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VORWORT

ZUR ZWEITEN AUSGABE.

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Durch das Nöthigwerden der zweiten Ausgabe ist mir eine erwünschte Gelegenheit zu gründlicher Revision und Verbesserung dargeboten worden, welche ich nicht unbenutzt gelassen habe. Manche Undeutlichkeit ist entfernt, manche Spur der bei der ersten Bearbeitung oft unvermeidlichen Eile getilgt; wo sich eine Bemerkung als nur halb richtig, in einzelnen Fällen auch als ganz unrichtig erwies, hat sie einer besseren Platz gemacht, und einige Stellen, die zu den Plagen der Erklärer gehören, haben, wie ich ohne Anmaassung sagen zu dürfen glaube, mehr Licht erhalten als bisher. Bei dem allen hat mich guter Rath unterstützt, für den ich besonders einigen meiner lieben Herrn Collegen, namentlich Hrn. Prof. Dr. Seyffert und Hrn. Prof. Dr. Giesebrecht, auch an diesem Orte ausdrücklich und herzlich danke. Die erste Ausgabe hat ausser kürzeren Anzeigen zwei eingehende Beurtheilungen erfahren, von Hrn. Dr. G. Linker in Wien, in der Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 1855, Heft 1, und von Hrn. Prof. L. Mezger in Schönthal, in den Jahrb. f. Phil. u. Paed. Band 70, Heft 4 u. 5; und beiden Herren Recensenten konnte ich die Aufmerksamkeit, welche sie meiner Arbeit zugewendet haben, nicht besser vergelten als durch möglichst sorgfältiges Beachten

und Benutzen ihrer schätzbaren Bemerkungen. Wenn

diess nicht durchweg im gewünschten Maasse gesche-

hen ist, so liegt das entweder an der abweichenden

Ansicht oder daran, dass bei dem Erscheinen jener

Recensionen die zweite Ausgabe schon grossentheils

bearbeitet war. Die Hauptsachen jedoch glaube ich

nicht ausser Acht gelassen zu haben. Für die Reden

und Briefe aus den Historien ist mir die inzwischen

erschienene Ausgabe der Historiarum fragmenta von

Fr. Kritz (Lips. Teubner 1853) trefflich zu Statten

gekommen.

In Betreff der Textkritik macht die vorliegende

zweite Ausgabe keine höheren Ansprüche als die erste;

was indessen bei sehr beschränkter Musse geschehen

konnte, ist geschehen, und so sind wenigstens die evi-

dentesten Verbesserungen zu ihrem Rechte gelangt. Die

dadurch entstandenen Abweichungen von dem Text der ·

ersten Ausgabe finden sich hinter diesem Vorwort zu-

sammengestellt. Gern hätte ich das vorgenommen, was

der schon genannte Hr. Linker in seinen Emendationen

zu Sallust (Sitzungsberichte der Kaiserl. Akad. d. Wis-

sensch. Jahrg. 1854, Heft II) als wünschenswerth be-

zeichnet, nämlich eine vollständige Durchmusterung der

bei den alten Grammatikern und Scholiasten häufig vor-

kommenden Citate aus Sallust, in Bezug auf Catilina

und Jugurtha; jedoch reichte dazu die Zeit nicht aus.

Eine andre schwierigere Arbeit hat Hr. Linker selbst in

der angeführten Schrift begonnen: es ist diess die ver-

gleichende Untersuchung derjenigen Autoren, welche

dem Sallust als sachliche Quellen vorlagen oder spä-

ter selbst aus ihm schöpften". Auf eine solche Ver-

gleichung gestützt sucht der Hr. Verfasser zunächst

nachzuweisen, wie die erheblichste unter den chrono-

logischen Verwirrungen im Catilina, Cap. 26 bis 32,

nicht dem Schriftsteller selbst zur Last falle, sondern

einer später entstandenen Unordnung im Text, indem

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nämlich aus den entsprechenden Berichten bei Plutarch im Leben des Cicero und bei Cassius Dio Buch 27 mit grosser Wahrscheinlichkeit hervorgehe, dass diesen beiden der Text des Sallust noch in der richtigen Ordnung vorgelegen habe. Hr. Linker giebt dann den vollständigen Text der genannten Capitel in dieser als ursprünglich bezeichneten Ordnung, welche mit der in meiner Bemerkung zu Cat. 27, 3 angegebenen völlig übereinstimmt, verändert aber zugleich folgerichtiger Weise das postremo 31, 5 in postero die, wodurch allerdings ein vortrefflicher Anschluss an die alsdann vorangehende Stelle 28, 3 gewonnen wird.

Die übrigen auf ähnliche Betrachtungen und zugleich auf handschriftliche Spuren gegründeten Verbesserungsvorschläge sind, so weit sie hierher gehören, folgende. Cat. 52, 35 will Hr. L. lesen Catilina cum exercitu in faucibus Etruriae agit, alii intra moenia atque in senatu sunt hostes, als Nachahmung von Cic. in Cat. 1, 2, 5. In Iug. 93, 4 findet er Orellis Conjectur in castelli planitiem perrepsit (für perscripsit des Cod. Turic. u. anderer) durch Frontins Worte (Stratag. p. 393, 16 Oudend. ed. II) erepi posse in castellum bestätigt, da Sallust die einzige Quelle zu dem ganzen Bericht des Frontin gewesen sei. Dieser fährt nach den eben genannten Worten fort paucos centuriones, quibus perfectissimos cum velocissimis militibus aeneatores inmiscuerat, und daher nimmt Hr. L. in der bald folgenden Stelle Sallusts 93, 8, wo einige Handschr. milia nach quinque einschieben, eine Vermuthung Oudendorps entschieden auf und schreibt ex cop. tub. et corn. numero quinque militesque quam velocissumos delegit et cum his, praesidio qui forent, quattuor centuriones, was man ohne weiteres in den Text setzen möchte, wenn es nicht sehr bedenklich wäre den Ausdruck praesidio esse in der Bedeutung „das Commando führen" zu nehmen.

Die Interpunction habe ich möglichst zu berichtigen und gleichmässiger als früher herzustellen gesucht. Dass dieselbe der Forderung einer unbedingten Consequenz und in anderer Beziehung den jetzt zur Geltung kommenden Ansichten nicht durchweg genügt, möge man theils mit der Schwierigkeit der Sache selbst entschuldigen, theils den Grund darin suchen, dass es nach meiner Ueberzeugung der Schüler wegen oft rathsamer erschien den bisherigen Gebrauch beizubehalten und die Satzgliederung lieber nur in den Anmerkungen anzudeuten. Letzteres ist, besonders zu Anfang, häufiger geschehen als in der ersten Ausgabe. Von der Orthographie gilt Aehnliches.

Schliesslich spreche ich noch den Wunsch aus, dass das Buch auch in der neuen besseren Gestalt sich Freunde erwerben und namentlich den Lernenden den beabsichtigten Nutzen bringen möge.

Berlin, im Februar 1855.

R. JACOBS.

VERZEICHNISS

DER ABWEICHUNGEN VON DEM TEXT DER ERSTEN AUSGABE.

(DIE CURSIV GEDRUCKTEN WORTE SIND DIE LESARTEN DER ERSTEN AUSGABE.) Cat. 6, 7 convortit [se] convortit || 13, 1 constrata constructa 29, 1 exagitatum exagitatam || 29, 3 nullius nulli || 31, 7 a patribus coepit patres conscripti || 46, 5 perducit [in senatum]

perducit.

-

Iug. 4, 4 sum quales — sim et quales || 17, 3 parte tertia - partem tertiam || 18, 11, proxuma Carthagine - proxume Carthaginem || 19, 4 proxumi Hispania proxume Hispaniam || 47, 2 commeatu iuvaturam commeatum iuvaturum || 53, 7 hostis hostes || 61, 2 provincia provinciam || 111, 4 erat [erat].

Or. Lep. 20 captum

- raptum || 21 victorem victoriam; Scyrtoque Scirroque || 25 concordia — composita. Or. Phil. 3 amissa curia omissa cura 7 proconsul

12 intenta

tanta.

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pro consule ||

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Caberam | 16 militibus belli prudentibus

bus || 17 sine parentibus

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