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beiteten Trinummus des Plautus Vs. 363 ausgeführt; den Spruch amicum cum vides finden wir bei Stob. Florileg. 113, 10 in seiner ersten Hälfte als Gedanken Philemons bezeichnet. Marx (p. 220) folgert, dass das Spruchbuch des Appius „ein Gnomologion aus griechischen Komödiendichtern, zumeist aus den zeitgenössischen Komikern, wie Philemon" war, lässt es aber dahingestellt, ob Appius selbst die Schriften der Griechen excerpiert oder ein griechisches Florilegium übersetzt habe". Die letztere Annahme erachte ich für die wahrscheinlichere. Ueber ein auch dem 3. Jahrh. v. Chr. angehöriges Gnomologion Auεvótov vлodαι auf einem Ostrakon vgl. U. Wilcken, Aegyptiaca; Festschr. für Georg Ebers, Leipz. 1897, p. 142. E. Baehrens, Fragm. poet. Rom. p. 36.

Das Werk des Appius Claudius über die Usurpationen. Pompon. dig. 1, 2, 2, 36 hunc (Appium Claudium) etiam actiones scripsisse traditum est primum de usurpationibus, qui liber non exstat. Was mit usurpationes hier gemeint sei, ist strittig. Die einen verstehen darunter Fälle der Anwendung der XII Tafeln und halten das Werk für eine Responsensammlung, andere fassen usurpationes als Unterbrechungen des Usus und erblicken in dem Werk eine Sammlung von Formularien für Usurpationen. Vgl. P. Jörs, Röm. Rechtswissensch. 1 (Berl. 1888) p. 86; F. P. Bremer, Jurisprud. antehadr. 1 (Leipz. 1896) p. 3; E. Hauler, Zur älteren röm. Litteraturgesch. (Festschr. für Th. Gomperz, Wien 1902, p. 390).

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Appius Claudius und das lateinische Alphabet. «) Einführung des r statt s in gewissen Worten: Cic. epist. ad fam. 9, 21, 2 princeps L. Papirius Mugillanus, qui censor .... fuit .... sed tum Papisii dicebamini (er schreibt an einen Papirius). post hunc XIII sederunt in sella curuli ante L. Papirium Crassum, qui primus Papisius est vocari desitus. Pompon. dig. 1, 2, 2, 36 idem Ap. Claudius r litteram invenit, ut pro Valesiis Valerii essent et pro Fusiis Furii. Bezüglich der Diskrepanz dieser zwei Zeugnisse bemerkt C. Cichorius, De fastis consularibus antiquissimis (Leipz. Stud. 9 (1886) p. 175): Cum non inveniantur in fastis Furii post L. Camillum, dictatorem 409, consulem 416 et 429, et ante C. Furium Pacilum consulem 503, in antiquioribus fastis Camillus quidem ut factum est in Papiriis „Fusius“, Pacilus autem iam „Furius“ videtur fuisse scriptus, atque Ap. Claudio Caeco, cuius media intererat censura, ut multa alia sic litterae r quoque inventionem falso tribuerunt." Die Ansicht H. Jordans (Krit. Beitr., Berl. 1879, p. 155), dass die Schreibung der Namen „Papisii“, „Valesii" eine Grammatikererfindung aus der sullanischen Zeit sei, weist mit Recht Cichorius zurück. Vgl. ferner G. Meyer, Zeitschr. für österr. Gymn. 31 (1880) p. 121 und G. F. Unger, Fleckeis. Jahrb. 143 (1891) p. 302. 8) Verdrängung des z. Martianus Capella 3, 261 p. 64 Eyssenh. z idcirco Appius Claudius detestatur quod dentes mortui dum exprimitur imitatur. Jordan (Krit. Beiträge p. 157) will auch die Erfindung des neuen Zeichens für die gutturale Media (G) dem Appius beilegen; allein er setzt sich in Widerspruch mit der Ueberlieferung; vgl. Plutarch. quaest. Rom. 59 p. 343 Dübner: πρῶτος ἀνέωξε γραμματοδιδασκαλεῖον Σπόριος Καρβίλιος, ἀπελεύθερος Καρ Biliov Tov пowtov jauɛrηv expaλóvtos. Diese Ehescheidung fällt 235 oder 231 (vgl. Gellius 17, 21, 44; 4, 3, 2 und M. Hertz z. d. St.). Plutarch. quaest. Rom. 54 p. 342 D. òyè éxo̟ýσαντο τῷ γάμμα Καρβειλίου Σπορίου προσεξευρόντος. Wir finden schon früher (c. 290) das neue Zeichen auf Inschriften (vgl. W. Corssen, Aussprache und Vokalismus 1 p. 10); es scheint sonach, dass durch die Schreibschule des Sp. Carvilius das neue Zeichen, mit dem wohl andere konkurrierten, siegreich durchdrang. Aber wahrscheinlich ist auch, dass der Schreiblehrer es war, der das neue Zeichen im Alphabet an Stelle des durch Appius verdrängten z setzte. Th. Mommsen, Die unteritalischen Dialekte, Leipz. 1850, p. 33; F. Ritschl, Opusc. 4 p. 226; L. Havet, Sur Appius Claudius et Spurius Carvilius (Revue de philol. 2 (1878) p. 15); L. Mackensen, De Verri Flacci libris orthographicis, Diss. Jena 1896, p. 5. Abweichend G. Hempl, The origin of the latin letter G and Z (vgl. oben § 12).

21. Rückblick. Wenn wir auf die erste Periode der römischen Litteratur zurückschauen, so erkennen wir, dass von einer Litteratur im strengen Sinne des Wortes noch nicht die Rede sein kann, dass uns hier nur Keime und Ansätze zur Litteratur vorliegen. Allein es wäre unrecht, dieselben gering zu schätzen oder gar beiseite zu lassen. Diese Keime und Ansätze haben ja ihre Wurzeln noch in nationalem Boden. Nicht als ob es in dieser Periode an Anregungen von aussen, besonders von Griechenland völlig gefehlt hätte; aber von solchen Anregungen ist noch ein weiter Weg bis zur förmlichen Uebernahme einer fremden Kultur und Litteratur. Die Litteraturanfänge des römischen Volkes tragen deutlich an der Stirne, wes Geistes Kind sie sind. Nehmen wir die gebundene Rede, so fehlt

der aus dem Herzen frisch hervorsprudelnde Liederquell, der uns des Sängers Leid und Freud erschliesst, dafür sprosst empor das Kultuslied, das den Segen der Himmlischen erfleht, das Ahnenlied, das die Taten der Vorfahren verherrlicht, der Spruch, durch den der Vater den Sohn unterweist. Nur als Begleiterin des Festes stellt sich die Dichtkunst in den Dienst der individuellen Ungebundenheit und Freiheit. Nehmen wir die Prosa, so knüpfen die Formen, die über das Bedürfnis des praktischen Lebens hinausgehen, an das Gemeinwesen an. Es sind dies die schlichten historischen Aufzeichnungen, welche aber alle Keime der Entwicklung in sich tragen, und die Leichenrede, die zum Preise berühmter Toten gesprochen wurde. Dass aus diesen Elementen eine Litteratur herauswachsen konnte, wer will das leugnen? Wer will z. B. in Abrede stellen, dass sich aus dem Festlied und Festspiel eine künstlerische dramatische Form herausbilden konnte? Allein andrerseits dürfen wir nicht vergessen, dass zu einer vollen Blüte einer Litteratur vor allen Dingen die Ungebundenheit des individuellen Lebens gehört; auf dieses Gut musste aber das römische Volk verzichten, wenn es die ihm von dem Geschick überwiesene Rolle durchführen wollte.

Zweite Periode.

Die römische Kunstlitteratur.

A. Die Litteratur vom Ende des ersten punischen Krieges bis zum Ausgang des Bundesgenossenkriegs (240-88).

22. Der Hellenismus in der römischen Litteratur. An mannigfachen Beziehungen zwischen Rom und Griechenland hat es seit den ältesten Zeiten nicht gefehlt. Das Alphabet erhielten die Römer von den Griechen; griechische Religionsvorstellungen drangen nach Rom; ein interessanter Beleg hiefür sind die in griechischer Sprache abgefassten sibyllinischen Orakel, welche in schwierigen Lagen befragt wurden. Auch in dem Rechtsleben der Römer lassen sich griechische Elemente erkennen. Ferner bestanden ausgedehnte Handelsbeziehungen zwischen Rom und Griechenland, welche die Kenntnis der griechischen Sprache von seiten der Römer zur Notwendigkeit machten. So war denn der römische Boden für die griechische Litteratur sehr empfänglich gemacht. Diese musste sich in vollen Strömen nach Rom ergiessen, als die politischen Verhältnisse die Römer und Griechen in noch engere und häufigere Beziehungen zueinander setzten. Dies geschah durch den Krieg mit Tarent (282-272), der die unteritalischen Griechen, dann durch den ersten punischen Krieg (264-241), der die sicilischen Griechen den Römern näher rückte. Durch diese Kriege kam eine Masse Hellenen nach Rom, welche ihre heimische Litteratur mitbrachten. Diese Litteratur aber hatte bereits alle Stufen der Entwicklung durchgemacht; sie lag da als ein vollendetes Ganze von unvergänglicher Schönheit, die römische Litteratur dagegen befand sich noch in den allerersten Anfängen. Von einem Kampf der römischen Litteratur mit der griechischen konnte sonach keine Rede sein; da das Schwache dem Starken zu weichen hat, war der nationalen Litteratur die weitere organische Entwicklung versagt. Es tritt jetzt die Ueberführung der griechischen Litteratur nach Rom ein. Durch Uebersetzungen griechischer Schriftwerke suchte man zunächst die Bedürfnisse der gebildeten Gesellschaft, besonders der Schule zu befriedigen. Man verfuhr hiebei sehr willkürlich; je nach Laune, je nach Zufall griff man bald zu diesem, bald

zu jenem Werk. Damit ist der fragmentarische Charakter der römischen Litteratur für alle Zeiten festgestellt. Diese Litteraturübertragung begann gegen Ende des ersten punischen Krieges; von dieser Zeit an datiert die römische Kunstlitteratur.

Litteratur. S. Lo-Cascio, L'influenza ellenica nell' origine della poesia latina (Rivista di filol. 20 (1892) p. 41); A. Hillscher, Hominum litteratorum Graecorum ante Tiberii mortem in urbe Roma commoratorum historia critica (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 18 (1892) p. 353); H. Diels, Elementum, Leipz. 1899, p. VII. Manche treffende Bemerkungen gibt auch W. Kroll, Unsere Schätzung der röm. Dichtung (Neue Jahrb. für das klass. Altertum 11 (1903) p. 1).

a) Die Poesie.

1. L. Livius Andronicus.

23. Die lateinische Odyssee. Ein zufälliges Ereignis sollte eine grosse Wendung im römischen Geistesleben herbeiführen. Durch den tarentinischen Krieg kam der Grieche Andronicus (272) mit anderen Gefangenen nach Rom; er muss damals sehr jung gewesen sein, da wir ihn noch 207 tätig finden. Sein Herr wurde ein Livius Salinator, dessen Kinder er später unterrichtete. Freigelassen führte er den Namen L. Livius Andronicus. Er blieb Schulmeister, sein Unterricht erstreckte sich auf beide Sprachen. Doch stand das Griechische im Vordergrund des Unterrichts. Im Griechischen waren Autoren, die als Schullektüre verwendet werden konnten, in hinreichender Menge zur Verfügung; allein da eine römische Litteratur noch nicht vorhanden war, fehlte es an Lehrmitteln für das Lateinische. Livius Andronicus musste sich erst ein solches Lehrmittel verschaffen. Er übersetzte die Odyssee ins Lateinische und gewann damit den Vorteil, dass er den Unterricht im Griechischen und Lateinischen an demselben. Schriftwerk betätigen konnte. Wir finden noch zur Zeit des Horaz diese Uebersetzung als Schulbuch, mit dem Orbilius seine Schüler quälte. Als Versmass wählte Livius den nationalen Saturnier. Seine Uebersetzung begann mit den Worten

virúm mihi, Caména, insecé versútum.

Schon aus diesem Verse erkennt man, dass der Ton dieser Uebersetzung ein ganz anderer war als der des Originals. Sie muss einen steifen, mitunter komischen Eindruck gemacht haben. Schon die konsequente Wiedergabe der griechischen Götternamen durch römische (wie z. B. Morta statt Moiga fr. 12 B.) mutet uns eigentümlich an. Die Feinheiten des Originals. wiederzugeben, war der Uebersetzer oft nicht imstande, wie es ihm denn überhaupt auf Treue in der Uebertragung nicht ankam. Die spätere Zeit konnte kein Gefallen mehr an diesem Werke finden; Cicero vergleicht es mit den rohen Versuchen des Dädalus auf dem Gebiete der Kunst.

Allgemeine Litteratur über Livius Andronicus. A. L. Döllen, De vita Livii Andronici, Dorpat 1838; O. Günther, Zu Livius Andronicus: 1. Einige Bemerkungen zu dem Leben des Liv. Andr.; 2. Krit. Beitr. zu den Schriften des Liv. Andr. (Zeitschr. für das Gymnasialw. 14 (1860) p. 809); H. de la Ville de Mirmont, Études sur l'ancienne poésie latine, Paris 1903, p. 5-201 (hier sind zusammengefasst und umgearbeitet zwei Aufsätze des Verfassers: La vie et l'oeuvre de Livius Andronicus, I: La vie (Revue des universités du midi 1896 p. 25); II: L'oeuvre, ebenda 1897 p. 301). H. Duentzer, L. Livii Andronici fragmenta collecta et inlustrata; accedunt Homericorum carminum a veteribus poetis latinis versibus expressorum reliquiae, partiuncula 1, Diss. Berl. 1835.

Der Name und die Heimat des Dichters. a) Der Dichter wird am häufigsten angeführt unter dem Namen Livius; auch Livius Andronicus wird er citiert, z. B. Gellius 18, 9, 5, Priscian. Gramm. lat. 2 p. 208, 20, p. 301, 20, Marius Victorinus Gramm. lat. 6 p. 67, 31. Das Praenomen L. erscheint: Gellius 6, 7, 11 L. Livius in Odyssia, 17, 21, 42 primus omnium L. Livius; Festus p. 297 0. M. L. Livillus (wo natürlich Livius zu lesen ist); Cassiodor. z. J. 239 v. Chr. a L. Livio. Das Praenomen T. lesen wir bei Nonius p. 368, 29 M. (1 p. 599 L. M.) Titus Livius; p. 207, 32 (1 p. 308 L. M.) Titus Livius; Hieronym. z. J. 1830 187 v. Chr. (2 p. 125 Sch.) Titus Livius. Das Praenomen Titus beruht offenbar auf einer Verwechslung mit dem Historiker; vgl. L. Müller, Ausg. des Nonius 1 p. 308. Es bleibt also das Praenomen L., das gut bezeugt ist. Der Dichter hiess also nach seiner Freilassung mit vollem Namen L. Livius Andronicus. ) Dass die Heimat des Dichters Tarent war, kann nur daraus gefolgert werden, dass er nach Cic. Brut. 18, 72 (vgl. § 24) von Tarent aus als Kriegsgefangener nach Rom kam. Allein diese Schlussfolgerung ist nicht völlig sicher; vgl. auch F. Leo, Plautin. Forsch., Berl. 1895, p. 71 Anm. 1.

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Die Lehrtätigkeit des Livius und sein Patron. a) Hieronym. z. J. 1830 187 v. Chr. (2 p. 125 Sch.) Titus Livius tragoediarum scriptor clarus habetur, qui ob ingenii meritum a Livio Salinatore, cuius liberos erudiebat, libertate donatus est. 8) Sueton. de grammaticis et rhetoribus 1 initium grammaticae mediocre extitit, si quidem antiquissimi doctorum, qui idem et poetae et semigraeci erant Livium et Ennium dico, quos utraque lingua domi forisque docuisse adnotatum est · nihil amplius quam Graecos interpretabantur, aut si quid ipsi Latine composuissent praelegebant. Aus der Hieronymusstelle ersehen wir, dass der Patron des Livius ein Livius Salinator war. Man wollte in diesem Livius Salinator den Sieger von Sena M. Livius Salinator erkennen, z. B. Th. Mommsen, Röm. Gesch. 16 p. 881. Dass der Freigelassene Andronicus den Vornamen L. statt M. führte, würde die Identifizierung nicht unmöglich machen; vgl. Th. Mommsen, Röm. Staatsrecht 3 p. 427 und Anm. 1; E. Hübner, Röm. Epigraphik (in Iwan Müllers Handbuch 12 p. 679). Allein da M. Livius Salinator das Konsulat zum erstenmal im Jahre 219 bekleidete, konnte Andronicus, wenn er, wie wir zeigen werden, im Jahre 272 nach Rom kam, unmöglich in diesem Jahre zum Herrn den genannten M. Livius Salinator erhalten haben. Nicht unmöglich wäre es aber, dass der Vater des M. Livius Salinator der Herr des Andronicus geworden wäre und dass Andronicus den Sieger von Sena zum Zögling gehabt hätte. Es würde sich daraus gut erklären, warum Livius mit der Abfassung des Jungfrauenlieds im Jahre 207, in dem M. Livius Salinator zum zweitenmal Konsul wurde, betraut wurde. Freilich würde dem Vater des Siegers von Sena der Name Salinator missbräuchlich beigelegt worden sein; denn den Beinamen Salinator erhielt erst der Sieger von Sena und zwar erst als Censor des Jahres 204 (vgl. Liv. 29, 37, 4). Ueber die Hieronymusstelle handelt skeptisch de Mirmont p. 40, der aber den Grund für den späten Ansatz des Hieronymus nicht erkannt hat. Ueber die vorgetragene Vermutung bezüglich des Patrons vgl. denselben p. 53. Auch bezüglich der Suetonstelle gibt sich Mirmont (p. 54) einer unberechtigten Skepsis hin; wenn er das Zeugnis Suetons für unglaubwürdig erachtet, weil nach Plutarch quaest. 59 Spurius Carbilius die erste Schule in Rom eröffnet habe (vgl. oben p. 52), so geht aus der Suetonstelle nicht hervor, dass Livius eine förmliche Schule hatte, sondern nur, dass er im Hause und ausserhalb Unterricht erteilte. Auch ist nicht anzunehmen, dass Spurius Carbilius' Unterricht und der des Livius sich auf gleicher Linie bewegten. An der Ueberlieferung, dass Livius Sklave war, rüttelt S. K. Sakellaropulos, Heoi Aßiov Avdoovizov, Athen 1902. Er behauptet (vgl. p. 12), dass Livius als freier Tarentiner nach Rom kam und auf Betreiben eines Livius das Bürgerrecht erhielt. Da aber die Fremden, welche das Bürgerrecht erhielten, den oder die Namen ihres Gönners, auf dessen Betreiben sie Bürger wurden, ebenso annahmen, wie die Freigelassenen den oder die Namen ihres Freilassers, hätte man irrig Livius für einen freigelassenen Sklaven gehalten, und da er als Tarentiner bekannt war, seine Sklaverei aus einer Gefangennahme bei einer Eroberung Tarents erklärt. Tatsächlich sei also die Zeit, wann Livius nach Rom kam, ebenso unbekannt als der Grund, warum er kam. Auch Th. Zielinski (Quaest. comicae, Petersb. 1887, p. 102, p. 116) statuierte bereits vor Sakellaropulos, dass Andronicus als freier Mann von Tarent nach Rom berufen wurde und zwar im Jahre 251, um bei der Ausrichtung der ludi Tarentini behilflich zu sein. Es ist richtig, dass Andronicus seine römischen Namen sich zulegen konnte, wenn er als freier Mann mit dem Bürgerrecht beschenkt wurde; vgl. Th. Mommsen, Röm. Staatsrecht 3 p. 64 Anm. 1. Allein da der Sklavenstand des Livius uns durch zwei Zeugnisse bestätigt wird und derselbe nicht unvereinbar ist mit den sonstigen Angaben über das Leben des Livius, dürfte es doch geraten sein, die Ueberlieferung nicht vorschnell preiszugeben.

Zur lateinischen Odyssee. a) Gellius 18, 9, 5 ego arbitror et a M. Catone 'insecenda' et a Q. Ennio ‘insece' scriptum sine u littera. Offendi enim in bibliotheca Patrensi librum verae vetustatis Livii Andronici, qui inscriptus est 'Odvoσɛia, in quo erat versus primus cum hoc verbo sine u littera: Virum mihi, Camena, insece versutum. ß) Der Titel

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