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illa quoque ex eodem libro praeclarae veritatis sententia est: Nam vita inquit humana prope uti ferrum est. si exerceas, conteritur; si non exerceas, tamen robigo interficit. item homines exercendo videmus conteri; si nihil exerceas, inertia atque torpedo plus detrimenti facit quam exercitio.

Ansichten über die äussere Form des carmen de moribus. Zuerst hat E. Kärcher (Philol. 8 (1853) p. 727; 9 (1854) p. 412) behauptet, dass das Büchlein gebundene Form gehabt habe. Es folgten verschiedene Versuche, die überlieferten Worte in Verse einzurenken. «) Kärcher (1. c.) und A. Boeckh (Kl. Schr. 6 p. 296) nahmen trochäische Septenare an. 3) A. Fleckeisen, Catonianae poesis reliquiae, Leipz. 1854 (Progr. von Frankf. a/M. zum 25jähr. Jubiläum von J. Classen) statuierte Sotadeen, soll aber später seine Ansicht aufgegeben haben (vgl. Jordan p. CIII). y) In Saturnier goss die Sätze F. Ritschl (Opusc. 4 p. 305) um; diese Ansicht Ritschls billigten J. Vahlen, Zeitschr. für die österr. Gymn. 10 (1859) p. 469; O. Ribbeck, Gesch. der röm. Dicht. 12 p. 15. d) E. Baehrens (Fragm. poet. Rom. p. 25) will nur im letzten Fragment des Gellius Verse erkennen und Anapäste heraushören. Diesen Versuchen gegenüber stellte L. Müller (Der saturnische Vers, Leipz. 1885, p. 96) die Hypothese auf: Wie von dem Euhemerus des Ennius, ward auch von des Cato carmen de moribus im ersten Jahrh. v. Chr. eine prosaische Paraphrase angefertigt. Diese kam dem Gellius in die Hand, und trug er aus derselben einige Auszüge in seine Collectaneen ein." Allerdings sind die Sätze so, wie sie vorliegen, reine Prosa, und ich glaube, dass das carmen de moribus auch in Prosa abgefasst war; es wäre wenigstens sehr sonderbar, wenn Cato in einem Buch, in dem er die Dichtkunst gröblich beschimpfte, selbst den Dichter gemacht hätte. Carmen nötigt uns nicht, absolut die poetische Form anzunehmen (vgl. oben § 7); carmen de moribus ist zu übersetzen: Spruchbuch über die Lebensführung.

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Das Verhältnis des carmen de moribus zur Encyclopädie Catos. Manche, wie O. Jahn p. 269, wollen das carmen de moribus als einen Teil der Encyclopädie betrachtet wissen; allein aus den Fragmenten geht nicht hervor, dass das carmen an den Sohn Catos gerichtet war, auch spricht der Titel carmen de moribus für eine eigene Schrift.

67. Catos fachwissenschaftliche Spezialschriften. Neben dem Abschnitt, der in den Büchern ad filium über die Landwirtschaft handelte, gab es von Cato noch eine für sich bestehende landwirtschaftliche Schrift, welche auch auf uns gekommen ist. Es fragt sich, in welchem Verhältnis diese beiden Darstellungen zueinander stehen. Oft finden wir in der Litteratur, dass ein Schriftsteller einen Gegenstand zweimal behandelt hat und dass er dabei entweder von der skizzenhaften Darstellung zur ausführlichen oder von der ausführlichen zur skizzenhaften übergeht. So könnte sich auch bei Cato uns die Annahme aufdrängen, dass er das, was er in einem grösseren Rahmen über die Landwirtschaft skizzenhaft ausgeführt hatte, später noch in einer selbständigen Schrift, und zwar in grösserer Ausführlichkeit, behandelte. Allein die Einleitung zu dem medizinischen Teil der Bücher ad filium legt uns einen anderen Gedanken über das fragliche Verhältnis nahe; hier verweist Cato nämlich auf sein medizinisches Hausbuch; nach den Worten des Zeugnisses muss man glauben, dass auch dieses neben der medizinischen Darstellung in den Büchern ad filium in der Litteratur vorhanden war. Das Verhältnis der medizinischen Spezialschrift zu der Darstellung der Medizin in den Büchern ad filium wird also das gewesen sein, dass er den Commentarius, den er sich zunächst für seinen Hausgebrauch angelegt hatte, zur Grundlage nahm, als er den medizinischen Teil in den Büchern ad filium bearbeitete. Es hindert nichts, dasselbe Verhältnis auch bei der Landwirtschaft zu statuieren, und der Zustand, in dem uns die landwirtschaftliche Schrift vorliegt, scheint sogar unsere Annahme zu begünstigen.1) Wir können in unserer Combination noch weiter gehen, und, falls die Bücher ad filium noch die

1) P. Reuther, De Catonis de agri cultura libri vestigiis apud Graecos, Diss. Leipz. 1903.

Rechtswissenschaft und das Militärwesen umfassten, auch für diese Fächer zur Hypothese greifen, dass Cato diese beiden Disziplinen in den Büchern ad filium nach den Commentarii, die er sich angelegt hatte, erörterte, und in der Tat führen Zeugnisse auf spezielle, für sich dastehende Schriften über diese beiden Fächer.

Die Darstellung war in den Büchern ad filium und in den Spezialschriften wohl die gleiche; ohne Erörterungen wurden die Sätze in Befehlsform vorgetragen. Man konnte daher sowohl die Lehren der Spezialschriften wie die Vorschriften in den Büchern ad filium Orakelsprüche nennen.1) Von der juristischen Schrift Catos sind so gut wie keine Spuren auf uns gekommen; auch bei der medizinischen laufen unsere Nachrichten nicht so, dass wir bestimmte Züge zu einem Bild zusammenfassen könnten. Dagegen muss die erhaltene landwirtschaftliche Schrift als die älteste erhaltene Prosaschrift der lateinischen Litteratur eine eingehende Betrachtung erfahren. Auch über die verlorene Schrift De re militari" lassen sich einige Andeutungen geben.

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Die Spezialschrift Catos über die Medizin. Nachdem Plinius (n. h. 29, 14) die Einleitung zu dem Abschnitt über die Medizin in den Büchern ad filium mitgeteilt hat, fährt er fort (29, 15): subicit qua medicina se et coniugem usque ad longam senectam perduxerit, iis ipsis scilicet quae nunc nos tractamus, profiteturque esse commentarium sihi quo medeatur filio, servis, familiaribus, quem nos per genera usus sui digerimus. Aus diesen Worten geht hervor, dass Cato neben dem medizinischen Abschnitte in den Büchern ad filium vorher noch eine spezielle Schrift über die Medizin angefertigt hatte; es wird dies ein medizinisches Hausbuch gewesen sein, und es unterliegt kaum einem Zweifel, dass er für die libri ad filium dieses Hausbuch in dem betreffenden Abschnitt verwertete. Nach den Worten des Plinius muss man meinen, dass er diese spezielle Darstellung der Medizin vor sich hatte und dass demnach auch diese neben den Büchern ad filium ediert war; vgl. J. Vahlen, Zeitschr. für die österr. Gymn. 10 (1859) p. 470; H. Jordan, Rhein. Mus. 14 (1859) p. 263. Ueber das Verhältnis des Plinius zur medizinischen Schrift Catos vgl. Münzer p. 70. Die Spezialschrift Catos über Jurisprudenz. a) Im allgemeinen bezeugt Cicero die juristische Schriftstellerei Catos: de or. 3, 33, 135 num, quia ius civile didicerat (Cato), causas non dicebat? aut quia poterat dicere, iuris scientiam negligebat? utroque in genere [et] elaboravit et praestitit. 2, 33, 142 video in Catonis et in Bruti libris nominatim fere referri, quid alicui de iure viro aut mulieri responderit. Es ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden, ob sich die Stelle auf den jüngeren oder auf den älteren Cato bezieht; vgl. Jörs p. 311 und § 79. B) Festus p. 154 0. M. refert Cato in commentariis iuris civilis. Mit grosser Wahrscheinlichkeit sind diese commentarii iuris civilis auf den Vater, nicht auf den Sohn zu beziehen; vgl. O. Jahn p. 269; H. Jordan p. CV. Pompon. Dig. 1, 2, 2, 38 M. Cato princeps Porciae familiae, cuius et libri exstant: sed plurimi filii eius. An und für sich ist wahrscheinlich, dass Cato sich auch für die juristischen Geschäfte einen Commentarius angelegt, und diese Annahme findet eine gewisse Bestätigung durch die landwirtschaftliche Schrift, in der ja auch juristische Formulare mitgeteilt werden. Wir haben sie uns ähnlich zu denken, wie das landwirtschaftliche Werk, d. h. sie enthielten praktische Anweisungen und Formulare. P. Jörs, Röm. Rechtswissensch. 1 (Berl. 1888) p. 278; F. P. Bremer, Jurisprud. antehadr. 1 p. 16.

67a. De agri cultura. Die einzige uns von Cato erhaltene Schrift ist das Buch „de agri cultura"; sie ist die älteste Prosaschrift, die uns aus der römischen Litteratur überkommen ist. Haus- und Landwirtschaft sind, was charakteristisch ist, noch ungeschieden; wir finden daher neben landwirtschaftlichen Vorschriften Heilmittel, Kochrezepte, Formularien, Religiöses, Zauberformeln u. s. w. Im Eingang der Schrift zieht der Verfasser einen Vergleich zwischen dem Erwerbsleben des Kaufmanns, des Kapitalisten und des Landmanns: der Beruf des Kaufmanns scheint ihm mit vielem Risiko verbunden zu sein, der eines Kapitalisten ist ihm 1) So nennt Plin. n. h. 18, 174 eine Vorschrift, die wir c. 61 der landwirtschaftlichen

Schrift lesen.

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nicht ehrenvoll genug; dagegen ist ihm nach der Anschauung der Väter der Ehrenmann identisch mit dem tüchtigen Landwirt, und er verkündet mit Stolz, dass in dem Bauernstand die Wehrkraft ihre festeste Stütze hat. Die Landwirtschaft, fährt er fort, liefert den unschuldigsten und sichersten Gewinn, der nirgends das Gefühl des Neides erweckt, und harmlos sind die, welche in diesem Beruf leben und weben. Alsdann geht der Verfasser zu seinem Gegenstande über, den er nicht in Erörterungen, sondern in knappen Vorschriften abhandelt. Anfangs ist eine leidliche Ordnung vorhanden; allein im Laufe der Darstellung werden ganz heterogene Vorschriften zusammengestellt, mitunter erscheint eine Regel, die bereits früher vorgetragen war, nochmals in neuer Fassung. Man hat sich oft gefragt, ob diese Unordnung durch das Eingreifen einer fremden Hand veranlasst wurde oder von Cato selbst herrührt; eine sorgfältige Prüfung der Frage kann sich nur für die zweite Alternative entscheiden. Cato hat im Laufe der Zeit die planmässige Anordnung immer mehr zurücktreten lassen und die Vorschriften, wie sie ihm in den Wurf kamen, aneinander gereiht. Das Werk liegt uns also in der Form vor, in der es Cato hinterlassen hat. Dass es keine Umarbeitung erfahren, mag vielleicht darin seinen Grund haben, dass der hier zusammengetragene Stoff in den Büchern ad filium seine litterarische Ausgestaltung erhielt. Trotz der mangelhaften Composition ist das Werk ein wahres Juwel der lateinischen Litteratur, weil es uns eine wichtige Seite der antiken Kultur voll und ganz erschliesst: das bäuerliche Leben, wie es sich auf dem Gute eines ehrenfesten Römers in der Zeit zwischen dem zweiten und dritten punischen Krieg abspielte, liegt vor unseren Augen ausgebreitet da. An charakteristischen Zügen fehlt es nicht; bemerkenswert ist, dass in Bezug auf den Hausgottesdienst. fremde Einmischung abgelehnt wird; dem Hausverwalter wird ausdrücklich untersagt, einen Haruspex, Augur, Wahrsager oder Astrologen zu Rate zu ziehen. Alte und kranke Sklaven sollen, wie überflüssiger Hausrat, verkauft werden. Der Hausverwalterin wird der Umgang mit den Nachbarsfrauen verboten. Scharf geprägte Bauernregeln sind in die Darstellung eingeflochten, z. B.: Der Landwirt soll gern verkaufen, aber nicht gern kaufen; er soll beim Kaufe sich zurückhalten; er soll beim Bauen sich lange bedenken und so bauen, dass das Landhaus nicht das Gut und das Gut nicht das Landhaus suche; er soll jedes Ding zur rechten Zeit tun, denn wird eine Arbeit zu spät getan, so wird das auch bei den übrigen Arbeiten eintreten. Der Acker wird mit dem Menschen verglichen; wenn er auch bei reichem Ertrag zu viel für sich beansprucht, bleibt nicht viel übrig. Die Frage, was zur guten Bebauung eines Ackers gehöre, wird beantwortet: Gutes Ackern, Ackern, Düngen.

Das originelle Buch fand natürlich seine Leser Jahrhunderte hindurch; in der Litteratur wurde es dagegen begreiflicherweise fast nur von den Fachschriftstellern berücksichtigt. Das Fortleben des Werkes hatte zur Folge, dass es sich in der Sprache vielfach modernisierte, und nur in dieser modernisierten Form ist es auf uns gekommen.

Allgemeine Litteratur über die landwirtschaftliche Schrift Catos. Reinh. Klotz, Ueber die ursprüngliche Gestalt von M. Porcius Catos Schrift de re rustica (Jahns Archiv 10 (1844) p. 5); K. W. Nitzsch, Ueber Catos Buch vom Landbau (Zeitschr.

für die Altertumsw. 1845 Sp. 493 ff.); P. Weise, Quaest. Catonianarum capita V, Göttingen 1886 (vgl. dazu G. Ihm, Philol. Anz. 17 (1887) p. 588; R. Reitzenstein, Wochenschr. für klass. Philol. 1888 Sp. 587); F. Olck, Die Kalenderdaten in Catos Schrift de agri cultura (Fleckeis. Jahrb. 141 (1890) p. 577); E. Hauler, Zu Catos Schrift über das Landwesen (Jahresber. des Staatsgymnasiums im II. Bezirke von Wien 1896).

Der Titel der Schrift. Die Ueberlieferung führt auf de agri cultura als Titel; so hat die Subscriptio im Parisinus A; mit ihm stimmt der Laurentianus 30, 10. Vgl. ferner Varro r. r. 1, 2, 28: in magni illius Catonis libro, qui de agri cultura est editus. Columella 1, 1, 12 M. Catonem Censorium illum memoremus, qui eam (agricolationem) latine loqui primus instituit. Marc Aurel bei Fronto p. 69 Naber legi ex agricultura Catonis. Nach dem Inhalt citiert Cic. Cato maior 15, 54: in eo libro quem de rebus rusticis scripsi; vgl. Gellius 10, 26, 8 Cato in libro de re rustica. 3, 14, 17 M. Cato in libro, quem de agricultura conscripsit. Gewiss erscheint auf den ersten Blick der Titel nicht ganz passend zu sein; allein vielleicht steht er in Zusammenhang mit der Definition des agricola als eines vir bonus, colendi peritus. R. Klotz p. 19; H. Keil, Observationes crit. in Ca

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tonis et Varronis de re rustica libros, Halle 1849, p. 66; E. Hauler p. 9.

Der Zweck der Schrift. K. W. Nitzsch hat die Hypothese aufgestellt, dass die Schrift für ein bestimmtes Gut, nämlich das des L. Manlius (c. 144, 145) berechnet sei (Sp. 494); weiter behauptet er (Sp. 498), dass dieses Gut in der Gegend von Casinum und Venafrum lag und dass es ager privatus und ager publicus umfasste (Sp. 498), dass der ager privatus aus Olivenland bei Venafrum und aus Weinland bei Casinum bestand (Sp. 499); das Getreideland auf dem ager von Casinum und Venafrum sei verpachtet gewesen (Sp. 501, Sp. 502); daher sei von dem Getreidebau so wenig die Rede (Sp. 500). Der Ansicht Nitzsch' stimmt Weise (p. 5) zu. Allein wenn Cato seinen Wirtschaftsratgeber für ein bestimmtes Gut zusammengestellt hätte, so hätte dieses Ziel die ganze Composition des Buches bestimmen müssen, was nicht der Fall ist. Gewiss ist nicht zu leugnen, dass Cato, wie es in der Natur der Sache liegt, bestimmte Gutsverhältnisse ins Auge fasste, allein seine Schrift verleugnet einen allgemeinen Charakter nicht; vgl. auch die These 10 in Reitzensteins Dissertation.

Die äussere Form der Schrift bietet manche Schwierigkeiten dar. Wir finden anstössig: a) Die bunte Anordnung des Stoffes. Die ersten 22 Kapitel enthalten Vorschriften über die Erwerbung eines Gutes und die Gutseinrichtung mit besonderer Berücksichtigung des Oliven- und Weinbaus; in den Kapiteln 23-55 werden die ländlichen Arbeiten nach den Jahreszeiten aufgezählt, wiederum mit besonderer Berücksichtigung der zu Grunde gelegten Gutsverhältnisse. Dass bisher ein Ganzes beabsichtigt war, geht hervor aus der Formel (34, 1): redeo ad sementim. War schon in diesem Teil eine strenge Ordnung nicht überall eingehalten, so ist dies noch weniger der Fall im zweiten Teil, der die Kapitel 56-162 umfasst; es werden Vorschriften gegeben über Kost und Kleidung des Gesindes (c. 56—59), c. 60 über den jährlichen Futterbedarf für das Rindvieh, c. 61-69 über den Olivenbau mit einigen abspringenden Bemerkungen, c. 70-73 über Medikamente für Rinder, c. 74-87 Rezepte für Bereitung von Brot und anderem Backwerk (c. 83 gibt ein votum pro bubus, uti valeant), c. 88 über die Bereitung von weissem Salz, c. 89-90 über die Mästung von Geflügel, c. 91-103 über die Anwendung der amurca (c. 102 ein Mittel für von Schlangen gebissene Vierfüssler), c. 104-127 über Bereitung von Wein und Most und über Verwendung zu verschiedenen Rezepten (c. 124 ist ein ganz heterogener Satz über die Hunde eingeschoben). Von nun an wird der Inhalt noch bunter und regelloser. c. 128 folgen Vorschriften über das Verputzen der Wohnung, c. 129 über die Herstellung einer Tenne, c. 130 über ein Mittel, das Brennholz zu verbessern, c. 131, 132 über die Herstellung eines Opferschmauses mit Weinspende und über das Ackern, c. 133 über Fortpflanzung der Bäume, c. 134 über das Opfer vor der Ernte, c. 135 Bezugsquellen für landwirtschaftliche Gegenstände, c. 136, 137 über die Verleihung der politio und über die Bestellung des Weingartens durch den partiarius, c. 138-141 über Sacrales, c. 142, 143 über die Obliegenheiten des Vilicus und der Vilica, c. 144-150 Formulare für Verdingung und Verkauf in der Landwirtschaft, c. 151 über die Kultur der Cypresse, c. 152 über Reinigung der Weinfässer durch Besen, c. 153, 154 über Herstellung von vinum faecatum und über praktische Zumessung des Weines an die Käufer, c. 155 Vorsichtsmassregeln gegen Wasser, c. 156, 157 über die medizinische Verwendung der Kohlarten, c. 158 über ein Abführmittel, in dem ebenfalls Kohl verwendet wird, c. 159 ein Mittel gegen das Wundwerden (Wolf), c. 160 Zauberspruch für Verrenkung und Beinbruch, c. 161 über die Pflanzung des Spargels, c. 162 Einsalzung von Schinken etc. f) Die Dubletten. R. Reitzenstein (Wochenschr. für klass. Philol. 1888 Sp. 589) führt folgende Beispiele auf: c. 51. 52 || c. 133; c. 91 || c. 129; c. 50, 2 || c. 131; c. 48 || c. 151; c. 92 || c. 128; es kommt hinzu: c. 5 || c. 142. 143; vgl. auch G. Ihm, Philol. Anz. 17 (1887) p. 586. 7) Das Auftreten späterer Sprachformen.

Was die Anordnung des Stoffes anlangt, so lag Plinius das Buch bereits so vor, wie wir es heute lesen; n. h. 19, 145 de origine eorum (asparagorum) in silvestribus curis abunde dictum et quomodo eos iuberet Cato in harundinetis seri bezieht sich offenbar auf c. 6, 3 f. unserer Schrift (vgl. auch n. h. 16, 173). N. h. 19, 147 nihil diligentius (quam asparagorum sationem) comprehendit Cato novissimumque libri est, ut appareat repentem (Mayhoff: rem repentem) ac noviciam (Detlefsen: recentem hanc notitiam) fuisse. Diese Worte beziehen sich auf c. 161 unseres Cato; es ist das vorletzte Kapitel; dass dieses mit novissimum bezeichnet werden kann, ist klar; vgl. Klotz p. 24; Hauler p. 5. Die uns vorliegende Anordnung kann keine planmässige, sondern nur eine zufällige sein; diese Zufälligkeit kann aber nicht auf Rechnung der Ueberlieferung gesetzt werden, weil hier jede Erklärung versagt; es bleibt also nur übrig, die Anordnung Cato selbst beizulegen, der anfangs ein systematisches Ganze zu geben beabsichtigte, im Laufe der Zeit aber den Plan fallen liess und seine Vorschriften und Rezepte, wie sie ihm in die Hände kamen, aneinanderreihte. Bei dieser Annahme erklären sich auch die Dubletten. Wiederholungen lagen hier sehr nahe; sie konnten herbeigeführt werden durch Vergesslichkeit, durch einen anderen Zusammenhang oder auch durch das Streben, eine Vorschrift oder ein Rezept in besserer Fassung sowohl in Bezug auf die Sprache als in Bezug auf den Inhalt zu geben. Aller Wahrscheinlichkeit nach hatte Cato das Buch gar nicht zur Herausgabe bestimmt und vielleicht das hier angesammelte Material in den praecepta ad filium verwertet (vgl. oben p. 247). Dass das Buch, nachdem es herausgegeben war, sich in Bezug auf die Sprache modernisieren musste, ist klar; die Fragmente der XII Tafeln und Luthers Bibelübersetzung zeigen dieselbe Erscheinung.

Zur Geschichte der Frage über die vorliegende Gestalt der Schrift. Schon unter den älteren Gelehrten ist die Ansicht aufgetaucht, dass Catos Buch so, wie es vorliegt, nicht aus der Hand des Verfassers hervorgegangen sei; vgl. z. B. Schneider, Commentar zur Ausg. p. 6. Demgegenüber hat R. Klotz (1. c. p. 6) den Satz vertreten: „Catos Schrift über die Landwirtschaft ist sicherlich im wesentlichen unverändert auf uns gekommen und hat wohl nur in formeller Hinsicht, weil aus älterer Zeit abstammend, einige der niederen Kritik, teilweise auch nur der Orthographie anheimfallende Umgestaltungen im Laufe der Jahrhunderte sich müssen gefallen lassen. Die Schrift scheint allmählich aus praktischen Beobachtungen erwachsen zu sein" (p. 24); vgl. auch dessen Litteraturgesch. 1 (Leipz. 1846) p. 22. Der Klotzschen Ansicht tritt H. Keil (Observationes criticae in Catonis et Varronis de re rustica libros, Halle 1849, p. 65) in längerer Darlegung entgegen und spricht seine Ueberzeugung dahin aus (p. 76), dass, wenn Cato mit seinem Buch kein streng systematisches Ganze beabsichtigte, doch die ungeordnete Masse, wie sie uns heute vorliegt, unmöglich von ihm herrühren könne; er fährt fort: ,Cum capitibus iisque magnam partem brevissimis praecepta disposita essent, facile fieri potuit, ut haec inter se confunderentur. Quo simul hoc accidit, ut alia omitterentur, alia bis ponerentur aut quae Catonis non erant admiscerentur et prisca oratio mutaretur.“ Auf die allmähliche Entstehung der Schrift dagegen legt L. Dietze (De sermone Catoniano p. 4) einen Hauptnachdruck und meint, dass Cato die Regeln, die er sich im Laufe seines Lebens zusammengeschrieben habe, im Greisenalter in einer gewissen Ordnung zu einem Ganzen zusammengestellt und mit einer Vorrede versehen habe. Für die vorliegende Frage will O. Schoendoerffer insofern einen Beitrag liefern, als er zu erweisen sucht, sermonem et optime in illam aetatem convenire et per totum librum eundem esse" (p. 89). Zur älteren Ansicht kehrte P. Weise in seiner Göttinger Dissertation zurück; er will nachweisen, dass durch eine planmässige Recension zur Zeit des Augustus die Orthographie und zum Teil auch die Flexion modernisiert wurden (p. 103). In einer zweiten Recension seien dann auch die syntaktischen Eigentümlichkeiten, wenn auch nicht durchgreifend, modernisiert worden; beide Recensionen seien dann in der uns vorliegenden Fassung zusammengeschlossen (p. 104). Zwei Recensionen der Schrift hatte vor ihm bereits Reitzenstein (Berl. Diss. 1884 These 12) behauptet und nach dem Erscheinen der Weise schen Schrift eingehender erörtert (Wochenschr. für klass. Philol. 1888 Sp. 589). In der Besprechung der Weise schen Schrift trägt G. Ihm (Philol. Anz. 17 (1887) p. 588) die Hypothese vor, dass der Urheber unserer jetzigen Form aus ungleichartigen, vielfach modifizierten Excerpten, Fragmenten und Citaten ziemlich planlos dasjenige von de agricultura zusammengestellt, dessen er habhaft werden konnte"; vgl. noch p. 589. Auch bezüglich des Inhalts hat Catos Schrift nach Weise Veränderungen erfahren; nach Betrachtung der Stellen des Plinius, wo Cato citiert wird, fasst er (p. 152) seine Ansicht also zusammen: „Extitisse duas formas libri de agricultura, alteram genuino libro simillimam, alteram interpolatam et auctam, in qua non solum orthographia et flexiones mutatae erant, sed etiam multis locis syntaxis novata, aliis novae res insertae erant. Hae duae formae paullo ante Plinii tempora ab grammatico ita contaminatae sunt, ut modo in genuina Catonis capita breviora ex altera forma enuntiata insererentur, modo longiora, modo, ubi graviores discrepantiae extabant, et caput ex vetusta et caput ex recentiore forma desumptum reciperetur.“ Durch die Vereinigungen der beiden Recen

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