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d. Gr.

cipiell verschiedene und derselben polemisch gegenüberstehende Religionsübung anerkannt hatten, im Jahre 324 Constantin selbst Constantin sich für die letztere entschied.1) Hiedurch war allerdings weder der Uebertritt des Kaisers zur christlichen Kirche 2) noch die Abschaffung des alten Cultus erklärt. Constantin hat nie mit den römischen Religionsüberlieferungen vollständig gebrochen; er baute in Constantinopel einen Tempel des Castor und Pollux und der Tyche,3) und gründete für den Cult seiner eigenen Familie, der gens Flavia, in Italien und den Provinzen Tempel und Priesterthümer; allein das Opfern in den Tempeln 5) und das Befragen der Orakel 6) wurde im Orient schon von ihm untersagt, und gleichzeitig begann die Schliessung und Zerstörung von Tempeln,) das Einschmelzen verfallener Statuen ) und die Uebersiedelung von Götterbildern und Tempelornamenten nach Constantinopel, zu dessen Neubau und Ausstattung die berühmtesten Cultstätten Griechenlands und des Orients das Material lieferten. 9) Fanatischer wurde diese Verfolgung unter den Nachfolgern Con

bei Euseb. hist. eccl. 10, 5. In dem Edict desselben Jahres Cod. Theod. 16, 2, 1 werden schon indulta (clericis) privilegia erwähnt; und in einem andern, das nach Haenel ebenfalls 313 erlassen ist (Cod. Th. 11, 1, 1), sind die ecclesiae catholicae steuerfrei; im J. 316 wird die Manumission eines Sclaven vor der Gemeine (Cod. Iust. 1, 13, 1), im J. 321 die Manumission des Sclaven eines Priesters durch einfache Willenserklärung (Cod. Th. 4, 7, 1), und um dieselbe Zeit den Bischöfen eine Gerichtsbarkeit (Constit. Sirmond. 17 p. 475 Haenel) zugestanden. Anderes bei Lasaulx S. 27.

1) Das Hauptdocument hierüber ist das Edict an die Provinz Palaestina vom J. 324 bei Euseb. Vita Const. 2, 24-42 und das Edict an die orientalischen Provinzen ebenda 2, 48-60.

2) Ob Constantin überhaupt Christ geworden ist, wie Euseb. vita Const. 1, 28. 29 und Zosimus 2, 29 berichten, ist sehr unsicher. S. Beugnot a. a. 0. I S. 54 ff. Burckhardt S. 347 ff. 3) Zosimus 2, 31.

4) Aurel. Victor. Caes. 40, 28: tum per Africam sacerdotium decretum Flariae genti. Wir erfahren durch zwei merkwürdige Inschriften (Henzen 5580. 3-66), dass er in Hispellum in Umbrien zu diesem Zweck einen Tempel errichten liess (Mommsen in den Berichten der sächs. Ges. der Wissensch. Phil. Hist. Cl. 1850 S. 199 ff.), und dass in Africa noch lange nach seinem Tode, im J. 368, dieser Cult einen neuen Aufschwung nahm. C. I. L. VI 1736.

5) Das Gesetz des Constantin hierüber ist nicht erhalten, wird aber erwähnt in der Verordnung des Constantius von 341. Cod. Theod. 16, 10, 2. 6) Zosimus 2, 29.

7) Dies Schicksal traf zuerst einen Tempel der Venus auf dem Libanon, den Tempel des Aesculap in Aegae in Cilicien und einen Tempel der Dea Syria in Heliopolis (Euseb. vita Const. 3, 55-58); in allen drei Fällen gab indessen die Anstössigkeit des unsittlichen Cultus Veranlassung zur Schliessung der Tempel.

8) Dies wird namentlich stattgefunden haben bei den aus Gold und Elfenbein gearbeiteten Bildwerken. Burckhardt S. 362 f.

9) Euseb. vita Const. 3, 54; de laudibus Constantini 8.

Seine Nach

folger.

stantin's, Constantius und Constans, 1) welche 341 das Aufhören aller heidnischen Opfer decretirten 2) und nur die Erhaltung der ausserhalb der Stadtmauern gelegenen Gebäude wegen der Spiele, die darin gefeiert wurden, gestatteten, 3) bald darauf aber die Schliessung aller Tempel anordneten und das Opfern bei Todesstrafe verboten.) Diese zunächst für den Orient erlassenen Rescripte waren noch nicht zu einer durchgreifenden Ausführung Julian. gelangt, 5) als die Regierung Julian's (361-363) nicht nur die Verfolgungen unterbrach, sondern der alten Religion ihre früheren Rechte restituirte und ihr, soweit dies noch möglich war, einen inneren Halt zu geben versuchte. 6) Allein diese letzte Regeneration des alten Cultes hatte höchstens die Folge, dass die Regierung eine Zeit lang wieder etwas toleranter verfuhr) und gewaltsame Massregeln zur Unterdrückung des Heidenthums nicht anwendete. Auch so indess nahm der Verfall der alten Religion seinen Fortgang, und bald griff die Staatsregierung wieder zu Gratian. den früheren Massnahmen. Gratian entsagte, wie es scheint 375, der Würde des Pontifex Maximus, welche die Kaiser bis dahin bekleidet hatten, 8) liess den Altar der Victoria, den Constantius bereits aus dem Senat entfernt, Julian aber restituirt hatte, aufs Neue removiren 9) und zog die Güter der heidnischen Tempel um

1) Firmicus Maternus, der 346 schrieb, dringt c. 28, 6 p. 43 Burs. auf Vertilgung der alten Religion mit Feuer und Schwert: Tollite, tollite securi, sacratissimi imperatores, ornamenta templorum: deos istos aut monetae ignis aut metallorum coquat flamma, donaria universa ad utilitatem vestram dominiumque transferte. Post excidia templorum in maius Dei estis virtute provecti u. s. w. (Über die Stellung der nächsten Kaiser zum Christenthum vgl. H. Richter Das weströmische Reich besonders unter den Kaisern Gratian, Valentinian II und Maximus. Berlin 1865 S. 102 ff.)

2) Cod. Theod. 16, 10, 2. Im J. 353 werden nochmals die von Maxentius gestatteten sacrificia nocturna verboten. Cod. Theod. 16, 10, 5.

3) Cod. Theod. 16, 10, 3.

4) Cod. Theod. 16, 10, 4. Das Jahr der Constitution 346 (?) ist unsicher. S. Haenel z. d. St.

5) Lasaulx S. 57.

6) Hierüber handelt ausführlich Lasaulx S. 59-79.

7) So unter Jovian 363-364; Valentinian I 364-375; Valens 364-378; die Beweise s. bei Lasaulx S. 82-89.

8) Zosimus 4, 36. Eckhel D. N. VIII S. 386 ff. Mommsen Staatsrecht 112 S. 1054.

9) Symmach. ep. 10, 61. Prudent. c. Symmach. 1, 12 ff. Viermal sendete der Senat in dieser Angelegenheit eine Deputation an die Kaiser, nämlich 382 an Gratian, 384 an Valentinian, worüber die Acten bei Symmachus ep. 10, 61 und seinem Gegner, dem Bischof Ambrosius ep. 17; 18 vorliegen; 388 an Theodosius, 392 an Valentinian. S. Gothofr. ad Cod. Theod. 13, 3, 8. (0. Gerhard Der Streit um den Altar der Victoria. Siegen 1860.)

in Rom.

das Jahr 382 ein.1) Im Orient wurden die Tempelgebäude mit ihren Kunstwerken durch ein gleichzeitiges Edict vor Beschädigung gesichert,2) in den folgenden Jahren aber geschlossen; 3) im Occident dagegen und namentlich in Rom bestand der römische Cult bis zum J. 394 im Ganzen unbelästigt,) es wurden noch Die Tempel immer neue Tempel gebaut, freilich nicht auf Kosten des Staates oder der Stadt, sondern des Stifters, 5) und unter der kurzen Herrschaft des Eugenius (392-394) erhielt der heidnische Gottesdienst noch einmal Unterstützung vom Staate, mit deren Hülfe man ein lustrum hielt, die sacra der Isis und Mater Magna wiederherstellte und einen Tempel der Flora baute oder restituirte.") Der gewaltsame Vertilger des Heidenthums ist aber Theodosius Theodosius der Grosse, der, seit 379 Beherrscher des Orients, nach dem Tode Valentinian's II (392) und seines Nachfolgers Eugenius (394) die Herrschaft des ganzen Reiches vereinigte und bei seinem Tode 395 seinen Söhnen Honorius und Arcadius nur noch den letzten Rest der alten Religion zu vernichten übrig liess. Planmässige Zerstörungen der alten Heiligthümer begannen seit 387 in Syrien und Aegypten, wo sich die Bevölkerung thätlich zur Wehre setzte; 389 wurde das Serapeum in Alexandria bis auf

1) Die Verordnung selbst ist nicht vorhanden, wird aber citirt in der späteren Anordnung von 415 Cod. Theod. 16, 10, 20: Omnia etiam loca, quae sacris error veterum deputavit, secundum divi Gratiani constituta nostrae rei iubemus sociari, ita ut ex eo tempore, quo inhibitus est publicus sumptus superstitioni deterrimae exhiberi, fructus ab incubatoribus exigantur. Im J. 382 bestand sie bereits, da Symmachus und Ambrosius die Einziehung der liegenden Güter (praedia) der Vestalinnen schon erwähnen; wenn man sie von 384 datirt, 80 ist die Bestätigung derselben durch Valentinian II gemeint, welche das Resultat der Gesandtschaft des Senates in diesem Jahre war.

2) Cod. Theod. 16, 10, 8.

3) Zosimus 4, 37.

4) S. De Rossi in der Anm. 6 angeführten Abhandlung und Beugnot I S. 364-395, welcher das Bestehen sämmtlicher alten Culte und Priesterthümer in dieser Zeit ausführlich nachweist.

5) So sagt in der Inschr. C. I. L. VI 754 Tamesius Augentius Olympius von einem Heiligthum des Mithras, das er bauen liess: Olim Victor avus, caelo devotus et astris, regali sumptu Phoebeia templa locavit. Hunc superat pietate nepos, cui nomen avitum est: antra facit sumptusque tuos nec, Roma, requirit. Damna piis meliora lucro: quis ditior illo est, qui cum caelicolis parcus bona dividit heres?

6) Hierüber handelt ein im J. 394 verfasstes, in dem Pariser Codex des Prudentius befindliches Gedicht, welches zuerst von Delisle in der Bibliothèque de l'école des chartes 6e série Tome III (1867) S. 297 ff., sodann von Morel Revue archéologique N. S. XVII (1868) S. 451, zuletzt von Mommsen und Haupt Hermes IV S. 350 ff. herausgegeben und von Morel, De Rossi Bull. di arch. erist. 1868 S. 49 ff. und Mommsen erklärt worden ist. (Jetzt bei Riese Anthol. lat. n. 4 und Baehrens Poetae lat. min. III S. 286 fr.)

d. Gr.

den Grund zerstört, die Metallstatuen in ganz Aegypten eingeschmolzen und zum Besten der Kirchen verwendet. Nicht anders scheint es in den übrigen Provinzen des Orients gegangen zu sein, wo ein Theil der berühmtesten Tempel zu christlichen Kirchen wurde; 391 wurde auch im Occident der Besuch der Tempel und das Opfern verboten, 1) und 392 selbst jede häusliche Opferhandlung streng und allgemein verpönt.2) Allein auf das Verbot des Opferns und die positive Verehrung der Götter beschränkten sich die Verbote: Spiele und Feste, die ursprünglich mit den alten Culten verbunden gewesen waren, blieben auch nach diesen Verordnungen noch gestattet; das Kalendarium von Capua, 3 welches als Festverzeichniss für die Provinz Campanien am 22. Nov. 387, dem Jahrestage der Thronbesteigung Valentinian's II, auf kaiserlichen Befehl publicirt ist, enthält noch eine ganze Anzahl heidnischer Ceremonien, wie die vota pro salute principis, die am 3. Jan. von allen Priestern gethan wurden und bis ins siebente Jahrhundert fortdauerten, 4) die Lustrationen bei dem Saat- und Erntefest am 1. Mai und am 25. Juli, das Todtenfest am Avernus, das Weinlesefest am 15. Oct.: freilich alles Feste, die ohne Opfer oder Betretung eines Tempels gefeiert werden konnten. 394 wurden die olympischen Spiele zum letzten Male gefeiert, in Rom allen öffentlichen Culten die Dotationen aus Staatsfonds entzogen, obgleich der Senat noch zum grossen Theile denselben anhing, 5) die Priester aus den Tempeln getrieben und die Tempel geschlossen.) Noch etwa dreissig römischen Jahre währte der Kampf mit dem Heidenthum 7) und der Erlass immer neuer Verfolgungsdecrete.) Ja selbst nachdem dieser

Aufhören des

Cultus.

1) Cod. Theod. 16, 10, 11.

3) Bei Avellino Opuscoli Vol. III S.
richten der sächs. Ges. der Wiss. Hist. Phil.
4) S. Mommsen a. a. O. S. 66.
6) Zosimus 5, 38.

2) Cod. Theod. 16, 10, 12. 215-307 und Mommsen in den BeClasse 1850 S. 62 ff. C. I. L. X 3792. 5) Zosimus 4, 59.

7) In der Verordnung von 423 Cod. Th. 16, 10, 22 heisst es: Paganos, qui supersunt, quanquam iam nullos esse credamus. Dass dies freilich nur relativ richtig war, sieht man aus einem noch späteren Rescript Theodosius II von 426 (?) gegen den heidnischen Gottesdienst Cod. Th. 16, 10, 25, welches das letzte dieser Art im Cod. Theod. ist.

8) 395 wird der Tempelbesuch und das Opfer nochmals verboten (Cod. Th. 16, 10, 13); 396 werden alle Privilegien der heidnischen Priester aufgehoben (ib. 14); 397 wird die Verwendung des Materials der zerstörten Tempel im Orient zum Bau von Wegen, Mauern und Wasserleitungen erlaubt (Cod. Th. 15, 1, 36); 399 wird in Spanien zwar die Erhaltung der ornamenta operum publicorum anbefohlen (Cod. Th. 16, 10, 15), aber im Orient die Zerstörung ländlicher

Kampf beendet war, dauerten die mit dem ganzen Leben auf das innigste verwachsenen Elemente des Heidenthums theils in der christlichen Kirche, theils neben derselben noch lange fort und machten noch hie und da die Einwirkung der Gesetzgebung des fünften Jahrhunderts nöthig. 1) Die christlichen Consuln bedienten sich noch im fünften Jahrhundert der Augurien; 2) erst im J. 494 wurde das Fest der Lupercalien in Rom von dem Bischof Gelasius I. abgeschafft und in das Fest Mariae Reinigung verwandelt,3) und im J. 529 der letzte Apollotempel auf Monte Casino vom h. Benedict zu einem Kloster gemacht, 4) demselben Jahre, in welchem Justinian die Philosophenschule zu Athen aufhob.5) In diese Zeit fallen die letzten Verfolgungen, welche von dem noch vorhandenen Leben in dem Heidenthum ein Zeugniss ablegen.")

Heiligthümer angeordnet (ib. 16) und in Carthago die Zerstörung aller Tempel vorgenommen (s. die Stellen bei Lasaulx S. 114); wogegen in einem Rescript desselben Jahres nur das Opfern verpönt, die Erhaltung der Gebäude aber befohlen wurde (Cod. Th. 16, 10, 18.). Allein der Eifer der Christen gewann über die Mässigung der Regierung die Oberhand, die Zerstörung nahm ihren Fortgang (Lasaulx S. 116 f.), und im J. 408 wurden sämmtliche Tempel saecularisirt und zu andern Zwecken bestimmt. Cod. Th. 16, 10, 19. In demselben Sinne sind die Verordnungen des jüngeren Theodosius von 412 über das Aufhören der noch übrigen religiösen Collegia (Cod. Th. 4, 7,3), von 415 über die Verweisung aller heidnischen Priester aus den Metropolitanstädten Africa's in ihre Heimath und die Confiscation noch vorhandener Tempelgüter (Cod. Th. 16, 10, 20), von 417 über die Ausschliessung der Heiden von Ehrenämtern (ib. 21) erlassen, worauf zuletzt, um den übermässigen und ungerechten Verfolgungen ein Ende zu machen, die Regierung selbst zum Schutze der sich ruhig verhaltenden noch übrigen Heiden einschritt. (Cod. Th. 16, 10, 24, vom J. 423.) 1) Cod. Iust. 1, 11, 7 von 451; 1, 11, 8 von 467(?).

2) Salvian. de gub. dei 6, 12.

3) Gelasius ep. ad Andromachum in Baronii Annales eccles. VIII S. 602 ff. ed. Lucae 1741. Beugnot II S. 273 f.

4) S. die Stellen bei Lasaulx S. 142.

5) S. die Stellen bei Lasaulx S. 148.

6) Lasaulx S. 148 f. Ueber die Fortdauer der ägyptischen Culte bis in sehr späte Zeit s. Letronne Recueil des inscriptions de l'Egypte II S. 205 ff.

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