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S. 134 ff. Aber ausserdem besass Sallustius auch eine Wohnung in der Stadt an der Porta Salaria, wie man aus Procop Bell. Vandal. I 2 ersieht.

10) S. Sueton. de illustr. Grammatt. 15. O. M. Müller S. 10 meint, diese Schmähschrift sei nach dem Tode des Geschichtschreibers oder gar des jängern Sallust geschrieben worden.

11) So z. B. Cat. 17, 19, 20, 30, 39. Jug. 3, 31, 41.

12) Vergl. Dahl a. a. O. S. 7—15.

13) Zu Clerici Vit. Sall. vor d. französ. Uebersetz. Paris. 1730. Auch Masson in s. franz. Uebers, d. Sallust. Paris. 1776. Wegen Corte vergl. dessen Apologie des moralischen Charakters des Sallustius vor s. Ausg.

14) Einige Bemerkk. über d. moral. Charakter d. Sallust. Giessen. 1788. 4. und daselbst S. 7 ff. 13 ff. und insbesondere S. 16. Vergl. auch Wieland zu Horat. Sat. I. 2, 48 S. 57-73. Nast. De virtutt. hist. Sallust. p. 11. (Dessen Opusce. Latt. Tubing. 1821. 8. p. 90-103.) Dahl a. a. Ö. Weinzierl in s. deutsch. Uebersetz. d. Sallust. München. 1790.

15) S. Journal des Débats 1813. 4. Febr. (Mélanges III. p. 82-86). Indess geht Maltebrun doch wohl zu weit, wenn er den Sallust für einen Mann hält, der an Werth einem Cicero, Cato und den besseren Zeitgenossen gleichstehe. Er verwirft die dem Sallust nachtheiligen Angaben des Varro (s. oben not. 7, 8) als eines Anhängers der Gegenpartei, und die des späteren Dio Cassius, der vielleicht aus den gegen Sallust geschriebenen Libellen geschöpft. Eben so auch Mollevaut in einem eigenen Mémoire darüber; s. l'Institut (1842) Sect. II. Nr. 80 p. 110 sq.

16) In der oben not. 1 angef. Schrift.

17) Zur Beurtheilung des Sallustius". Breslau. 1818. Vergl. mit Nahmmacher Anleit. z. krit. Kenntn. d. Lat. Sprach. Leipz. 1768. S. 250 ff. Beistimmend im Ganzen Görig vor s. Uebersetz. des Sallust. (Stuttg. 1829) p. 12. Blum Einleit. in Rom's Gesch. S. 142. Kritz Praefat. p. XX vergl. mit Frotscher ad edit. Cort. p. XI; in ähnlichem Sinn urtheilten früher Tiraboschi Stor. del. Lit. Ital. III. cp. 3 §. 7. Joh. v. Müller Allg. Gesch. I. p. 178.

18) Vergl. Gerlach a. a. O. S. 9-13 und in dem Programm: Ueber den Geschichtschreiber C. Salustius Crispus (Basel. 1831. 4.) S. 15. Vergl. auch Dahl a. a. O. Dreis in dem §. 235 not. 1 a. Programm p. 8 ff. C. O. Müller: Kleine Deutsch. Schrift. I. p. 543 ff.

19) S. z. B. Jug. 1 („sed dux atque imperator vitae mortalium animus est) oder 2 (animus incorruptus, aeternus, rector humani generis, agit atque habet cuncta neque ipse habetur"), vergl. Epistol. II ad Caesar. p. 163 ed. Gerl.; aber dagegen auch die Aeusserung Catil. 8: Sed profecto fortuna in omni re dominatur, ea res cunctas ex ludibrio magis quam ex vero celebrat obscuratque.“ - S. die genauere Erörterung bei Cless a. a. O. zu dieser Stelle p. 62 ff.

20) Vergl. O. M. Müller a. a. O. S. 19. Ueber Atejus s. die Hauptstelle bei Sueton. De ill. Gramm. 10, woraus hervorzugehen scheint, dass Sallustius von diesem gelehrten Grammatiker in seinen historischen Studien zur Abfassung seiner Werke unterstützt worden, da es unter anderm heisst: „Coluit familiarissime Cajum Sallustium et eo defuncto Asinium Pollionem: quos historiam componere adgressos, alterum breviario rerum omnium Romanarum, ex quibus, quas vellet, eligeret, instruxit: alterum praeceptis de ratione dicendi." Die Behauptung des Asinius Pollio, als habe Atejus auf den archaisirenden Styl des Sallustius einen Einfluss geäussert, widerlegt Suetonius selbst a. a. Ö. Vergl. auch Osann. Analectt. criticc. p. 64 ff. Madvig Opusce. Acadd. I. p. 97 ff. 21) S. Hieronymus advers. Jovinian. I. T. IV. P. 2 p. 290 Opp. und das Einschiebsel bei Porphyr. zu Horat. Od. II. 2, vergl. Tacit. Ann. III. 30 und oben not. 4.

§. 235.

In die späteren Lebensjahre des Sallustius und in die Zeit der Zurückgezogenheit vom öffentlichen Leben fallen die historischen Schriften desselben, die uns aber nur zum Theil erhalten sind 1); es gehören dahin zuvörderst zwei, jedenfalls selbstständige, kleinere Monographien, welche nicht als Theile eines grösseren Werkes zu betrachten sind:

1. Catilina oder Bellum Catilinarum 2), eine Geschichte der bekannten catilinarischen Verschwörung im Jahr 691 u. c. Es scheint dieses Werk, so weit wir wissen, des Sallustius erster Versuch gewesen zu sein, und jedenfalls vor die übrigen geschichtlichen Werke desselben zu gehören3), auch nicht nach der Führung des Tribunats um 702 u. c. 4), sondern später nach der Prätur, also nach 708, als Sallustius aus Africa nach Rom zurückgekehrt war 5), geschrieben und seine Veröffentlichung wohl bald nach Cäsar's Tod (710 u. c. oder 44 vor Chr.) erfolgt zu sein. Wenn Sallustius uns versichert 6), wie er, als sein Inneres Ruhe gefunden nach so manchen Leiden und Gefahren, sich entschlossen, aller Thätigkeit im Staat zu entsagen, und einer geistigen Thätigkeit sich zuzuwenden, zunächst um die Thaten des römischen Volkes mit Auswahl zu schildern, so wird es kaum befremdlich erscheinen, dass er, in der Ausführung dieses Vorsatzes, sich der Darstellung eines Ereignisses zuwendete, welches eine in sich abgeschlossene Darstellung erlaubte, auch nicht zu ausgedehnt war, um nicht zu einem einheitlichen Ganzen sich verbinden zu lassen, auf der andern Seite aber doch eine Wichtigkeit, wie kaum ein anderes, für die römische Welt gehabt und in ihm selbst wohl, der als vierundzwanzigjähriger junger Mann dasselbe erlebt hatte, unauslöschliche Erinnerungen zurückgelassen hatte; nicht minder bot die Darstellung dieses Aufstandes dem ernster gewordenen Mann Gelegenheit, die inneren Zustände der römischen Welt, die sittlichen wie die politischen, in ergreifender Weise darzustellen und durch alle Anwendung rhetorischer Kunst, nicht blos in der Erzählung, sondern auch insbesondere in der Charakterschilderung) der hervortretenden Personen, in den ihnen in den Mund gelegten Reden, ein ernstes Bild seinen Zeitgenossen zu liefern, wie

es bis dahin die römische Welt noch nicht gesehen hatte: dass es ihm dabei um eine wahrheitsgetreue Schilderung zu thun gewesen, versichert er selbst 8), und liegt für uns kein Grund vor, an der Wahrheit dieser Versicherung und damit an der Gewissenhaftigkeit des Schriftstellers zu zweifeln, der damit vor allem eine richtige Darstellung dieses Ereignisses geben wollte in wie weit mit dieser Tendenz auch die Absicht verbunden gewesen, in einer bald nach Cäsar's Tod unter das Publikum tretenden Schrift auch eine richtige Ansicht über Casar's Verhalten bei der Verschwörung zu erzielen und damit eine Apologie Cäsar's gewissermassen zu liefern 9), lässt sich aus der Schrift selbst, wie sie vorliegt, nicht mit genügender Sicherheit nachweisen, zumal die Darstellung ganz objectiv gehalten ist, und die Quellen 10) derselben eben so in der eigenen Wahrnehmung, wie in den Mittheilungen Anderer, dann aber auch in der Benutzung von schriftlichen Denkmalen, wie Briefe, Senatsbeschlüsse u. dgl., welche dem Verfasser vorlagen, zu suchen sind; daher auch spätere griechische Schriftsteller, wie Plutarch, Appian, Dio Cassius, insbesondere den Sallustius als Quelle benutzt haben 11). Eine herrliche Einleitung 12), worin das Verderbniss jener Zeit und die gesunkene Sittlichkeit in den treffendsten und stärksten Zügen dargestellt wird, und zugleich der Beruf des Geschichtschreibers selber angedeutet ist, eröffnet dieses auch für die Geschichte so wichtige Denkmal, welches die Hauptmomente dieses Ereignisses in einer schön abgerundeten, und selbst mit Uebergehung einzelner Nebenpunkte zu Einem Ganzen abschliessenden Darstellung vorführt und in der rein objectiven Haltung des Ganzen kaum der Vermuthung Raum lässt, welche in diesem Werke einige Parteilichkeit gegen Cicero zu Gunsten Cäsar's entdecken wollte 13). Es erscheint vielmehr dasselbe als ein wahres Product historischer Kunst, das nach Anlage wie Ausführung gleiche Bewunderung verdient.

1) Fabric. Bibl. Lat. 1. 1. p. 238. Vergl. G. E. Müller Einleitung II. S. 439 ff. über die Schriften des Sallust und deren Inhalt nebst H. C. Dreis Prolegg. in C. Sallust, Opp. P. I. Programm zu Meldorf 1837. 4. und anderes §. 234 not. 1 Angeführtes, insbesondere Cless p. 250 ff. Dietsch p. 23 ff. (d. Ausg. v. 1864).

2) Ueber die Ueberschrift, die auf verschiedene Weise in den Handschriften und sonst angegeben wird, s. Gerlach ad cap. I (Voll. II. p. 35)

und in d. Ausg. v. 1852 p. 444, wo er die Aufschrift Catilina als die einfachste vorzieht, wie auch Kritz und früher Dietsch, welcher später De conjuratione Catilinae vorzog, was auch Dreis a. a. O. p. 18 ff. mit Bezug auf die Stelle cap. 4 für das allein richtige hält; eben so Herzog in s. Ausg. insbesondere cp. 4.

3) Diess ergibt sich wohl aus dem Proömium, Vergl. O. M. Müller a. a. O. S. 52.

4) So zwar Clericus Vit. Sallust. und De Brosses. Vergl. Roos a. a. O. S. 184. Auch Burette p. V verlegt die Abfassung um 704 u. c., nach der Ausstossung aus dem Senat.

5) S. Gerlach 1. 1. S. 13, 14. Auch nach Dahl (a. a. O. S. 4, 5) und Dreis p. 20 könnte dieses Werk nicht vor 710 vollendet worden sein. Dietsch p. 23 setzt die Abfassung zwischen März 710 (44 v. Chr.) und December 711 (43 v. Chr.). S. auch dessen früheres Programm: Quo tempore quoque consilio S. Catilinam scripsisse videatur. Grimma 1856. 4.

6) S. die not. 3 angeführte Stelle des Catilin. cap. 4 zu Anfang.

7) Es mag hier insbesondere an cap. 53 erinnert werden, und die dann folgende Charakterschilderung des Cato und des Cäsar, oder an die Schilderung des Catilina cp. 5 ff. 14, 15, des Curio cp. 23 u. A. Auch in den eingeflochtenen Reden (cp. 20, 51, 52, 58) ist der Charakter der betreffenden Redner treu und wahr gezeichnet.

8) cap. 4: Igitur de Catilinae conjuratione quam verissume potero, paucis absolvam: nam id facinus inprimis ego memorabile existumo sceleris atque periculi novitate." In ähnlicher Weise cap. 18: „Sed antea item conjuravere pauci contra rempublicam, in quibus Catilina fuit: de qua, quam verissume potero, dicam"; auch cap. 19, wo verschiedene Ansichten über ein Ereigniss angeführt werden, und dann die Worte folgen: „Nos eam rem in medio relinquemus" spricht für das Streben des Sallustius nach Unparteilichkeit; über diese ein Mehreres bei Cless in der Anmerkung zu cap. 4 p. 52. Peter Röm. Studien p. 110. Demungeachtet wollen Manche, wie E. Hagen (Untersuch. über Röm. Gesch. I. (Königsberg 1854. 8.) p. 8 ff., Prosper Merimé Etudes sur l'hist. Rom. II. (Paris 1844. 8.), Parteilichkeit, und zwar zu Gunsten Cäsar's, so wie Ungenauigkeit und Flüchtigkeit der Behandlung in dieser Schrift finden.

9) So Dietsch p. 8 ff.; auch Hagen a. a. O. p. 8 ff. Mommsen, Röm. Gesch. II. p. 182, erkennt in dem Catilina wie in dem Jugurtha politische Tendenzschriften, geschrieben, jene, um die demokratische Partei zu Ehren zu bringen und den Cäsar zu reinigen, diese, um die Schlechtigkeit der Oligarchie aufzudecken und die Demokratie in ihrem Haupt Marius zu verherrlichen; s. indess Peter Studien röm, Gesch. p. 110 ff. Wir gestehen, dass wir von einer solchen Tendenz in beiden Schriften auch nicht die geringste Spur zu finden vermögen“ u. s. w.

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10) Vergl. Linker Sitzungsbericht. d. k. k. Akad. d. Wiss. phil.-hist. Cl. XIII. p. 262 ff. Cless S. 271. H. Wirz: Catil. u. Cicero's Bewerb. um das Consulat (Zürich 1864. 8.) cp. II p. 32 ff.

11) Vergl. Linker a. a. O. Wilmans De fontt. et auctor. Dionis Cassii p. 13, 27. Th. Wiedemann im Philologus XXI. p. 473 ff.

12) S. O. M. Müller S. 63, der zugleich den Zusammenhang dieser Einleitung mit der Geschichte selber nachzuweisen sucht. Vergl. G. E. Müller. Einleit. II. S. 441 ff. Frotscher Obss. in varios locc. vett. Latt. I. (Lips. 1820) p. 8. Dreis p. 22. G. M. Pahl: De prooemiis Sallustianis. Tubing. 1859. 4. Wenn Quintilian, der in vielen Stellen seines Werkes den Sallustius sehr hervorhebt, denselben tadelt wegen dieser Proömien, die mit dem Inhalt seiner Geschichte in keiner näheren Beziehung ständen („nihil ad hi

storiam pertinentibus principiis usus est", Inst. Or. III. 8, 9), so hat er wohl dabei den allgemeinen Zweck des Geschichtschreibers und dessen Tendenz übersehen; s. die Erörterung bei Cless zu cap. 4 p. 52 ff. H. C. Dreis: Ueber Sallust als Geschichtschreiber mit besond. Berücksichtigung der beiden Einleitt zu C. u. J. Itzehoe (Kiel) 1843. 4.

13) Vergl. Funcc. 1. 1. §. 13. Ergänz.-Bl. d. Hall. Lit. Zeit. 1818 p. 931 ff. Gerlach 1. 1. Voll. II. p. 199 ff.: „De fide atque auctoritate Sallustii in conjuratione Catilinae enarranda“ und daselbst das Resultat S. 208: quare ita statuo, Salustium quidem de industria Ciceronis laudes non imminuisse, sed, quia vitae ejus rationes a Ciceronis studiis plane abhorrebant, multa non satis illustrasse, quae Ciceronis potissimum virtute atque consilio bene gesta sunt. Damit stimmt auch im Wesentlichen Dietsch überein, welcher, mit Bezug auf Stellen im Catilina, wie cap. 31 §. 6 oder cap. 46 §. 2, in der Art, wie Sallust von Cicero spricht, keineswegs einen gegen den Letzteren erhobenen Tadel, sondern Anerkennung und Lob findet; s. p. 119, 165, 177, vergl. anch 241 in s. Ausg. und p. 26 ff. d. Ausg. von 1864. dem noch Drumann Gesch. Rom's V. p. 441 sq. schichtschr. Sallust. Crisp. (Basel. 1831) S. 10 ff. R. A. Morstadt in dem Schaffhauser Programm von 1842 (über einen Widerspruch zwischen Cicero und Salust) p. 16 und im Programm von 1844 p. 15. Cless a. a. O. p. 259.

§. 236.

Vergl. überGerlach: Ueber d. GeDietsch p. 66, 119, 280.

2. Jugurtha oder Bellum Jugurthinum1), eine ähnliche Monographie über die Geschichte des Kriegs mit dem numidischen König Jugurtha 2), von dem Anfang dieses Krieges im Jahr 643 u. c. (111 vor Chr.) bis zu dem letzten sechsten Feldzug im Jahr 648 u. c. und dem Ende dieser Kämpfe im folgenden Jahr, wobei zugleich die frühere Geschichte Numidiens, so weit es zum besseren Verständniss der folgenden Erzählung dient, nach ihren Hauptzügen berichtet (cp. 5 ff.) und selbst eine geographische Skizze Africa's (cp. 17-19) gegeben, auch, wie bei dem Catilina, eine ähnliche Einleitung allgemeinen Inhalts vorausgeschickt wird, welche sich durch dieselben Eigenschaften empfiehlt3). Die Abfassung dieser Schrift fällt jedenfalls nach der Herausgabe des Catilina in die unmittelbar auf Cäsar's Tod folgende Zeit ), und will man daher auch in derselben schon eine grössere Vollendung in der Darstellung erkennen. Wenn der Aufenthalt des Sallustius in Numidien und seine Verwaltung dieses Landes eine äussere Veranlassung zur Abfassung dieses Werkes gegeben haben mag, dessen Stoff und Gegenstand einer früheren, dem Sallust längst vorausgegangenen Zeit angehört, so mochte auf der andern Seite die Wahl dieses Stoffes zu einer ähnlichen monographischen Darstellung durch die Erwägung bestimmt

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