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Männer aus dem Jahre 1837 bei derselben wieder eine Rolle spielen. Daß die Gegner der Kirche den ganzen kirchlichen Aufschwung, die neue freiheitliche Stellung, welche die Kirche gewonnen hat, und das Wachsen ihres sittlichen Einflusses, die Ausbreitung ihrer kirchlichen Genossenschaften in einem nie geahnten Umfang mit unendlichem Mißtrauen und Mißbehagen betrachten, ist unzweifelhaft. Wir haben unsere Gegner oben und unten, in der Regierung und in dem Liberalismus, verbunden und getragen durch die geheimen Gesellschaften. Wie sehr man geneigt ist, selbst die errungene Freiheit rückgängig zu machen und der Kirche wieder staatliche Fesseln anzulegen, sehen wir in den kleinen deutschen Staaten überall. Nirgends kann man aber dieses offen weniger wagen als in Preußen, weil vielleicht nirgends die Kirche ein treueres Volk zur Seite hat als dort. Davon ist auch die Regierung in Preußen überzeugt. Einen offenen Kampf mit der Kirche wird man dort, wie ich fest glaube, nicht wagen, und wenn man ihn wagt, sicher unterliegen. In dieser Hinsicht ist die Kirche in Preußen in einer besseren Lage als in Mitteldeutschland, in einer viel besseren als in Baiern und in einer noch viel besseren Lage als in Desterreich. Was man daher im offenen Kampfe zu erreichen nicht hoffen kann, nämlich die großen Erfolge der Kirche seit dem Jahre 1837 rückgängig zu machen, das erstrebt man jezt auf anderem Wege, indem man den maßgebenden Einfluß bei den Bischofswahlen zu erlangen sucht.

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Das wäre aber durchaus der Fall, wenn das zugestanden würde, was jezt die preußische Regierung in Anspruch nimmt. Sie fordert, wie es noch vor einigen Tagen die officielle Norddeutsche Allgemeine Zeitung" mit klaren Worten gesagt hat, nicht weniger als das unbeschränkte Recht, jeden Candidaten für einen preußischen Bischofsit, den die Capitel aufstellen, als persona minus grata zu verwerfen 1).

Ich zweifle nicht, daß sämmtliche protestantische Regierungen im übrigen Deutschland auf den Ausgang dieses Falles mit äußerster Spannung hinblicken, um ganz dieselben Anforderungen zu stellen. Der nächste Fall wird wahrscheinlich Freiburg sein und die Entscheidung für Cöln ist auch die Entscheidung für dort. Alle Hoffnungen in Baden seitens der Feinde der Kirche concentriren sich in der einen Hoffnung auf den Tod des Erzbischofs. Wenn der Erzbischof einen würdigen Nachfolger bekömmt, so wird nach meiner Ueberzeugung, die auf einer sehr

1) Vgl. v. Ketteler, Das Recht der Domcapitel und das Veto der Regierungen bei den Bischofswahlen in Preußen und der oberrheinischen Kirchenprovinz. Mainz

1868.

eingehenden Kenntniß der dortigen Verhältnisse beruht, die Erzdiöcese in einigen Jahren eine der blühendsten Diöcesen Deutschlands werden; widrigenfalls ist aber alles dort gefährdet. Das sehen die Feinde der Kirche in Baden vollkommen ein und sind darüber durchaus mit sich im Klaren und orientirt. Sie warten daher mit Gier auf den Tod des alten Erzbischofes. Wenn Preußen es jezt durchsetzt, jeden irgendwie unliebsamen Mann als persona minus grata auszuschließen, so wird die ba= dische Regierung ganz dieselben Forderungen stellen. Was aber aus der deutschen Kirche werden wird, wenn wir servile Bischöfe haben, das liegt ja zu Tage.

Wie wir aus den Zeitungen erfahren, hat der Heilige Vater be= reits die Sache dadurch entschieden, daß er den Capiteln verboten hat, auf Grund einer Wahlliste, auf welcher nur zwei Candidaten übrig gelassen sind, eine Wahl vorzunehmen. Gott gebe, daß sich diese Nachricht bestätigt und daß man bei diesem Grundsaß unerschütterlich beharrt! Die Lage in Cöln ist überdies so günstig wie möglich, um ohne allen Nachtheil für die Kirche zuzuwarten und den Kampf zu Ende zu führen. Ich glaube auch nicht, daß die Regierung, die doch schon Schwierigkeiten von allen Seiten hat, sich der Wirkung, welche das Kundwerden von einem Conflikte zwischen dem Papst und ihr auf das rheinische Volk üben würde, aussehen wird. Nichts würde einen so tiefen Widerstand hervorrufen als gerade der Versuch, ihm königliche Bischöfe zu geben. Bisher ist die ganze Sache noch außerhalb der Discussion in der Oeffentlichkeit geblieben, wenigstens was die katholische Presse angeht, weil alles auf die Entscheidung und Kundgebung von Rom wartet.

An die Redaction der Hessischen Landeszeitung').

170.

Mainz, 29. Januar 1866.

In diesem Augenblicke wird mir die Nummer 23 Jhres Blattes vom 28. Januar mitgetheilt, worin ein Correspondent aus Mainz über eine Unterredung berichtet, welche zwischen einer Dame und einem Jesuiten stattgefunden haben soll 2). Der Correspondent erklärt zugleich,

1) Aus der Flugschrift: Zur Charakteristik der Jesuiten und ihrer Gegner. Eine offene Erklärung des Hochwürdigsten Herrn Wilhelm Emmanuel Freiherrn v. Ketteler, Bischof von Mainz. Mainz 1866.

2) A. a. D. 24–26. Vgl. die offene Erklärung Nr. 172.

daß er mit seinem Worte für die volle Wahrheit seiner Mittheilungen einstehe und nöthigenfalls bereit sei, die Namen der Betreffenden zu nennen. Sie, Herr Redacteur, bemerken dazu, daß diesè Mittheilung Ihnen von einer so achtbaren und glaubwürdigen Seite herkomme, daß Sie keinen Anstand nehmen könnten, den Artikel unter der Annahme seiner vollen Richtigkeit wörtlich wiederzugeben.

Ich seze voraus, Herr Redacteur, daß Sie bereit sind mitzuwirken, um die Wahrheit oder Unwahrheit dieser von Ihnen gebrachten Correspondenz festzustellen. Sie werden auch anerkennen, daß ich in meiner Stellung nicht blos ein Interesse, sondern ein Recht und eine Amtspflicht habe, diese Aufklärung zu fordern. Der Gesellenverein ist von mir gegründet, die Verloosung für denselben von mir angeregt; der Schein des Gebrauches unerlaubter Mittel, um Unterstützung zu erhalten, trifft daher auch mich. Ueberdies können Jesuiten nach der Einrichtung unserer Kirche hier nicht wirken ohne meine Zustimmung. Wenn es unter ihnen Subjecte gäbe von so gemeiner und unsittlicher Denkweise, wie es in jenem Artikel geschildert wird, und ich dieses duldete, so würde ich mitschuldig sein. Ich habe nun die Ueberzeugung, daß an der ganzen Mittheilung kein wahres Wort ist, und daß sie von Anfang bis zu Ende in jedem Sage ungegründet ist. Ich werde aber nichts desto weniger die Sache streng untersuchen, wenn Sie mir dazu die Möglichkeit bieten. Ich fordere Sie daher auf, mir den Namen Ihres Correspondenten, wie den Namen des Jesuiten und der Dame zu nennen. Wenn die Mittheilung sich dann als wahr herausstellt, so bin ich bereit, allen hier anwesenden Jesuiten jede geistliche Thätigkeit sofort zu entziehen; wenn es sich aber ergibt, daß hier eine Verleumdung der allerschwersten Art vorliegt, so erwarte ich, daß Sie durch eine offene Erklärung in Ihrem Blatte die Ehrenkränkung wieder gut machen, die von einem Ihrer Correspondenten ausgegangen ist.

Um den Gegenstand mit möglichster Offenheit zu behandeln, werde ich dieses Schreiben alsbald veröffentlichen, was im Interesse der Wahrheit nur gut sein kann, und auf die Wahrheit muß es ja Ihnen und mir allein ankommen. Ich bitte um recht baldige Antwort.

Die Redaction der Hessischen Landeszeitung an den Bischof

v. Ketteler.

171.

Darmstadt, 10. Februar 1866.

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In ergebenster Erwiderung Ihres geehrten Schreibens vom 29. v. Mts. erlaube ich mir die nachstehende Mittheilung, die um deßwillen erst heute geschehen kann, weil eine zweimalige Abwesenheit unseres Correspondenten von Mainz die nöthigen Vereinbarungen erschwerte und verzögerte. Ich hatte nach vorhergegangenem brieflichen Meinungsaustausch eine längere Unterredung mit unserem Correspondenten, und das Resultat geht dahin, daß unser Correspondent Ihrem Wunsche, Ihnen die Namen der bei der bekannten Unterredung betheiligten Personen zu nennen, nachzukommen sich nicht veranlaßt sieht, weil der Lage der Sache nach für ihn eine Nothwendigkeit hierfür in keiner Weise vorliegt und zwar aus folgenden Gründen: Erstens würde es voraussichtlich, sogar als sicher anzunehmen sein, daß der betreffende Jesuit der nach meines Correspondenten Erklärung nicht unter Ihrer Jurisdiction steht die Sache einfach ableugnete. Und, das erlaube ich mir Sie zu fragen, was hätten Sie, was hätte die „Hess. Landesztg." in solchem Falle gewonnen? Sie nichts; die „Hess. Landesztg." unter Umständen einen Preßproceß, in welchem dieselbe schon um deßwillen eine heikle Stellung hätte, weil unserem Correspondenten kein Zeuge außer der betreffenden Dame zu Gebote stünde, und diese - als Complice jedenfalls auch alles ableugnen würde. Unser Correspondent hat bereits Gelegenheit genommen, sich hierüber die nöthige Ueberzeugung zu verschaffen. — Dies ist der erste, meines Erachtens nach sehr gewichtige Grund; der zweite ist: daß Sie in dieser Angelegenheit sich wohl kaum so frei von einer gewissen Parteistellung zu machen vermöchten, wie es unser Correspondent von ei nem Richter in seiner Sache fordern zu müssen glaubt. Haben Sie doch schon Ihr Urtheil abgegeben und das lautet: „Ich habe die Ueberzeugung, daß an der ganzen Mittheilung kein wahres Wort ist und daß sie von Anfang bis zu Ende in jedem Sage ungegründet ist." Was ist da für uns zu erwarten? Ein dritter Grund, der unseren Correspondenten nöthigt, die Frage in der angedeuteten Weise zu behandeln, ist seine in vieler Hinsicht delicate Stellung, die er bei persönlichem Hervortreten wohl bedroht sehen würde; dann leiten ihn in zweiter Linie noch ganz besondere Rücksichten, deren sich zu entschlagen Ihre Aufforderung ihn nicht zu veranlassen vermag.

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Da ich und unser Correspondent der ganz bestimmten Ansicht sind, daß es aus den eben angeführten Gründen der „Hess. Landesztg." wohl nicht glücken dürfte, die Jesuiten bei Ihnen im Lichte der Wahrheit zu zeigen, so bin ich zu meinem Bedauern außer Stande, die Nothwendig keit zu erkennen, Ihrem Wunsche der Namensveröffentlichung, die eine ganz erfolglose, deßhalb zwecklose Handlung wäre, zu entsprechen.

Sie, Hochwürdigster Herr, sagen in Ihrem Schreiben, daß Sie den Jesuiten jede geistliche Thätigkeit in Hessen verbieten würden, falls sich so gemeine Subjecte, wie das geschilderte, unter ihnen befänden; wohlan, da dürfte Ihnen der Passus der „Wochenzeitung für Luxemburg“: „Wenn in Luxemburg diese Zusage zur Ausführung gekommen wäre, dann würde dieser Stadt sehr viel Leid und ein Proceß erspart worden sein, der es offenkundig machte, daß hier ein solches Verbrechen nicht neu ist“ den nöthigen Anhaltspunkt hierzu bieten. Wie Sie aus dieser Notiz auch gütigst entnehmen wollen, so haben wir mit unserer Erzählung nicht einmal etwas besonderes Neueres gebracht, sondern nur bereits Vorgekom menes auf's Neue bestätigt.

Sie, Hochwürdigster Herr, sagen in Ihrem Schreiben ferner, daß es Ihnen und mir auf Ergründung der Wahrheit doch nur allein ankäme. Das ist richtig. Ich meinestheils habe die Wahrheit ergründet, und wenn Sie auf das Ehrenwort eines in jeder Hinsicht achtbaren und glaubwürdigen Mannes, wie es unser Correspondent ist, für welches Ehrenwort ich vollen Grund habe, mich mit meinem Ehrenwort verbürgen zu können, Werth legen, so versichere ich Sie hiermit auf dieses Ehrenwort, daß der in Nr. 23 der Landesztg. veröffentlichte Artikel „ Mainz“ Wort für Wort wahr ist und daß ich deßhalb keine Silbe davon zu rücknehme.

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In der Erwartung, daß Sie, Hochwürdigster Herr, sich der Ueberzeugung nicht verschließen werden, daß meine Handlungsweise eine voll ständig correkte ist, zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebenster Carl Winterstein,

verantwortlicher Redacteur der „Hess. Landesztg."

Offene Erklärung des Bischofs v. Ketteler.

172.

Mainz, 14. Februar 1866.

Ein Correspondet der Hessischen Landeszeitung hat bekanntlich in Nr. 23 vom 28. Januar ein Gespräch berichtet, welches zwischen einer Dame aus Mainz, der Frau eines hiesigen angesehenen Bür

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