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von Symbolen und symbolartigen Aussprüchen, allesammt in griechischer Sprache: 1. Das apostolische Symbol (p. 27 s.); 2. Das Nicænum (das alte, eigentliche von 325); 3. Das athanasianische Symbol; 4. Der Brief des Liberius von Rom an Athanasius und dessen Antwort; 5) Das Nicæno-Constantinopolitanum, in dem natürlich der dritte Artikel den Zusatz xai viov hat; 6. eine Stelle aus dem Briefe des Gregorius von Nazianz an Cledonius gegen Apollinaris; 7. Kepaλarov πρωτον βιβλίου πρωτου των βασιλικων; 8. Συμβολον της ἐν ̓Εφεσῳ ávvodov naι tη5 ¿v Kaλxndovi; 9. Eine Stelle aus c. 39 in Manuel Kalekas's Schrift:,,Dass der heilige Geist vom Vater und vom Sohne ausgeht" und aus c. 39 in Desselben Schrift gegen die Griechen (falls nicht die Worte Μανουηλ ὁ Καλεκας ἐν τῷ συγγραμματι, ότι το πνευμα το ἅγιον ἐκ του πατρος και του υἱου ἐκπορευεται κεφ 19' und Μανουηλ ὁ Καλεκας ἐν κεφ. 49' των иατα грaïишv, mit denen die beiden Citate eingeführt werden, ein und dieselbe Schrift, Manuel Kalekas's,,Libb. IV contra Græcos de processione Spiritus sancti“ sein sollten). Endlich 10. Βασιλειου του μεγαλου ἐρωτηματα κεφαλαιωδη. Diese Sammlung macht die eigentliche Schrift aus, zu der jene zwei Reihen von Aussagen über das Symbol nur die Einleitung bilden. Das kleine Buch rührt offenbar von einem Griechen her, der zur römischen Kirche übergegangen war oder auch ihr schon durch Geburt angehörte. Ebenso erhellt (aus S. 26), dass sie vom Verfasser (oder vielmehr vom Sammler) für den Pabst Paul IV geschrieben und ihm verehrt wurde und daher zwischen 1555-59 enstanden ist. Dasselbe geht auch daraus hervor, dass wir auf p. 25 das Wappen der Caraffa finden mit einer Unterschrift, die uns sagt, dass sie der Bibliothek des Ant. Car. Caraffa angehört und durch Testament Eigenthum der vaticanischen Bibliothek geworden ist. Ich gebe auch das Apostolicum im Cod. Vatic. mit der Interpunktation, die es in der Handschrift hat. Die Symbolglieder werden in ihr in der Regel durch Kommata getrennt, nicht so die einzelnen Theile derselben (s. z. B. das dritte Glied des zweiten Artikels). Doch werden auch die Glieder von der Himmelfahrt und dem Sitzen zur Rechten des Vaters, die Glieder von der Auferstehung der Todten und dem ewigen Leben, die Glieder vom Leiden und von der Höllenfahrt und die Glieder von der Kirche und der Gemeinschaft der Heiligen nicht durch Kommata geschieden, wohl weil jedes dieser vier Gliederpaare nur als ein Glied oder ein Artikel betrachtet wird. Dass zwischen dem ersten Artikel und dem ersten Gliede des zweiten und zwischen dem ersten und zweiten Gliede des dritten Artikels kein Komma steht, hat seinen Grund gewiss nur in Nachlässigkeit.

4. Ein Text in einer barbarinischen Handschrift aus dem sechzehnten oder auch siebzehnten Jahrhundert 58).

Πιστευω εἰς θεον πατερα παντοκρατορα, οὐρανου και γης δημιουργον (ποιητην οὐρανου και γης). Και εἰς τον κύριον ἡμων ̓Ιησουν Χριστον τον υἱον του θεου τον μονογενη συλ

ληφθεντα δια πνευματος ἁγιου, τεχθεντα ἐκ Μαριας της παρθε νου, (γεννηθεντα ἐκ Μαριας της παρθενου). παθόντα ἐπι Ποντιου Πιλατου σταυρωθεντα τε, θανόντα και ταφεντα· κατήλθεν εἰς ᾅδην, τῇ τρίτῃ ἡμέρᾳ ἀνεστη ἐκ νεκρῶν· ἀνηλθεν εἰς τους οὐρανους, καθηται ἐν δεξιᾷ του Θεου και πατρος παντοκρατορος· ἐκεῖθεν ἐλευσεται κριναι ζωντας και νεκρους. Πιστευω εἰς το πνεύμα το άγιον· ἁγιαν 59) ἐκκλησιαν καθολικην, ἁγιων κοινωνιαν· ἀφεσιν ἁμαρτιῶν· σαρκος ἀναστασιν· ζωην αιωνιον.

3) Die Handschrift Nr. 212 (am Rande 79) der griechischen Handschriften der barbarinischen Bibliothek, ein Papircodex, enthält eine griechische Uebersetzung eines Theils des,,Catechismus Romanus", nämlich die ,,Præfatio" und den grössten Theil der,,Pars prima. De Symbolo". Das Uebersetzte schliesst mit den Worten: ἀπολαύοντες ἐκεινου, καν την ἑαυτου οὐσιαν κατεχωσιν, θαυμασιαν τινα όμως και σχεδον. Sie sind eine Uebersetzung der lateinischen Worte: „illo fruuntur, qvamvis proprium substantiam retineant, admirabilem tamen et prope", die wir mitten in dem vom zwölften Artikel des Symbols,,,vitam æternam", handelnden dreizehnten und letzten Capitel des ersten Theils, näher bestimmt, mitten in der sechsten Frage dieses aus neun Fragen bestehenden Capitels finden. Die Handschrift giebt sich somit als nur ein Bruchstück einer grösseren, wahrscheinlich den ganzen römischen Catechismus umfassenden zu erkennen. Sie stammt aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem sechzehnten oder auch siebzehnten Jahrhundert und rührt ohne Zweifel von einem oder anderem der römischen Kirche angehörigen Griechen her. Das apostolische Symbol wird im ,,Catechismus Romanus" nicht an einer Stelle im Zusammenhang citirt, sondern stückweise im Anfang des zweiten bis dreizehnten Capitels des ersten Theiles, welche zwölf Capitel die zwölf Artikel behandeln, in die man in der römischen Kirche, wie wir ,,Quellen" B. II gesehen haben, das Symbol schon in Ambrosius's Tagen getheilt hat. (Es wird im Anfang eines jeden der zwölf Capitel nach der Ueberschrift [,,Cap. II. De primo Symboli articulo.",,C. II. De secundo Symboli articulo." Etc.) immer gefragt:,,Quis est primus, secundus etc. articulus et quæ ejus sententia? [Die,,Quæst. 1 des Capitels], worauf die Worte des Artikels angegeben und dann erklärt werden). In den Ueberschriften über die Antworten auf einzelnen von den Fragen, in die jedes Capitel zerfällt, werden deshalb die einzelnen Theile oder einzelne Theile des Symbolgliedes, von denen das Capitel handelt, öfter aufs Neue citirt. Man muss daher, wenn man die griechische Uebersetzung des Symbols in der Handschrift erhalten will, sie aus jenen und diesen Citaten zusammensetzen, die doch an einem Paar Stellen nicht ganz übereinstimmen (s. ob.).

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59) In der Ueberschrift über die Antwort auf Qu. 1 in Cap. X steht Πιστευω ἁγιαν, nach dem lateinischen,,Credo sanctam". Aber dieses Πιστευω, Credow wird nicht als ein Wort gesetzt, das zum Symbol selbst gehören soll, sondern nur um

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anzudeuten, dass man bloss das Verbum,,Credo" und nicht auch die Präposition ,,in" vor,,Spiritum sanctam“ zum Glied von der Kirche zu ziehen habe.

1. 1. Ueber den griechischen Text des altrömischen Symbols in dem Briefe des Marcellus von Ancyra an den römischen

Bischof Julius. (Ob. S. 4 f.)

Epiphanius theilt in dem Abschnitt seines „,Pan. adv. hæress.", der gegen die Marcellianer gerichtet ist, Häres. 72 oder 52, einen Brief des Marcellus von Ancyra an den Bischof Julius von Rom (336-52) mit.

In diesem Briefe, der aller Wahrscheinlihhkeit nach im Jahre 337 oder 338 geschrieben ist 6o), sucht Marcellus vor Julius seine Rechtgläubigkeit gegen die Beschuldigungen sabellianischer Häresie darzuthun,

60) Marcellus muss zwei Mal in Rom gewesen sein, ein Mal in der Zeit, die zwischen seiner Absetzung auf der Synode zu Constantinopel gegen Ende des Jahres 335 (so Hefele, Conciliengesch. I, 454 ff.) oder im Jahre 336 (die gewöhnliche Annahme) und seiner Wiedereinsetzung im Sommer 338 (s. Hef. a. a. O. S. 464 f.) verfloss, zum zweiten Male nach seiner Vertreibung von Ancyra, im Jahre 340 oder 341, während welchen Aufenthalts er der in dem letztgenannten Jahre gehaltenen römischen Synode beiwohnte, die ihn von der Schuld sabellianischer Häresie frei sprach, und sein Brief an Julius muss am Schluss des ersten Aufenthalts geschrieben sein, in dem Momente, als er nach funfzehnmonatlichem Verweilen in der alten Haupstadt des römischen Reichs diese zu verlassen im Begriff stand, im Jahre 337 oder möglicherweise auch im Anfange des Jahres 338 (s. die weiter unten aus Marcellus's Brief an Julius anzuführenden Worte). Es kommen zwar in Athanasius's,,Hist. Ariann. ad monach." c. 6 (Opp. T. I p. 347 ed. Montf.) und in dem von Athanasius in seiner ,,Apol. ctr. Ariann." p. 21-35 (Opp. T. I p. 141-54 ed. Montf.) aufbewahrten Briefe des Julius an Danius, Flacillus u. s. w., in dem er über die römische Synode im Jahre 341 berichtet, Aeusserungen vor, die für die Annahme sprechen, dass Marcellus nur ein Mal im Rom gewesen ist, nämlich im Jahre 340 und 341, und dass er damals seinen Brief an Julius geschrieben hat, in der Schrift des Athanasius die Aeusserung: και αυτος (Marcellus) ἀνελθων εἰς την Ρωμην ἀπολογησατο και ἀπαιτουμενος παρ αὐτων δεδωκεν ἐγγραφον την ἑαυτου πιστιν, ἣν και κατα Σαρδικην συνοδος ἀπεδέξατο, in welchen Worten Athanasius von dem Aufenthalt des Marcellus in Rom im Jahre 341 spricht, während dessen er dort mit ihm zusammen war, in Julius's Briefe die Aeusserungen, dass Marcellus, als er nach Rom gekommen, versichert habe, dass das, was seine Gegner über ihn an Julius geschrieben hätten, falsch sei, dass er, als Julius dessen ungeacht von ihm verlangt, er solle seinen Glauben darlegen, dies in

die eusebianische Feinde in einem Briefe oder in Briefen an den genannten römischen Bischof erhoben hatten.

In dieser Absicht giebt er, nachdem er Julius an die häretischen, arianischen Ansichten, die seine Ankläger selbst hegten, erinnert hat,

Jene

ganz zufriedenstellender Weise gethan habe, und dass er deshalb, und weil die römischen Presbyter, die auf dem Concil zu Nicea gegenwärtig gewesen, von ihm bezeugt hätten, er sei damals ganz orthodox und als ein kräftiger Gegner der Arianer aufgetreten, von dem römischen Bischof und der (im Jahre 341 in Rom versammelten) Synode als ein rechtgläubiger Bischof anerkannt worden sei. (ἐνταυθα γενομενος Marcellus διεβεβαιωσατο μεν, μη εἶναι ἀληθη τα περι αὐτου γραφεντα παρ ύμων· όμως δε παραιτουμενος παρ, ἡμων εἰπειν περι της πιστεως, ούτως μετα παῤῥησιας ἀπεκρινατο δὲ ἑαυτου, ώς ἐπιγνωναι μεν ἡμας, ότι μηδεν έξωθεν της ἀληθειας ὁμολογει· ούτως γαρ εὐσεβως περι του κυριου και σωτηρος ἡμων ̓Ιησου Χριστου ώμο λογησε φρονειν, ώσπερ και ἡ καθολικη εκκλησια φρονει, και οὐ νυν ταυτα πεφρονηκεναι διεβεβαιωσατο, άλλα και ἐκπαλαι κ. τ. λ. Worte des Athanasius und diese des Julius machen nämlich den Eindruck, als ob Beide nur von einem Aufenthalte des Marcellus in Rom im Jahre 341 gewusst hätten, und das schriftliche Glaubensbekenntniss des Marcellus, von dem Athanasius redet, scheint eines und dasselbe mit dem in Marcellus's Briefe an Julius sein zu müssen. Allein, genauer betrachtet, brauchen doch die beiden Stellen keinesweges so aufgefasst zu werden, dass sie einen früheren Aufenthalt des Marcellus in Rom ausschliessen, und vergleicht man sie, besonders die bei Athanasius, mit nachfolgenden Worten in Marcellus's Brief an Julius: ταυτα ἐμου ἐνιαυτον και τρεις όλους μηνας ἐν τῇ Ρωμῃ πεποιηκοτος, ἀναγκαιον ήγησαμην, μελλων ἐντευθεν έξιεναι, έγγραφον σοι την έμαυτου πιστιν, μετα πασης άληθειας τῇ ἐμαυτου χειρι γραψας, ἐπιδοῦναι, so wird man umgekehrt genöthigt anzunehmen, dass das schriftliche Glaubensbekenntniss, das Marcellus im Jahre 341 Julius und der römischen Synode überreichte, von dem in seinem von Epiphanius aufbewahrten Briefe an Julius verschieden, und dieser Brief bei einer andern Gelegenheit geschrieben war. Das Glaubensbekenntniss, von dem Athanasius und Julius reden, ward ja nämlich nach den Worten Beider dem Marcellus von Julius und der Synode abverlangt, das in dem Briefe an Julius legte er dagegen nach seinen eigenen Worten unaufgefordert von selbst ab; jenes überreichte er, wie sie sagen, während eines Aufenthaltes in Rom, dieses dagegen, wie er selbst sagt, am Schlusse eines solchen, in dem Moment, als er die Stadt verlassen wollte; jenes war nach dem, was jene sagen, an Julius und die römische Synode gerichtet, dieses dagegen seinen eigenen Worten zufolge an Julius allein. Mit einem Worte: die ganze Situation bei der Ueberreichung der beiden Glaubensbekenntnisse war nach den Aeusserungen beider Theile eine total verschiedene. Man könnte nun zwar annehmen wollen, Julius habe den Marcellus,

eine kurze Darstellung seines Glaubens, von dem er an einer Stelle sagt, dass er ihn von der Kirche und aus den göttlichen Schriften gelernt habe (v πιστιν ἐμαθον 61) ἐκ τε των θείων γραφων ¿didaxenv), und an einer anderen Stelle äussert, dass er ihn sowohl von den göttlichen Schriften empfangen als auch von seinen Vorvätern nach Gott, seinen geistlichen Vorvätern gelernt habe (Tavτηv nar

nachdem dieser ihm seinen Brief überreicht, bewogen, seine Absicht Rom alsbald zu verlassen aufzugeben, indem er ihm versprochen, seine Sache in der nächsten Zeit von einer zu Rom abzuhaltenden Synode untersuchen zu lassen, und Marcellus habe, als diese Synode kurz darauf wirklich versammelt worden war, und Julius und sie ihm ein schriftliches Glaubensbekenntniss abverlangt hatten, seinen vor nicht langer Zeit an Jenen geschriebenen Brief überreicht. Allein gegen diese überhaupt nicht ganz einfache Annahme spricht, dass Julius und Athanasius ausdrücklich sagen, Marcellus sei ein Glaubensbekenntniss abverlangt worden, und er habe ein ihm abverlangtes übergeben. Hätte nämlich Julius ein ihm erst kürzlich von Marcellus überreichtes in seinen Händen gehabt, so sollte man doch erwarten, dass er dieses einfach der Synode vorgelegt, und dass er und Athanasius gesagt hätten, dass er dies gethan. Anders lag dagegen die Sache, wenn der Brief des Marcellus an Julius bedeutend früher geschrieben worden war. Da kann nämlich Julius es leicht für nöthig gehalten haben, Marcellus ein neues Glaubensbekenntniss abzufordern, indem inzwischen Vieles vorgegangen war, was das frühere Bekenntniss als unzureichend erscheinen lassen konnte. (Streitigkeiten in der ancyranischen Gemeinde nach Marcellus's Wiedereinsetzung, seine Vertreibung aus oder sein Weggang von Ancyra, neue Anklagen gegen ihn.) Ist aber nun so das von Marcellus 341 übergebene Glaubensbekenntniss von dem in seinem Briefe an Julius verschieden, und ist dieses bedeutend früher als jenes abgefasst worden, so wird man annehmen müssen, dass seine Abfassung an den Schluss eines Aufenthaltes des Marcellus in Rom fällt, der zwischen 336 und 338 liegt. Die Annahme, dass der Brief des Marcellus an Julius 341 abgefasst worden ist, findet sich übrigens bei den Meisten: bei Baronius,,,Annales" ad a. 341, bei Petavius, Epiph. Opp. T. II p. 304 seiner Ausg., T. V p. 256 ed. Dind., bei Montfaucon in der ,,Diatribe de causa Marcelli Ancyrani" in seiner ,,Coll. nov. Patrr. et Scriptt. Græc." T. II p. LII, bei Walch in dessen,,Historie der Ketzereien", B. III S. 243, bei Klose in dessen Schrift ,,Geschichte und Lehre des Marcellus und Photinus" S. 10 f. und bei Heurtly, a. a. O. p. 24. Die Ansicht, dass Marcellus seinen Brief an Julius schon 337 geschrieben habe, finden wir dagegen nur bei Hahn,,,Bibl. der Symbole" S. 5 Anm. 1, und bei Nicolas,,,Le Symbole des Apotres" p. 362.

61) Nämlich von der Kirche, besonders bei der Taufe. 'Epadov erinnert an μadnμa, die bekannte Bezeichnung des Taufbekenntnisses in der griechisch-morgenländischen Kirche (s.,,Quellen" B. I S. 21 f. Anm. 26, S. 77 und S. 82 f.).

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