Immagini della pagina
PDF
ePub

Einleitung.

I. Die Frage der Echtheit.

Die geistvolle Schrift, die unter dem Titel Corneli Taciti Dialogus de oratoribus überliefert ist, hat seit ihrer Wiederauffindung um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts der Altertumswissenschaft manches Rätsel aufgegeben. Durch kein weiteres Zeugnis des Altertums unzweifelhaft beglaubigt, in der Litteratur des Mittelalters gänzlich verschollen, ist sie infolge der Renaissancebewegung zusammen mit der Germania des Tacitus und einem Fragment Suetons unter den alten Bücherschätzen eines deutschen Klosters in lückenhafter Handschrift aufgefunden, vermutlich in einer Abschrift nach Italien gebracht und dort einerseits durch eine ungelehrte aber pünktlichere (X bei Michaelis), andrerseits durch eine kundigere aber willkürliche (Y bei Michaelis) Hand in die noch vorhandenen wenig zahlreichen Manuskripte übergeleitet worden. Die Folgen dieser kümmerlichen Erhaltung dauern fort in der Verstümmlung des Textes durch Lücken und Auslassungen und einer Reihe damit verknüpfter Streitfragen über Umfang und Rollenverteilung, künstlerische Anordnung und Zweck der Schrift. Aber das Haupträtsel fand die gelehrte Forschung von Anfang an in ihrem stilistischen Gewand. Auf Grund der augenscheinlichen Stilunterschiede des Dialogus und der übrigen Werke des Tacitus erhob gleich einer der ersten Herausgeber Beatus Rhenanus (edit. Basil. 1519) und mit gröfserem Nachdruck und Gewicht Justus Lipsius (edit. Antverp. 1574) Einspruch gegen das Zeugnis der Handschriften, die alle Tacitus als Verfasser nennen. Drei Jahrhunderte haben sich diese Zweifel siegreich behauptet. Meist lief die Schrift unter dem Namen Quintilians, andere rieten auf Plinius den Jüngeren oder einen sonst unbekannten Schriftsteller jener Zeit. Zwar sah sich jede dieser Vermutungen in weit grölsere Schwierigkeiten verwickelt, als die Anerkennung der Echtheit in sich schliefst; gleichwohl blieb die Urheberschaft des Tacitus strittig, Tacitus, Dialogus.

1

weil man inzwischen in dem Zeugnis der Überlieferung auch chronologische Widersprüche gefunden hatte. Und noch heute, nachdem die exakte Sonderbehandlung des taciteischen Wortschatzes die Sprache der Schrift zum sichersten Beweis ihrer Echtheit umgewandelt hat, hängt die Entscheidung für oder gegen Tacitus zunächst an der Beantwortung der zeitlichen Fragen:

1. Wann hat das in der Schrift erzählte Gespräch stattgefunden?

2. Wann ist die Schrift abgefafst und wann veröffentlicht worden?

1. Die zeitlichen Fragen.

Die Schrift giebt sich in der Einleitung aus als gedächtnistreue Wiedergabe eines Gesprächs mehrerer Redner, bei dem der Verfasser als Schüler und Begleiter seiner mitbeteiligten Lehrer Aper und Secundus in noch ganz jungen Jahren (iuvenis admodum) zugehört hat. Es fragt sich nun, ob diese Andeutungen über die Lebensumstände des Verfassers auf Tacitus zutreffen. Leider ist das Jahr seiner Geburt nicht zweifellos zu bestimmen. Der wahrscheinlichste Ansatz führt jedoch auf das Jahr 56 n. Chr. oder die angrenzenden Jahreshälften 1). Da ferner feststeht, dafs sich Tacitus im J. 77 verlobt und spätestens im nächsten

1) Mafsgebend ist die Erklärung der Stelle über des Tacitus Ämterlaufbahn hist. I 1: dignitatem nostram a Vespasiano (69 - Juni 79) inchoatam, a Tito (79-Sept. 81) auctam, a Domitiano (8196) longius provectam non abnuerim. Wird dies, wie üblich, auf die Erlangung der Quästur, des Volkstribunats oder der Ädilität, und der Prätur bezogen, so hätte er die Quästur spätestens vom Dezember 78 auf 79 bekleidet und wäre also, sofern er dieses Amt so jung als möglich erreicht hat, i. J. 53 oder 54 geboren, somit etwa 8 Jahre älter gewesen als der jüngere Plinius, der sich doch ,,nahezu Altersgenosse" des Tacitus nennt (ep. VII 20, 3). Richtiger ist daher ohne Zweifel die Deutung von Borghesi und Urlichs, dafs Vespasian dem Sohne des Ritters (Plin. nat. hist. VII 16, 76) durch Verleihung der senatorischen Standesrechte (vgl. D. 7, 2. Mommsen, röm. Staatsrecht II3 920) die höhere Beamtenlaufbahn und zunächst deren Vorstufen, das Legionstribunat und Vigintivirat, eröffnet, Titus die Quästur und damit die thatsächliche Standeserhöhung (dignitas aucta' Plin. ep. I 19, 1), Domitian die Ädilität oder das Tribunat und hernach i. J. 88 noch die Prätur verliehen habe. Hiernach war Tacitus entweder Ende 80 auf 81 oder 81 auf 82 Quästor. Seine frühzeitige Berühmtheit und die grofse Zahl (20) der verfügbaren Stellen macht es wahrscheinlich, dafs er suo anno d. h. nach begonnenem fünfundzwanzigsten Lebensjahr Quästor geworden, somit i. J. 56 bezw. wenig vor- oder nachher geboren ist.

Jahr verheiratet hat 2), so war er damals ohne Zweifel mit seinen Studien schon zu Ende und in die rednerische Praxis eingetreten, deren sehr frühzeitiger Beginn auch sonst nichts Unerhörtes war 3) und der ungewöhnlichen Begabung des Tacitus vollkommen entsprach. Jedenfalls fühlte er selbst sich damals schon schlechthin als 'iuvenis' (s. Anm. 2), während er den cap. 1 vom Verfasser gebrauchten Ausdruck 'iuvenis admodum' bei solchen Jünglingen anzuwenden pflegt, die das tirocinium fori unmittelbar hinter sich hatten, also im Alter von 17-20 Jahren standen 4). Hiernach mufs, wenn Tacitus der Verfasser der Schrift sein soll, das Gespräch vor 77 stattgefunden haben.

Die Schrift selbst enthält c. 17 über die Zeit des Gesprächs zweierlei scheinbar widersprechende Angaben: Aper berechnet dort die Summe der Jahre, die vom Todestage Ciceros (7. Dezember 711/43) bis zum Beginn des ,,sechsten" Jahrs der Regierung Vespasians verflossen waren. Da dessen Thronbesteigung nachmals vom Tag seiner Akklamation als Imperator (1. Juli 822/69) datierte 5), so verweist diese Angabe das Gespräch in die Mitte des Jahres 827/74. Andrerseits lautet nach unzweifelhafter Verbesserung aus c. 24, wo auf c. 17 zurückgewiesen wird, die Gesamtsumme der verflossenen Jahre centum et viginti', wodurch wir auf das Jahr 77 kämen. Nun ist aber die letztere Zeitbestimmung aus doppeltem Grunde ungenau. Erstens beträgt der berechnete Zeitraum thatsächlich nur 115-116 Jahre, wie auch die genaue Addition der angeführten Summanden, sofern die Regierungszeit des Augustus auf 56 Jahre richtiggestellt wird 6), nur 117 ergiebt. Ferner

2) Agr. 9, 23 Agricola consul (77) filiam iuveni mihi despondit ac post consulatum collocavit.

3) Cic. de or. III 20, 74. Tac. IV 42, 5. D. 34 a. E. Plin. ep. V 8, 8: unodevicesimo aetatis anno dicere in foro coepi.

4) Agr. 7, 9. IV 5, 6. 42, 5.

5) Tac. II 79, 3. Suet. Vesp. 6. Nach Hieronymus (in Ezech. I 4) fand die Eroberung Jerusalems durch Titus (10. August 70) im „zweiten“ Jahr der Regierung Vespasians statt. Bei der Bedeutung, welche die Jahre der kaiserlichen Regierungen für die Zeitrechnung gewonnen hatten, ist nicht anzunehmen, dafs an unserer Stelle von der amtlichen Datierung seiner Regierungszeit abgewichen und vom Antritt seines ersten Konsulats (1. Januar 70) an gerechnet worden ist. Auch ist noch für Nerva die hier vorausgesetzte Zählung der Regierungsjahre durch Inschriften erweislich, während es unter Trajan aufkam, das zweite Regierungsjahr mit dem ersten bürgerlichen Neujahr, das in eine neue Regierung fiel, beginnen zu lassen.

6) Die Überlieferung 'LIX', die dem späteren Historiker selbst nicht

weist die Abrundung sämtlicher Regierungszeiten und der wenig rechnungsmässige Ausdruck einzelner Posten sowie der Zweck der Rechnung hierauf hin. Es kam ja dem Sprecher lediglich auf den Nachweis an, dafs zwischen Ciceros Tod und der Zeit des Gesprächs (in hunc diem'),,ein einziges Menschenalter" liege, dessen äusserster Umfang auch sonst im Altertum auf 120 Jahre erstreckt wird 7). Mag nun diese konventionelle Begrenzung der menschlichen Lebensdauer oder die bekannte Sitte des Kunststils 8) den Verfasser auf die runde Zahl 120 geführt haben, jedenfalls ist diese Zeitangabe, für deren Genauigkeit auch ihre Wiederholung nichts beweist, zur Datierung des Gesprächs nicht geeignet. Überdies steht sie auch mit einer weiteren Notiz des Dialogus im Widerspruch. Der c. 37 als lebend erwähnte Altertumsforscher Mucianus ist ein häufiger Gewährsmann des älteren Plinius. Von ihm heifst es in der i. J. 77 herausgegebenen Naturgeschichte (XXXII 6, 62), dafs er der erfahrenste Austernkenner jener Zeit gewesen sei (lingua, quae peritissima huius censurae in nostro aevo fuit'). Da des Mucianus,,Zunge" hier mehr in eigentlichem als in übertragenem Sinne in Betracht kam, so kann kein Zweifel sein, dafs Plinius ihn als nunmehr tot bezeichnen wollte.

Somit kommt die erste Zeitbestimmung, an deren richtiger Überlieferung nicht zu zweifeln ist (s. Anm. 6), allein in Betracht: das erzählte Gespräch fand um die Mitte des Jahrs 74 statt. Damals war Tacitus zwischen 17 und 19 Jahre alt und, wie es diesem Alter zukam, Student der Redekunst, also vollkommen geeignet für die Rolle, die die Schrift dem Verfasser zuweist.

Schwieriger ist die Zeit der Abfassung und Veröffentlichung der Schrift zu bestimmen. Ist Tacitus ihr Verfasser, so kann sie nur vor Domitian geschrieben sein. Denn unter diesem Kaiser hat, wie er selbst bezeugt (Agr. 2 f.), jede freimütige schriftstellerische Thätigkeit geruht. Damit ist ohne Frage für dessen ganze Regierungszeit jede nichttechnische zuzutrauen ist, entstand vermutlich aus dem Bestreben, die Addition in Einklang mit ihrem Resultat 120 zu bringen, bestätigt also die Richtigkeit der Überlieferung des letzten Postens sextam.

7) Nach Arnob. II 71 wurden Faunus, Latinus und Picus 120 Jahre alt; ultra enim negatur posse hominis vita produci'. Trebon. Poll, vit. Claud. 2, 4: doctissimi mathematicorum centum et viginti annos homini ad vivendum datos iudicant. Gen. 6, 3. Deuteron. 34, 7. Vgl. Gudeman, gr. Ausg. des Dialogus S. 186 f. Archiv f. Lexikog. IX 543.

8) Tac. G. 37, 9. I 1, 2. A. 34, 14. D. 25, 4.

Hervorbringung des Tacitus ausgeschlossen. Wenn auch die Despotie Domitians erst in den letzten Jahren seiner Regierung ,,ein Wahnsinn ohne lichte Momente" (Agr. 44, 18) wurde, so mufste doch schon die hervorragende Stellung, die Tacitus mindestens seit 80 (s. Anm. 14) als Staatsbeamter von Kaisers Gnaden und geschätzter Rechtsanwalt einnahm, und die besondere Aufmerksamkeit, die ihm augenscheinlich Domitian zugewandt hatte, 9) ein Hindernis für ihn sein unter diesem Kaiser eine Schrift zu veröffentlichen, in der einerseits mit soviel Freimut die Ideale des politischen Freisinns und die Günstlingsherrschaft unter seinem Vater berührt, andrerseits mit soviel Unbefangenheit die Vorzüge der Monarchie gewürdigt werden, wie im Dialogus. Man mufs bedenken, dafs von den c. 8 und 13 gezeichneten Delatoren der eine, Vibius Crispus, noch unter Domitian lebte und nach vorübergehender Einflufslosigkeit unter Titus 10) durch Domitian wieder zu hohem Ansehen gelangt war. 11) Und wie hätte Tacitus damals die Herrschaft des,, Einen und Weisesten“ und die „Milde“ des kaiserlichen Richters rühmen können, ohne seine persönliche Ehre preiszugeben?

Auch damit öffnet sich kein gangbarer Ausweg, dafs man sagt, Tacitus habe die Schrift zwar unter Domitian geschrieben, aber erst später herausgegeben. Sie atmet, soweit wir den Verfasser daraus sprechen hören, den wohlthuenden Humor eines glücklichen, mit den staatlichen Verhältnissen der Gegenwart zufriedenen Gemüts. Mit solcher Stimmung vertragen sich die Schatten nicht, die Domitians Regierung auf die Seele eines Schriftstellers geworfen haben mufs, wenn er sich scheute, was er geschrieben, zu veröffentlichen. Aber wozu überhaupt ein Werk für die Öffentlichkeit schreiben, wenn man fürchten mufste, es nicht herausgeben zu können?

Noch weniger jedoch kann die Schrift nach Domitian entstanden sein, wenn Tacitus ihr Urheber sein soll. Denn dann fiele sie zusammen mit den ersten historischen Werken des Schriftstellers, die im Vergleich mit dem Dialogus eine so gründliche Änderung seiner Studien, Stimmung und Sprache aufweisen, dafs nur ein längerer Zwischenraum und ungewöhn

9) Tac. 11, 11, 5 ludis saecularibus intentius adfui sacerdotio quindecimvirali praeditus ac tunc (88) praetor.

10) Suet. Tit. 8. Plin. paneg. 35.

11) Juv. IV 81 Venit et Crispi iucunda senectus, Cuius erant mores, qualis facundia, mite Ingenium.

« IndietroContinua »