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F. Skutsch Albert Becker: Miscellen.

tun hätten. Was aber ihrer Verbindung noch besondere Wahrscheinlichkeit gibt, ist dem Leser längst eingefallen: schon die alte Tradition führt das römische Theaterwesen auf Etrurien zurück, und histrio soll von etrusk. ister herkommen (Liv. VII 2).

Breslau.

F. Skutsch.

Zur Aussprache des C.

Oskar Hey hat in dieser Zs. XIV 112 aus dem лαдóμоιov salo - solo caelo' (Auson. epigr. 52 p. 331 Peiper) geschlossen, daß der Assibilierungsprozeß des C im Gallien des 4. Jahrh. wohl schon vollendet war. Wenn wir nun bei Ps.-Quint. decl. mai. 'caeli siderumque' (p. 157, 13 Lehnert) verbunden und ebenso 'caeli sideribus' (p. 70, 7 f.), caelo siderum' (p. 83, 7), 'caelum - sidus' (p. 233, 5 f.) 'saecula caelestis' (p. 179, 27 ff.), 'caelestis-siderum' (p. 181, 15 f.), 'sacrilegos incendiarios' (p. 186, 13), 'caelestes sideribus saeculo' (p. 244, 24 f.) einander nahegerückt finden, so darf man (nach dem Sprachgebrauch des Rhetors) auch hierin beabsichtigte Alliteration vermuten. Dies setzt aber die Aussprache 'saelum', 'saelestis', 'insendiarios' voraus. Anderseits zeigen alliterierende Verbindungen wie 'accidentia casusque' (p. 77, 19), 'accidentium casus (p. 110, 5), custodia — cellarum (p. 186, 15), 'casibus incertisque' (p. 315, 10), daß die altlateinische Aussprache des C sich auch vor hellen Vokalen noch behauptete. Es muß also schon eine Zeit des Übergangs gewesen sein, in der die Deklamationen entstanden sind (Wende des 2. Jahrh.). Damit wird aber auch die von Hammer (Beiträge zu den 19 größeren quintilianischen Deklamationen S. 29 f.) literarhistorisch nahegelegte Vermutung durch sprachliche Momente gestützt, daß nämlich diese wunderlichen Gebilde ein Produkt gallischer Rhetorik sein mögen. Daß dort 'caelum saeculum' mit Absicht verbunden wurde, geht aus folgenden Beispielen hervor: in 'caelo', in 'saeculo' Greg. Tur. vit. patr. 14 praef., 'caelestis et saecularis' ebenda 4 praef., glor. martyr. 105. Vgl. weiter 'caelestis (ac) sempiternus' Paneg. lat. III 6, 106, Greg. Tur. vit. patr. 4 praef., zu der von Hey a. a. O. besprochenen Ausoniusstelle: Ruric. epist. II 22, 406 ille enim vadit ad caelum, qui se contulit ad solum.

Ludwigshafen a. Rh.

Albert Becker.

Literatur 1905. 1906.

Siegmund Schloßmann: Persona und Пçóσшлоv im Recht und im christlichen Dogma. Kiel 1906 (Einladungsschrift der Univ. zu Kaisers Geburtstagsfeier). 128 S. 8°.

Der auch den Archivlesern wohlbekannte Jurist wirft die Frage auf, ob der Personenbegriff, wie die moderne Rechtswissenschaft ihn gebraucht, in den antiken Gebrauchsweisen von persona seinen Ursprung habe. Zum heutigen juristischen Begriff der Person gehört auf der einen Seite die „Rechtsfähigkeit“ der antike Sklave z. B. ist keine Person, andererseits ist das Wort nicht an das einzelne Individuum gebunden, sondern umfaßt auch Körperschaften u. dgl. Geht nun diese, nach der Ansicht des Verfassers jedes wissenschaftlichen und praktischen Wertes entbehrende Bedeutung auf die Sprache der römischen Juristen zurück? Die Frage wird verneint auf grund einer eingehenden Untersuchung der Bedeutungsgeschichte von persona unter Heranziehung von лоóбшлоv, das als nächstliegende griechische Parallele die Entwickelung von persona zum Teil beeinflußt, zum Teil mitgemacht hat.

Persona gehört schon deswegen zu den heiklen bedeutungsgeschichtlichen Problemen, weil die Etymologie, somit also der Anknüpfungspunkt an vorhandene Begriffe, im Dunkel liegt; denn auch die Stowassersche, von Walde im Etymologischen Wörterbuch angenommene (von Schloßmann nicht gekannte) Zusammenstellung mit * perzonare „,verkleiden" hat nichts Überzeugendes. Zu dieser Schwierigkeit kommt die zweite, daß das Wort an der ältesten Belegstelle (Plaut. Pers. 783) unklar, jedenfalls mehrdeutig ist. So bleibt die Ansetzung der ältesten Bedeutung hypothetisch: Schloßmann entscheidet sich für „Maske“ (Larve); nach Stowasser-Walde wäre vom Begriff „Verkleidung" auszugehen. Wie kommt nun das Wort zu der Bedeutung, die es noch heute im allgemeinen Sprachgebrauch hat, zur Bezeichnung eines ,,menschlichen Wesens in einem Zusammenhange, in welchem seine Eigenschaft als Mensch selbstverständlich gilt" (S. 12)? Der Verfasser denkt sich die Entwickelung phraseologisch vermittelt, wie z. B. durch die Verbindung 'personam alicuius (parasiti, regis etc.) gerere', was sachlich partes alicuius agere *); persona kommt auf diese Weise zunächst (bei Terenz, vgl. S. 19) zur

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Dem Einwand, daß die Maske sich erst etwa in augusteischer Zeit im röm. Theater eingebürgert habe, sucht Schloßmann S. 30 ff. zu begegnen.

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Bedeutung,,Typus von Menschen, wie sie in der Komödie geschildert werden"; von hier aus erfolgt die Übertragung von der Bühne aufs Leben: eine Rolle spielen im Leben eine Funktion verrichten bei uns gilt ja das gleiche Bild. Der entscheidende Schritt zur allgemeinen Bedeutung,,Person" vollzieht sich nach Schloßmann durch Loslösung des Wortes aus dem phraseologischen Zusammenhang und zwar mit Hilfe folgender Gleichung (S. 24): personam regis gerere regem gerere, somit: persona regis =rex. So ist persona „ein jedes eigenen Gehaltes entbehrendes Rudiment geworden, zu einem bloßen Füllwort degradiert". Schließlich (s. S. 26) löst sich auch noch der Attributgenetiv von dem Worte, so daß als letztes Ergebnis dieses ,,Abspaltungsprozesses" das bleibt, was auch wir noch „Person“ nennen.

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Von dieser Konstruktion der Bedeutungsentwickelung ausgehend, untersucht Schloßmann den juristischen Gebrauch des Wortes, für den in spätrömischer Zeit auch die Verwendung in der christlichdogmatischen Literatur von Wichtigkeit wird. Besondere Schwierigkeit macht hier die Verbindung personam habere (non habere)', denn hier scheint in der Tat eine spezifisch juristische Bedeutung, eine Beziehung auf die Rechtsfähigkeit" vorzuliegen; doch wird auf grund weit ausholender Untersuchungen, die tief in die Bedeutungsgeschichte der Wörter πρόσωπον, ἀπρόσωπος, ὑπόστασις hineinführen, diese Meinung abgelehnt; p. habere bedeute einfach: Existenz haben, existieren (S. 96). Die Untersuchung des Gebrauchs von persona in der Trinitätslehre und der Christologie wirft weitere Schlaglichter auf die zugrunde liegenden allgemeinen Bedeutungen: hiebei zeigt sich nirgends etwas, das auf den Begriff einer juristischen Person" in unserm fachtechnischen Sinne führen könnte. Auch in dem einzig dastehenden Falle, wo in der nicht-patristischen Literatur persona nicht mit dem Genetiv eines Menschen verbunden erscheint Frontin. grom. p. 54, 23 L. 'persona coloniae' - auch hier steht das Wort einfach in seiner Funktion als Füllwort, also periphrastisch für 'colonia' (vgl. S. 125); ebenso wenig lassen die 'personae publicae', wie Agennius Urbicus (grom. p. 16, 8) die coloniae nennt, auf einen besondern juristischen Sprachgebrauch schließen. Und wenn Ulpian (dig. 4, 2, 9, 1) die 'singularis persona' dem populus, collegium etc. begrifflich gegenüberstelle, so beweise das erst recht nicht, daß ein populus oder collegium als persona bezeichnet werden konnte. Somit ergibt sich als Endresultat der Untersuchung, daß persona, ebenso wiе лoσшлоv, „irgend einen juristisch wertvollen Gehalt nicht in sich birgt."

Es ist nicht gut möglich, den Ausführungen des Verfassers gegenüber einen festen eigenen Standpunkt einzunehmen, wenn man nicht Gelegenheit hat, das Stellenmaterial von p., das ja nur bruchstückweise vorgeführt wird, selbständig und in anderem Zusammenhang durchzuarbeiten; der Bearbeiter von persona für den Thesaurus wird ja einmal in dieser Lage sein. Der Nachweis, daß es keine juristische Spezialbedeutung des Wortes gibt, ist zweifellos gelungen; dagegen wäre, denke ich, für die Bedeutungsgeschichte des Wortes noch eine

eingehendere Beobachtung darüber nötig, inwieweit es an das einzelne Individuum gebunden ist; Wendungen wie gerere personam civitatis (Cic. off. 1, 124), personam populi Romani sustinere (dom. 133) beweisen ja an sich noch nichts für das Vorhandensein eines absoluten Begriffs persona civitatis' usw., zeigen aber die Möglichkeit einer Entwickelung in dieser Richtung hin; auch verdient die Tatsache Beachtung, daß der Singular persona mit dem Genetivattribut im Plural verbunden erscheint, z. B. Rhet. ad Her. 1, 4, 8 ab adversariorum persona benivolentia captabitur; ähnlich 3, 6, 11 u. 12 und Cic. inv. 1, 22 ab auditorum persona... ab iudicum persona; vgl. orat. 88. Und so ist p. auch in der oben erwähnten 'persona coloniae' Frontins kein bloßes „Füllwort": das legen die Ausführungen Schloßmanns selbst a. a. O., sowie die 'personae publicae' des Agennius Urbicus nahe. Überhaupt kann ich mich nicht entschließen, persona in dem Sinne als Füllwort anzusehen, daß etwa 'persona regis' und 'rex' vollständige Wechselbegriffe wären, also die Umschreibung beliebig an die Stelle des einfachen Wortes treten könnte. Man wird z. B. nicht schlechtweg sagen können 'persona regis mortua est', denn p. regis bedeutet eben nicht einfach rex, sondern rex, qua rex' oder 'rex ipse', d. h. den König nach der Summe seiner Funktionen und Eigenschaften, die ihn zum König machen.

Aber wie sich diese Dinge auch verhalten mögen, die Abhandlung Schloßmanns hat ein über die Bedeutungsgeschichte von persona hinausgehendes Interesse, durch ihre Fülle feiner und guter Beobachtungen, die zum Nachdenken über prinzipielle Fragen der Sprachgeschichte anregen, und durch die gründliche Analyse des Materials, die die Behandlung des Wortes in mancher Hinsicht vorbildlich macht: diese Eigenschaften mögen auch die besonders ausführliche Besprechung in dieser Zeitschrift rechtfertigen.

Von Kleinigkeiten, die zu korrigieren, sei bemerkt, daß S. 35 Anm. 1 das Zitat aus Georges nicht Lampridius ist, sondern Cicero (Mur. 6) und daß für appetivi' an der zweiten Stelle 'sustinui' zu lesen. S. 41 lies Dionysius (nicht: Diogenes) Longinus, wobei übrigens wegen der Namen selbst Christs Griech. Lit.-Gesch. S. 787 zu vergleichen ist. S. 67, Cod. Theod. 8, 18, 3, ist zu lesen: ultra misericordiam (nicht -ae) sanguinis.

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München.

Oskar Hey.

J. H. Schmalz: Antibarbarus der lateinischen Sprache. 7. Aufl. 4. 5. Lief. Basel 1906. S. 481-811. 8°.

Das verdienstliche Werk, welches wir bereits XIV 438. 607 besprochen haben, hat in der ersten Hälfte genau das halbe Alphabet (Einleitung und Buchstaben A. B. C. D. E. F. G. H. I.) erledigt, und obschon der Umfang um vier Bogen gestiegen ist, bleibt der Preis derselbe. Man sieht aus diesem Zuwachse, daß das Buch auf dem Titel mit Recht als siebente genau durchgesehene und vielfach um

gearbeitete Auflage" bezeichnet worden ist. Da vor illegitimus gewarnt wird, konnte auch ein Wort über inlex beigefügt werden, welches durch Plautus, Caecilius Statius und Epitome Livii (Archiv XIV 231) nicht genügend empfohlen wird. Der Grund, warum

improspere von den Klassikern vermieden wurde, ist Arch. XIV 184 angegeben.

Joannes Zwicker: De vocabulis et rebus Gallicis sive Transpadanis apud Vergilium. Diss. inaug. Lipsiae 1905. 94 pgg. 8°.

Der Verf. welcher laut Curriculum vitae bei 30 Dozenten gehört hat, bekundet auch in seiner Marx gewidmeten Promotionsschrift einen weiten Blick und eine ungewöhnliche Gelehrsamkeit. Nachdem man den Vergil in neuester Zeit bald zum Umbrer, bald zum Etrusker gestempelt hat, unternimmt es Z. seine gallische Nationalität zu erhärten. Zusammengesetzte Eigennamen, welche in dem ersten Bestandteile den Gaunamen Andes enthalten, finden sich auf keltischem Boden nicht wenige. Um aber die These weiter zu stützen, wird der sermo Gallicus des Vergil untersucht, welcher in den Benennungen von Pflanzen, Tieren, Waffen usw. durchschimmert. Vergleiche amellus (amellum?), saliunca, viburnum, carex, corulus, hibiscus, labrusca, ruscum, siler; urus, damma; cateia, lancea, gaesum, caetra, parma; sagulum, turma, essedum. Viele dieser Wörter kommen in der Tat nicht vor Vergil vor, was freilich nicht so viel beweist; von vielen ist der gallische Ursprung bezeugt; von manchen wenigstens wahrscheinlich. Ohne das einzelne zu beurteilen, müssen wir doch zugeben, daß die Fülle des vorgebrachten Materials überraschen muß.

Das folgende Kapitel (de rebus Gallicis) bezieht sich namentlich auf die Bucol. und Georg. Es wird untersucht, wie weit die Schilderungen von Natur, Landleben usw. auf die Verhältnisse der transpadanischen Landschaft passen. Wenn also Vergil zur Düngung des Bodens die Asche empfiehlt, so wird das Zeugnis des Plinius verwertet: Transpadanis cineris usus adeo placet, ut anteponant fimo. Lemmata dieses Abschnittes, aus denen man sich eine Vorstellung machen kann, sind: tilia, taxus, alnus, centaureum, cytisus, salix, ulmus; bos, olor, aper. Nicht jedes einzelne Argument beweist, daß Vergil ein Gallier von Geblüt gewesen sein muß, vielmehr bleibt manches subjektiv; aber es paßt alles sehr gut, wenn wir uns ihn so vorstellen, analog Catull, Nepos und Livius. Oder waren seine Eltern schon latinisiert?

A. J. Lindblom: In Silii Italici Punica quaestiones. Commentatio academica. Upsaliae 1906. 140 pgg. 8°.

Da die neue Siliusausgabe des Engländers Summers (Lond. 1904 in Postgates Corpus) nicht unbedeutend von Bauers Text abweicht, so bleiben eine Reihe von Kontroversen durch Beobachtung des Sprachgebrauches zu lösen. Ein Muster für eine solche Untersuchung boten

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