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Die

ung, durch einen Dorn zusammengehalten. Im Uebrigen unbekleidet, bringen sie ganze Tage am Heerde und bei dem Feuer zu. Reichsten zeichnen sich durch ein Gewand (veste) aus, das nicht wallend ist, wie bei den Sarmaten und Parthern, sondern eng sich anschliefst und die einzelnen Gliedmassen erkennen lässt. Auch Wildhäute tragen sie; Die, welche nächst dem (Rhein-)Ufer wohnen, ohne Sorgsamkeit, die Entfernteren mit mehr Auswahl, da ihnen keine Cultur (cultus) durch den Handel zugeführt wird. Sie wählen sich die Thiere aus, und machen die abgezogenen Häute gesprenkelt mit Stücken von Fellen solches Gethiers, das der äufsere Ocean und ein unbekanntes Meer hervorbringt. Die Weiber haben keine andere Bekleidung, als die Männer, nur dafs sie sich öfter in leinene mit Purpur bunt gemachte Umwürfe (amictibus) hüllen und einen Theil der obern Bekleidung (vestitus superioris) zu Aermeln nicht verlängern. Die Arme und Schultern bleiben nackt und auch der nächste Theil der Brust ist sichtbar." Auffallen mufs es, dafs die gewöhnliche Bekleidung der Männer nur nach dem häuslichen Negligé beschrieben ist und dafs man die sonstige Beschaffenheit derselben erst aus der Art und Weise, wie Tacitus die Tracht der Weiber beschreibt, einigermafsen ermitteln kann. Aus dieser Schilderung geht hervor, dafs beide Geschlechter, abgesehen von dem Ueberwurf, ein oberes und ein unteres Kleidungsstück zu tragen pflegten, und dafs jenes bei den Männern Aermel hatte, bei den Weibern keine. Während wir nun hierin leicht das Wamms und das Mieder erblicken können, sind wir von Tacitus völlig im Dunkeln gelassen über die Gestalt des untern Kleidungsstückes, wovon derselbe kein Wort sagt. Wunderlich ist auch noch der angeführte Grund der gröfseren Bedachtnahme auf Putz von Seite der von der Römergränze entfernt wohnenden Volkstämme. Man sollte doch glauben, die Neigung hiezu werde durch Cultur und Handelsverkehr nur befördert.

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Der Leser sieht wohl: es kostet einige Mühe, von Tacitus das Anerkenntnifs zu gewinnen, dafs die Germanen in einem einzelnen Punkt etwas civilisirter geworden seien, als sie zu Caesars Zeit waren. Im Allgemeinen stellen sie sich bei ihm nicht nur als eine sehr rohe, sondern auch, trotz ihrer gepriesenen jedoch auf ein

ziemlich bescheidenes Mafs eingeschränkten Keuschheit, ') als eine geradezu nichtswürdige Nation dar, so dafs man dem Schriftsteller nur beipflichten kann, wenn er einer Nachricht, dafs die Bructern von ihren Nachbarn geschlagen und ganz und gar ausgerottet worden seien, lebhaft applaudirt. 2) Indessen hat sich in der Zwischenzeit von Caesar bis Tacitus, nebstdem, dafs die Germanen roher, aber auch zu allem Guten träger und unfähiger geworden sind, noch eine wichtige Veränderung anderer Art an ihnen zugetragen: diese Nation hat gallische Gebräuche und Einrichtungen angenommen.

Namentlich die gallischen Stände der Druiden und Ritter. Ersteren Stand spricht Caesar den Germanen ausdrücklich ab; die Abwesenheit eines besonderen Ritterstandes oder Adels folgt aus Dem, was er von dem Bestreben der Germanen, unter sich allgemeine Gleichheit zu bewahren, angibt. Tacitus, bei Beschreibung germanischer Einrichtungen, bedient sich zwar nicht der Ausdrücke Druiden und Ritter (equites), aber er schreibt den Germanen Priester (sacerdotes) und Adelige (nobiles) zu. Dafs diefs nur andere Benennungen für jene gallischen Stände oder Berufsclassen sind, ergibt sich aus einer Vergleichung der einschlägigen Stellen beider Schriften. Caesar stellt das Amt der Druiden folgendermassen dar: „Jene (die Druiden) sind thätig bei dem Gottesdienste, sie besorgen die öffentlichen und Privatopfer und deuten die göttlichen Aussprüche. 3) Bei ihnen strömt eine grofse Zahl Jünglinge, des Unterrichts wegen, zusammen, von denen sie in hoher Ehre gehalten

1) In Germ. 20: „Sera juvenum Venus eoque inexhausta pubertas; nec virgines festinantur" hat man mit Unrecht Venus mit matrimonium zu erklären gesucht. Aus Cap. 19: „Publicatae enim pudicitiae nulla venia; non forma, non aetate, non opibus maritum invenerit" erhellt, dass es bei den Germanen auch öffentliche Dirnen, sogar reiche oder reichgewordene, gab.

2) Das. 33: Super LX millia, non armis telisque Romanis, sed, quod magnificentius est, oblectationi oculisque ceciderunt! Maneat, quaeso, duretque gentibus si non amor nostri at certe odium sui.

3) Religiones interpretantur. Es sei hier die Bemerkung gestattet, dafs das Compositum rê-ligio eigentlich so viel wie Spruchgebung (énuárwv λéžis) bedeutet und keineswegs (wie ich früher geglaubt) mit religare sinnverwandt ist. Res gehört zu reor, PEN; seine Bedeutung ist in

werden. Denn fast in allen Streitigkeiten, betreffen sie nun öffentliche oder Privatangelegenheiten, ertheilen sie mafsgebenden Ausspruch (constituunt) und wenn irgend ein Verbrechen begangen worden, wenn eine Tödtung geschehen ist, wenn über Erbschaft oder Gränzen gestritten wird, so sind sie es wieder, welche die Entscheidungen geben, und Belohnungen oder Strafen festsetzen. Wenn irgend ein Private oder Beamter sich nach ihren Bestimmungen nicht richtet, so untersagen sie ihm die Theilnahme am Opfer. Diefs ist bei ihnen die schwerste Strafe. Die, welche das Verbot getroffen hat, werden unter die Gottlosen und Verruchten gezählt, ihnen gehen Alle aus dem Wege, ihre Nähe und ihr Gespräche flieht man, um sich nicht durch Ansteckung Schaden zuzuziehen; weder Recht wird ihnen, wenn sie darum nachsuchen, gesprochen, noch Antheil an irgend einer Ehre gewährt." Diodor') hebt besonders hervor, dafs auch in den Kriegsheeren der Kelten den Aussprüchen der Druiden Folge geleistet wurde. Bei den Germanen des Tacitus sind es die Priester, von denen in den Thingen (worin auch Strafsachen zur Verhandlung und Entscheidung kommen) mantische Loose gezogen und die auf den Loosen befindlichen Zeichen gedeutet werden. 2) Von den Priestern wird auch die Disciplin gehandhabt in Thingen und Heeren. 3) Und es ist nur Umkehr dessen, was Caesar von der Schmach der vom Opferdienst ausgeschlossenen Gallier sagt, wenn Tacitus bezüglich der

das

ähnlicher Weise abstract geworden, wie die von unserem Ding, das eigentlich run, dann concilium und von -thum (althochdeutsch tuom), eigentlich 9ua, dann judicium bedeutet.

1) 5, 31: Οὐ μόνον ἐν ταῖς εἰρηνικαῖς χρείαις ἀλλὰ καὶ κατὰ τοὺς πολέμους τούτοις (τοῖς θεολόγοις) μάλιστα πείθονται καὶ τοῖς μελῳδοῦσι ποιηταῖς οὐ μόνον οἱ φίλοι ἀλλὰ καὶ οἱ πολέμιοι.

2) Tac. Germ. 10: Si publice consulatur, sacerdos civitatis, sin privatim, ipse pater familiae, precatus deos coelumque suspiciens ter singulos (surculos quibusdam notis discretos) tollit, sublatos secundum impressam ante notam interpretatur. Si prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem consultatio; sin permissum, auspiciorum adhuc fides exigitur. 3) Das. 11: (In conciliis) silentium per sacerdotes, quibus tum et coërcendi jus est, imperatur. Das. 7 Ceterum neque animadvertere neque vincire, ne verberare quidem, nisi sacerdotibus permissum, non quasi in poenam nec ducis jussu, sed velut deo imperante, quem adesse bellantibus credunt.

Germanen berichtet, dafs die einer schimpflichen Handlungsweise Schuldigen vom Opferdienst ausgeschlossen würden und dafs viele solcher Personen ihrem Leben mit dem Strang ein Ende gemacht hätten. 1) Von den gallischen Rittern bemerkt Caesar (6, 15): ihre begünstigte Stellung und ihre Macht bestehe darin, dafs sie vorzugsweise an Kriegen sich betheiligen und dafs, je angesehener einer von ihnen durch Abkunft und Reichthum sei, er um so zahlreichere Dienst- oder Gefolgsleute (ambactos 2) clientesque) um sich habe. Auch den Germanen schreibt er, wie wir oben (S. 10) gesehen haben, Gefolgschaften zu, aber er bezeichnet als deren Führer die Hauptleute der Gauen (principes regionum et pagorum). Tacitus drückt sich hierüber so aus: „Ausgezeichneter Adel oder grofse Verdienste der Vorältern verschaffen auch blutjungen Leuten den Rang eines Hauptmanns (principis dignationem); sie werden den anderen kraftvolleren und schon längst bewährten gleichgestellt und Keiner schämt sich, unter den Gefolgsleuten (inter comites) erblickt zu werden." Demnach sind bei den Germanen, wie einst bei den Galliern, die Adeligen vorzugsweise, wenn auch nicht gerade ausschliefslich, Führer von Gefolgschaften. Tacitus hat, wie das,,druides" mit ,,sacerdotes," so das ,,a mba cti" mit „comites" übersetzt oder doch ersetzt.

Eben dieser Schriftsteller kennt einen ganz ähmchen Stand von Minderfreien bei den Germanen, wie Caesar bei den Galliern, obwohl gleichfalls unter anderem Namen. Was bei Caesar plebes genannt wird, das heifst bei Tacitus libertini. 3) Anstatt,,ambacti clientesque" gebraucht Caesar (3, 22) auch den Ausdruck devoti, quos illi soldurios appellant." In Uebereinstimmung mit einer, auf eine keltiberische Sitte sich beziehende Notiz des Valerius Maxi

1) Das. 7: Nec aut sacris adesse aut concilium inire ignominioso fas multique superstites bellorum infamiam laqueo finierunt.

2) Dals ambactus ein ächtgermanisches Wort ist, zeigt die uncontra

hirte Form andbahts (Diener) bei Ulfila.

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3) Caes. B. G. 6, 13: plebes paene servorum habetur loco, quae per se nihil audet et nulli adhibetur concilio. Tac. Germ. 25: Libertini non multum supra servos sunt, rari aliquod momentum in domo, nunquam in civitate.

mus 1) sagt er von diesen Solduriern Folgendes aus: quorum haec est conditio, ut omnibus in vita commodis una cum his fruantur, quorum se amicitiae dederint; si quid his per vim accidat, aut eundem casum una ferant, aut sibi mortem consciscant; neque adhuc hominum memoria repertus est quisquam, qui eo interfecto, cujus se amicitiae devovisset, mortem recusaret. Damit vergleiche man, was Tacitus (Germ. 14) von den germanischen Gefolgschaften sagt:,,Cum ventum in aciem, turpe principi virtute vinci, turpe comitatui, virtutem principis non adaequare; jam vero infame in omnem vitam ac probrosum, superstitem principi suo ex acie recessisse. Illum defendere, tueri, sua quoque fortia facta gloriae ejus assignare praecipuum sacramentum est. Principes pro victoria pugnant, comites pro principe. . . . . Exigunt principis sui liberalitate illum bellatorem equum, illam cruentam victricemque frameam; nam epulae et convictus, quamquam incompti, largitamen apparatus pro stipendio cedunt."

Ferner bemerkt unser Autor (Germ. 10), dafs die Germanen in Kriegsfällen einen Zweikampf mit einem der Feinde zu veranstalten suchen und den Ausgang dieses Kampfes als ein Auspicium für den Krieg selber betrachten. Dafs diefs auch altkeltische Sitte war, ist bekannt. Livius führt im siebenten Buch zwei Fälle gallischer Herausforderungen zum Zweikampf an, und Polybius (3, 62, 5) erzählt, dass Hannibal, um die Gallier, die bei seinem Heere waren, in eine günstige Stimmung zu versetzen, einen Zweikampf zwischen gefangenen Galliern angeordnet, und als Prämie für den Sieger gallische Waffen ausgesetzt habe, solche wie die, womit die Könige dieses Volkes, wenn sie einen Zweikampf bestehen (uovoμaxɛiv) wollen, sich auszurüsten pflegen.

Ebenfalls keltisch war der germanische Gebrauch, die Thinge (concilia) bewaffnet zu besuchen 2) und die Zustimmung zu einem

1) Val. Max. 2, 6, 11:,,nefas esse ducebant (Celtiberi) proelio superesse, cum is occidisset, pro cujus salute spiritum devoverant."

2) Caes. B. G. 5, 56: (Indutiomarus) armatum concilium indicit. Hoc more Gallorum est initium belli, quo lege communi omnes puberes armati convenire consuerunt. Liv. 21, 20 (von Völkern des südlichen Galliens aus dem Jahre 218 v. Chr. und von einem Anlafs sprechend, wo

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