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pulique Romani feruentissimum amorem et orbis terrarum', dixisse fertur Maximus: Vereor ne militum odium sentiamus et mortem'.

III. Max. et Balb. 18: Sed Fortunatio credamus, qui dicit Pupienum dictum nomine suo, cognomine uero paterno Maximum, ut omnium stupore legentibus aboliti uideantur. VI. Aurel. 19, 6: carmen indicite: nos sumptum sacris, nos apparatum sacrificiis, nos agris ambarualia indicemus.

Daß in I in die mit zwei Namen genannten Ratgeber des Kaisers eingeschobene Verzeichnis von Rechtsgelehrten und Freunden des Papinian erweckt schon deshalb Verdacht, weil sie alle nur einen Namen haben und nicht am richtigen Platze stehen; nachweislich aber haben wenigstens sieben gar nicht unter Alexander und als Freunde und Genossen Papinians gelebt; Hermogenes (oder Hermogenianus), der bekannte Sammler, gehört gar erst in das vierte Jahrhundert. Sie sind sämtlich aus dem Index der Pandekten entlehnt, wo sie auch nur einen Namen tragen, und die Autoren sind gefälscht, Acholius nach c. 64, 5, Marius Maximus nach den zahlreichen anderen Zitaten, dieser besonders unglücklich, da er nicht das Leben Alexanders geschrieben hat.

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Die Anekdote in II oder etwas ihr Ähnliches suchen wir bei Herodian vergebens. Seine häufige Nennung in anderen Viten gerade der Gruppen der Maximi, Gordiani und des Maximus und Balbinus hatte auf ihn geführt, und sie konnte hier gewagt werden, weil Herodian erst 1493 (also 4 Jahre nach dem Erscheinen des Venediger Ausgabe) durch die lateinische Übersetzung des Politianus bekannt geworden ist. Die Antwort des Maximus rühmt Patzig als 'ahnungsvoll und prophetisch' (S. 45); sie ist ein Vaticinium ex euentu und durch die Vita nahe genug gelegt. Für die Worte vgl. aus dieser oder den vorausgehenden Viten Max. et Balb. 11,3 Non tacenda hoc loco deuotio est. Gord. 11,5 ab immani nos belua uindicauerunt. Max. et Balb. 1, 3 feruentissimo tempore. Max. 23, 5 orbem terrarum consensisse in odium Maximini.

In III stammt der sonst unbekannte Autor aus c. 4, 5 derselben Vita. Die ihm untergeschobene Lösung ist sehr unwahrscheinlich, wenigstens unsicher. Der schon vor Egnatius in der Aldina (1516) weggelassene Schluß ist fehlerhaft überliefert und einfacher als mit Casaubonus (ut omni iam stupore legentes haec absoluti uideantur) so zu schreiben: ut omnium (oder omnibus) stupores legentes aboliti

uideantur; vgl. Max. 33, 4, wo die Vita nach gleichen Zweifeln über Maximus Pupienus endet: nisi forte idem est Pupienus qui Maximus. quod ideo testatum posui, ne quis me hoc nescisse crederet, quod re uera magnum stuporem ac miraculum crearet.

Das VI. Stück endlich hat erst Egnatius eingeschoben, derselbe, der kurz vorher (in dem nämlichen Paragraphen) zwischen die Worte audiuimus litteras, quibus rogauit opem deorum und ut uir fortissimus adiuuetur die Bemerkung quae nunquam cuiquam turpis est. Er glaubte die Anweisung an die Pontifices entsprechend den nachher berichteten feierlichen Handlungen selbst, in denen 20, 3 cantata carmina, amburbium celebratum, ambarualia promissa noch hinzugefügt wird, vervollständigen zu müssen.

Es sind demnach als Fälschungen erwiesen die Zitate in I und II, als aus dem Pandektenindex gedankenlos entlehnt das Verzeichnis der Juristen in I, als aus derselben oder aus benachbarten Viten zusammengestoppelt II und VI; für Echtheit ließ sich auch nicht das geringste Argument erbringen.

Um nun zu V zurückzukehren, so weiß Trebellius nichts. von einer Erniedrigung oder Entehrung des gefangenen Kaisers; er nennt ihn über die Maßen unglücklich, 'uel quod senex apud Persas consenuit uel quod indignos se posteros dereliquit' tyr. 12, 1 und faßt sein in der Historia Augusta bei jeder Gelegenheit betontes Unglück Valer. 4, 2 in den Worten zusammen: Valeriano apud Persas consenescente. Dies ist die heidnische Überlieferung (vgl. Eutr. IX 7 a Sapore, Persarum rege, superatus est, mox etiam captus apud Parthos ignobili seruitute consenuit, Fest. 23 a Sapore, Persarum rege, superatus est, et captus in dedecori seruitute consenuit), die bei Trebellius noch dadurch den Kaiser zu entlasten suchte, daß sie die Gefangennahme einem Betrug zuschob, was er einen der orientalischen Fürsten dem Sapores ausdrücklich vorwerfen läßt (c. 1, 2 quod senem imperatorem cepisti et id quidem fraude); er wollte aus politischen Gründen dem in den Schmutz herabgezogenen Gallienus in dem Vater eine Folie geben (Die Script. h. A. S. 9. 160 ff.). Die christliche Überlieferung liegt uns bei Lactanz De mortibus persecutorum c. 5 vor; sie gefällt sich darin, die Verhöhnung des lebenden und die Schändung des toten Christenverfolgers auszumalen. Die erste hat auch in die Epitome, die andere in die Caesares des Aurelius Victor Eingang gefunden, und Paulus Diaconus hat durch jene die Worte Eutrops

erweitert. Beide Überlieferungen kontaminiert unser Zusatz; wie Trebellius spricht er von einer 'fraus' seines Oberbefehlshabers, dann aber berichtet er im Gegensatz zu ihm wie die Christen von der Entehrung des Kaisers, beides in, wie mir scheint, beabsichtigter Unbestimmtheit.

Als den Verräter hat Patzig den Oberfeldherrn Macrianus bezeichnet, dem Valerianus, wie Trebellius ihn in einem Brief an den Senat (tyr. 12, 16) schreiben läßt, die gesamte Kriegsführung gegen die Perser anvertraut hatte, und macht für die Zuverlässigkeit dieser Angabe geltend (S. 46), daß durch Eusebius (hist. eccl. VII 23) sein Verrat bestätigt werde. Indes ist dies nicht mit Recht von Bernhardt (Gesch. Roms I S. 282) geschlossen worden, da nur von der bekannten Empörung des Macrianus gegen Gallienus die Rede ist. Der Interpolator hat geglaubt, die fraus' irgendwie genauer bestimmen zu müssen und dazu jene Stelle des Trebellius herangezogen, den Namen aber nicht hinzugefügt, weil Macrianus in der Biographie der Triginta tyranni in einem sehr günstigen Licht erscheint. Die Trennung des superatum und captum esse ist ihm mit den meisten Autoren gemeinsam, wie auch dem Egnatius, der in der Praefatio zu der Historia Augusta in den oben zitierten Satz (trig. tyr. 12, 1) noch siue dolo suorum siue imprudentia id acciderit (nam utrumque traditur) eingeschoben hat.

Schwierigkeit macht noch das Zitat, das auch in diesem Zusatz nicht fehlt; es soll die nun folgenden Briefe einleiten, tut dies aber mit einer bei Trebellius sonst ganz ungewöhnlichen Kürze, der die Erzeugnisse seiner rhetorischen Kunst breit und oft bombastisch anzukündigen pflegt. Und wer ist dieser Iulius? Man möchte an Iulius Capitolinus denken, dem nach der Überschrift wie die vorausgehenden Viten, so auch die des Valerianus zugerechnet wurden (Die Script. h. A. S. 25), und damit würde sich dieser Zusatz als das Werk eines mittelalterlichen Abschreibers, der die Lücke überbrücken wollte, kennzeichnen. Er würde damit nicht allein stehn: in jüngeren Handschriften ist die ganze Lücke zwischen dem dritten Gordianus und Valerianus in ähnlicher Weise durch ein Konglomerat aus Orosius und Eutrop und eigene Zutaten ausgefüllt worden, hier offen in der Form einer Inhaltsangabe eines ausgefallenen Abschnittes: Hic ab historiographis obmittuntur duo Decii et q. s. hic etiam obmittuntur ab eisdem duo alii Gallus cum filio suo Volusiano

(abgedruckt in meiner zweiten Ausgabe p. XXII sq.), und ebenso, nur in breiterer Fassung ist der Vita des Valerian ein Anfang vorgeschoben worden (1. s. p. XXI), nachdem die Kapitel umgestellt waren. Auch jene Inhaltsangabe ist uns nicht aus erster Hand überliefert; dies beweisen Korruptelen, wie für unsere Zusätze die in der dritten. So könnte also der Interpolator von V von dem Verdacht der Irreführung, d. h. einer Fälschung freizusprechen und auf dieselbe Stufe mit dem Verfasser jener Inhaltsangabe in anderen jüngeren Handschriften zu stellen sein; in ihnen ist der gesamte Text wie ein eigener mit großer Willkür behandelt worden. Indes, obgleich es nicht ohne Beispiel ist, daß ein Schreiber, in diesem Fall der der Handschrift, die bei der Herausgabe der Venediger Ausgabe benutzt worden ist*), (für VI der Herausgeber Egnatius) in seine Vorlage Einfälle eigener Weisheit hineingetragen und sie mit erdichteten Zitaten versehen hat, so müssen die Zitate der ersten zwei Zusätze der Venediger Ausgabe auch die des fünften stempeln; jene sind unzweifelhaft aus der Luft gegriffen und gefälscht und machen es unmöglich, den Verfasser des Anfangs der V. Valer. in der Venediger Ausgabe mit dem in jüngeren Handschriften gleich zu beurteilen. Er hat seine Autoren für alle drei in der nächsten Nähe gefunden und kann diesen Iulius aus trig. tyr. 6, 5 entnommen haben, wo ein Iulius Atherianus zitiert wird. Jedenfalls ist die Hoffnung hier eine. von P. unabhängige Quelle der Überlieferung entdeckt zu haben fehlgeschlagen, und das Suchen nach einer solchen wird fortgesetzt werden müssen.

*) Den Namen des Herausgebers kennen wir nicht; erschienen ist die Ausgabe bei Bernardinus Nouariensis, d. i. Bern. Rizus (oder Ricius), der in den Jahren 1485-1492 (Panzer III 244. 1009) als Buchdrucker in Venedig wirkte, es aber nach einer gütigen Mitteilung des Herrn Professor Dr. Haebler in Dresden rein geschäftsmäßig betrieb; um eine Ausgabe lesbar zu machen, hat er auch die bis in jüngere Handschriften hinein lückenhafte Überlieferung des Anfangs der V. Gallienorum verschleiert.

Meißen.

Dr. Hermann Peter, Zuhörer im ersten Bonner Kolleg Sommersemester 1858.

Lexikalisches aus Horaz.

Wieviel lexikalisches Material sich noch aus den Hss. längst bekannter und vielgelesener Texte gewinnen läßt, hat wohl niemand deutlicher und erfolgreicher gezeigt als der Meister, dem dieses Heft gewidmet ist. Ich erinnere nicht an Plautus, nur an die kleinen Gedichte des Vergil, aus deren Hss. er vocabula singularia wie rhosum und putus, Formen wie fatebitur (passiv) und attodisse für das ist es zu glauben? noch immer nicht. geschriebene Vergillexikon gerettet hat.

So hat denn auch die erneute Durchforschung der Textgeschichte des Horaz eine ganze Reihe von Textvarianten als überliefert und echt ergeben, die im Zangemeisterschen Index und darum in den gebräuchlichen Handwörterbüchern fehlen. Sie alle hier aufzuzählen, hat kein Interesse, aber es sind einige wenige darunter mit ganz seltenen Wörtern: solche finden gut in dieser Zeitschrift einen Platz, auch bevor sie in den Thesaurus übergehen. Natürlich ist nicht eine einzige ganz unbeachtet und unbesprochen geblieben, aber eine sichere Entscheidung ist eben erst jetzt möglich nach Darlegung der Haupttatsachen aus der Textgeschichte (Philologus, Suppl. X 261-322).

So hatte schon Bentley nicht übel Lust carm. 4, 4, 36 indecorant bene nata culpae statt dedecorant für Horaz in Anspruch zu nehmen, und daher ist die Belegstelle wenigstens als Variante auch bei Zangemeister und in den Lexika angegeben. Auch Keller hat es in den Epilegomena verteidigt. Wir können heute beweisen, daß nur indecorant als Überlieferung zu gelten hat. Erstlich stand Indecorant im zweiten Apographon unseres Archetypon (R), während das erste Dedecorant hatte (ABC). Ferner aber erklärt Porphyrio' Indecorant autem indecora faciunt ac per hoc dedecorant significat. Diese Erklärung braucht nun aber noch nicht echter Porphyrio zu sein, sie könnte von einem Karo'linger stammen und zu der fehlerhaften Lesart einer älteren Hs. der

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