cella und schäden. U. zeuge. LA nr 936".

75. 1270, 2 februar, Wien. Konrad von Freising überträgt lehen an Ottokar von Böhmen. zeugen U. und Otto. (vZahn Codex Austriaco-Frisingensis nr 284).

76. 1270, 2 februar, Wien. Ottokar reversiert darüber. zeugen dieselben. (vZahn aao. nr 285).

77. 1270, 6. 7. 8 october, Marburg. allgemeine gerichtstaidigung der steirischen edlen unter dem böhmischen marschall und steirischen landeshauptmann Burkhard von Klingenberg. über Seckauische güter im Erzwalde. anwesend auch U. und Otto. LA nr 947.

78. 1270, 6 december, Villach. Ottokar bestätigt privilegien für Viktring. U. zeuge. LA nr 951.

79. 1271, 30 november, Fohnsdorf. Ulrich und Otto von L. geben sicherstellung wegen der durch den tod des grafen Bernhard von Pfannberg erledigten und an sie gekommenen Salzburger lehen. LA nr 970'.

1 bei vMuchar aao. 5, 338f vom 1 februar.

80. 1272, 2 september, Wien. Ottokar gibt bestätigung für die nonnen zu Mahrenberg. U. zeuge.

81. 1272, 7 september, Wien. Ottokar überweist gülten in Kärnten und Steier dem kloster Studenitz. U. zeuge. LA nr 984.

82. 1272,-, Kapfenberg. Ulrich von Lichtenstein entscheidet als marschall und landesrichter über einen streit zwischen SLambrecht und Wülfing von Stubenberg. Otto junior de L. als zeuge. LA nr 987'.

83. 1274, 27 juli, Göss (bei Leoben). abmachung über einen Gösser gütertausch (sogenannte verschwörung gegen Ottokar).

84. 1277, 6 januar, Seckau. stiftung Ottos von L. für gefärbte glasfenster in der Johanneskapelle zu Seckau zum gedächtnis seines vaters Ulrich und seiner mutter Bertha, dann für seelenmessen, ewiges licht und bessere bewirtung der chorherrn am Johannestage. LA nr 1054.

Graz, am charfreitag 1882.

ANTON SCHÖNBACH.

EINE EPITOME DER HRABANISCHEN
GLOSSEN.

Die stelle, welche Steinmeyer dem alphabetischen glossare Re. Ib. im zweiten bande angewiesen hat (Anhang zu Gregorii Homiliae s. 314 ff), sowie die anmerkung, mit welcher er die nummer DCLXXVII, unter der er es ediert, begleitet ('diese und die folgende nummer enthalten, wie es scheint, glossen zu einer homiliensammlung, welche zu bestimmen nur soweit gelang, als die worte aus Gregor geschöpft sind'), legen die vermutung nahe dass ihm die nahe beziehung dieses glossares zu den in den ersten band gestellten Glosae Hrabani Mauri entgangen ist. und doch ist die verwandtschaft eine so enge, dass man Re. (— Ib.) getrost als epitome des Hrab. glossars bezeichnen dürfte; denn bis auf die nicht sehr zahlreichen meist im anfange der buchstaben interpolierten glossen, welche in der tat, wie Steinmeyer nachweist, zu den Homilien Gregors gehören, stimmt beinahe alles übrige, abgesehen von der reihenfolge, mit R. überein. indes ist Re. (— Ib.) nicht direct aus R. abgeschrieben, sondern beide gehen auf eine gemeinsame

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vorlage zurück, welche an altertümlichkeit der sprache R. übertraf. vielleicht ist sie auch noch ein wenig vollständiger gewesen; denn einige glossierungen von Re. Ib. stimmen, wie es scheint, zu den hss. der Keronischen sippe, aus welcher ja die gruppe R. hervorgegangen ist. ich lasse nun eine zusammenstellung aller übereinstimmenden glossen folgen, woraus sich der beweis für das gesagte von selbst ergibt.

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1 wo die beiden hss. übereinstimmen, lasse ich ab weg 2 aufserdem nur noch BR. 110' avaritiae nefkirii 3 fehler der vorlage für suaviter 4 ănaş hey.; die lesart von Re. ist daraus verderbt wort gehört ausschliesslich der Keronisch-Hrab. sippe an • die gemeinsame vorlage hatte also den instrum.

μενον

(Graff 4, 226) - ἅπαξ λεγό

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Sievers bemerkt dazu ‘i auf rasur; danach noch eine starke rasur, in der noch spuren von langen balken sichtbar sind, also stand auch in R. die lesart von Re. 9 aufserdem nur noch 1, 235, 37 quemadmodum thiu kimezzub diu gamezu R. 10 in dieser bedeutung ẵn. Ley. 11 aus dieser stelle ergibt sich evident dass Re. (—Ib.) nicht direct aus R. abgeschrieben ist, sondern dass beide aus einer gemeinsamen vorlage geflossen sind; denn R. steht mit seinem fehler isoliert (Graff 6,533)

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