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Turin sind auch auf dieser drei Städte zu sehen: eine colonia Augusta, deren Territorium dargestellt ist, ein oppidum Atelle und eine praefectura coloniae Augustae ex finibus Antemnatium. Die col. Augusta liegt in der Mitte, rechts Atelle, links die praefectura. Auch hier sind die drei Gemeinden durch eine Heerstrasse verbunden. Auf der Tafel der Feldmesserausgabe, der unsere Abb. 12 entnommen ist, fehlt die Verbindung zwischen Atelle und der col. Augusta. Die Strasse von col. Aug. nach der praefectura ist bezeichnet als via consularis. Ausserdem laufen von der col. Aug. noch zwei Strassen aus: eine via consulatus (so P. G. = consularis), also die Fortsetzung der die col. Aug. mit der praefectura verbindenden via consularis, und eine VIA LAESA MACHARTANA. VIA LAESA (so P. luesa G) steht an dem oberen, MACHARTANA an dem unteren Theil der Strasse: die beiden Bezeichnungen gehören offenbar zusammen. In der Reproduction ist diese Strasse irrthümlich nicht bis zur col. Augusta fortgeführt. Von der Limitation sind gezeichnet drei cardines (von oben nach unten von Nord nach Süd); der bei der praefectura vorbeilaufende hat einen eigenen, die beiden anderen einen gemeinsamen decumanus (bei dem oppidum Atelle läuft noch ein kleiner decumanus). An Bergen finden sich in der rechten Hälfte der Karte montes finitimi (so P. G; finitime irrthümlich die Abb.), mons sacer (populi Romani?)'), mons et silva publica, mons publicus et silva FVIT MINORVM, montes Vercellensium (die vier letzten Worte fehlen in G); in der linken Hälfte: mons Andra publica Traianensis (d. Abb. giebt falsch Truanensis), mons pecuarius, (so P. pecinarius G.) mons Carvor. Vettacensium, mons Meta publica. Flussnamen finden sich nur auf der linken Seite: flumen Renta (vom mons pecuarius) und flumen Bodua (vom 'mons Andra); auf der rechten Seite steht noch an einem Fluss HABITA MAIOR. An Flurtheilen sind ausser den schon angeführten montes und silvae genannt compascua publica (populi Romani?), concessum Lucio Titio LESPLE (?). Am Rande der Karte stehen wie üblich die adfines. Es sind folgende fines civitatium genannt: oben: Veterum regio ex fine Venetiatensium assignata; rechts: fines Hirrensium (so deutlich P) praetensurae (wohl praefecturae) ex finibus Hirrensium Ittilenatium ADCAT (wohl

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1) Es ist nicht zu entscheiden, ob POPVLI ROMANI zu mons sacer oder zu compascua publica gehört. Nach cod. P scheint letzteres, nach G das erstere wahrscheinlich.

adsignati). Die Venetiatenses und Vettacenses (mons Carvor. Vettacensium) sind wohl identisch. Auf der oberen Seite wären dann als adfines die Vettacenses (Venetiatenses), auf der rechten die Hirrenses Ittilenates angegeben. In der linken unteren Ecke steht fines ut Cottimorum (so P), weiter rechts: fines ut B(RP)itivamensium. Zwischen der col. Augusta und dem oppidum Atelle finden sich in P noch zwei Gemeindenamen in der Bezeichnung montes Vercellensium und mons publicus et silva FVIT MINORVM (?) worin ein Name steckt. Das sind wahrlich Namen genug und doch Anhaltspunkte zur Bestimmung der col. Augusta zu wenig: die Namen sind offenbar greulich corrupt; man kann mit ihnen kaum etwas anfangen. Die Wiedergabe in der Ausgabe ist wiederholt ungenau. Die nachstehende Uebersicht zeigt die Varianten. P und G stimmen ziemlich überein, sodass die Ueberlieferung nicht zweifelhaft ist.

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Auszugehen ist von den Vercellenses, deren Berge rechts von der colonia Augusta gezeichnet sind. Bei den Vercellenses wird jeder an Vercellae denken. Aber welche Stadt kann dann die colonia Augusta sein? Ein mit dem oppidum Atelle identificirbarer

Ortsname findet sich in der Gegend von Vercellae gar nicht. Vercellensium ist also offenbar corrupt. Ebensowenig ist es mir gelungen, auch nur einen der anderen Namen unterzubringen.') Aber daraus folgt noch keineswegs, dass wir es mit einem Phantasieprodukt zu thun haben. Wir müssen uns begnügen bei dieser Karte zu constatiren, dass sie wegen zu starker Corruptel der Namen sich der Erklärung versagt. Vielleicht ist ein anderer glücklicher als ich. Auch die via laesamachartana habe ich vergeblich unter den bekannten viae gesucht.

Jedenfalls thut dies Ergebniss dem aus der Kritik der übrigen Flurkarten gewonnenen Eindruck, dass es stark corrupte Copien authentischer formae sind, nicht den mindesten Abbruch. Es wäre wunderbar, wenn sich die Corruptel der Ueberlieferung, die ganze Abschnitte des Textes der Feldmesser zu Räthseln gemacht hat, nicht auch auf die Zeichnungen erstreckt hätte. Gerade ihr corrupter Zustand zeigt, dass sie alt sind. Und haben wir nicht in der Flurkarte von Anxur und Minturnae Stücke von sicherer Authenticität? Sie bereichern geradezu unsere geographische Kenntniss: denn die montes Vescini (Karte von Minturnae) sind als Gesammtnamen für das vom Liris durchbrochene Gebirge neu. Von Hygin selbst können die Figuren nicht herrühren, denn die im Text genannten Inschriften einer forma finden sich zuweilen in unseren Figuren nicht (s. oben S. 547 zu Abb. 6).) Sie sind also späterer Zusatz, Interpolation, aber Interpolation nur insofern sie nicht zu Hygin gehören. Wir müssen sie aber trotzdem mit ihm zusammen ediren, denn jeder der älteren Feldmesser hat sich Zusätze, sei es nun im Text sei es derartige gefallen lassen müssen. Wir dürfen nur feststellen was ursprünglich, was später ist, nicht aber alles nichtursprüngliche, wie es sonst kritische Pflicht ist, tilgen, denn wir haben es mit agrimensorischen Pandecten zu thun, an denen sechs Jahrhunderte lang gearbeitet worden ist: ebensowenig wie wir im

1) Gesucht habe ich u. a. in den Indices zu den in den beiden ersten Bänden der Monumenta historiae patriae (Turin 1836 f.) mitgetheilten Urkunden, die eine Menge von Localnamen des Gebiets von Turin, Hasta u. s. w.

nennen.

2) Dass die Zeichnungen auch sonst nicht immer adäquat sind, dass z. B. wo im Text eine von allen Seiten von Bergen umgebene Stadt erwähnt wird, in der Figur nur zwei Seiten so begrenzt sind, beweist nicht dasselbe, denn auch Hygin könnte nicht ganz aber einigermaassen geeignete Figuren verwendet haben.

Corpus iuris die Citate aus Gaius von den Interpolationen der Juristen lustinians reinigen, darf man in den gromatischen Digesten Zeichnungen, die später zu Hygin hinzugefügt sind, athetiren. Dass sie späterer Zusatz sind, ist kein Präjudiz gegen sie, denn ein späterer Agrimensor konnte eben so gutes oder gar besseres Material haben wie Hygin. Die Flurkarten sind also ein späterer Zusatz, keine Fälschung. Wie hätte auch ein Fälscher zum Hyginus theils richtige, theils falsche Kartenbilder zeichnen können? Es giebt vernünftiger Weise nur zwei Möglichkeiten der Beurtheilung: entweder sind die Karten aus dem Text heraus construirt wie die übrigen Zeichnungen des liber diazographus oder sie stammen anders woher. Das erstere lässt sich am Ende von den Figg. 20 und 36 der Berliner Ausgabe behaupten denn die hier gezeichneten Dinge sind entweder im Text erwähnt oder waren leicht zu erfinden wie der fundus Septicianus. Niemand wird ein Gleiches von den Flurkarten sagen wollen. Also müssen die Bilder anders woher stammen: entweder aus der Phantasie eines Interpolators oder aus dem Material der Archive. Das Erstere kann niemand in Ernst behaupten, denn er müsste zugeben, dass die Richtigkeit der zum Text hinzuerdichteten Kartenbilder höchst auffallend sei. Also sind die Karten Copien.

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Dass sie auf das officielle Material, auf die im Archiv, sei es des Senats, sei es des Kaisers aufbewahrten formae zurückgehen, scheint mir ohne Weiteres zu folgen, denn private Aufnahmen kann es nicht wohl gegeben haben, am allerwenigsten hätte sich ein Interpolator um sie bemüht. Aus welcher Zeit die unseren formae zu Grunde liegenden Orginale stammen, lässt sich kaum ausmachen. In letzter Linie liegt den einzelnen Flurkarten natürlich die über die Assignation des betreffenden Territoriums aufgenommene forma zu Grunde.

Von diesen formae vermögen wir uns aus den Angaben der Feldmesser ein vollständig deutliches Bild zu machen. Die Hauptstelle über sie ist die oben angeführte Hyginstelle (p. 202). Dort wird gesagt, dass die forma eine Darstellung des gesammten Territoriums mit Angabe der verschiedenen bodenrechtlichen Categorien, der data, adsignata, concessa, reddita, subsiciva, pascua publica u. s. w. sei. Ergänzend treten viele Stellen hinzu (ihr Verzeichniss s. v. forma in Feldmesser II p. 495). Wir hören, dass innerhalb jeder Centurie der dem einzelnen Assignator gegebene modus verzeichnet

Hermes XXXIII.

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