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pausa est'; allein so hatte nicht nur Plautus geschrieben, sondern, was für den Historiker näher läge, Ennius annal. 586 V. pausam facere fremendi. Die Konstruktion aber in medium relinquemus mit els μéóov dɛîvai zu erklären liegt wenigstens keine Notwendigkeit vor, so wenig als magnum viaticum (bildlich pro magna facultate et paratu magno) mit pódiov; denn da das Wort in der eigentlichen Bedeutung bei Plautus so häufig ist, bedurfte es zu einer Übertragung keines Impulses von Hellas. Was wir hinzufügen frg. 12 Pet. (1870) cognomen habuit Corvinus čбyev, bekam, beweist wenig, da schon Georges habere = erhalten mit Plautus und Nepos belegt hat. Die Zusammenstellung von grandia ingrediens mit uaxoà ßißás (vgl. unten S. 20) gehört jedenfalls nicht hierher, da Q. nicht direkt aus Homer geschöpft hat. So halten wir uns denn für berechtigt, diesen Gesichtspunkt der Betrachtung ganz fallen zu lassen.

2. Bei Gellius 13, 29, 2 wird Q. als vir modesti atque puri ac prope cotidiani sermonis bezeichnet, wozu als Belege dienen mögen frg. 24 das verbum castrense copiari und frg. 6 consermonari (rusticius videtur) statt sermocinari. Auch frg. 4 verba Gallis dedit, und frg. 16 sibi per fallacias verba data ist nach Nipperdey zu Nepos Hann. 5, 2 eine entschieden vulgäre Wendung. Aber daß ein Historiker absichtlich sollte vulgär geschrieben haben wie ein Komiker, ist doch wenig glaublich, und der vereinzelte Gebrauch solcher Wörter nur Folge des tenue dicendi genus, welches, wie Herm. Peter Proleg. CCLXXXXI richtig bemerkt, als der Grundcharakter hervortritt. Wir haben meist Parataxen kurzer Hauptsätze, mehr mündliche Erzählung*) (frg. 10. 12. 81) als literarische exornatio, mit starker Ausnützung des Praesens historicum, eine gewisse Breite, welche in Wiederholungen*) (supra ostendi, ante dixi, supra demonstravimus, frg. 10' in der ungewöhnlichen Form 'ut dico' ut modo dixi, d. h. 10 Zeilen weiter oben, frg. 22 arma abiciunt atque inermi etc.) und Häufung von Synonymen**) zum Ausdrucke kommt.

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Ein Beispiel dieser Art bedarf einer näheren Erläuterung, frg. 81 bei Gellius 15, 1, 7: cum Sulla conatus esset tempore magno, eduxit copias. Es ist von der Verteidigung des Piräus

*) Frg. 10: Gallus. . . processit . . . is, ut dico, processit. ibid. subvertit. ubi eum subvertit. ibid. scuto scutum percussit. . . iterum scuto scutum percutit.

** Frg. 39 comprehensare suos, amplexare. 10b utrisqus. . . utrisque.

durch Archelaus die Rede und dem Versuche Sullas einen Turm in Brand zu stecken, worauf als Resultat angegeben wird: satis sunt diu conati, numquam quiverunt incendere. Dies ist eine so deutliche Wiederholung des vorausgehenden Gedankens, daß es der Konjekturen opere magno (Lipsius), impete magno (Gronov) und der Zweifel des letzten Herausgebers nicht bedurft hätte. Hieße es longo tempore (franz. longtemps), so hätte kein Mensch Anstoß genommen; auch das im Spätlatein häufige multo oder plurimo tempore wäre kaum beanstandet worden, namentlich wenn man bedenkt, daß das kurze diu frühe abgestorben und durch lebenskräftigere Formen ersetzt worden ist. Vgl. meine Komparation S. 67 und Archiv VIII 595. Zu diesen gehören quanto tempore = quamdiu, z. B. epist. Gal. 4, 1 (ö6ov xoóvov); diutino tempore bei Apul. met. 5,4; parvo tempore bei Martial 7, 13, 4. Somit kann auch magno tempore nicht befremden, welches wir bei Hieronymus und dem Epitomator des Petron 125 (dum haec magno tempore Crotone aguntur) finden; wenigstens kann die ungewöhnliche Wortstellung bei Quadrigarius nicht als ein genügender Einwand betrachtet werden.

3. Über Neubildungen oder veränderte Wortbedeutungen hat sich Gellius sehr vorsichtig geäußert. frg. 16 neque optimum. quemquam (dii) inter nos sinunt diurnare] inusitate dixit pro 'diu vivere'. Vgl. Corp. gloss. s. v. frg. 5 putabant eos qui foris atque qui in arce erant, inter se commutationes et consilia facere] id est conlationes communicationesque non usitate dixit, sed non hercle inscite. Da indessen Gellius nicht gewagt hat nove zu schreiben, können auch wir kein bestimmteres Urteil abgeben, wie wir auch über die Geschichte des Wortes habentia (frg. 61. Prol. Trucul. 21) oder über hinnibundus (frg. 78) unaufgeklärt bleiben.

4. Zutreffendere Beobachtungen wird man von Gellius über die Zusammenhänge mit der archaischen Latinität erwarten, welcher der Grammatiker seine Studien in erster Linie zugewandt hatte. Es ist bekannt, daß unter Hadrian und unter den Antoninen in Kunst und Literatur der übersättigte Geschmack mit seinen Schönheitsidealen in die Zeit vor den Bürgerkriegen zurückkehrte und, die Entwicklung der letzten zwei Jahrhunderte als Sünde. und Verderbnis (corruptum im Gegensatz zum purum und simplex) betrachtend, die Unschuld des Paradieses vor Cicero zu finden glaubte, ein Modewechsel, dem in der Literatur zuerst Fronto,

später Gellius und Apuleius das Wort redeten. Das Altertümliche, Vorklassische erschien darum als schön, weil es von dem Modernen abwich, und noch ganz besonders, wenn es selten war. Das neue Schlagwort war das 'elegans', das Gewählte und Erlesene, mit veränderter Bedeutung, da man unter Cäsars elegantia (vgl. Archiv VIII 142) die sprachliche Korrektheit verstanden hatte. Eine Definition des Archaischen gab man nicht, sondern lobte und tadelte nach Willkür. Man vgl. Gellius 17, 2, 17: sermonari rusticius videtur (weil es die Klassiker nicht gern gebrauchen), sed rectius est (als Ableitung von sermo, sermonis), sermocinari rectius (?crebrius? lectius?), sed corruptius est (als entstellte Ableitung, bzw. Komposition). Aber demselben Gellius gefielen fruniscor und fatiscor besser als fruor und fateor; denn er nennt das erstere. iucundius amoeniusque, obschon es mit dem sonst gepriesenen 'purum, simplex, incorruptum' in Widerspruch steht. Und wenn Gellius 17, 2, 14 adprime und cumprimis (inprimis) als richtige Bildungen anerkennt, so mußte er cumprime als jüngere Analogiebildung (traductum) verwerfen. Weil man aber die Inkonsequenz des archaischen Lateins theoretisch nicht rechtfertigen konnte, so half man sich mit dem Epitheton lepidum (Fronto), iucundum, suave u. ä., eine Diskussion, welche man nur mit dem Sprichworte 'de gustibus non est disputandum' schließen kann. Die Archaisten waren blind, und Fronto selbst war sich dessen halb bewußt: nisi si me scriptoris istius (Quadrigarii) omnisque antiquae oratio.nis amor atque veneratio caeco esse iudicio facit. Hören wir nun, was Gellius mit Wohlgefallen notiert hat.

sole occaso non insuavi vetustate. Vgl. unten S. 20.

pugnatum in Gallos] mundius subtiliusque est quam 'cum Gallis' aut contra Gallos'; nam pinguiora haec obsoletioraque (?) sunt. Vgl. S. 14.

nihil sibi divitias opus esse] nos 'divitiis' dicimus. Beides üblich nach Dräger § 249.

ne id quoque] pro 'ne id quidem' infrequens nunc in loquendo, sed in libris veterum creberrimum.

arboreta magna] ignobilius verbum, arbusta celebratius. sanctitudo fani] maioris dignitatis, wie duritudo statt duritia bei Cato.

Hier reizt die Bemerkung über in Gallos pugnare zum Widerspruche; denn es hat weder Quadrigarius richtig geschrieben, noch Gellius richtig kritisiert. Daß die Prosaiker je gesagt hätten

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in Romanos pugnare', müßte erst bewiesen werden; denn der übertragene Gebrauch eines Dichters, wie Ovid. am. 3, 1, 38 in me. pugnasti versibus usa meis, kann dies nicht bestätigen. Wohl aber kannte das alte Latein eine offizielle Phrase von dem Verbote des Zweikampfes mit einem Feinde, welche Gellius 9, 11, 6 "in libris annalibus', wo von der Heldentat des Valerius Corvinus die Rede war, gebrauchte: impetrato, ut in Gallum tam adrogantem pugnare sese permitterent. Daß dieses Zitat aber aus Quadrigarius. geschöpft sei, beweist eben die Wiederholung der Phrase bei demselben Annalisten. In der ähnlichen Erzählung von Manlius Torquatus hat sie auch der archaisierende Sallust beibehalten, Catil. 52, 30 Manlius Torquatus filium suum, quod is contra imperium in hostem pugnaverat, necari iussit Catil. 9,5 vindicatum in eos, qui contra imperium in hostem pugnaverant, wozu Dietsch bemerkt „seltener Ausdruck" *) Zum Überflusse kommt uns noch Livius zu Hilfe in seiner Erzählung von dem jungen Manlius. 8, 6, 16 edicunt consules, ne quis extra ordinem in hostem pugnaret. 8, 7, 15 adversus edictum nostrum extra ordinem in hostem pugnasti. In der Epitome Livii (Florus 1, 14, 2. De vir. illustr. 28) stand nur: quia contra imperium pugnaverat, vermutlich weil der Verf. an der Konstruktion 'in hostem' Anstoß nahm, während der gleichzeitige Valerius Maximus 6, 9, 1 dem modernen Geschmacke Rechnung tragend änderte: quod adversus imperium suum cum hoste manus conseruerat. Eutr. 2,5 commissa adversum Gallum pugna. Sehen wir hier das Absterben der alten Formel vor Augen, so hätte sie Gellius als archaisch, aber nicht als besser bezeichnen müssen; andererseits hatte Quadrigarius, wenn er die engen Grenzen der Formel kannte, dieselbe nicht auf eine Feldschlacht (in Gallos) ausdehnen sollen; er wer also auch blind'.

Den Beobachtungen des Gellius sei hinzugefügt, daß die aus den alten Inschriften bekannte Form gnatus sich in der Literatur, oder wenigstens in der handschriftlichen Überlieferung nicht über Quadrigarius erhalten zu haben scheint. Vgl. Georges, Wortformen 444. Zur Stütze dienten ihr die Composita agnatus und prognatus (Cassiodor, orthogr. VII 208, 9), und die alliterierende Verbindung mit genere, Quadrig. frg. 10 summo genere gnato;

* Es mag beiläufig bemerkt sein, daß man diese Salluststellen nicht mit Constans zu dem kollektiven Singular ziehen darf, da von dem Zweikampf mit einem einzelnen Gegner die Rede ist.

frg. 15 adprime summo genere gnatus. Cato pg. 41, 6, Jord. bono genere gnatis. Wenn also auch bei Ennius annal. 45 V. vorkommt, 'o gnata', so werden wir doch weniger an den Einfluß der epischen Sprache als an die in der Prosa erhaltenen Phrasen von der vornehmen Geburt zu denken haben.

Speziell mit Cato stimmt nur weniges, allenfalls die Vorliebe für atque, welches sich bei Q. 20 mal findet gegenüber einer Stelle von ac, oder die erstarrte Kasusform partim an Stelle eines Nominatives oder Ablatives, frg. 89 neglegentia partim magistratûm an avaritia; frg. 87 cum partim copiis hominum adulescentium, wo übrigens die Einschiebung von copiis über das Vorbild von Cato (cum partim illorum aus einer Rede) hinausgeht. Vgl. Gell. 10, 13. Neue-Wagener I3 314 f. Quadr. frg. 90 pluria, compluria nach Gellius 5, 21, 6.

5. Syntax. Fast ganz hat uns Gellius mit Beobachtungen über den Satzbau im Stiche gelassen, so daß ein kleiner Nachtrag nicht überflüssig sein dürfte.

Das Subjekt des Hauptsatzes wird nach Einschiebung längerer Satzteile durch is wieder aufgenommen. Frg. 7 M. Manlius, quem... ostendi cuiusque operam... sensit, is... nemini concedebat. Vgl. Cato agr. 157, 3 cancer ater, is olet. Sall. Cat. 37, 4 sed urbana plebes, ea vero praeceps erat de multis causis.

Temporalsätze. Quadr. frg. 80 bei Sen. benef. 3, 23 ut satiatus miles cito ad Romanos mores rediit ut primum ist ein seltener Ausdruk. Vgl. Arch. XIV 252. continuo ut bei Plautus u. ä.

Unsicher ist frg. 10 Ende: neque recessit (Manlius) usquam, donec subvortit (Gallum); es muß vielleicht heißen usque donec. Vgl. Plaut. mil. 269 usque donec persecutus volpem ero vestigiis. Thielmann, Arch. VI 62.

Ablativus absolutus. Diese Konstruktion hat Q. nach verschiedenen Seiten ausgeweitet. Die oben aus Gellius 9, 11, 6 angeführte Quadrigariusstelle: impetrato ut ... pugnare sese permitterent ist zwar bei Dräger hist. Synt. II 801 aufgeführt, aber chronologisch unter Gellius eingereiht, während sie jetzt an die erste Stelle rücken muß und als Vorbild für Livius 9, 16, 5 (impetrato ut sinerent); 9, 30, 10 (imp. ut manerent) gelten darf.

An die Seite stellt sich die noch wichtigere Stelle frg. 60 aliquantisper pugnato nihil promovet Poenus: denn sie zeigt neben der Partizipialform noch eine Zeitbestimmung, wie sie uns

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