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aber bei Sall., Vell., auch bei Liv. und im silb. Latein, nimium neben nimio scheint ausser sane Ersatz für valde im Altlat. gewesen zu sein, klassisch kommt es selten vor, z. B. Cic. Fam. 7, 13, 1, spätlat. kehrte nimium wieder, z. B. bei scr. h. Aug., dafür sagte man auch nimie und das klass. nimis. Auf die alte Zeit und die Archaisten sind beschränkt impense und im pendio, während satis, das oft einem valde nahe kommt, sich auch bei Cic., besonders in epp., bei Caes., Sall. erhalten hat und zwar zumeist mit Adj. guter Bedeutung. Bezüglich der Komposita mit per und prae sei bemerkt, dass die ersteren sich zwar schon zahlreich bei Plaut. finden, aber ihre Blüte in Cic. epp. haben, während die mit prae bei den Tragikern zuerst auftreten, aber nicht vor dem silb. Latein (Plin. mai.) zur vollen Entwicklung gelangen. Anmerkung 2. Die Verbindung von Qualitätsadverbien, welche nicht der Steigerung dienen, mit Adj. findet sich selten in klass. Zeit, um so häufiger im Nachkl. und im Spätlat., z. B. Cic. Tusc. 5, 6 impie ingratus, Liv. 7, 5, 6 und Tac. ann. 1, 3 stolide ferox, Ammian 15, 3 abiecte ignavus, Lact. 1, 67, 23 stulte ineptus. Bei Livius treffen wir die Erscheinung besonders in der ersten Dekade.

10. Eine Umschreibung des Komp. und Superlat. wird von den besten Prosaikern sehr selten und nur bei zwingendem Grunde angewendet, während weniger gute Stilisten und die Dichter unter dem Zwange des Metrums beide Bildungen neben einander gebrauchen. Zunächst finden wir das im Französischen herrschend gewordene plus zwar schon Ennius Fab. 371 M. plus miser, dann vereinzelt nachklass., z. B. Pomp. Mela 3, 40 plus sublimis, häufig erst im Spätlat., ganz besonders im gallischen Latein, z. B. bei Apoll. Sidon., weniger oft im afrikanischen (doch vgl. Anthol. 252, 3 plus gratus auf einer afrikanischen Inschrift); die Beispiele, welche WÖLFFLIN und SITTL zusammengestellt, sind vermehrt durch RÖNSCH, Sem. Beitr. II p. 77; das in andern romanischen Sprachen erhaltene magis dagegen wurde frühe verwendet, wo entweder Begriff oder Form der Adj. eine Steigerung nicht zuliess. Bei manchen Partizipien, die später als Adj. gelten und unbedenklich kompariert werden, wurde im Altlat. die Komparation umschrieben, z. B. Plaut. Amph. 132 maxume cupiens; die klass. Sprache scheute sechs- und mehrsilbige Wortformen, daher wird wohl auch Sall. Cat. 36, 4 maxume miserabile geschrieben haben. Doch finden wir früher und später Umschreibungen, welche uns unnötig erscheinen, z. B. bei Pomp. Mela: magis longa, culta magis et ditior, maxime laetus, bei Prudentius: magis utilis, mage potens; manchmal soll, wie es scheint, dadurch Abwechslung in die Sprache gebracht werden. Im übrigen weisen die Umschreibungen auf den Verfall der Sprache hin, während umgekehrt Formen wie piissimus u. ä. eine sehr nachlässige und vulgäre Diktion verraten.

11. Der Superlativ wird im archaischen Latein mit multo gesteigert, Cicero hat zuerst dafür longe gesetzt und diese Steigerungsform (mit Ausnahme des allitterierenden multo maximus) konsequent beibehalten; auch Caes. nahm sie an, ebenso Livius; allein Hor., Quint., Tac. und besonders die Archaisten griffen wieder nach dem alten multo, welches sich auch, als vulgärem Brauche entsprechend, in den romanischen Sprachen erhalten hat, während longe spurlos verschwunden ist. Beim Kompar. wird longe zuerst von Catull 64, 215 longe iucundior gewagt, dann von Sall., Hirtius, Verg., Properz, Liv., Vell., Sen. und überhaupt von der silbernen Latinität aufgenommen und im Spätlat., z. B. bei Lact., Prudent., Juvenc., Claud. Mam. beibehalten, freilich zunächst nur bei irregulären oder eines Positivs entbehrenden Komparativen, dann auch bei anderen, z. B. Lact. II, 97 longe antiquior. Vel beim Superl. und Kompar. ist nicht vor

Cic. zu treffen, facile mit normalen Superlat. ebenso. Ausserdem dienen zur Steigerung seit Plaut. omnium und unus omnium, auch unus allein, bei sächlichen Begriffen omnium rerum, aber nur im archaischen und archaistischen Latein. Für die Entwertung der Steigerungsformen ist lehrreich, dass quam plurimi im Spätlat. kaum mehr als multi bedeutet.

Anmerkung. Quam zur Verstärkung des Superlativs findet sich zu allen Zeiten. Aber quam mit Positiv, welches offenbar aus einem Ausrufe in die Bedeutung der Versicherung eines hohen Grades übergegangen ist, lesen wir nur bei Ter., bei Cic. in epp. und Erstlingsschriften, z. B. Att. '14, 9, 2 itaque quam severe nos M. Curtius accusat, nicht bei Caes. und Sall.; aber bei Cael. in Cic. epp., bei Val. Max., oft seit Apulejus, z. B. auch bei Lact., Arnob.

12. Die Volkssprache, wie sie besonders in der Komödie, im Briefstil und im Spätlatein auftritt, zeigt ungewöhnliche Fülle des Ausdrucks dadurch, dass sie zu einem Adjektiv im Positiv zwei steigernde Adverbia hinzutreten lässt, z. B. plane bene peculiatus bei Asin. Poll. ad Fam. 10, 32, 1 (oppido perquam pauci im b. Afr. 47) oder doppelte Komparativ- und Superlativsuffixe ansetzt oder auch steigerndes Adv. noch zum Suffix verwendet. Während nun dexterior in Verkennung der Komparativendung und Bedeutung schon zu Cic. Zeit gebildet war und posterius gar schon bei Plaut. und Ter. auftaucht, um dann von rhet. ad Her., Nepos und Cic., von letzterem freilich nicht im edleren Stile, weitergeführt zu werden, hat superius nur schwer aufkommen können; wenn es auch im b. Hisp. vorkommt, hat es doch erst im II. saec. weitere Verbreitung gefunden; ähnlich geht es mit inferius, citerius u. ä., die alle der nachklass. Zeit entstammen. Von proximus hat zuerst Sen. einen Komparativ proximior, pluriores von plures wird spät erst gebildet.

13. Die Steigerung des Komparativs durch magis hat Plautus schwerlich schon, bei ihm scheint magis überall neben dem Komparativ seinen vollen Wert zu behalten, die widersprechenden Stellen sind wahrscheinlich nachplautinisch (vgl. NORDEN 1. 1., der sie in die Zeit bald nach Ter. setzt), Ter. liess sie nur an einer Stelle zu, Hec. 738 quo magis cautius, wo aber der Abl. comp. quo einen ähnlichen Gebrauch wie bei Plaut. Capt. 643 und Men. 979 erkennen lässt; dann lesen wir sie im b. Afr., bei Vitr., in nicht auffälliger Weise bei Pomp. Mela 2, 86 magisque et magis latior und später namentlich oft bei den Afrikanern seit Apul., bei Lact., Tertull., Commod., Sedulius u. a. Wir sehen also, dass die ganze klassische Zeit und das silberne Latein (ausser Pomp. Mela und Val. Max.) sich dieser Abundanz enthalten. Plus beim Komparativ ist in der Sprache der Vulg. und bei eccl. wie Rufin und Commodian zu finden. Maxime neben dem Superlativ hat vielleicht Cic. Att. 12, 38, 3 quae maxime liberalissima doctoque homine dignissima zuerst geschrieben, dann Columella, später Gellius, plurimum mit Superlat. wurde von niemand gewagt.

Es ist schliesslich kein Zeichen eleganter Latinität, wenn die mit per und prae zusammengesetzten Adj. in den Komparativ oder Superlat. treten; daher lässt sich praenobilior, perpaucissimi u. ä. nicht aus Klassikern belegen. Sicher steht perpaucissimus bei Colum. 3, 20, 6 und perplurimus, perminimus und peroptimus im Spätlat. Bei praeclarus ist das Bewusstsein der Zusammensetzung und ursprünglichen Bedeutung frühe verloren ge

gangen, und so gebraucht selbst Cicero öfters praeclarissimus. Für die Hinzufügung eines Adv. zum Superlativ wird in der klassischen Sprache sich höchstens aus Cic. epp. (Fam. 3, 10, 10 quibus me ornatissimum voluit amplissime) ein Beispiel finden lassen; auch Sall. hat nur eine Stelle (Jug. 7 difficillumum inprimis), ebenso ist die archaische Latinität arm daran. Um so mehr wuchert die Unsitte seit Vell., der bereits 2, 27 penitus infestissimus schrieb, und nimmt mit dem Verfall der Sprache immer mehr zu; vgl. Spart. Hadrian 14, 8 litterarum nimium studiosissimus, Amm. 16, 12, 54 satis prosperrime.

14. Die Komparationsgrade haben nicht zu allen Zeiten ihre Bedeutung erhalten; es trat schon frühe eine Abschwächung ein, und zunächst verloren die Superlat. optumus pessumus maxumus minumus ihren Superlativcharakter. Die Folge davon war, dass man nunmehr den Positiv und solche entwertete Superlative sich parallel setzen konnte, z. B. optimus et utilis. Die regelmässigen Superlative verbanden sich seit b. Alex. 3, ingeniosi atque acutissimi, Vitruv und Vell., z. B. Vitr. 24, 6 e parvo brevissimoque spectaculo, Vell. 2, 69 acri atque prosperrimo bello, mit dem Positiv. Namentlich das Titelwesen der Kaiserzeit hat die Superl. herabgedrückt, und jetzt wurde sogar ein invictissimus möglich.

Auch der Komparativ sank schon frühe im Werte, hier ebenfalls zunächst in den Formen melior, peior, maior, minor. So konnte er im parallelen Satzgliede dem Positiv entsprechen und zwar schon bei den aug. Dichtern, z. B. Ovid Trist. 4, 8, 2 anni fragiles et inertior aetas, häufiger freilich im Spätlat., und mit minus verbunden werden, z. B. Ovid. Fast. 1, 526 minus excultior, Arnob. 252, 14 minus gratior.

Auch Komparativ und Superlativ wurden vertauscht, namentlich in den anormalen Bildungen, z. B. melius und optimum, doch auch bei andern Adj., z. B. stehen im b. Afr. 56, 3 inlustriores notissimique einander parallel (vgl. jedoch WÖLFFLIN Z. St.); derartige inkorrekte Verbindungen sind dann am meisten im afrikan. und spät. Lat. zu finden, sogar bei Lact., z. B. I 623 extremi ac tenuiores rivi.

Besonders in Verbindung mit quisque zeigt sich die Entwertung der Komparationsgrade. Regelmässig ist der Superlat. im Sing. mit quisque; der Plural wird sich wohl vor rhet. ad Her, z. B. primas quasque partes, nicht finden, er nimmt in der nachklass. Litteratur überhand, so dass schliesslich bei den script. hist. Aug. auf 3 Sing. 19 Plur. kommen.

Der Komparativ mit quisque steht schon bei Pomp. Mela 2, 10 ut quisque maioribus praestant, ita magis. In Verbindung mit quisque ist er namentlich bei den spät. Afrikanern ganz an die Stelle des Superl. getreten, z. B. Apul. propiores quosque; der Positiv kommt zunächst in solchen Wörtern vor, welche Superlativbedeutung haben; so sagt z. B. Liv. eximium quemque und Tac. praecipui quique; aber schon Lucrez wagt 5, 1413 pristina quaeque und Sall. ignavi cuiusque (in den hist.), Tac. in den ann. invalidus quisque; indes war es auch hier den Afrikanern vorbehalten, solche Wendungen ins Masslose auszudehnen, hauptsächlich Tertull. hat hier alle überboten.

Vgl. Orr, Die Substantivierung des lat. Adj. durch Ellipse, Rottweil 1874; P. HIRT,

Die Substantivierung des Adjektivums bei Quintilian, Berlin 1890 Progr.; Wöfflin, Die Ellipse von navis, Archiv IX S. 284 ff.; ROLFE, Die Ellipse von ars, Archiv X S. 229–246; WÖFFLIN, Lat. und roman. Comparation, Erlangen 1879; PENNIGSDORF, De quisque et quisquis pronominum apud com. lat. usu, Halle 1878; OTT, Doppelgradation und Verwechslung der Gradus, N. Jahrb. 1875; NORDEN im Rhein. Museum N. F. Band 49 S. 194 ff.; WÖLFFLIN zu b. Afr. 48, 3 (wo jedoch magis wieder herzustellen sein wird); HERAEUS im Progr. von Offenbach 1899 S. 19 Anm.

C. Pronomina.

a) Reflexivum und Reciprocum.

15. Das Reflexiv sui sibi se deutet die Rückbeziehung auf einen Gegenstand an, der die Thätigkeit ausübt oder an der Ausführung derselben beteiligt ist, suus aber bezeichnet einen Gegenstand als in den Besitz des die Thätigkeit ausübenden Gegenstandes gehörig; is dagegen, welches hier durchaus als Pron. der III. Pers. anzusehen ist, bewerkstelligt die Rückbeziehung der Thätigkeit auf jeden andern in ebendemselben oder im vorhergehenden Satze schon gegebenen Gegenstand. Bisweilen jedoch gibt der Sprechende die Rückbeziehung mittels des Reflexivs auch auf einen Gegenstand, der zwar nicht die Thätigkeit vollzieht, aber damit im Zusammenhang steht. Diese Regel gilt für einfache Sätze. In zusammengesetzten Sätzen wird die Rückbeziehung auf das Hauptsubjekt, falls es eine von diesem selbst gewollte oder nach seinem Sinne stattfindende ist, durch das Reflexiv ausgedrückt (der Modus des Nebensatzes ist in diesem Falle der der Vorstellung, d. h. der Konjunktiv); ist sie aber vom Sprechenden bloss wahrgenommen und vom Hauptsubjekt nicht beabsichtigt, so wird sie durch is eingeleitet.

Es ist selbstverständlich, dass obiges Grundgesetz mancherlei Ausnahmen erlitt; liegt es ja doch vielfach in der Willkür des Schreibenden, einem Gedanken subjektive oder objektive Färbung zu geben und die Beziehungen einzelner Satzteile oder auch ganzer Sätze zu einander enger oder loser zu gestalten; ferner hat die Sprache des Volkes die bei den Klassikern beliebte Scheidung im Gebrauche der Pron. als eine zu feine Nüancierung in vielen Punkten ganz unbeachtet gelassen. So ist zu bemerken:

1. Innerhalb ebendesselben Satzes steht is in Bezug auf das Subjekt; solche Satzglieder sind ursprünglich als Bemerkung des Redenden zu betrachten, z. B. Nepos Them. 8, 2 hic cum propter multas eius virtutes magna cum dignitate viveret; häufiger findet sich dies erst im Spätlat.

2. Objektive Färbung erhalten Nebensätze durch Setzung von is bei den Historikern seit Caesar (ganz selten bei Sall., öfters bei Cic. und in den Briefen an Cicero, z. B. Verr. 1, 86 Milesios navem poposcit, quae eum praesidii causa Myndum prosequeretur, vgl. Halm zu Cic. Sull. 81, Andresen zu Cic. Fam. 11, 1), z. B. Caes. b. civ. 3, 30 Pompeius ignes fieri prohibuit, quo occultior esset eius adventus, b. G. 1, 5, 4; 1, 37, 2 u. ä. Dieser Gebrauch hat sich bei Nep., Liv., Tac., Vell., Curt., Just. und in der spätesten Historiographie, z. B. bei Sulp. Sev., auch bei Lact., z. B. metuit, ne qua vis maior exsistat, quae illum verberet und anderen eccl. erhalten.

Die gleiche Erscheinung beobachten wir, und zwar ebenfalls schon

im klass. Latein beim Particip, vgl. Cic. Mil. 39 Pompeius cunctae Italiae cupienti et eius fidem imploranti signum dedit.

3. Das Pronomen reflex. in objektiven Nebensätzen, namentlich in Relativsätzen, findet sich seit Plaut., z. B. Poen. 956 eum fecisse aiunt, sibi quod faciundum fuit, in der Sprache des Volkes, hat sich jedoch auch in der Litterärsprache Eingang zu verschaffen gewusst, sogar bei Caesar (z. B. b. Gall. 6, 9 Caesar duabus de causis Rhenum transire constituit, quarum erat altera, quod auxilia contra se Treveris miserant), bei Cic. nur in Erstlingsschriften und Briefen, bei Sall., bei Properz, dann bei Liv. und den folgenden Historikern ausser Tacitus, in der silbernen Latinität und bei Späteren.

4. Suus ist ebensowohl Pron. poss. wie reflexiv. Es kann nun der Fall eintreten, dass die reflexive Bedeutung gegenüber der possessiven zurücktritt; dies geht, freilich nur in der Umgangssprache und in den von ihr beeinflussten Schriften, manchmal soweit, dass suus sein Beziehungswort in einem ganz anderen Satze hat, z. B. Cic. Att. 6, 2, 5 mira erant in civitatibus ipsorum furta Graecorum, quae magistratus sui fecerant. Dies wird ganz besonders da der Fall sein, wo suus seine possessive Bedeutung prägnant entwickelt hat, vgl. Liv. 4, 58, 2 tantum afuit, ut ex incommodo alieno sua occasio peteretur. Im Spätlat. wird suus für eius ganz gewöhnlich, namentlich im gallischen Latein, z. B. ad te revocabis uxorem suam, auch im afrikanischen, z. B. bei Dracontius, sogar bei Lact. Ja in der Rechtssprache hat suus ganz allgemein, sogar von der ersten und zweiten Person, den Besitz bezeichnet, z. B. si sui iuris sumus (Dig.); dass jedoch jemals meus suus gesagt wurde, ist nicht anzunehmen (KALB p. 57).

5. Wenn ipse gebraucht wird, um in zusammengesetzten Sätzen die Rückbeziehung auf das Hauptsubj. zu vermitteln, z. B. Caes. b. G. 1, 40 cur de sua virtute aut de ipsius diligentia desperarent, so soll damit ein Gegensatz zwischen den Subjekten besonders hervorgehoben werden. Dies gilt für die klassische Zeit und noch für Liv.; aber mit der Entwertung des Pronomens ipse, welche sich schon bei Curt. bemerklich macht, tritt eine Vertauschung des Reflex. mit ipse ein, und das letztere bezeichnet nunmehr weder Gegensatz noch Vergleich, z. B. Curt. 7, 8, 8 nuntiare iubent regi velle ipsos ad eum mandata perferre (vgl. NETUSIL im Archiv VII S. 580): ja im Spätlat. steht es geradezu für is und ille, z. B. bei Sulp. Sev., Firm. Mat., Dracont. u. a.

16. Das reziproke Verhältnis wird im Altlat. und in der klassischen Sprache durch inter se ausgedrückt, wobei ein weiteres se oder sibi ausgeschlossen ist, z. B. Nepos Arist. 1, 2 obtrectarunt inter se. Das Reflexiv allein, höchstens verstärkt durch ipse, genügt, wenn die Subjekte als Einheit gedacht werden, z. B. Caes. b. G. 2, 25, 1 confertos milites sibi ipsos ad pugnam esse impedimento = hinderten einander. Beide Konstruktionen erhalten sich in der Folgezeit, z. B. Curt. 9, 9, 21 congregata vero tot milia elephantorum ipsa se elident, Lact. I 556 se dinoscunt. Sie können auch beide vereinigt werden, wie z. B. bei Lucr. 1, 760 inimica sunt ipsa sibi inter se (= ipsa sibi inter se). Mit der Kaiserzeit tritt jedoch zu inter se noch in vicem, z. B. Liv. 9, 43, 17 in vicem inter se gratantes; sobald einmal

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