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Obwohl derselbe in dieser versificirten Zuschrift 6) sich in einer Weise äussert, die es nicht ganz klar erkennen lässt, ob er sich für den Verfasser oder blos für den Besitzer oder für den Copisten dieser Vitae angesehen wissen will, so hatte doch noch vor dem Bekanntwerden dieser Verse, schon wegen der handschriftlichen Autorität, die allgemeine Tradition diese Vitae dem Aemilius Probus beigelegt, und unter seinem Namen erschienen dieselben zuerst 1471 und in den folgenden Ausgaben bis 1563. Nachdem aber Gifanius) 1566 auf Cornelius Nepos als den wahren Verfasser dieser Biographien hingewiesen, trat Lambinus ), bewogen eben so wohl durch den Inhalt wie durch die classische Ausdrucksweise, welche keineswegs einen Schriftsteller aus dem Ende des vierten Jahrhunderts erkennen lässt, in seiner Ausgabe (1569 Paris: „Aemilii Probi seu Cornelii Nepotis excell. imperatt. Vitae") für Cornelius Nepos auf, und seine durch J. Savaro (1602) wiederholten Gründe 9), fanden so allgemeinen Eingang, dass mit dem Jahre 1675 der Name des Aemilius Probus verschwand, und statt seiner Cornelius Nepos als der wahre Verfasser betrachtet wurde. Jener wäre nach Lambinus nur ein Abschreiber dieses Buchs gewesen, der den Namen des wahren Verfassers verdrängte, um unter seinem Namen die Schrift dem Kaiser Theodosius zu überreichen 10), und der von den spåteren Copisten aus Unkunde für den wahren Verfasser der Schrift gehalten worden; oder er hätte, wie Barth 11) vermuthete, in der vorhandenen Schrift einen Auszug aus dem grösseren Werke des Cornelius Nepos geliefert. Auch hatte schon G. J. Voss 12) jene zweiundzwanzig Biographien fremder Feldherrn als Theile der oben (§. 229) erwähnten Libri illustrium virorr. des Cornelius erklärt, denen eben so viele Biographien römischer Feldherrn entsprochen, da die Reinheit der Sprache, die Gleichheit des Ganzen u. A., keineswegs von einem Schriftsteller aus dem Zeitalter des Theodosius zu erwarten sei, auch die Behauptung, dass Aemilius Probus mit des Cornelius Werke eben so verfahren, wie Justinus mit dem des Trogus (§. 227 ff.), sich nicht erweisen lässt 13). So viel erscheint sicher, dass das vorhandene Büchlein nicht als vollständig anzusehen ist, indem der Verfasser am Schluss der Vita Hannibalis 14) ausdrücklich bemerkt, dass

es ihm nun an der Zeit scheine, an die Lebensschilderung römischer Feldherrn zu schreiten.

1) S. Funcc. 1. 1. §. 37, 38. Rinck Prolegg. §. 3 p. XII sq. Léon de Closset p. 575 ff. Beneke in d. Präfat. s. Ausg. p. 10 ff. Heerwegen in d. Münchn. Gel. Anzz. 1846 Nr. 28 ff. Peck a. a. O. p. 73 ff. Daunou Cours d'étud. hist. I. p. 439-445.

2) Es sind in Allem wohl an sechsundsiebenzig, wozu noch etwa ein Dutzend verlorener oder sonst abhanden gekommener Codd. hinzukommen, unter welchen der Verlust des Cod. Danielis insbesondere zu beklagen ist, so dass der Wolfenbüttler Codex (s. unten §. 255 *) aus dem Schluss des zwölften Jahrhunderts als die älteste der noch vorhandenen Handschriften anzusehen ist, und auf ihn, wie auf den mit ihm einer gleichen (verlorenen) Urquelle des eilften Jahrhunderts entstammenden Cod. Danielis der Text, der übrigens in ziemlich verdorbener Gestalt auf uns gekommen ist, zunächst zurückzuführen ist. S. die erschöpfende Untersuchung von Roth in s. Ausg.: „De librorum numero et auctoritate Diss." p. 207 ff. 251 ff. 357 nebst Rinck Prolegg. §. 1 p. I sq., C. Nipperdey Spicileg. critic. in C. N. (Lips. 1850. 8.) p. 2-5, 10, Fleckeisen Philolog. IV. p. 323, 335 und einige Nachträge zu dem Verzeichniss der Handschriften p. 343; über einen Cod. Parcensis zu Löwen, welcher zu den bessern Codices gehört, s. Roth im Rhein. Mus. N. F. VIII. p. 626 ff.

3) S. Ernst's und Van Staveren's Noten zu Cornelius Nepos Praefat. p. 2 ed. Bardil. und Roth p. 3 sq. s. Ausg. Die Mehrzahl der Handschriften, insbesondere die besseren, wie die Wolfenbüttler u. A. haben die Aufschrift: Aemilius Probus de excellentibus ducibus exterarum gentium; in manchen Handschriften fehlen indess die beiden letzten Worte; die Editio princeps Veneta von 1471 hat: Aemilii Probi de vita excellentium; die Strassburger von 1511: de vita excellentium imperatorum, was daraus in die nachfolgenden Ausgaben meist übergegangen ist.

4) Vergl. Hieron. Magius: Praefat. Adnott. in Aemil. Probum und Miscellann. IV. 15 in Bardili's Ausg. p. LXXI sq. LXXXIII sq. Rinck p. IX sq.

5) Rinck (Saggio di un Esame critic. etc. §. 7, 8 p. 18 ff.) hatte diess früher behauptet, dann aber, und mit Recht, wie wir glauben, diess zurückgenommen; s. Prolegg. p. X seqq. nebst Lutkenhus. p. 6. Zeitschr. f. Alterthumswissensch. 1839 p. 1116, 1253.

6) Hier heisst es u. A.:

"

Vade liber noster, fato meliore memento,

Cum legat haec dominus, te sciat esse meum.

Si rogat auctorem, paulatim detege nostrum

Tunc domino nomen, me sciat esse Probum.

Corpore in hoc manus est genitoris avique meaque (meique)

Felices, dominum quae meruere, manus.

Ueber die Handschriften, in welchen diese, wie es scheint, dem Eingang von Ovid's Libri Tristium, vergl. Martial. Ep. I. 70, nachgebildete Zuschrift vorkommt, s. Roth p. 146 sq.; über den Sinn der Zuschrift und die verschiedentlich darüber geäusserten Ansichten s. Alles zusammengestellt bei Rinck Prolegg. §. 5 p. XXIII sq. und jetzt Peck a. a. O. S. 75–83 und daselbst auch gegen die Behauptung von Lachmann (Rhein. Mus. N. F. II. p. 144), Nipperdey p. XXXVI u. A., wornach dieses Epigramm gar nicht zu den

Vitae gehöre, sondern durch Zufall dahin gekommen sei. Titze (Indroduct. p. 21) findet in diesen Versen nichts weiter als die Angabe, dass ein gewisser Probus eine von ihm und von Vater und Grossvater abgeschriebene Sammlang dem Kaiser Theodosius überreicht. Und diess ist auch im Ganzen die Ansicht von Lieberkühn (Vindiciae etc. p. 231 ff.), von Peck p. 80, der ebenfalls sich dahin ausspricht, dass Probus blos abgeschrieben, aber Nichts verfasst habe; nicht anders Beneke a. a. O. und Heerwagen in d. Münchn. Gel. Anzz. 1846 Nr. 30 p. 242, welcher bei der Frage nach dem Verfasser dieser Vitae Aemilius Probus diese Verse ganz bei Seite lassen will. Lersch (Süddeutsch. Schulzeit. IV. 2 p. 114 ff.) und O. Jahn (Bericht. d. sächs. Akad. d. Wissensch. V. p. 343) halten Probus für einen blossen Kalligraphen, welcher an Theodosius II. († 450), der durch seine Vorliebe für Schönschreiben bekannt war, sich mit dem von ihm geschriebenen Buch gewendet und eine Belohnung erbeten.

7) In Indic. Lucretian. s. v. refutatus. (s. Bardili p. LXXX.) Vergl. auch Rinck Prolegg. §. 6 p. XXV sq.

8) S. die Praefat. s. Ausg. bei Bardili p. LXXX sq.

9) In d. Praefat. s. Bardili p. XC sq.

10) S. dagegen Rinck Saggio etc. §. 18 p. 41 ff, und nun Prolegg. §. 7 p. XXVIII sq.

11) Adverss. XXIV. 18, XLII. 29, LII. 14 ad Statii Theb. II. 119, V. 114 (Bardili p. XCIV sq.). Vergl. auch H. Meyer in d. Zeitschr. f. Alterthumswissensch. 1835 Nr. 130. S. dagegen die not. 13 angef.

Das Stück De

12) De histt. Latt. I. 14. (Bardili p. XCVIII seqq.) regibus betrachtete Voss als den Uebergang von der Vita Timoleontis zu den Vitae des Hamilcar und Hannibal: es fehlt auch in den Handschriften jede besondere Aufschrift, welche erst durch Cälius Curio beigefügt ward: „De regibus brevis notatio." Dass aber hier ein Auszug aus einer grösseren Schrift, die einen Theil des Werkes De viris illustribus muthmasslich bildete, vorliegt, scheinen selbst die Eingangsworte anzudeuten: „hi fere fuerunt Graeciae gentis duces, qui memoria digni videantur, praeter reges. Namque eos attingere noluimus, quod omnium res gestae separatim sunt relatae." Vergl. auch Johanneau in s. Ausg. p. III. Peck S. 94. Walicki a. a. O. p. 28 will das Stück De regibus für ein aus Schriften des Cornelius Nepos zusammengetragenes Excerpt ansehen.

13) S. Rinck Saggio §. 20 p. 45 und jetzt Prolegg. §. 8 p. XXXII sq. Tzschucke Prooem. p. XV. Titze Introduct. p. 43. Bardili 1. 1. P. CII. Dähne Einleitung S. XXXVII sq. Lieberkühn p. 47 ff. Walicki p. 21 ff.

14) cap. 13: Sed nos tempus est hujus libri facere finem, et Romanorum explicare imperatores, quo facilius, collatis utrorumque factis, qui viri praeferendi sint, possit judicari. Sind diess, wie wohl anzunehmen ist, Worte des Cornelius Nepos, und nicht des Aemilius Probus, so lässt sich daraus zugleich ein Schluss ziehen auf die Tendenz des Ganzen und eine ähnliche Absicht des Verfassers, wie sie auch dem Plutarch bei Abfassung seiner Biographien vorschwebte.

§. 231.

Nachdem die Untersuchung über den Verfasser dieser Vitae längere Zeit geruht, hat in neueren Zeiten Mosche 1) dieselbe wieder aufgenommen, indem er zu beweisen suchte, dass diese

II. Band.

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Lebensbeschreibungen kein für sich bestehendes Werk, sondern nur Theile des oben (§. 229) erwähnten grösseren Werkes des Cornelius De viris illustribus gewesen, eine Ansicht, die auch Walicki 2) und die Mehrzahl der Neueren im Ganzen angenommen hat. Und so betrachtet auch Titze 3) den Cornelius als Verfasser dieser Vitae, die jedoch ursprünglich in einer andern Ordnung*), als in der uns überlieferten, auf einander gefolgt, wovon auch nur die eine Hälfte auf uns gekommen 5), die andere Hälfte aber, welche die Biographien römischer Feldherrn enthalten, mit einziger Ausnahme des Cato, worüber schon früher Nepos ein ausführlicheres Werk geschrieben 6), verloren gegangen. Das Werk selber ist nach Titze in des Cornelius späteren Jahren geschrieben, was einigermassen die Eile und Kürze erkläre, womit dasselbe abgefasst ist. Dagegen hat neuerdings Rinck 7) wieder die ältere Meinung geltend zu machen gesucht; ihm ist jener Aemilius Probus, aus Theodosius des Grossen Zeit, Verfasser des Ganzen von der Praefatio bis zum Schluss des Hannibal; und es habe sich derselbe bemüht, die Sprache des alten Cornelius Nepos, unter dessen Namen er die Vorrede schrieb, nachzubilden. Diese Ansicht stützt sich theils auf die Autorität der Handschriften und alten Ausgaben, so wie auf die vorgesetzte Dedication, auf das Schweigen der alten Schriftsteller, denen diese Biographien unbekannt gewesen zu sein scheinen, auf manche in den vorhandenen Vitis vorkommende Verstösse in der Geschichte und Chronologie, so wie auf die aller Kunst ermangelnde Darstellung im Allgemeinen, und die eines Schriftstellers der goldenen Zeit unwürdige Sprache. Da aber diese Gründe, sowohl die äusseren als die inneren, zunächst was die Sprache und die historische Darstellung betrifft, schwerlich bis zu dem Grade genügen können, um in diesen Vitis unbedingt ein Machwerk des in ganz anderer Weise denkenden und schreibenden vierten Jahrhunderts, und zwar in seiner Schlussperiode, nach Fassung wie Inhalt anzuerkennen, so haben doch, einzelner auch von namhaften Gelehrten ausgesprochenen Zweifel ungeachtet 8), die meisten neueren Gelehrten, welche, wie Bardili 9) und Dähne 10), in ihren Ausgaben, oder, wie Walicki 11), Lütkenhus 12), Lieberkühn 13), in eigenen Abhandlungen diese ganze Streitfrage einer neuen, umfassenden

NERAL LIBRA

University o ICHIGA

Cornelius Nepos. Fortsetzung.

Untersuchung unterworfen haben, theils aus inneren, in den vorhandenen Werke selbst liegenden Gründen, theils aber auch aus sprachlichen, sich für Cornelius Nepos, als wahren Verfasser dieser Biographien im Ganzen ausgesprochen: wie diess auch Madvig 14) sehr bestimmt erklärt hat, und eben so Nipperdey, während Heerwagen in dem Ganzen nur ein Werk des Aemilius Probus, den die Handschriften angeben, erkennen will, aus dem letzten Jahrzehnt des ersten oder aus der ersten Hälfte des zweiten christlichen Jahrhunderts, Peck dagegen die Abfassung wieder auf Cornelius Nepos zurückführt, welcher den Stoff aus verschiedenen griechischen Schriftstellern zusammengetragen und zu dem vorhandenen Ganzen verarbeitet habe. So würden dann die noch vorhandenen Vitae einst Theile des grossen Werkes De viris illustribus gebildet, und die verlorenen Biographien römischer Feldherrn den andern Theil des Ganzen gebildet haben, und der Abschnitt De regibus als ein dürftiger Auszug aus dem ausführlicheren Buche De regibus, das auch zu dem Werke De viris illustribus gehörte, erscheinen. Bardili lässt dem Aemilius Probus das Verdienst, diese von Nepos verfassten Vitae wieder hervorgerufen und, freilich nicht ohne manche Interpolationen und Veränderungen, dem Kaiser Theodosius überreicht zu haben. Desshalb hatte er diese Vitae aus dem grösseren Werke des Nepos ausgeschieden, und in Gestalt einer neuen Recension und in einer andern Ordnung 15) dem Kaiser überreicht; es verschwand aber mit der Zeit des wahren Autors Name, an dessen Stelle der Name dessen trat, der sie von neuem durchgesehen und bekannt gemacht hatte, offenbar mit dem löblichen Zweck, durch Aufstellung grosser Beispiele der Ausartung seiner Zeit entgegenzuarbeiten 16); in ähnlicher Weise, wie Nepos selber, nach Dähne's 17) Vermuthung, mit der Abfassung seiner Vitae eben den Zweck verband, Vaterlandsliebe und überhaupt eine edlere Gesinnung unter seinen Mitbürgern zu verbreiten und Bürgertugend zu fördern: ein Umstand, der eben ihr baldiges Verschwinden unter Augustus und seinen Nachfolgern, wo sie ganz in Vergessenheit gekommen zu sein scheinen, erklären dürfte, und es uns minder auffallend mache, wenn wir kaum Anführungen daraus bei späteren Schriftstellern dieser Zeit finden. Und wenn allerdings

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