Sed illi res gestas et eventus tantum scripsere bellorum, ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN VORWORT Der erste Teil des vorliegenden Buchs ist aus einer Dissertation hervorgegangen, die im Sommer 1913 veröffentlicht wurde. Sie erscheint hier aufs neue und mit einem zweiten Teil verbunden, der den Lagerdienst behandelt. Der in der Einleitung ausgesprochene quellenkritische Grundsatz konnte natürlich nicht an jeder Stelle mit gleichem Erfolg angewendet werden und in allen Fragen das letzte Wort reden. Aber in den weitaus meisten Fällen wird er sich als fruchtbar und zur Lösung von Widersprüchen geeignet erweisen und dazu führen, daß die einzelnen Abschnitte in der Entwicklung des römischen Kriegswesens schärfer unterschieden werden, als es zurzeit noch geschieht. Die Anregung zu der Behandlung dieses Gegenstandes verdanke ich Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Fabricius. Für sein stetes Wohlwollen und manche wertvollen Ratschläge während der Ausarbeitung fühle ich mich ihm aufs herzlichste verpflichtet. In besonderem Maße darf ich das hinsichtlich der unten gegebenen Ausführungen über die Stellung der Velites bei Polybios sagen. Daß ich ihm als Zeichen meiner Gesinnung dieses Buch widmen darf, gereicht mir zu hoher Freude. Pforzheim, 1. Dezember 1913. Dr. phil. Wolfgang Fischer. 272178 |