Einleitung. Der vorliegende Band umfasst die Jahre 1436 — 1443, einen kleinen aber bedeutungsvollen Zeitraum, in dem die Hanse die meisten und wesentlichsten der ihr aus dem dänischen Kriege erwachsenen Verwicklungen und Aufgaben entwirrte und löste. Als sie nach Herstellung des Friedens mit Dänemark sich hiezu anschickte, da wurden, wie Band I gezeigt hat, ihre ersten Versuche in Flandern Holland England Nowgorod1 von keinem oder nur geringem Erfolge gekrönt, während der vorliegende Band die Verhandlungen mit Flandern und England zum gedeihlichen Ende führt, die Akten des Krieges und Friedensschlusses der wendischen Städte mit Holland Seeland und Friesland 2 (1438 1441) enthält und die in engem Zusammenhange damit sich vollziehende Thronumwälzung in Dänemark behandelt. Neben diesen im Vordergrunde stehenden Ereignissen berührt er Zwiste mit Spanien und Nowgorod, Streitigkeiten einzelner Städte und Städtegruppen mit inländischen und auswärtigen Herren und manche für die innere Geschichte des Bundes recht wesentliche Momente. Die umfangreichen Akten der Verhandlungen mit England (S. 13 — 95) gewähren ein in mehrfacher Hinsicht anschauliches Bild, auf dessen Ausführung ich an diesem Orte verzichten muss. Es handelte sich vorzugsweise um Abstellung der von König und Parlament beschlossenen Erhöhung der Zölle bzw. um Erhaltung der hansischen Privilegien und in diesem Punkte erreichte die Hanse ungeachtet der heftigen Opposition im Lande ihren Zweck. Allerdings fand dann der Vertrag vom 22 Mrz. 1437 in Preussen keine Anerkennung, weil die unvorsichtige Fassung einiger Artikel die Engländer zur Aufstellung von Forderungen veranlasste, deren Berechtigung Orden und Städte, namentlich Danzig, nicht zugestanden, doch vernichteten diese Streitigkeiten zwischen England und Preussen keineswegs die Gültigkeit des Vertrages für die Hanse und bis zum Frieden von Utrecht hinab blieb er in allem wesentlichen die Grundlage der völkerrechtlichen Beziehungen zwischen den Paciscenten. In Flandern wirkten, wie bereits im ersten Bande dargethan, die aus dem englisch-burgundischen Kriege resultirenden inneren Unruhen in den Communen 1) Nur mit Nowgorod kam es zu einem Abkommen, dem jedoch keine lange Dauer beschieden war. 2) Die drei Lande sind der Kürze wegen fast durchweg mit dem Gesammtnamen Holland bezeichnet worden. |