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zunächst um eine durchgängige Prüfung, Berichtigung oder Vervollständigung der bereits gegebenen Bemerkungen, wozu ausser manchen in der Zwischenzeit neu hinzugekommenen Hülfsmitteln auch die verschiedenen Recensionen der früheren Ausgabe so wie mehrfache in Zeitschriften und Programmen zerstreut sich vorfindende Notizen sorgfältig berücksichtigt und mit Dank benützt worden sind.

Höchst erfreulich aber ist es, dass ein in dem Nachlasse Fabri's vorgefundenes, mit Notaten von dessen Hand versehenes Exemplar der vorigen Ausgabe durch die Verwendung der Verlagshandlung von den Hinterbliebenen mit der anerkennungswerthesten Bereitwilligkeit dem neuen Bearbeiter zur Benützung überlassen worden ist. Die daselbst beigeschriebenen Bemerkungen bestehen zwar zum grössten Theile nur aus Citaten von Parallelstellen oder Hinweisungen auf die Kommentare zu verschiedenen Schriftstellern, welche Fabri gelegentlich seiner unausgesetzten, gewissenhaften Studien als Material zum Behuf späterer Verarbeitung zusammengetragen hatte; ausgeführtere Ergänzungen dagegen enthalten sie nicht und ebensowenig kritische Verbesserungen, wie wohl erklärlich ist, da Fabri bereits im November des Jahres 1845 einem unerwartet raschen Tode erlag, und es ihm nicht beschieden war, die reichen Schätze der Puteanischen Handschrift durch Alschefski's Hand gehoben zu sehen. Allein' dennoch wird man bei einer Vergleichung der älteren Ausgabe den schätzbaren Zuwachs, welcher aus diesen handschriftlichen Bemerkungen des Verfassers geflossen ist, nirgends übersehen. Zur Erleichterung des Ueberblicks sind die eigenen Zusätze des Herausgebers jederzeit durch Klammern [] bezeichnet und in dem Falle, wo eine Bemerkung eine Umarbeitung erheischte, das vorhandene Material aber im Wesentlichen beibehalten werden konnte, ist dieses durch eine einzelne Klammer am Schlusse der Note angedeutet worden.

Einem Einwande muss hier noch begegnet werden,

der vielleicht von mancher Seite bezüglich einzelner in ihrem gauzen Umfange beibehaltenen Bemerkungen erhoben werden möchte, in welchen gewisse Spracherscheinungen durch eine fast zu reichlich scheinende Beispielsammlung dargethan und erläutert werden. Es wäre eben keine schwierige Aufgabe gewesen, in dieser Beziehung hie und da eine Reduktion eintreten zu lassen, und selbst die Rücksichten der Pietät gegen den verewigten Verfasser würden den Herausgeber von einer solchen Massregel nicht abgehalten haben, wenn sie überhaupt zweckdienlich geschienen hätte. Allein Fabri's Bearbeitung des XXI. und XXII. Buches hat abgesehen von dem, was sie für das Verständniss dieser beiden Bücher bietet, noch eine universellere Bedeutung. Indem sie nämlich die Eigenthümlichkeit Livianischer Diktion und Darstellung in weiterem Umfange, als es für den Zweck bloss momentaner Lektüre nothwendig erscheint, berücksichtigt, kann sie füglich als die angemessenste Einleitung und Grundlage für weitere und ausgedehntere Studien dieses Prosaikers betrachtet werden. Das stellenweise reichlicher dargebotene Material dient für diesen Zweck zugleich als willkommenes Promptuarium und als Anleitung zu eigener Beobachtung. Andererseits war ins Auge zu fassen, dass einem Buche, auf dessen Inhalt in anderen Schriften und Ausgaben so vielfältig verwiesen wird, nicht durch eine Verkürzung des gegebenen Stoffes ein Theil seiner Brauchbarkeit unvorsichtig entzogen werde. Ja selbst der Zusammenhang, in welchem Fabri's Ausgabe des XXIII. und XXIV. Buches nothwendigerweise mit vorliegender Arbeit steht, liess ein derartiges Verfahren unräthlich erscheinen.

Hiemit war indessen natürlich kein Hinderniss gegeben, dass nicht Manches, was sich wirklich als unpassend oder unrichtig erwies, ausgeschieden und entfernt wurde, wie denn überhaupt versichert werden kann, dass sämmtliche Citate nachgeschlagen und die angeführten Parallelstellen auch ihrem Texte nach sorg

fältig berichtigt worden sind. Die in der früheren Ausgabe beigefügten Hinweisungen auf die gangbarsten grammatischen Lehrbücher wurden nach den neuesten Auflagen derselben revidirt und ergänzt, die auf Weissenborn's Syntax bezüglichen Paragraphenzahlen in die entsprechenden der von demselben Gelehrten herausgegebenen Schulgrammatik umgeschrieben und an den wichtigeren Stellen auch die Sprachlehren von Krüger und Madvig beigezogen. In gleicher Weise sind auch die beiden Register geprüft und vervollständigt worden.

Uebrigens fühlt der Unterzeichnete nur zu sehr, wie weit seine Arbeit hinter der Vollendung zurückbleibt, welche der der Wissenschaft leider zu früh entrissene Verfasser seinem Buche bei einer abermaligen Durchsicht ohne Zweifel gegeben haben würde. Ja es mag hier wohl das Geständniss abgelegt werden, dass der Herausgeber überhaupt nicht ohne einige Befangenheit die Hand an das Werk eines Mannes gelegt hat, der für ihn selbst eine so reiche Quelle der Belehrung und Förderung gewesen ist. Wer fremdes Eigenthum zu verwalten übernimmt, wird bei einiger Gewissenhaftigkeit nicht selten da bedenklich und ängstlich werden, wo er für eigene Rechnung um Schritt und Tritt nicht verlegen wäre. Diese Rücksicht bittet der Herausgeber bei der Beurtheilung wenigstens derjenigen Fälle in Anschlag zu bringen, in welchen er es vorgezogen hat, lieber minder entschieden zu erscheinen als seine individuelle Ansicht ohne Weiteres über die seines verdienstvollen Vorgängers zu setzen.

Bayreuth im November 1851.

H. W. Heerwagen.

TITI LIVII AB URBE CONDITA

LIBER XXI.

EPITOME.

In Italiam belli Punici secundi ortus narratur, et Hannibalis Poenorum ducis contra foedus per Hiberum flumen transitus, a quo Saguntum, sociorum populi Romani civitas, obsessa octavo mense capta est. De quibus iniuriis missi legati ad Carthaginienses, qui quererentur. Quum satisfacere nollent, bellum iis indictum est. Hannibal superato Pyrenaeo saltu per Gallias fusis Volcis, qui obsistere conati erant, ad Alpes venit, et laborioso per eas transitu, quum montanos quoque Gallos obvios aliquot proeliis reppulisset, descendit in Italiam et ad Ticinum flumen Romanos equestri proelio fudit, in quo vulneratum P. Cornelium Scipionem protexit filius, qui Africani postea nomen accepit. Iterumque exercitu Romano ad flumen Trebiam fuso Hannibal Apenninum quoque per magnam militum vexationem propter vim frigoris et lempestatum transiil. Cn. Cornelius Scipio in Hispania contra Poenos prospere pugnavit duce hostium Magone capto.

In

parte operis mei licet mihi praefari, quod in principio 1. summae totius professi plerique sunt rerum scriptores, bellum maxime omnium memorabile, quae umquam gesta sint,

I.

summae totius) Es könnte zweifelhaft scheinen, ob totius 1 als Adjektiv zu summae gehöre, oder als Genitiv von summae abhänge, und in diesem Falle, ob es auf operis zurück zu beziehen, oder als Substantiv zu fassen sey. Die letzte Annahme hat am wenigsten für sich, wenn auch totum sich hin und wieder als Substantiv findet. S. z. B. Liv. XLI, 6 med.; Cic. Att. V, 20, 7; Qu. fr. III, 1, 1; vgl. auch Liv. II, 59 extr. nemo ullius nisi fugae memor. Wollte man totius auf operis beziehen, so stände summa totius operis ähnlich wie III, 61 extr. summa totius spei; VI, 27 in. summa invidiae eius; XXVI, 12 med. summa curae omnis; XLII, 58 med. summae partis eius Meno praeerat; Cic. Fin. IV, 24, 67 Quarum, inquit, artium summae crescere possunt, earum etiam contrariorum summa poterit augeri; Caes. b. g. VI, 11 summa totius Galliae. Doch ist es hier am angemessensten, totius als Adjektiv mit summae zu verbinden, so dass summa tota die ganze Gesammtheit, nämlich des Werkes (im Gegensatz zu pars operis), bedeutet. Vgl. Cic. Qu. fr. III, 5, 5 in omni summa.

me scripturum, quod Hannibale duce Carthaginienses cum 2 populo Romano gessere. Nam neque validiores opibus ullae inter se civitates gentesque contulerunt arma, neque his ipsis tantum umquam virium aut roboris fuit; et haud ignotas belli artes inter sese sed expertas primo Punico conserebant bello; et adeo varia fortuna belli ancepsque Mars

2

neque

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plerique) Vgl. Z. §. 109 A. Bei Liv. öfters in der Bedeutung: sehr viele, z. B. X, 13 extr. Eo anno plerisque dies dicta ab aedilibus; ibid. 31 med. in exercitu Ap. Claudii plerosque fulminibus ictos nuntiatum est; XXIII, 13 in.; XXXV, 6 extr. (vgl. ibid. cap. 8 med.) e t neque et) S. Z. §. 338; R. §. 188, 9; Weissenb. §. 343, 4. So bei Liv. häufig neque et. Vgl. I, 28 med.; II, 11 extr.; IV, 29 post med.; VIII, 12 post in.; IX, 9 med.; ibid. 25 med.; XXI, 19, 3; ibid. 47, 5; XXIII, 1 extr. etc. Zu bemerken ist aber, dass in obiger Stelle der Hauptgedanke, dass der Krieg einer der allermerkwürdigsten sey, in vier Glieder durch neque et et zerlegt ist.

neque

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his ipsis) Nämlich Römern und Karthaginiensern.

virium aut roboris) Vgl. unten K. 40, 8 quorum robora ac vires vix sustinere vis ulla possit; XLII, 11 extr. Quae (aetas) quum corporis robore ac viribus vigeat; XXI, 55, 2 quod virium, quod roboris erat; XXII, 40, 5 omne robur virium; ebenso XXXIII, 4, 4; XXIII, 26 extr. robore animi viriumque aliquantum praestanti; XXIV, 48 med.; XXVII, 46 in. Vires ist vorzugsweise Kraft, in so fern sie als geeignet gedacht wird, Etwas auszuführen, wesshalb oft der Ausdruck von Kriegsheeren, Flotten etc. gebraucht wird; robur ist innere nachhaltende Kraft, Stärke, und es verbinden sich mit diesem Ausdrucke besonders die Begriffe der Festigkeit, Ausdauer, der Fähigkeit zu nachdrücklichem Widerstande gegen Einwirkungen. inter sese) Ueber inter sese, das zu ignotas zu ziehen ist, vgl, unten zu Kap. 39, 9. [Der Gleichklang in sese sed war dem römischen Ohre nicht anstössig. Vgl. Cic. opt. gen. or. 2, 6 nec generibus inter sese sed facultatibus different.]

expertas) S. zu XXII, 22, 19.

conserebant) Ein geringerer Cod. mit Unrecht conferebant. Die sehr gewöhnlichen Ausdrücke pugnam, certamen, manus etc. conserere veranlassten den Schriftsteller zu obiger Verbindung. Man kann vergleichen: bellum contrahere (z. B. XXIV, 42 extr.) und necessitates ad bellum contrahere XLIV, 27 extr.; Latinos in al. locum compellere und bellum Latinum oder Latinorum in al. locum compellere I, 33 in.; II, 16 extr.; auch viam munire, pandere (z. B. IX, 29 med.; X, 5 extr.; ibid. 41 extr.) und rupem munire, pandere (s. unten K. 37). Vgl. auch XXXVII, 16 med. lacessebatur magis quam conserebatur pugna.

propius periculum) So zwei der besseren Handschriften; die jüngeren haben periculo, übereinstimmend mit Silius It. I, 13 (propiusque fuere periclo), welcher obige Stelle vor Augen gehabt zu haben scheint; indess folgt daraus keineswegs, dass auch Livius so geschrieben. Der Akkusativ ist bei Liv. in dieser Verbindung sehr gewöhnlich. Vgl. II, 41 extr. und IV, 47 med. propius fidem est; XXIII, 26 in. castra propius hostem movit;

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