Negocios externos: documentos apresentados ás Côrtes na sessão legislativa de 1887 pelo Ministerio e Secretario d'Estado dos Negocios Estrangeiros : negociações relativas á delimitação das possessões portuguezas e allemãs na Africa meridional

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Imprensa Nacional, 1887 - 44 pagine
 

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Pagina 35 - ... Kunene-Flusses von seiner Mündung bis zu denjenigen Wasserfällen, welche südlich von Humbe beim Durchbruch des Kunene durch die Serra Canna gebildet werden. Von diesem Punkte ab läuft die Linie auf dem Breitenparallel bis zum Kubango, dann im Laufe dieses Flusses entlang bis zu dem Orte...
Pagina 35 - Majestät des Deutschen Kaisers erkennt das Recht Seiner Majestät des Königs von Portugal an in denjenigen Gebieten, welche zwischen den Portugiesischen Besitzungen von Angola und Mozambique liegen, unbeschadet der dort von anderen Mächten...
Pagina 42 - Recht des Königs von Portugal an, in denjenigen Gebieten, welche zwischen den portugiesischen Besitzungen von Angola und Mozambique liegen, unbeschadet der dort von anderen Mächten etwa bisher erworbenen Rechte, seinen souveränen und...
Pagina 35 - Gebieten, welche zwischen den Portugiesischen Besitzungen von Angola und Mozambique liegen, unbeschadet der dort von anderen Mächten bisher erworbenen Rechte, seinen souveränen und civilisatorischen Einfluss geltend zu machen und verpflichtet sich in Gemässheit dieser Anerkennung dort weder Gebietserwerbungen zu machen, noch Schutzherrschaften anzunehmen, noch der Ausdehnung des Portugiesischen Einflusses entgegenzutreten. Die Regierung Seiner Majestät des Königs von Portugal und Algarvien übernimmt...
Pagina 32 - Great Britain engages not to make acquisitions of territory, accept Protectorates, or interfere with the extension of German influence...
Pagina 35 - ARTIKEL 2. Die Grenzlinie, welche in Südostafrika die Deutschen Besitzungen von den Portugiesischen Besitzungen scheiden soll, folgt dem Laufe des Flusses Rovuma von seiner Mündung bis zu dem Punkte, wo der...
Pagina 34 - Reiche bestehenoO. l)oc. den freundschaftlichen Beziehungen enger zu knüpfen und für die friedliche Mitwirkung beider Mächte an der Erschliessung Afrika's im Interesse der Kultur und des Handels eine feste und gesicherte Grundlage zu gewinnen, haben beschlossen, gewisse Grenzen in Süd- Afrika festzustellen, innerhalb deren einer jeden der beiden Mächte die Freiheit ihrer Aktion behufs stetiger Entwickelung der kolonisatorischen Thätigkeit bewahrt werden soll. || Zu diesem Zwecke haben die Unterzeichneten...
Pagina 43 - Afrika's mit Bezug auf den Schutz ihrer Personen und ihres Vermögens, auf den Erwerb und die Uebertragung beweglichen und unbeweglichen Eigenthums sowie...
Pagina 35 - Art, die sich auf den Handel beziehen, verleihen. Die Fremden sollen daselbst mit Bezug auf den Schutz ihrer Personen und ihres Vermögens, den Erwerb und die Uebertragung beweglichen und unbeweglichen Eigenthums und die Ausübung ihres Gewerbes ohne Unterschied die gleiche Behandlung und dieselben Rechte wie die Landesangehörigen geniessen.
Pagina 28 - Os quaes, depois de haverem trocado os seus respectivos plenos poderes, que acharam em boa e devida forma, convieram nos seguintes artigos : Artigo I.

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