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der Commentare des Asconius Pedianus gelten können 3). Die Scholien zu der verlorenen Rede Pro Scauro sind im Ganzen unbedeutend, und mögen allerdings in dieselbe Zeit, wie der erwähnte Commentar zu den Verrinen fallen). Besser in jeder Hinsicht ist der Commentar zu den übrigen Reden 5); er beschäftigt sich nicht mit der grammatischen Interpretation, sondern ist seinem Inhalte nach mehr rhetorisch und historisch, er enthält manches Gute, das aus älteren Schriften, namentlich aus denen des Asconius, mag geflossen sein. Einzelne Andeutungen, wie auch Sprache und Darstellung 6) weisen dem Verfasser eine Stelle im fünften oder, und vielleicht richtiger, wie Madvig meint, am Ende des vierten Jahrhunderts an; immerhin aber wird er von dem Verfasser des Commentars der Verrinen, welcher in Form und Inhalt nachsteht, wohl zu unterscheiden sein. Auch die von Mai 7) später aus einer ambrosianischen, in's zehnte Jahrhundert fallenden Handschrift herausgegebenen kürzeren Scholien zur vierten catilinarischen Rede, zu den Reden Pro Marcello, Pro Ligario und Pro Dejotaro, welche Mai für Excerpte aus den Commentaren des Asconius hält, weisen auf eine schon späte Zeit der Abfassung und scheinen nicht vor dem Commentar zu den Verrinen niedergeschrieben zu sein. Später hat Mai 8) diese Reste alter Erklärung der ciceronischen Reden aus einer vaticanischen Handschrift, welche mit jener ambrosianischen ursprünglich ein Ganzes bildete, noch weiter vermehrt, und so eine Sammlung von Resten ungedruckter Commentare zu einer Reihe von Reden des Cicero geliefert. Es beginnt diese Sammlung mit den bisher gänzlich unbekannten Commentaren zu der Rede Pro Flacco 9), Cum in senatu gratias egit (woraus entweder die Acchtheit dieser Rede (s. §. 306), wie Mai annimmt, oder doch wenigstens so Viel sich beweisen lässt, dass zu der Zeit des Commentators diese Rede für ciceronianisch angesehen wurde); Cum populo gratias egit; Pro Plancio (wovon Einiges, wie auch oben bemerkt worden, schon früher von Mai aus dem ambrosianischen Palimpsest edirt worden war, was hier mit bedeutenden Zusätzen aus der vaticanischen Handschrift vermehrt erscheint); Pro Milone; Pro Sestio und In Vatinium, wozu einiges Wenige ebenfalls vorher schon edirt worden war, und nun mit Zusätzen vermehrt erscheint.

Dass diese Commentare von Asconius sind, wird mit Recht sich bezweifeln lassen, zumal da unter andern die Commentare zur Rede Pro Milone sich auf dieselben Stellen beziehen, die bereits in des Asconius früher (§. 312) bekanntem Commentar zu dieser Rede behandelt worden. Dann folgen in dieser Sammlung die schon früher bekannt gemachten und oben bereits erwähnten, hier aber theilweise vermehrten Commentare zu den Reden 10) In Clodium et Curionem, De aere alieno Milonis, De rege Alexandrino, Pro Archia, Pro Sulla, nebst den kürzeren Commentaren oder Scholien zu den Reden 11) In Catilin. IV, Pro Marcello, Pro Ligario und Pro Dejotaro, nebst denen zu der Rede Pro Scauro.

Die bereits früher durch J. Gronovius herausgegebenen Scholien zu mehreren Reden des Cicero, deren wir oben bereits gedacht haben, mögen wohl zum Theil aus älteren Quellen geschöpft sein, gehören aber im Ganzen einer, wie es scheint, noch späteren Zeit an, als die bobbio'schen, durch Mai bekannt gewordenen Scholien, und stehen auch diesen an innerem Werthe offenbar nach 12). Wenn es keinem Zweifel unterliegen kann, dass auch nach Asconius die Reden Cicero's fortwährend und vielfach von Rhetoren und Grammatikern behandelt und commentirt worden sind, theils in eigenen Schriften, theils in grösseren Werken allgemeineren grammatischen Inhalts, so hat sich davon doch Nichts mehr erhalten, sondern es ist fast Alles spurlos verschwunden; es gehören dahin die Bemühungen eines Fronto, der nach seiner eigenen Versicherung mit Kritik und Erklärung der Schriften Cicero's beschäftigt war 13), ferner des Caper 14), Volcatius 15), Aquila 16), insbesondere des Statilius Maximus, der für die Kritik des Textes (s. §. 305 not. 4) wie für die sprachliche Erklärung thätig war, indem eine besondere Schrift De singularibus apud Ciceronem positis noch von Charisius 17) angeführt wird, der auch einen Sacer zur Rede für den Rabirius (§. 305) nennt; vielleicht auch Melissus 18) zu den philippischen Reden. Es können hier auch noch genannt werden die uns leider nicht näher bekannten Commentare des Manlius zur Topik (s. §. 302 not. 17), wenn sie anders diesen Namen wirklich verdienen, und nicht vielmehr, gleich anderen Schriften der Art, die sich noch erhalten haben, für eigene Ausführungen, als für eigent

liche Commentare im engeren Sinne des Wortes zu halten sind; es gehört dahin zunächst das, was wir noch von Fabius Marius Victorinus (s. §. 329), Boethius (329), Grillus (s. oben §. 300 not. 9, 10), Victor u. A., Macrobius und Eulogius besitzen. Einzelne Spuren von gleichzeitigen Erklärern des Asconius, wo nicht gar früheren, kommen in dessen Commentaren selbst vor 19).

1) S. cap. VI. Praefat. ad tres oratt. in Clod. p. p. XIV seq. Vergl. Desselben Commentat. de ed. princ. Mediolan. fragmm. Cicer. p. 1-10 und Commentat. de ed. princ. Fronton. p. 35 ff. (s. §. 309 not. 8, 10). Beier ad Cicer. oratt. Fragmm. p. XXXIII, XXXVI, LIII, LVII, LXIV.

2) S. ad Fronton. Opp. ed. Berolin. p. XXXIV.

3) S. die nähere Beweisführung bei Madvig De Ascon. Pedian. cap. V. p. 142 sqq. Auch Cramer (ad Cic. Oratt. fragmm. p. 4) bezweifelte, ob diese, wenn auch nach ihren Schriftzügen immerhin sehr alten Scholien, den Asconius zum Verfasser hätten, dem sie weder an Gehalt noch an Stil gleich kommen. Vergl. noch Suringar (Hist. critic. scholiast. Latt. I.), der Anfangs (p. 134-141) beipflichtend, doch die nachher ihm gekommenen Zweifel (p. 145, 270) nicht verhehlt.

4) S. Madvig 1. 1. p. 143, 144.

5) S. Madvig 1. 1. p. 144 seqq., vergl. mit Desselben Appendix critic. p. 28 seqq.

6) S. die einzelnen Belege in Ausdrücken späterer Latinität, gesammelt bei Madvig 1. 1. p. 146 sq. Ueber die Zeit des Verfassers s. p. 148. Niebuhr 1. 1. verlegt den Verfasser in's vierte Jahrhundert, Orelli (Excurs. XI. ad Cicer. pro Planc. p. 272) in's fünfte oder sechste. Mai hatte lieber an Caper oder Volcatius, die beide noch vor Hieronymus fallen, als Verfasser dieser Scholien gedacht.

7) S. 1. 1. p. 129 ff. und das Monitum Edit. p. 128 und vergl. Madvig 1. 1. p. 152.

8) In den Auctores classici e Vaticanis codd. editi, curante Ang. Majo. Rom. 1828. in Vol. II. und daraus abgedruckt mit einzelnen Berichtigungen von J. C. Orelli (Cic. Opp. V. 2 p. 215 ff.).

9) S. a. a. O. p. 1–36 (p. 226 ff. Or.), und die zu den beiden folgenden Reden p. 37 und p. 41 ff. (p. 247 ff. 250 ff. Or.). Zur Rede pro Plancio p. 46-86 (p. 252 ff. Or.). Zu Pro Milone p. 87-120 (p. 273 ff. Or.). Die Commentare zur Rede Pro Sestio ibid. p. 121-166; die zur Rede In Vatinium p. 167-188 (p. 291 ff. p. 314 ff. Or.)

10) ibid. p. 189 ff. 215 ff. 229 ff. 237 ff. 249 ff. (p. 325 ff. Or.).

11) ibid. p. 269-276 (p. 369 ff. Or.). Vergl. dazu Baiter im Philolog. XX. p. 335 ff. Die zur Rede pro Scauro ibid. bei dem Abdrucke der Bruchstücke dieser Rede selber p. 277 sqq. (p. 373 ff. Or.).

12) S. oben §. 304 not. 11 und §. 305. Einen neuen berichtigten Abdruck, in welchem alle zu den verschiedenen Reden gehörige Scholien zusammengestellt sind, gab J. C. Orelli a. a. O. p. 377 ff.

13) Er schreibt (Epist. ad Amic. II. 2 p. 164 ed. Francof. p. 190 Nab.): ‚Ciceronianos (libellos) emendatos et distinctos habebis adnotatos a me. Le

ges ipse in volgos enim eos exire quare nolim, scribam ad te diligentius." Vergl. dazu Mai's Note und Comm. praev. P. I. p. LXII.

14) S. Agroet. p. 2265 Putsch., wo Caper genannt wird: multis literarum operibus celebratus, in commentando etiam Cicerone praecipuus“; andere bestimmte Zeugnisse liegen nicht vor, so dass es zweifelhaft wird, ob an eigene Commentare zu einzelnen Schriften Cicero's zu denken ist, oder an die Beachtung, die Caper in seinen grammatischen Schriften überhaupt dem Cicero zugewendet hatte; s. Osann Comm. de Flav. Capr. p. 9, 15, 17. Vergl. auch Madvig. De Ascon. Pedian. p. 105 not. 2. Suringar 1. 1. p. 191 sq. 15) Hieronym. advers. Rufin. I. 4 p. 472 (p. 367). Vergl. Suringar 1. 1. p. 147.

16) S. Probi Inst. Gramm. II. 1 §. 40 p. 120 Lindem., wo es aber blos heisst: Sic Aquila retulit Ciceronem dixisse", was auf eigene Commentare zu einzelnen Schriften des Cicero noch keinen Schluss zulässt. Von dem Rhetor Aquila Romanus (s. unten §. 329) wird aber dieser Aquila wohl zu unterscheiden sein.

17) p. 194 P. oder p. 218 K., so wie p. 195 P. oder p. 219 K. Auch sonst wird öfters von Charisius dieser Grammatiker in Bezug auf Erklärung ciceronischer Ausdrücke angeführt, p. 176 P. (296 K.), p. 189 P. (p. 212 K.), p. 190 u. 191 (p. 213, 214 K.), p. 193 P. (p. 217 K.). Vergl. auch Suringar p. 200 ff. Gräfenhan in Jahrbb. d. Phil. Suppl. XIII. p. 116. Bergk in d. Zeitschr. f. Alterth. 1845 p. 116 ff. Sacer wird angeführt bei Charisius p. 188 P. (211 K.).

18) Wenn nämlich in dem alten Glossar zu Virgil, das Barth Adverss. XXXVII. 5 (daraus bei dem Servius von Lion II. p. 373), wo es heisst: Anser poeta erat Antonii, de quo Mel in Philippica Ciceronis dixit", statt Mel zu lesen ist Melissus.

19) S. bei Suringar Hist. crit. scholiast. Latt. I. p. 194 ff. nach A. Mai. Indess ist dabei nicht zu übersehen, dass die dort aufgeführten Stellen meist aus den (unächten) Commentaren zu der Divinatio und zu den Verrinen entnommen sind, wodurch die Sache wieder zweifelhaft wird. Vergl. auch Suringar selbst am Schluss p. 198. Auf ungedruckte Scholien in Leidner Handschriften verweist Derselbe p. 211 seqq.

§. 314.

Nach Cicero und seiner Periode sank die Beredsamkeit1), die unter ihm ihren Gipfelpunkt erreicht hatte. In dem Untergang der römischen Freiheit und des öffentlichen Lebens fand auch sie ihr Grab. Zwar hörte dieselbe mit dem Uebergang aus der republikanischen Verfassung in eine Monarchie nicht auf, zumal der ganze Staatsorganismus keine wesentlichen Aenderungen erlitt, wie sie später nach und nach eintraten, vielmehr die Form des republikanischen Staates noch blieb, und daher die Beredsamkeit eben so nothwendig war vor Gericht wie im Senat bei der Berathung über die Interessen des Staats, auch es sonst an Gelegenheiten nicht fehlte, wo die Beredsamkeit sich zeigen konnte: aber die Behandlung poli

tischer Gegenstände war bald davon ausgeschlossen, die Freiheit der Rede in Wort und Schrift gehemmt und selbst gefahrbringend für den Einzelnen, der sie anzuwenden suchte. So musste auch die Beredsamkeit einen andern Charakter annehmen, der zwar weniger die Form als den Inhalt berührte, wenn gleich auch die erste unwillkürlich mancher Veränderung unterlag, die durch das Abweichen von der Einfachheit der früheren Form herbeigeführt ward; die Beredsamkeit verlor nichts an dem äusseren Umfang, da sie eben so eifrig, ja fast noch eifriger wie früher gepflegt ward, aber sie war ihrem ursprünglichen Kreise und ihrer wahren Bestimmung (§. 286), für die sie jetzt nicht mehr thätig sein konnte, entrückt, sie wanderte als Kunst in die Schule der Rhetoren, wo sie zwar fort und fort mit vielem Eifer betrieben wurde, theils als allgemeines Bildungsmittel für einen Jeden, der im Staat wie in der Gesellschaft zu irgend Etwas gelangen wollte, theils wegen des Einflusses, den sie noch immerhin auf die Entscheidungen der Gerichte ausübte 2), oder wegen des Anschens, das sie im Senate verlieh, wenn auch gleich an beiden Orten wahre, männliche Beredsamkeit verstummen musste. So trat schon in der ersten Periode des römischen Kaiserthums ein Sinken der Beredsamkeit hervor, selbst in der Weise, dass die römischen Schriftsteller dieser Zeit, insbesondere ein Seneca Rhetor 3) und der Verfasser der diesem Gegenstand eigens gewidmeten Schrift (§. 319) sich alle Mühe gaben, die Ursachen dieses Verfalls der Beredsamkeit aufzufinden und nachzuweisen. Es sind dieselben, wie schon oben §. 22, 23 bemerkt worden, zum Theil allgemeiner Art, und auch auf andere Zweige der Literatur jener Zeit anwendbar, in so fern sie sich zurückführen lassen auf die allgemeine Betrachtung des natürlichen Laufs aller Dinge, welcher stets einen Rückschritt herbeiführt, da wo Etwas auf seinen höchsten Gipfelpunkt gelangt ist, zumal wenn ein verkehrter und verdorbener Geschmack oder veränderte Zeitumstände diess befördern; theils aber lassen sich hier noch einige besondere Ursachen dieses Verfalls anführen, die auch zum Theil bereits oben a. a. O. bemerkt worden sind. Die mangelhafte Bildung derer, die zum Redner bestimmt waren, die Vernachlässigung der zum Redner erforderlichen Kenntnisse,

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