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fordert, uns versammelt und die hier unterthänigst angeschlossenen Resolutionen 1) entworfen, in denen wir die Principien kirchlicher Rechte und

1) I. Die katholische Kirche, welche ihre wohlerworbenen, durch die heiligsten Verträge, namentlich durch das letzte Reichsgeset, den Hauptreceß von 1803, garantirten Rechte besißt, kann und darf niemals in ihrem Rechtsstande durch ein Staatsgefeß beeinträchtigt werden. Modificationen und Beschränkungen in Ausübung der der Kirche zustehenden Rechte und Freiheiten können nicht einseitig durch die Staatsgewalt verfügt, sondern nur durch gegenseitiges Uebereinkommen zwischen Staat und Kirche festgestellt werden.

II. Will man aber die Rechte und Freiheiten der Kirche in der Form eines Gesezes aufstellen und verkünden, so müssen wir im Namen unserer Kirche und der Gewissensfreiheit verlangen, daß dieses Gesez vollkommen und unumwunden den Grundsaß der kirchlichen Freiheit und Selbstständigkeit anerkenne und teinerlei Eingriffe in das innere Leben der katholischen Kirche enthalte.

III. Dem Bischofe steht das Recht zu, für diejenigen, welche, nachdem sie die Maturitätsprüfung bestanden haben, sich dem geistlichen Stande widmen wollen, die Bestimmungen über ihre philosophischen und theologischen Studien, über die Dauer derselben und über die Anstalten, die sie besuchen, zu treffen, und nur von der Prüfung und dem Gutachten des Bischofes hängt es ab, ob ein Candidat zum Priesterthume und ein Priester zu einem Kirchenamte zugelassen werde.

IV. Die katholische Kirche billigt nicht nur die geistlichen Orden, sondern sie erblicht in ihnen einen Stand christlicher Vollkommenheit. In dem Verbote des Drdenslebens sehen wir einen Eingriff in unser Dogma von der christlichen Vollkommenheit, einen Eingriff in die persönliche und Gewissensfreiheit. Wir fordern für den Bischof das volle Recht, jeden ihm nützlich scheinenden Orden in der Diöcese einzuführen und ihm diejenige Wirksamkeit zuzuweisen, welche das dem Interesse des Staates niemals widerstreitende Interesse der Religion zu fördern geeignet ist.

V. Die Bekenner der katholischen Kirche unterwerfen sich willig und gehorsam allen Staatsgesetzen, welche nicht mit den wohlerworbenen und unveräußerlichen Rehten ihrer Kirche im Widerspruche stehen.

VI. Die Ehe ist uns ein heiliges Sacrament, und betrachten wir Verbindungen von Katholiken, denen der Segen der Kirche fehlt, und die mit den Gesegen der Kirche in Widerspruch stehen, als unerlaubte und sündhafte Verbindungen.

VII. Dem Bischofe steht, als Träger der Kirchengewalt, die Disciplin über die Kleriker zu unter dem Vorbehalte des kanonischen Recurses an den Erzbischof und an den Papst, mit Ausschluß des recursus ad principem. Ebenso steht ihm die Gewalt zu, gegen Laien, welche sich gegen die Kirchengesete verfehlen, durch Warnungen, Verweise und Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft einzuschreiten.

VIII. Die Verwaltung des Kirchengutes steht nicht gleichmäßig dem Staate und der Kirche zu; diese gebührt vielmehr der Kirche. Dem Staate kann aber wegen des Interesses, das er an der Erhaltung und richtigen Verwendung des Kirchengutes hat, eine geeignete Controle dieser Verwaltung zugestanden werden.

IX. Dem Staate steht nicht ein ausschließliches Recht auf die Schule zu; auch die Kirche hat ein unveräußerliches Recht auf dieselbe. Weil die Kirche die durch die heilige Taufe ihr einverleibten Kinder christlich zu erziehen hat, so steht die Schule in der innigsten Verbindung mit der Kirche, und darf die Einwir

Freiheiten in den durch die bedauerlichen Beschlüsse der zweiten Kammer der Landstände bedrohten wichtigen Fragen aufgestellt und dadurch nicht nur unsere Ueberzeugungen über Wahrheit und Recht in Sachen der Kirche ausgedrückt, sondern zugleich die Normen bezeichnet haben, nach denen wir als Kinder und Priester der Kirche, durch die Macht unseres Gewissens gedrängt, unser Verhalten einrichten müssen und werden.

Indem wir uns erlauben, diese von uns gefaßten Resolutionen Ew. Bischöflichen Gnaden in aller Unterthänigkeit vorzulegen, fügen wir die ehrerbietigste Erklärung bei, daß wir, eingedenk des Hochdemselben schuldigen kanonischen Gehorsames, dieselben völlig Hochihrem oberhirtlichen Urtheile unterwerfen, und daß wir bereit sind, jedes Wort in denselben zu verbessern, wenn wir in irgend einem Punkte den Sinn und Geist der Kirche nicht genau genug ausgedrückt haben sollten.

Möchten Ew. Bischöfliche Gnaden mit uns die ersehnte glückliche Zeit erleben, wo die traurigen Kämpfe gegen die Kirche aufhören, wo der Kirche ihre Rechte und Freiheiten gewährt werden, wo sie ihre Kräfte zur Regierung und Heiligung der Gläubigen segenreich und ungehindert entfalten kann, und wir mit Dank gegen Gott den Triumph der Kirche feiern können!

An das Comité der zu Gau-Algesheim abgehaltenen

Priesterconferenz.

154.

Mainz, am Feste des heiligen Herzens Jeju 1863.

Das Schreiben, welches Sie im Namen der in Gau-Algesheim zu einer freien Conferenz versammelten Priester an mich gerichtet haben, habe ich nebst den Resolutionen, welche dort gefaßt wurden, erhalten und mit großer Befriedigung von dem Inhalte dieser Schriftstücke Kenntniß genommen.

Schon dem Entschluß zu einer solchen Conferenz zusammenzutreten habe ich, als ich von demselben durch die öffentlichen Mittheilungen un

kung der Kirche auf die Schule nicht auf die Religionsstunden beschränkt werden, die zu einer christlichen Erziehung nicht hinreichend find.

X. Als Priester vorzugsweise verpflichtet, den Grundsäßen unseres Glaubens und den Gesetzen unserer Kirche uns zu unterwerfen, fühlen wir uns durch die vorstehenden mit ihnen übereinstimmenden Resolutionen im Gewissen gebunden.

terrichtet wurde, meine volle Zustimmung gegeben. Er war mir ein neues Zeichen der lebhaften Theilnahme, welche der Klerus den öffentlichen Verhandlungen über Kirche und Schule widmet, und des Vedürfnisses einer gemeinschaftlichen Besprechung und Verständigung über diese großen und gewichtigen Angelegenheiten unseres Landes. Zudem hatte ich das volle und unbedingte Vertrauen, daß alle Priester meiner Diöcese bei den Verhandlungen und Beschlüssen sich vom Geiste Christi leiten lassen würden, der der ganzen Kirche ihre wunderbare übernatürliche Einheit gibt und aus vielen ein Herz und eine Seele macht. Wenn aber Priester in diesem Geiste zusammentreten, dann erfüllt sich zu jeder Zeit die Verheißung: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen" und diese Versammlungen können dann nur von großem Segen begleitet sein.

Meine Erwartungen sind in jeder Hinsicht in Erfüllung gegangen. Schon die Petition, welche der gesammte Pfarrklerus meiner Diöceie so viel ich weiß, ohne alle Ausnahme, vor zwei Monaten an den Stufen des Thrones unseres gerechten und geliebten Landesherrn niedergelegt hat 1), ist ein herrliches Denkmal der Einheit und der Einsicht, die den Klerus der Diöcese erfüllt. Die gegenwärtige Versammlung in Gau-Algesheim war von demselben Geiste wieder belebt. Die Verhandlungen selbst, wie die Beschlüsse, zeugen von einer solchen brüderlichen Eintracht, von einer so richtigen Würdigung unserer Verhältnisse, von einer so treuen Gesinnung gegen die Kirche, von einer solchen Entschiedenheit, für die höchsten Güter alle Opfer zu bringen, daß ich sie in allen Theilen nur genehmigen und meine volle Zustimmung zu denselben aussprechen kann.

Das Bild der Diöcese ist für mich in diesem Augenblicke troß der schweren Kämpfe, die wir zu bestehen haben, ein Gegenstand des allerreichsten Trostes. Wie könnte ich hier, wo ich von den einmüthigen Kundgebungen des Klerus spreche, die Einmüthigkeit unerwähnt lassen, die auch das ganze katholische Volk mit ganz wenigen Ausnahmen bei dieser Gelegenheit über dieselben großen Fragen an den Tag legt? Ich kann im Hinblick auf diese Thatsache nur mit Dank meine Hände zum Himmel erheben, von dem allein jener Geist herkommt, der eine so wunderbare Einigkeit uns verleiht. Mit gar großer Rührung habe ich von allen diesen vielen Adressen aus den verschiedenen Gemeinden der ganzen Diöcese Kenntniß genommen, worin sie ihre Stimme erheben gegen die Kränkungen der Rechte der Kirche und gegen die Be

1) Adressen und Proteste c. 1-10. b. Ketteler, Briefe.

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schimpfungen, die an einer Stelle, wo man es wahrlich nicht erwarten sollte, in so reichem Maße der katholischen Kirche, ihren Institutionen und ihren Dienern zugefügt worden sind.

So geeint wollen wir mit Vertrauen der Zukunft entgegengehen, mit dem Bewußtsein, daß wir Güter vertreten, die Gott uns zum Heile der Menschen anvertraut hat. Ich hoffe zu Gott, daß die Gerechtigkeit unserer Sache über alle Vorurtheile, über alle Gehässigkeiten, über eine tief eingewurzelte Mißgunst dennoch den Sieg erringen wird. Wir fordern ja nur für die katholische Kirche und für unsern Glauben, was uns von Rechtswegen gebührt. Wir haben ein Recht zu fordern, daß man unsere Kirche und ihre Institute nicht verhöhnt. Wir haben ein Recht zu fordern, daß die klösterlichen Anstalten bestehen, weil sie zur katholischen Kirche gehören, mögen sie andern gefallen oder nicht. Das fordert die Toleranz. Wohin soll es kommen, wenn andere uns unsere christlichen Gebräuche verbieten können, weil sie ihnen mißfallen? Wir dulden sie ja auch mit so vielem, was uns an ihnen mißfällt. Wir haben ein Recht zu fordern, daß unsere Priester nach katholischen Grundsäßen gebildet und unterrichtet werden. Wir haben ein Recht zu fordern, daß eine politische Versammlung die Verfassung der katholischen Kirche und die Grundsäge der katholischen Kirche respectire. Wir glauben der Zustimmung von allen Billigdenkenden in ganz Europa versichert zu sein, wenn wir behaupten, daß insbesondere die Mitglieder einer fast ganz protestantischen Kammer nicht das Recht haben, ihre Privatansicht über katholische Grundsäge, Institute und Priestercrziehung durch Geseze zur Geltung zu bringen. Wir fordern auch für das katholische Gewissen Gewissensfreiheit. Wir fordern, was fast in allen Theilen der Welt der katholischen Kirche zusteht. Es scheint uns unaussprechlich thöricht zu sein, wenn jezt in einigen kleinen deutschen Staaten für das Verhältniß zwischen Kirche und Staat Grundsäße festgestellt werden wollen, die in der übrigen Welt als gänzlich unzulässig verworfen sind. Unser Recht ist so einfach, so klar, so unbestreitbar, daß es obsiegen muß. Gott zulassen sollte, daß uns unerwartete Kämpfe bevorständen, so werde ich mit Gottes Hilfe hinter der Gesinnung und Entschiedenheit meiner geliebten Diöcesanen und der treuen Priester dieser Diöcese als Oberhirt nicht zurückbleiben und ich bin auch dann mit unendlicher Freude zu jedem Kampfe und zu jedem Opfer bereit, um dem katholischen Volke der alten Mainzer Diöcese jenen Glauben zu bewahren, der seit so vielen Jahrhunderten seine Segnungen über die Welt und dieses Land verbreitet hat.

Wenn aber

Im Uebrigen, geliebte Priester und Mitbrüder, wollen wir fort fahren uns zu bemühen, gute Hirten des uns anvertrauten christlichen

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Volkes zu sein. Die Priester, die unter euch sind, bitte ich darum als ihr Mitpriester und Zeuge der Leiden Christi, der auch Mitgenosse der Herrlichkeit ist, die einst offenbar werden soll, weidet die euch anvertraute Heerde Gottes und besorget sie nicht aus Zwang, sondern freiwillig, nach Gottes Willen; nicht um schändlichen Gewinnes willen, sondern aus Liebe; nicht als solche, die über das Erbe Gottes herrschen, sondern das Vorbild der Heerde geworden sind von Herzen. Und wenn der Oberhirt erscheinen wird, werdet ihr die unverwelkliche Krone der Herrlichkeit empfangen." (1 Petr. 5, 1-4.)

Sie wollen von diesem Ausschreiben den übrigen Theilnehmern an der Conferenz Mittheilung machen.

Pfarrverwalter Biron an den Bischof v. Ketteler 1).

155.

Bechtheim, 1. November 1863.

Unter ungewöhnlich drückenden Verhältnissen erlaubt sich der gehorsamst Unterzeichnete im unbedingtesten Vertrauen auf Ew. Bischöflichen Gnaden väterliche Nachsicht Folgendes vorzutragen:

In Folge der Ew. Bischöflichen Gnaden wohlbekannten Ereignisse der neuesten Zeit, durch die ich mich, sei es mit Recht oder Unrecht, von meinen Vorgesezten auf das Empfindlichste in meinem Rechts- und Billigkeitsgefühl gekränkt fühlte 2), und verführt durch mehrfache, damals erschienene Preßerzeugnisse, war ich vor meiner Versehung von Mainz nach Bechtheim in einer so aufgeregten Stimmung, daß ich mehrfachem und wiederholt an mich durch einen gewissen, bei Gottsleben bediensteten Reusche 3) gestelltem Ansinnen nachgebend, demselben einen, „Enthüllungen aus der geistlichen Welt" 4) betitelten Aufsaß schrieb, auch demselben er

1) Dieser und die drei folgenden Briefe sind von dem ehemaligen Hospitalgeistlichen Biron selbst in der Flugschrift: Offener Brief an den kathol. Clerus und alle Katholiken Deutschlands. Frankfurt a. M. 1863 veröffentlicht worden.

2) Derselbe hatte sich fortgesetzt geweigert, die Erstcommunion der Mainzer Waisenkinder in der von seiner Behörde ihm vorgeschriebenen Kirche zu feiern, und einige Monate später, zum Pfarrverwalter in Vilbel ernannt, das betreffende Decret dem Generalvicar zurückgesandt.

3) Damals Redacteur des „Mainzer Anzeigers."

4) Dieses Pamphlets, worin Biron nach gerichtlichem Erkenntniß den Bischof durch Schmähung, herabwürdigenden Spott und durch Behauptung erdichteter oder entstellter Thatsachen angegriffen und dem Hasse ausgeseßt" (Rongeanische

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