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schen Schriften einem in der augustischen Zeit lebenden L. Cincius bei und nimmt weiterhin an, dass dieser jüngere L. Cincius griechische Annalen geschrieben und sie dem älteren L. Cincius Alimentus untergeschoben habe. Diese Unechtheitserklärung der griechischen Annalen ist in der Röm. Gesch. 16 p. 921 zum klaren Ausdruck gekommen, nachdem sie in einem Exkurs zur Röm. Chronologie, Berl.2 1859, p. 315 weniger bestimmt ausgesprochen worden war. Auf dem Mommsenschen Standpunkt steht im wesentlichen Th. Plüss, De Cinciis rerum Romanarum scriptoribus, Diss. Bonn 1865; Neues Schweizerisches Museum 6 (1866) p. 36; Fleckeis. Jahrb. 103 (1871) p. 385; Neue Jahrb. für das klass. Altertum 5 (1900) p. 640, kompliziert aber die Frage durch die weitere Hypothese, dass der Antiquar Cincius unter Benutzung der unedierten Annalen des L. Cincius Alimentus lateinische Annalen geschrieben habe und dass dieses Werk, nicht das griechische, Livius und Dionys benutzt hätten, aber in dem Glauben, sie hätten den älteren Cincius vor sich; vgl. Cohn p. 339. Für Mommsen tritt auch C. Trieber, Die Idee der vier Weltreiche (Hermes 27 (1892) p. 339) ein, indem er einen weiteren Beleg beibringt, dass das von Dionys. antiqu. 1, 74 dem Annalisten zugeschriebene Gründungsjahr Roms 729/28 v. Chr. nur dem späteren Antiquar zugehören könne.

Gegen die von Cohn neuerdings versuchte Identifizierung des Antiquars mit dem Annalisten ist folgendes einzuwenden. Die Ueberlieferung zwingt uns nicht zur Identifizierung des Annalisten und des Antiquars, denn der Antiquar wird zwar an einer Stelle mit demselben Praenomen angeführt wie der Historiker, allein nirgends mit dem Cognomen Alimentus. Gegen die Identifizierung spricht aber die Zweisprachigkeit in der Schriftstellerei, die in dieser Litteraturepoche schwer zu deuten wäre. Ferner erscheint die antiquarische Schriftstellerei in einem Umfang, die nur einer späteren Litteraturperiode zukommen dürfte. Endlich zeigen die Fragmente aus den antiquarischen Schriften nirgends die Sprache, welche man von der Zeit des hannibalischen Krieges erwartet; durchgehende Ueberarbeitung dürfte sich aber schwerlich plausibel machen lassen. Im einzelnen bestehen noch folgende Bedenken. 1. Cincius bekämpfte nach Macrob. Sat. 1, 12, 12 eine Deutung des Namens April, indem er statuiert imperite quosdam opinari; er hat also bestimmte Autoren im Auge. Nun berichtet aber Varro de lingua lat. 6, 33, dass die von Cincius bekämpfte Ansicht Q. Fulvius Nobilior und Junius Gracchanus vertreten hätten. Man wird also gewiss mit gutem Grunde folgern dürfen, dass Cincius diese Autoren im Auge hatte und also nach der Gracchenzeit lebte. 2. Gellius (16, 4, 1) teilt aus dem dritten Buch der Schrift de re militari die Kriegserklärung des fetialis mit; dabei wird als feindliches Volk der populus Hermundulus eingeführt. Dieser populus Hermundulus ist ohne Zweifel der germanische Volksstamm der Hermunduren; dieser Volksstamm wurde aber erst den Römern in den Feldzügen des Tiberius in den Jahren 4-5 n. Chr. bekannt. Daraus ist zu folgern, dass Cincius in der augustischen Zeit schrieb. Wenn nun Cohn (p. 333) dieses Argument durch die Annahme beseitigen will, dass Gellius selbst den Namen Hermunduli eingefügt hat mit Rücksicht darauf, dass zu seiner Zeit (unter Mark Aurel) mit den Hermunduren Krieg geführt wurde", so macht er unseren Gellius, der ein wörtliches Citat geben will, zu einem Fälscher dieses Citats und zwar zu einem höchst einfältigen. Nicht minder bedenklich ist es, wenn Cohn (p. 334 Anm. 2) auch Gellius 16, 4, 2 die einleitenden Worte auf Rechnung des Gellius setzt, also wiederum eine Fälschung des angeblich wörtlichen Citats statuiert.

Die Fragmente bei M. Hertz, De L. Cinciis, Berl. 1842, p. 32; E. Huschke, Jurisprud. anteiust. quae supersunt, Leipz.5 1886, p. 81; F. P. Bremer, Jurisprud. antehadr. quae supersunt 1 (Leipz. 1896) p. 252.

3. P. Cornelius Scipio Africanus. Als Geschichtschreiber in griechischer Sprache erscheint auch der Sohn des Scipio Africanus, der Adoptivvater des jüngeren Scipio. Ueber den Inhalt der historischen Schrift haben. wir kein Zeugnis, doch ist das eine sicher, dass nicht griechische, sondern römische Geschichte behandelt war. Die Darstellung soll nach dem Urteil Ciceros eine sehr anmutige gewesen sein. Auch Reden gab es von ihm. Seine Kränklichkeit hinderte die Entwickelung seines Talents.

Biographisches. Liv. 40, 42, 13 (z. J. 180 v. Chr.) et augur Sp. Postumius Albinus decessit; in locum eius P. Scipionem, filium Africani, augures cooptarunt. Auf ihn wird auch bezogen die Scipionengrabschrift Nr. 8 Anthol. lat. ed. F. Buecheler, CIL 1, 39 p. 19; darnach wäre er auch flamen Dialis gewesen, was sonst nicht bezeugt ist. Sein Leben wird zwischen 204 und 164 v. Chr. angesetzt.

Allgemeine Urteile über Scipio Africanus. Cic. Cato maior 11, 35 quam fuit inbecillus P. Africani filius .... quam tenui aut nulla potius valetudine! (vgl. de off. 1, 33, 121). quod ni ita fuisset, alterum illud extitisset lumen civitatis; ad paternam enim

magnitudinem animi doctrina uberior accesserat. Vell. Paterc. 1, 10, 3 ex iis (scil. filiis) duos natu maiores, unum P. Scipioni, P. Africani filio, nihil ex paterna maiestate praeter speciem nominis vigoremque eloquentiae retinenti in adoptionem dederat (L. Paulus).

Das Geschichtswerk des Scipio Africanus. Cic. Brutus 19, 77 filius eius (des älteren Scipio Africanus), is qui hunc minorem Scipionem a Paulo adoptavit, si corpore valuisset, in primis habitus esset disertus; indicant cum oratiunculae tum historia quaedam graeca, scripta dulcissime. Die Worte historia graeca sind von der Sprache, nicht von dem Inhalt aus zu deuten; so spricht Cic. de div. 1, 21, 43 von graeci annales des Fabius Pictor, die doch ohne Zweifel römische Geschichte behandelten. Vermutungen über den Inhalt bei L. Keller, Der zweite punische Krieg, Marb. 1875, p. 77; O. Gilbert, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 10 (1878/79) p. 393; Th. Mommsen, Röm. Forsch. 2 (Berl. 1879) p. 513. H. Peter, Hist. Rom. reliqu. 1 p. CXVIII.

4. A. Postumius Albinus. Eine eigentümliche Stellung unter den Annalisten nimmt A. Postumius Albinus ein; er war, wie Q. Fabius Pictor, Staatsmann. Die Prätur bekleidete er im Jahre 155, als eine griechische Gesandtschaft, bestehend aus dem Peripatetiker Critolaus, dem Akademiker Carneades und dem Stoiker Diogenes, vor dem Senate in Rom erschien; an unrechtem Orte zog er sie in ein Privatgespräch. Zum Konsulat gelangte er im Jahre 151, in welchem ihn das Ungemach traf, dass er mit seinem Kollegen L. Licinius Lucullus wegen ihrer bei der Aushebung betätigten Strenge von den Volkstribunen ins Gefängnis geworfen wurde. Nach der Eroberung Korinths im Jahre 146 war der Konsular Mitglied jener Senatskommission, welche der Provinz Achaia ihre Verfassung gab. A. Postumius Albinus war Graecomane in so hohem Grade, dass er sich lächerlich machte. Nach dem Urteil des Polybius war er ein Schwätzer und Grosssprecher, aber ein mächtiger Förderer des Hellenismus in Rom; er schrieb ein historisches Werk in griechischer Sprache und ein Gedicht. In dem ersteren steckte er sich ein hohes Ziel: er wollte nach dem Vorgang des Thukydides auch den inneren Gang der Ereignisse darlegen, d. h. eine pragmatische Geschichte schreiben. Im Eingang seines Werkes bat er die Leser um Entschuldigung, wenn ihm als geborenem Römer die griechische Darstellung nicht vollkommen gelingen sollte. Das war dem alten Cato doch zu arg, und er goss über den griechelnden Römer die Lauge seines Spottes; er meinte, wenn Albinus vom Amphiktyonenrat gezwungen worden wäre, eine Geschichte in griechischer Sprache zu schreiben, so wäre seine Entschuldigung sicherlich am Platze. Allein da er ohne jeden äusseren Zwang freiwillig die griechische Sprache als Darstellungsmittel gewählt habe, mache er sich mit seiner Entschuldigung geradeso lächerlich, wie wenn einer zu den öffentlichen gymnastischen Wettkämpfen sich melden und beim Eintritt in das Stadion das Publikum um Entschuldigung bitten wolle, wenn ihm die Uebung misslänge. Das Werk begann mit der Urgeschichte Roms und scheint wegen seines unrömischen Geprägs nicht viel beachtet worden zu sein; es wird nur von zwei Autoren, Gellius und Macrobius, angeführt. Die in neuerer Zeit hinzugekommene Notiz, dass Albinus sein Buch dem Pionier des Hellenismus, Ennius, widmete, hat sich als eitel Trug erwiesen. Ausserdem kennen spätere Autoren eine Schrift des A. Postumius Albinus über die Ankunft des Aeneas in Italien; vielleicht ist die Vermutung gestattet, dass diese Schrift mit dem Gedicht unseres Autors, das lediglich von Polybius citiert wird, zusammenfiel. Wahrscheinlich wird

der Graecomane auch dieses Produkt in griechischer Sprache geschrieben haben. In seiner Geschichte der römischen Beredsamkeit erteilt Cicero unserem Albinus das Lob eines beredten Mannes.

Biographisches. Cic. Acad. pr. 2, 45, 137 legi apud Clitomachum, cum Carneades et Stoicus Diogenes ad senatum in Capitolio starent, A. Albinum, qui tum P. Scipione et M. Marcello coss. praetor esset (155 v. Chr.), eum, qui cum avo tuo, Luculle, consul fuit (151 v. Chr.), doctum sane hominem, ut indicat ipsius historia scripta graece, iocantem dixisse Carneadi. Liv. periochae 48 L. Licinius Lucullus, A. Postumius Albinus consules cum dilectum severe agerent nec quemquam gratia dimitterent, ab tribunis plebis, qui pro amicis suis vacationem impetrare non poterant, in carcerem coniecti sunt. Dass er zu der Kommission gehörte, welche nach der Eroberung Korinths (i. J. 146) die Provinz Achaia einrichtete, berichtet Cicero epist. ad. Attic. 13, 30, 3; 13, 32, 2. Ueber die ihm von den Griechen auf dem Isthmus gesetzte Statue vgl. Cic. epist. ad Attic. 13, 32, 2. H. Peter, Hist. Rom. reliqu. 1 p. CXXIII.

Charakteristik des A. Postumius Albinus. Polyb. 39, 12, 1 Αύλος Ποστόμιας οἰκίας μὲν ἦν καὶ γένους πρώτου, κατὰ δὲ τὴν ἰδίαν φύσιν στωμύλος καὶ λάλος καὶ πέρπερος διαφερόντως. ἐπιθυμήσας δ' ευθέως ἐκ παίδων τῆς Ἑλληνικῆς ἀγωγῆς καὶ διαλέκτου πολὺς μὲν ἦν ἐν τούτοις καὶ κατακορής, ὥστε δι' ἐκεῖνον καὶ τὴν αἵρεσιν τὴν Ἑλληνικὴν προσκόψαι τοῖς πρεσβυτέροις καὶ τοῖς ἀξιολογωτάτοις τῶν Ῥωμαίων, τέλος δὲ καὶ ποίημα γράφειν καὶ πραγματικὴν ἱστορίαν ἐνεχείρησεν. Cic. Brutus 21, 81 A. Albinus, is qui graece scripsit historiam .... et litteratus et disertus fuit.

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Das historische Werk. Polybius fährt nach den obigen Worten fort: ev dia τοῦ προοιμίου παρεκάλει τοὺς ἐντυγχάνοντας συγγνώμην ἔχειν, ἐὰν Ῥωμαῖος ὢν μὴ δύνηται κατακρατεῖν τῆς Ἑλληνικῆς διαλέκτου καὶ τῆς κατὰ τὸν χειρισμὸν οἰκονομίας. Gellius 11, 8, 2 Macrob. Sat. praef. 14 Albinus res Romanas oratione graeca scriptitavit. in eius historiae principio scriptum est ad hanc sententiam: neminem suscensere sibi convenire, si quid in his libris parum composite aut minus eleganter tum scriptum foret. 'nam sum', inquit, homo Romanus, natus in Latio. graeca oratio a nobis alienissima est', ideoque veniam gratiamque malae existimationis, si quid esset erratum, postulavit. Ueber den Tadel, den Cato über diese Entschuldigung ausspricht, vgl. Polyb. 39, 12, 5; Gellius l. c; Plut. Cato 12. An das historische Werk knüpfen sich zwei Streitfragen: a) Gab es von dem Werk eine lateinische Uebersetzung? Macrob. Sat. 3, 20, 5 Postumius Albinus annali primo de Bruto ea causa sese stultum brutumque faciebat, grossulos ex melle edebat. Aus diesen Worten kann man nicht mit Sicherheit schliessen, dass das Werk des Albinus auch ins Lateinische übersetzt wurde, da hier kein Citat vorliegt. ) Gab es ausser dem annalistischen Werk noch eine Schrift eines Postumius „De adventu Aeneae"? Wir lesen nämlich bei Schol. Dan. zu Verg. Aen. 9, 707: Postumius De adventu Aeneae et Lutatius Communium historiarum Boiam dicunt. Wenn der origo gentis Romanae, wie neuerdings die Gelehrten wollen (§ 798), Wert beizumessen ist, so liegt uns ein besonderes Werk unseres A. Postumius De adventu Aeneae vor; denn wir lesen in dem genannten Schriftchen (15, 4 p. 19 Sepp): A. Postumius in eo volumine, quod de adventu Aeneae conscripsit atque dedit. Ueber die Worte und ihre Verbesserung durch die Annahme einer Lücke vor dedit (andere schreiben edidit) vgl. E. Baehrens, Fleckeis. Jahrb. 135 (1887) p. 772. Vielleicht war das Werk mit dem (griech.) Gedicht bei Polybius identisch.

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Die Fragmente bei H. Peter, Hist. Rom. reliqu. 1 p. 49; Hist. Rom. fragm. p. 38. Der falsche Anonymus Cortesianus. Im Jahre 1884 (Rivista di filol. 12 p. 396 Saggi latini 1 (Turin 1895) p. 113) veröffentlichte Giacomo Cortese, der damals Gymnasiallehrer in Savona war, eine Seite eines Palimpsestblattes mit einem Facsimile. Auf diesem Fragment ist die Rede von dem Historiker A. Postumius Albinus und dem Kampfe der hellenistischen und nationalen Partei in Rom. Als spezielles Faktum gibt das Fragment an, dass Albinus sein Geschichtswerk dem Dichter Ennius gewidmet hatte. Cortese wollte das von ihm publizierte Fragment dem 13. Buch des Werkes de viris illustribus von Cornelius Nepos beilegen. Dieser Ansicht trat F. Buecheler, der ebenfalls das Fragment publizierte (Rhein. Mus. 39 (1884) p. 623), entgegen, urteilte aber über dasselbe im ganzen sehr günstig und commentierte es. Die grosse Autorität eines so besonnenen und feinsinnigen Forschers, wie Buecheler ist, hatte leider zur Folge, dass das Fragment unbesehen als echte Ueberlieferung übernommen wurde, so z. B. von folgenden ausgezeichneten Gelehrten: H. Nissen in der Neubearbeitung von A. Schaefers Abriss der Quellenkunde der griech. und röm. Gesch. 2. Abt., Leipz. 1885, p. 19; E. Baehrens, Fleckeis. Jahrb. 135 (1887) p. 773; O. Ribbeck, Gesch. der röm. Dicht. 12 p.51; J. Vahlen, Ennianae poesis reliquiae, Leipz. 1903, p. XV. Jetzt hat L. Traube, Paläographische Forschungen 4. Teil (Abh. der Münchener Akad. der Wissensch. 24. Bd. 1. Abt. (1904) p. 47) den bündigen Nachweis geliefert, dass der gelehrten Welt in dem Fragment des Anonymus ein Falsifikat dar

geboten worden ist. Schon der Fundbericht mit seinen unbestimmten Angaben, den Buecheler seiner Zeit leider nicht mit abgedruckt hat, gibt zu den schwersten Bedenken Anlass. Es kommt hinzu, dass der Bericht über die Rückseite seines Pergamentblattes sich völlig ausschweigt. Den entscheidenden Schlag gegen den Anonymus hat aber Traube durch den Nachweis geführt, dass der Fälscher sowohl für die obere als die untere Schrift seines Blattes das Kupferblatt, das Mai seiner ersten römischen Ausgabe von Cicero de republica beigegeben, benutzte. Er gab daher die Buchstaben der unteren Schrift nur in Konturen, während er die Buchstaben der oberen Schrift in dicken, ausgefüllten, schwarzen Strichen zeichnete. Diese Methode brachte nämlich Mai bei der Publikation seiner Palimpseste in Anwendung. Der Fälscher ahnte nicht, dass das Bild der Handschrift ein ganz anderes sei, als das Facsimile, das Mai herstellen liess. Auch sonst verrät er sich durch seine Unkenntnis der Paläographie. Ergötzlich ist die Schwierigkeit, die ihm B und X bereiteten, weil diese Buchstaben auf der Maischen Kupfertafel fehlten.

5. C. Acilius. Bei verschiedenen griechischen Schriftstellern tritt uns ein Historiker C. Acilius entgegen. Auch Cicero kennt diesen Historiker und berichtet ausdrücklich, dass er sein Geschichtswerk in griechischer Sprache abgefasst hat. C. Acilius schrieb römische Geschichte und ging bis in die italische Sagengeschichte zurück; das jüngste Ereignis, das wir feststellen können, bezieht sich auf das Jahr 184 v. Chr. Wer ist dieser Historiker C. Acilius? Wir kennen einen Senator C. Acilius, der im Jahre 155 die Reden verdolmetschte, welche die drei Philosophen Carneades, Critolaus und Diogenes als Gesandte im römischen Senate hielten; er war also ein des Griechischen kundiger Mann. Nun berichtet uns Livius in der Periocha von einem Senator C. Julius, der ums Jahr 142 eine römische Geschichte in griechischer Sprache schrieb. Ein Geschichtschreiber C. Julius aus dieser Zeit ist uns gänzlich unbekannt; dagegen lebte damals der des Griechischen kundige Senator C. Acilius, der als Dolmetscher der griechischen Gesandtschaft des Jahres 155 diente; es ist sonach sehr wahrscheinlich, dass die Worte, C. Julius" aus,C. Acilius" verdorben sind und dass der Historiker in dem Senator und Dolmetscher des Jahres 155 zu suchen ist. Das Werk des C. Acilius wurde später von einem Claudius lateinisch bearbeitet.

C. Acilius als Dolmetscher der griechischen Gesandtschaft. Gellius 6, 14, 9 in senatum introducti (scil. Carneades, Diogenes, Critolaus) interprete usi sunt C. Acilio senatore. Plutarch. Cato maior 22 τους πρώτους λόγους αὐτῶν πρὸς τὴν σύγκλητον ἀνὴρ ἐπιφανὴς σπουδάσας αὐτὸς καὶ δεηθεὶς ἡρμήνευσε, Γάϊος ̓Ακίλιος.

Der Historiker C. Acilius. a) Griechische Schriftsteller citieren einen Historiker Γάϊος ̓Ακίλιος, 2. B. Plutarch. Rom. 21 Γάϊος δὲ ̓Ακίλιος ἱστορεῖ. Dionys. antiqu. 3, 67 Γάιον Ακίλλιον ποιησάμενος τοῦ μέλλοντος λέγεσθαι βεβαιωτήν. Isigonus Nicaeensis de rebus mirabilibus 40 (ed. E. Rohde, Acta soc. phil. Lips. 1 p. 39) Axios o Pwuałos loτogixós φησι τὴν Σικελίαν πρὸ τοῦ κατακλυσμοῦ μὴ νῆσον εἶναι ὡς σήμερον, ἀλλ ̓ ἤπειρον γενέσθαι ovvnuμévny iỷ vorεoov Italie. Wahrscheinlich ist auch bei Strabo 5, 3, 3 p. 364 Kramer, wo in Cl o yɛ xúdɩos, in B ô xɛxvλιos überliefert ist, mit A. Schwegler (Röm. Gesch. 1 p. 80) ὁ γ' ̓Ακύλιος zu lesen; der Autor heisst hier ὁ τῶν Ῥωμαίων συγγραφεύς. β) Auch bei Cicero begegnen wir einem Historiker Acilius; de off. 3, 32, 115 heisst es: Acilius (C. Acilius Heine; Facilius BHb; Acilius Ac, vulgo), qui graece scripsit historiam, plures ait fuisse, qui in castra revertissent (nach der Schlacht bei Cannae).

Die Identität des Historikers und des Dolmetschers. Ein von Dionys. (antiqu. 3, 67) mitgeteiltes Ereignis, das im Geschichtswerk des Acilius stand, wird auf das Jahr 184 v. Chr. bezogen; vgl. Th. Mommsen, Röm. Gesch. 16 p. 795. Das Geschichtswerk des Acilius reicht also nahe an die Zeit, wo der Senator und Dolmetscher lebte und wirkte (155). Nun lesen wir Liv. perioch. 53: C. Julius senator graece res Romanas scribit. Das unmittelbar vorausgehende Excerpt in der Periocha bezieht sich auf das Jahr 143/2; vgl. Mommsen, Röm. Gesch. 26 p. 13. Einen Historiker C. Julius kennen wir nicht; dagegen kennen wir den Dolmetscher und Senator C. Acilius, der gerade in der Zeit lebte, in welche die Periocha den C. Julius versetzt; es ist daher sehr wahrscheinlich, dass mit M. Hertz (De Luciis Cinciis, Berl. 1842, p. 12; Rhein. Mus. 17 (1862) p. 579) C. Acilius für

C. Julius zu lesen ist und dass der Dolmetscher, der Senator war, und der Historiker, der ebenfalls als senator bezeichnet wird, eine und dieselbe Person ist.

Die lateinische Bearbeitung des Geschichtswerks des Acilius. Liv. 25, 39, 12 (z. J. 212) auctor est Claudius, qui annales Acilianos ex graeco in latinum sermonem vertit. 35, 14, 5 (z. J. 193) Claudius, secutus graecos Acilianos libros .... tradit. Ueber diese Uebertragung vgl. § 112, 1.

Die Fragmente bei H. Peter, Hist. Rom. reliqu. 1 p. 44; Hist. Rom. fragm. p. 35.

2. M. Porcius Cato.

65. Reaktion gegen den fortschreitenden Hellenismus. Nach dem zweiten punischen Krieg gewahren wir ein bedeutendes Fortschreiten der hellenistischen Richtung. Die persönlichen Berührungen mit den Griechen mehrten sich. Im Jahre 167 wurden tausend Geiseln aus vornehmen achäischen Familien nach Italien gebracht und hier siebzehn Jahre lang (167–150) zurückgehalten.') Es ist klar, dass eine solche Masse hochstehender und feingebildeter Griechen die italische Gesellschaft mit ihrer Bildung beeinflussen musste; am deutlichsten zeigt sich dies im Hause des L. Aemilius Paulus, des Siegers von Pydna. Unter seiner Beute befand sich die griechische Büchersammlung des Königs Perseus; er schenkte sie seinen Söhnen; es war die erste griechische Bibliothek, die nach Rom kam. Um seinen Sohn Scipio Africanus minor und dessen Freund Laelius sammelten sich hervorragende Griechen und Freunde der griechischen Bildung, wir finden hier einen der tausend Geiseln, den Megalopolitaner Polybius, dem der Gedanke einer Vereinigung der Welt unter römischer Herrschaft auf Grundlage der griechischen Bildung klar vorschwebt, und den Stoiker Panaetius; auch Terentius und Lucilius gehörten diesem Kreise Im Jahre 155 kamen drei Philosophen als athenische Gesandte nach Rom, es waren dies der Peripatetiker Critolaus, der Akademiker Carneades und der Stoiker Diogenes; mit Begeisterung lauschten die Jünglinge Roms den Vorträgen dieser Philosophen und bewunderten besonders die überlegene Dialektik des Carneades. Nicht weniger erfolgreich war um das Jahr 169 die Gesandtschaft des berühmten pergamenischen Grammatikers und Rivalen Aristarchs Crates von Mallos gewesen; durch ihn wurden die Römer mit der griechischen Grammatik und der griechischen Philologie bekannt, die sie auf die heimische Sprache und Litteratur übertrugen. Auch die griechische Rhetorik mit ihren Spitzfindigkeiten bürgerte sich in Rom ein. An Reaktionsmassregeln gegen diese hellenisierenden Bestrebungen fehlte es nicht: im Jahre 161 wurde ein Senatsbeschluss gefasst, der den Prätor ermächtigte, den (griechischen) Philosophen und Rhetoren den Aufenthalt in Rom zu untersagen. Wahrscheinlich im Zusammenhang mit der athenischen Gesandtschaft wurden zwei Epikureer, Alkaios und Philiskos, aus Rom ausgewiesen. Der entschiedenste Gegner des Hellenismus war M. Porcius Cato (234-149). Geboren in Tusculum machte er als junger Mann mehrere Feldzüge mit, war Quästor des P. Scipio in Sicilien und Afrika, verwaltete als Prätor (198) Sardinien und kommandierte als Konsul in Spanien (195). Seine Censur (184) war so berühmt geworden, dass ihm die spätere Zeit den Beinamen Censorius er

1) Th. Mommsen, Röm. Gesch. 26 p. 42.

Handbuch der klass. Altertumswissenschaft. VIII, 1. 3. Aufl.

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