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sionen seien die grössten Verwirrungen und Wiederholungen entstanden (p. 148). Dass Plinius ein solches contaminiertes Exemplar benutzt habe, wird häufig hervorgehoben (z. B. p. 137, p. 150, p. 152). Weiterhin behauptet Weise, dass die Vorschriften Catos in einer bestimmten Ordnung gegeben waren, dass diese aber bei der Vereinigung der beiden Recensionen grossen Schaden gelitten. Weise macht nun den Versuch, die ursprüngliche Ordnung herzustellen, wobei die grösste Willkür Platz greifen muss. Wie eine solche Verwirrung entstehen konnte, wird nirgends erklärt; und wäre sie wirklich vorhanden, müssten wir endgültig darauf verzichten, die ursprüngliche Form des catonischen Werkes zu gewinnen. Mit Recht hat daher Hauler die Weise sche Hypothese verworfen und ist im wesentlichen zur Klotzschen Ansicht zurückgekehrt; seine Worte lauten (p. 4): „Jedenfalls bietet die Sprache keine wirklich stichhaltigen Gründe dar, um eine ältere und eine jüngere Redaktion zu scheiden .... Viel einfacher und natürlicher scheint es uns, die Abweichungen unserer Ueberlieferung von der ursprünglichen Sprachform durch häufiges Abschreiben und die Angleichung an die lebende Sprache zu erklären; archaistische und vulgäre Formen mussten noch mehr als die klassischen zu scheinbarer Verbesserung einladen. Auch die Wiederholungen mit inhaltlichen Modifikationen und Unterschieden in der Kürze lassen sich am besten aus dem Charakter eines Wirtschafts- und Notizbuches erklären, das, vielleicht ursprünglich gar nicht zur Herausgabe bestimmt, jedenfalls aber vom Verfasser allmählich zusammengetragen und in der letzten Form nicht mehr durchgesehen, unter die Leute kam." Für diese Ansicht bringt P. Reuther (De Catonis de agri cultura libri vestigiis apud Graecos, Diss. Leipz. 1903, p. 29) manchen neuen Gesichtspunkt. Mit Recht hat auch F. Leo (Plaut. Forsch., Berl. 1895, p. 35) gegen Weise eingewendet: Durch die Annahme, dass eine Ueberarbeitung, gemacht in der Absicht die ältere und jüngere 'Recension' zu vereinigen, den gegenwärtigen Zustand hervorgerufen habe, wird der Zustand nicht erklärt; niemand kann mit Absicht weder Form noch Materie eines Buches so herstellen wie dieses vorliegt." Für die Dubletten macht Leo das Moment geltend, dass im Gebrauch die älteren Fassungen der einzelnen Rezepte und Lehren durch jüngere ersetzt wurden.

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Quellen. a) Eigene Erfahrung wird das meiste zu dem Werk geliefert haben; vgl. auch Reitzenstein, De scriptorum rei rust. etc. p. 32. §) Mündliche Berichte. 151, 1 M. Percennius Nolanus ad hunc modum monstravit (über die Behandlung des Cypressensamens). 152 Q. A. M. Manlii monstraverunt. y) Dass auch die griechische Litteratur hie und da berücksichtigt wurde, suchte P. Reuther (1. c.) nachzuweisen; vgl. auch G. Gentilli, Atene e Roma 1904 p. 298.

Zur Charakteristik des Werkes. 2, 7 (pater familias) servum senem, servum morbosum, et siquid aliud supersit, vendat. patrem familias vendacem, non emacem esse oportet. Unter den officia des Vilicus erscheint (5, 4): haruspicem, augurem, hariolum, Chaldaeum nequem consuluisse velit. 5,7 res rustica sic est, si unam rem sero feceris, omnia opera sero facies. 1, 1 ne cupide emas. 1, 6 scito idem agrum quod hominem, quamvis quaestuosus siet, si sumptuosus erit, relinqui non multum. 3, 1 aedificare diu cogitare oportet; conserere cogitare non oportet, sed facere oportet ita aedifices, ne villa fundum quaerat neve fundus villam. Dem Vilicus wird der Rat gegeben (5, 2): ne plus censeat sapere se quam dominum. Bezüglich der Vilica sagt Cato (143, 1): ne nimium luxuriosa siet. vicinas aliasque mulieres quam minimum utatur neve domum neve ad sese recipiat. ad cenam nequo eat neve ambulatrix siet. rem divinam ne faciat neve mandet, qui pro ea faciat, iniussu domini aut dominae. scito dominum pro tota familia rem divinam facere. 61, 1 quid est agrum bene colere? bene arare. quid secundum? arare. quid tertium? stercorare. Interessant ist das Kapitel 160 mit seinen Zauberformeln gegen Verrenkung und Beinbruch, ein Kapitel, das auch die Aufmerksamkeit des Plinius (n. h. 28, 21; 17, 267) erregt hat. O. Ribbeck, Reden und Vorträge, Leipz. 1899, p. 254; E. Hauler p. 6.

Ueber die Sprache. L. Dietze, De sermone Catoniano, Diss. Leipz. 1870; O. Schoendoerffer, De genuina Catonis de agricultura libri forma, I. De syntaxi Catonis, Diss. Königsberg 1885; P. Weise (de ratione scribendi p. 7, de flexionibus p. 65, de sermone libri de agricultura p. 89); über die Schriften G. Corteses vgl. § 65; E. Hauler 1. c. p. 10 ff.; Lexikalisches zu Cato (Archiv für lat. Lexikographie 1 (1884) p. 582); O. Altenburg, De sermone pedestri Italorum vetustissimo (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 24 (1898) p. 485).

Fortleben der Schrift. Weise p. 108: Saepius Catonis de agricultura liber citatur apud Plinium, Columellam, raro apud Varronem et Gellium, rarissime apud grammaticos reliquosque scriptores posteriores, nunquam apud Quintilianum." Das Material ist sehr fleissig gesammelt von Klotz p. 25. a) Varro. Varro r. r. 1, 2, 28 in magni illius Catonis libro, qui de agri cultura est editus, scripta sunt permulta similia (das zur Hauswirtschaft, nicht zur Landwirtschaft Gehörige), ut haec, quem ad modum placentam facere oporteat, quo pacto libum, qua ratione pernas sallere (vgl. Weise p. 111 und dagegen Reitzenstein, Wochenschr. für klass. Philol. 1888 Sp. 594). ) Cicero. Ueber das Verhältnis der ciceronischen Schrift Cato maior de senectute (15, 54) zur landwirtschaftlichen des Cato vgl. Klotz p. 31; Weise p. 118. 7) Columella. Da Columella 7, 4, 8 eine Vor

schrift, die wir bei Cato c. 96 lesen, unter dem Namen des Celsus vorbringt, ist der Schluss gerechtfertigt, dass Columella den Cato nicht unmittelbar benutzte (vgl. Klotz p. 38), sondern durch Vermittlung des Celsus (§ 473); vgl. Reuther p. 16; vgl. auch R. Reitzenstein, Wochenschr. Sp. 591. d) Plinius. F. Münzer, Beitr. zur Quellenkritik der Naturgesch. des Plinius, Berl. 1897, p. 55: „Keine zweite uns erhaltene Schrift wird von Plinius so oft citiert wie Catos Buch de agricultura." Dass auch Plinius an vielen Stellen Celsus als Mittelquelle benutzte, zeigt eine Analyse des Anfangs des 18. Buches in der n. h. Münzer (p. 65) stellt die Hypothese auf, dass Celsus nicht das Werk de agricultura, sondern den Abschnitt über Landwirtschaft in den Büchern ad Marcum filium benutzt hat; vgl. § 473 und § 66. ) Plutarch. Cato 25 xai ovvtérantai yɛ ßißhiov yewoyiκόν, ἐν ᾧ καὶ περὶ πλακούντων σκευασίας καὶ τηρήσεως όπώρας γέγραφεν, ἐν παντὶ φιλοτιμούμενος περιττὸς εἶναι καὶ ἴδιος. Auf c. 2, 7 bezieht sich Plut. Cato 5: τὸ τοῖς οἰκέταις ὡς ὑποζυγίοις ἀποχρησάμενον ἐπὶ γήρως ἐλαύνειν καὶ πιπράσκειν ἀτενοὺς ἄγαν ἤθους ἔγωγε rideμai. 5) Gellius. 3, 14, 17 = c. 151, 3; 10, 26, 8 c. 1, 3. 7) Macrobius. Sat.

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Die Ueberlieferung der Schrift beruht auf dem verlorenen Codex der Marcusbibliothek in Florenz, Marcianus, der auch Varros rerum rusticarum libri III (§ 193) enthielt und einstens nach dem Inhaltsverzeichnis auch Gargilius Martialis (§ 634) und Columella enthalten hatte; vgl. P. Victorius bei H. Keil, Ausg. p. IV. Angelus Politianus verglich diesen Codex im Jahre 1482 mit der editio princeps der scriptores rei rusticae, Venedig 1472, und trug die Lesarten in dieselbe ein; das Exemplar befindet sich jetzt in der Nationalbibliothek zu Paris. Auch Petrus Victorius benutzte den Codex für seine Ausgabe Catos und Varros 1541 und seine Explicationes 1542. Dieser Marcianus ist die Quelle aller noch vorhandenen Handschriften. Ausser dieser Kollation des Politianus sind noch folgende Handschriften von H. Keil herangezogen worden: Parisinus 6884 A s. XII/XIII (im notarum index 6842 A), Laurentianus 20, 10 s. XIV (Mediceus); es kommen hinzu Codices des 15. Jahrhunderts: Laurentianus 51, 1; 51, 2, Caesenas 42, 2. Vgl. H. Keil, De libris manu scriptis Catonis de agri cultura disputatio (Ind. lect. Halle 1882); Ausg. praef.

Ausg. Ueber die älteren Ausg. vgl. H. Keil, Ausg. p. XIV. Scriptores rei rusticae von J. M. Gesner, 2. Aufl. von J. A. Ernesti, Leipz. 1773/74; von J. G. Schneider, Leipz. 1794-1797. Massgebende kritische Ausg.: M. Porci Catonis de agri cultura liber, M. Terenti Varronis rerum rusticarum libri tres ex rec. H. Keilii vol. 1, Leipz. 1884; vol. 2 fasc. 1: Commentarius in Catonis de agri cultura, Leipz. 1894; vol. 2 fasc. 2: Commentarius in Varronis rerum rusticarum libros tres, Leipz. 1891; vol. 3 fasc. 1: Index verborum in Catonis de re rustica librum composuit R. Krumbiegel, Leipz. 1897; vol. 3 fasc. 2: Index verborum in Varronis rerum rusticarum libros tres composuit R. Krumbiegel, Leipz. 1902; dazu kommt die kleine Textausg. von H. Keil, Leipz. 1895.

Uebersetzungen. Von G. Grosse, Halle 1787. Uebersetzungsprobe (Einleitung der Schrift) von L. Döderlein, Reden und Aufsätze, Erlangen 1843, p. 276; Uebersetzungsproben von F. Ganter, Progr. Donaueschingen 1844.

Zur Erläuterung. Th. Bergk, Zwei Zauberformeln bei Cato (c. 160), Kl. philol. Schr. 1 p. 556; A. F. Rudorff, Ind. lect. Berl. 1846, 1846/47 (über die Kaufverträge); Ernst Meyer, Gesch. der Botanik 1 (Königsberg 1857) p. 341; C. Wessely, Wien. Stud. 20 (1898) p. 135 (zu c. 160); über das Gebet (c. 141) vgl. E. Norden, Kunstprosa p. 156; R. Reitzenstein, Strassb. Festschr. 1901 p. 152. Treffliche Winke hat Nitzsch (1. c.) für die Geschichte der Wirtschaft gegeben; manches Brauchbare liefert auch H. Gummerus, Der röm. Gutsbetrieb als wirtschaftlicher Organismus nach den Werken des Cato, Varro und Columella (Beitr. zur alten Gesch. 5. Beiheft, Leipz. 1906); Zusammenfassung p. 48. Aber das Erfordernis eines sachlichen Commentars zur Schrift ist leider noch immer unerfüllt geblieben.

67b. De re militari. Ueber den Charakter dieser Spezialschrift belehren uns die Worte, die im Eingang der Schrift standen: „Ich weiss, dass das, was ich geschrieben habe, wenn es in die Oeffentlichkeit treten sollte, von vielen bemängelt werden wird, besonders von denen, die wahres Verdienst nicht für sich in Anspruch nehmen können. Die Reden dieser Leute haben bei mir immer taube Ohren gefunden." Schon diese Worte bekunden, dass der Geist dieser Schrift ein oppositioneller war. Vermutlich waren in dem Kriegswesen viele Missbräuche eingerissen, die den warmherzigen Patrioten mit Bangen für die Zukunft erfüllten. Seine Maxime war, das Volk solle dahin arbeiten, dass es bekränzt werde, um einen glorreichen Sieg zu feiern, nicht aber, um nach einer Niederlage

in die Sklaverei verkauft zu werden. Die Strenge der alten Disziplin wurde der laxen Kriegszucht der Gegenwart gegenübergestellt (fr. 15). Auch die militärische Ausbildung war ohne Zweifel erörtert, und ein Fragment (14) gibt den interessanten Nachweis, dass sie im Gegensatz zu den Gladiatorenkünsten gestellt war. Aber auch an taktischen Vorschriften fehlte es nicht, wie man aus den Ueberresten leicht ersieht. Beziehungen auf den Sohn enthalten die Fragmente nicht; alles deutet mehr auf eine selbständige Schrift hin. Da aber Cato in der Einleitung nur die Möglichkeit einer Veröffentlichung anzudeuten scheint, haben wir es vielleicht auch hier mit einem Commentarius zu tun, den Cato sich zunächst nicht zum Zweck der Veröffentlichung zusammenschrieb. Zeugnisse über die Schrift de re militari. Plin. n. h. praef. 30 ipsa censorii Catonis verba ponam, ut adpareat etiam Catoni de militari disciplina commentanti ... ait in eo volumine. Festus p. 306 O. M. ut ait Cato in eo qui est de re militari; vgl. auch Gellius 6 (7), 4, 5: M. Cato in libro quem composuit de re militari docet (vgl. noch 10, 8 u. 9). Festus p. 214 O. M. Cato in li. qui est de re militari. p. 253 M. Cato in eo quem de re militari scripsit. Nonius p. 554 M. Cato ad rem militarem (Perizonius: de re militari). Vegetius de re mil. 1, 15 Cato in libris de disciplina militari evidenter ostendit. Nonius p. 204 M. Cato de re militari (vgl. Festus p. 344 O. M.). Festus p. 253 O. M. Cato cum ait in libro de re militari. Priscian. Gramm. lat. 2 p. 334, 16 M. Cato de re militari (vgl. Nonius p. 463 M.). Aus dieser Ueberlieferung dürfte hervorgehen, dass der Titel der Schrift De re militari war. Zur Charakteristik der Schrift. Plin. n. h. praef. 30 scio ego quae scripta sunt si palam proferantur, multos fore qui vitilitigent, sed ii potissimum qui verae laudis expertes sunt. eorum ego orationes sivi praeterfluere. Festus p. 306 O. M. ut populus sua opera potius ob rem bene gestam coronatus supplicatum eat, quam re male gesta coro

natus veneat.

Das Fortleben der Schrift. Hadrian bezieht sich auf die Schrift in seinen adlocutiones an seine Soldaten; vgl. § 506 und L. Cantarelli, Studi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 144. Vegetius de re militari 1, 8 haec necessitas conpulit evolutis auctoribus ea me in hoc opusculo fidelissime dicere, quae Cato ille Censorius de disciplina militari scripsit; vgl. 1, 13; 1, 15; 2, 3. Ueber die Quellen des Vegetius vgl. § 846.

Ueber die Schrift vgl. Jordan, Ausg. p. CII (Fragmente p. 80); H. Köchly und W. Rüstow, Griechische Kriegsschriftsteller 2 (Leipz. 1855) p. 61; O. Ribbeck, Reden und Vorträge, Leipz. 1899, p. 256.

68. Catos Origines. Das Interesse für die vaterländische Geschichte musste in einem so warmherzigen Patrioten, wie es M. Cato war, besonders lebendig sein, und nicht ohne Rührung lesen wir, dass er, als sein Sohn das Lesen lernte, ihm mit grossen Buchstaben ein Lesebuch zusammenschrieb, das seine Stoffe aus der römischen Geschichte nahm.1) Als er in das Greisenalter eingetreten war, etwa um 168, legte er Hand an ein Werk, das die vaterländische Geschichte dem römischen Volke erzählen sollte. Selbstverständlich folgte er nicht seinen Vorgängern, welche die griechische Sprache für ihre Annalen in Anwendung gebracht hatten; er schrieb in der Muttersprache und nationalisierte dadurch die römische Historiographie. Nach hergebrachtem Gebrauch begann er mit der Aeneassage, die bereits damals im Sagenschatz des römischen Volkes ihre feste Stelle erhalten hatte; dann erzählte er die Gründungsgeschichte Roms, wobei er für die Erbauung der Stadt das Jahr 751 v. Chr. festsetzte und dadurch der Schöpfer einer nach ihm benannten Aera wurde; es folgte die Geschichte der Könige, für deren Regierung er den Zeitraum von 244 Jahren in Anspruch nahm. Mit dem Ende der Königszeit schloss das

1) Vgl. oben p. 246.

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erste Buch. Es war im wesentlichen Sagengeschichte, die bis jetzt dem Leser dargeboten wurde. Es hätte nun die Darstellung der Zeitepoche sich anschliessen sollen, in der die Geschichte zu dämmern beginnt und einzelne Ereignisse aufgezeichnet erscheinen; allein die dürre chronikartige Erzählung, wie sie in den Pontifikaltafeln gegeben war, widerstrebte unserem Cato, er richtete vielmehr seine Blicke auf die Gründungssagen der italischen Gemeinden. Auch damit vollzog er einen bedeutsamen Schritt in der römischen Historiographie, indem er dem Uebergewicht des hauptstädtischen Elements entgegentrat und neben Rom auch die übrigen italischen Gemeinden zur Geltung brachte. Die Methode der annalistischen Geschichtschreibung war natürlich hier nicht anwendbar; es musste die Darstellung nach Kapiteln gewählt werden, in denen die einzelnen Völkerschaften und die von ihnen gegründeten Gemeinden, jede zusammenhängend, behandelt waren. Es steht nichts im Wege, dass auch in der Sagengeschichte Roms die nach Abschnitten sich gliedernde Darstellung zu Grunde gelegt wurde. Diese Geschichte der italischen Gemeinden, denen zwei Bücher gewidmet waren, hatte auch ihre grossen inneren Vorzüge; wir finden hier die Historiographie im Bunde mit der Ethnographie und zum Teil auch mit der Geographie. Alles Merkwürdige (admiranda) in dem Leben eines Volkes und in der dasselbe umgebenden Natur entging dem Auge des scharfen Beobachters nicht. Aber auch die Seele des einzelnen Volkes suchte der wackere Mann zu ergründen, und manche feinsinnige Bemerkung floss ihm aus der Feder; so charakterisierte er die gallische Nation mit den Worten: „Sie kultiviert mit Energie zwei Dinge, das Waffenhandwerk und den bel esprit." Die Ligurer werden als ungebildet, lügnerisch und als Leute geschildert, die sich nicht gern an die Wahrheit erinnern. Cato gab dem aus drei Büchern bestehenden Werke den Titel „Origines", weil er nicht bloss die Urgeschichte Roms, sondern auch die der übrigen italischen Gemeinden erzählt und also alle italischen Gründungssagen vereinigt hatte. In der Vorrede bezeichnete er seine litterarische Arbeit als ein Werk seiner Musestunden, für die der Mann ebenfalls Rechenschaft schuldig sei.

Gegen Ende seines Lebens griff Cato nochmals zum Griffel, um weiter die vaterländische Geschichte zu bearbeiten; diesmal begann er mit einer Epoche, die vom hellen Licht der Ueberlieferung erleuchtet war, mit den punischen Kriegen und führte die Erzählung nach dem Zeugnis des Cornelius Nepos vom ersten punischen Krieg bis zum schändlichen Verrat, den Servius Galba an den Lusitanern begangen hatte; allein auch das Nachspiel, der Prozess gegen den Feldherrn, in dem Cato eine Rede gehalten hatte (149 v. Chr.), war noch behandelt. Das Werk bestand aus vier Büchern; auch hier behielt Cato die Methode, nicht der Zeit streng zu folgen, sondern das sachlich Zusammengehörige in Abschnitten zu vereinigen, bei. So waren im letzten Buch (7) die spanischen Kriege zusammengefasst, im zweiten (5) scheint Cato die mazedonischen Kriege, im dritten (6) den Krieg gegen Antiochus erzählt zu haben; das erste Buch (4) schilderte den ersten punischen Krieg und vom zweiten die Ereignisse bis zur Schlacht bei Cannae, mit der es höchst wahrscheinlich schloss.

Auch die Merkwürdigkeiten von Land und Leuten, die Admiranda, waren in diesen Büchern so wie in den „Origines" berücksichtigt. Zu diesen beiden Eigentümlichkeiten gesellte sich jetzt noch eine neue: er nannte nicht die Namen der kriegführenden Feldherrn, sondern gab nur ihre amtliche Stellung an. Damit folgte er einem Gebrauch der älteren Annalistik, welche ebenfalls in Anführung der Namen sehr sparsam war; Cato mochte von dem Gedanken ausgehen, dass das Volk es sei, welches den Krieg führe und dass daher die einzelnen Persönlichkeiten zurücktreten müssten. Allein mit dieser Sonderbarkeit hat er seinem Werke grossen Eintrag getan und dessen Fortleben gehemmt; denn die Macht der Persönlichkeit ist in der Geschichte zu stark, um ohne Schaden beiseite geschoben zu werden. Noch kurz vor seinem Tode arbeitete Cato am letzten Buch; es ist daher höchst wahrscheinlich, dass die vier Bücher nicht mehr von ihm der Oeffentlichkeit übergeben wurden; eine fremde Hand wird sie mit den drei Büchern der „Origines" zu einem Werk von sieben Büchern vereinigt und dabei unterlassen haben, den Titel „Origines", der nur für die drei ersten Bücher bestimmt war, zu ändern.

Wir haben nur Fragmente von den sieben Büchern dieses Geschichtswerks. Allein selbst diese Trümmer zeigen uns, dass es eine ausgezeichnete Leistung war. Obwohl es keine Gelehrsamkeit durch Angabe seiner Quellen zur Schau stellen wollte, war es doch eine Arbeit des grössten Fleisses und der grössten Sorgfalt. Einen grossen Teil der Ereignisse hatte er selbst miterlebt und sogar tätigen Anteil an denselben genommen, und es ist charakteristisch für den Mann, dass er, wenn er auf seine eigenen Taten zu sprechen kam, keine falsche Bescheidenheit an den Tag legte und der Wahrheit die Ehre gab. Ueberall hat der Historiker den Stempel seiner markigen Persönlichkeit aufgeprägt, überall ist er den Dingen auf den Grund gegangen und hat z. B., um die punischen Kriege zu erzählen, es für notwendig erachtet, die Staatsverfassung der Karthager zu studieren (fr. 80). Seine feine Beobachtungsgabe verraten sowohl die Fragmente des ersten als die des zweiten Teils. Der Stil war, wie ein grösseres Fragment (83) zeigt, das die Heldentat eines Tribunen schildert, zerschnitten, aber kräftig und durchsichtig. Der Verlust dieses Werkes, das in der römischen Historiographie einzig dasteht, ist unersetzlich; mit Recht sagt Niebuhr: 1) Wäre es möglich, ein verloren gegangenes Werk durch Beschwörung der Geister wieder zu erlangen, so würden das erste alte Werk, das wir zu verlangen hätten, die Origines des Cato sein.

Allgemeine Litteratur über die Origines. A. Wagener, M. Porcii Catonis originum fragmenta emendata disposita illustrata, Diss. Bonn 1849; A. Schwegler, Röm. Gesch. 1 (Tübingen 1853) p. 81; Th. Mommsen, Röm. Gesch. 16 p. 922; A. Bormann, M. Porcii Catonis originum libri septem; reliquias disposuit et de instituto operis disputavit, Progr. Brandenburg 1858 (vgl. dazu J. Vahlen, Zeitschr. für die österr. Gymn. 10 (1859) p. 480); H. Jordan, Ausg. p. XIX; H. Peter, Hist. Rom. reliqu. 1 p. CXXVII; A. v. Gutschmid, Kl. Schr. 5 (Leipz. 1894) p. 518; C. Wachsmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch., Leipz. 1895, p. 624; M. Büdinger, Die Universalhistorie im Altertum, Wien 1895, p. 72.

Hauptstelle über die Origines Catos. Corn. Nepos Cato 3, 3 senex historias scribere instituit. earum sunt libri septem. primus continet res gestas regum populi Romani, secundus et tertius unde quaeque civitas orta sit Italica, ob quam rem omnes Ori

1) Röm. Gesch. nach Niebuhrs Vorträgen von L. Schmitz (Zeiss) 1 (Jena 1844) p. 56.

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