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Wenn sie es nicht vermag, so ist es offenbar, daß sie eine Lüge berichtet und für eine Lüge ihr Ehrenwort eingesezt hat.

Ich nehme daher keinen Anstand, offen zu erklären, daß nicht nur für die schwere Anklage der Landeszeitung sich kein entfernter Beweis vorfindet, ja nicht einmal zu führen versucht wird, sondern daß vielmehr sowohl das Verfahren des Correspondenten und der Redaction der Landeszeitung, wie auch die eben angegebenen Gründe die moralische Gewißheit bieten, daß hier eine tendenziöse Verleumdung gegen einen katholischen Priester vorliegt, und ich überlasse es dann meinen Lesern, zu beurtheilen, was von einem Correspondenten und von einer Redaction zu halten ist, die öffentlich dem Publikum gegenüber eine Lüge mit ihrem Ehrenworte bekräftigt hat.

Man möge mir endlich verzeihen, wenn ich diesem Vorfalle eine eigene und so eingehende Erklärung widme. Man könnte der Ansicht sein, daß ich ihm zu viel Gewicht beigelegt habe, da ja so viele ähnliche Verdächtigungen in der Landeszeitung und in anderen mitteldeutschen Blättern zu lesen waren. Ich will aber gerne diesen Vorwurf auf mich nehmen. Nichts betrübt mich mehr als dieses System der Verleumdung gegen die Kirche und ihre Priester und Ordensleute, gegen alle treuen Söhne der Kirche, und ich möchte bei jeder solchen Verleumdung hinaus auf den offenen Markt des Lebens und möchte unseren Gegnern dort zurufen, daß sie uns Unrecht thun und daß sie nicht recht handeln, uns so zu mißkennen und zu verleumden. Sie mögen unsere wirklichen Grundfäße bekämpfen, wenn sie sie für unrichtig halten; wir werden bei ihnen dasselbe thun; ein redlicher geistiger Kampf ist unser Antheil auf Erden. Sie sollen uns aber nicht verleumden, uns nicht Grundsäße unterstellen, die wir nicht haben, uns nicht Verbrechen andichten, die wir gewiß nicht minder verabscheuen wie sie selbst. Mag der Unterschied zwischen uns und unseren Gegnern noch so groß sein; wenn sie nach Wahrheit, nach Sittlichkeit und Tugend streben, können wir ihnen wenigstens das aus dem Grunde unserer Seele versichern, daß wir in diesem Streben mit ihnen verbunden sind, und daß wir bereit sind, ihnen das bei jeder Gelegenheit zu beweisen. Wenn es Jesuiten und Ultramontane gäbe, so wie sie sie uns schildern, so würden wir wahrlich sie nicht minder verab scheuen und bekämpfen, als sie es thun; und wenn es ein System solcher jesuitischer Grundsäße gäbe, wie sie behaupten, so würden wir es nicht minder hassen wie sie. Wenn wir daher anders über Jesuiten urtheilen wie sie, so liegt es nicht darin, weil wir weniger das Schlechte verabscheuen, das unsere Gegner denselben vorwerfen, sondern weil wir be

haupten, daß sie die Jesuiten nicht kennen, und daß sie ihnen Grundfäße und Handlungen andichten, die nicht von ihnen ausgehen.

Mögen uns unsere Gegner nicht mit Scandalgeschichten, nicht mit unerwiesenen Verleumdungen aus der ganzen Welt und aus der ganzen Vergangenheit bekämpfen, wo die Ermittelung der Wahrheit unmöglich ist und Haß und Verleumdung freien Spielraum haben, sondern mögen sie uns mit Thatsachen bekämpfen, mit nachweisbaren, handgreiflichen Thatsachen aus unserem eigenen Leben. Wenn unsere Gegner und ihre Preßorgane mir oder einem Priester oder einem Jesuiten oder einem Katholiken etwas Böses thatsächlich nachweisen können aus unseren eigenen Handlungen und aus unseren eigenen Worten, so mögen sie es thun. Wir werden, wenn dann das Böse sich als wahr herausstellt, ihnen zeigen, daß wir das Böse auch an uns nicht lieben, sondern vielmehr bereit sind, es nicht minder zu bekämpfen wie sie selbst. Man höre aber auf, uns zu verleumden, uns zu verdächtigen, aus der ganzen Welt unerwiesene Nachrichten zusammen zu tragen, jedem frechen Verleumder die Spalten zu öffnen; das ist eine Forderung der Gerechtigkeit, das ist eine Forderung der Wahrheit und auf diese, dessen sei Gott mein Zeuge, kömmt es mir hier und immer allein an.

An Ludwig III. Großherzog von Hessen1).

173.

Mainz, Februar 1866.

Bei dem hohen Interesse, welches Ew. Königliche Hoheit in liebevoller Sorgfalt für das Wohl Allerhöchstdero Unterthanen jederzeit den Werken christlicher Barmherzigkeit zu schenken pflegen, unter denen die Heranbildung hilfsbedürftiger Kinder unstreitig die erste Stelle einnehmen. dürfte, erlaube ich mir Ew. Königlichen Hoheit eine kleine Schrift, welche ich über die erst gegründete Knabenanstalt in Kleinzimmern verfaßt habe2), ehrfurchtsvoll zu überreichen und damit die unterthänigste Bitte zu verbinden, Ew. Königliche Hoheit wolle dieser jungen Pflanze Allerhöchstdero Huld und Wohlgewogenheit auch fürder gnädigst angedeihen lassen.

1) Aus dem Concept.

2) Die St. Josephs-Knabenanstalt in Kleinzimmern für die Diöcese Mainz. Mainz 1866.

An seinen Freund St.')

174.

Mainz, 2. März 1866.

In meiner Diöcese fehlen gute Diöcesanstatuten. Zwar hat der ausgezeichnete Bischof Colmar 1811 Statuta dioecesis Moguntinae erlassen, welche viel Vortreffliches enthalten. Sie sind aber später außer Uebung gekommen. Im Jahre 1837 hat auch Bischof Kaiser ein Diöcesanstatut gegeben, welches aber mehr eine Geschäftsinstruction über allerlei Dienstverhältnisse ist und nicht der Idee eines Diöcesanstatuts entspricht. Täglich fühle ich mehr in der Verwaltung meiner Diöcese diese Lücke und ich glaube kaum eine größere Pflicht zu haben, als sie auszufüllen. Gute Diöcesanstatuten sind wohl das beste und ganz unerläßliche Mittel, um kirchliche Disciplin und Einheit im Priesterstande zu begründen.

Während ich mich nun damit beschäftigte, hierfür die nöthigen Einleitungen zu treffen, kam mir ein Gedanke, über den ich Ihre Ansicht gerne hören möchte.

Die oberrheinische Kirchenprovinz ist in ihrer jezigen Verfassung eine neue Provinz mit fast lauter neuerrichteten Bisthümern. Allen diesen Bisthümern fehlen, soviel ich weiß, noch vollständige Diöcesanstatuten. Wie segensreich wäre es, wenn die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz sich über dieselben Diöcesanstatuten vereinigen könnten! Das wäre gewiß das festeste Bond, um diese neue Provinz innerlich zu einigen, und zugleich die beste Grundlage, woran sich später, wie von selbst, Provincialsynoden zu ihrer weiteren Enwickelung, und Diöcesansynoden zu ihrer wirksamen Ausführung anschließen würden.

Der Weg nun, um zu diesem Resultate zu gelangen, könnte beispielsweise folgender sein:

Die Bischöfe könnten sich über ein vorhandenes Diöcesanstatut als Grundlage und Ausgangspunkt der Verhandlung verständigen. Dazu wäre vielleicht eine einleitende bischöfliche Conferenz anzusehen, welche für diesen Zweck auszuschreiben wäre. Es käme darauf an, eines der besten vorhandenen Diöcefsanstatute aufzufinden. Vielleicht könnte man hierüber in Rom, zur genauesten Information, Erkundigungen einziehen. Das beste, welches ich kenne, sind die statuta dioecesis Leodiensis, die im Jahre 1851 promulgirt wurden.

Nachdem man so eine gemeinschaftliche Grundlage gefunden hätte,

1) Aus dem Concept.

wäre ein Bischof auf derselben Versammlung zu ernennen, um den Entwurf der Diöcesanstatuten für die Diöcesen der oberrheinischen Kirchenprovinz hiernach auszuarbeiten.

Nach ihrer Rückkehr hätten die Bischöfe in ihren Diöcesen eine Commission zu bilden, um mit derselben das Statut im Einzelnen durchzunehmen und alle Abänderungen und Zusäße zu berathen, die nach den Verhältnissen der Diöcese und den bestehenden Verordnungen nothwendig find. Zu diesen Berathungen wäre entweder das Domcapitel beizuziehen oder es müßte aufgefordert werden, dieselbe Arbeit vorzunehmen und das Resultat dem Bischof berichtlich mitzutheilen. Das aus diesen Berathungen sich ergebende Material hätte dann der betreffende Bischof jenem Bischofe mitzutheilen, der mit Ausarbeitung des vorläufigen Statutes betraut ist.

Dieser würde hiernach den vorläufigen Entwurf der Statuten ausarbeiten; soweit es nöthig wäre, mit den einzelnen Bischöfen correspondiren; und endlich sein Projekt mit einem kurzen Begleitschreiben über die noch übrig bleibenden Differenzen den Bischöfen vorlegen.

Es müßte nun eine Verständigung der Bischöfe über den Entwurf stattfinden. Ob dazu eine neue Conferenz nöthig wäre, läßt sich im Voraus nicht ermessen. Wenn der Entwurf im Allgemeinen die Zustimmung der Bischöfe hat und nur in einigen Nebenpunkten Abweichungen stattfinden, so wäre wohl eine schriftliche Zustimmung genügend.

Haben sich die Bischöfe geeiniget, so wäre dieser vorläufige Entwurf zu drucken und ein Exemplar jedem Seelsorgspriester in allen Diöcesen mitzutheilen. Zugleich wären alle Dekanate aufzufordern, sich zu versammeln und eine Commission zu wählen, welche die Aufgabe hätte nach Anhörung der Wünsche und Ansichten der Dekanatsgeistlichen sich in einem gründlichen Berichte über den Entwurf der Statuten zu äußern. Auch die Domcapitel wären zur selben Arbeit aufzufordern. Es müßte den Bischöfen unbenommen bleiben, auch von einzelnen Professoren und Canonisten besondere Gutachten einzuholen. Alle diese Arbeiten gingen an den Bischof, welcher sie zu prüfen und seine Ansicht darüber wieder dem Bischof mitzutheilen hätte, der den Entwurf verfaßt hat.

Dieser hätte nun seine Schlußarbeit anzufertigen und es wäre nun eine bischöfliche Conferenz abzuhalten, um hiernach die Diöcesanstatuten festzustellen und etwa noch übrigbleibende Differenzen durch Majorität zu entscheiden.

Wäre so das Diöcesanstatut vollendet, so müßte es nunmehr in Rom mitgetheilt werden, um vom Heiligen Vater die Genehmigung einzuholen. Erst wenn diese erfolgt ist oder die dort gewünschten Abänderungen gemacht sind, ließe sich der definitive Text feststellen.

Dann, scheint mir, wäre der rechte Augenblick gekommen, um mit der größten Solemnität das erste Provinzialconcil in der oberrheinischen Kirchenprovinz zu halten, welcher sich lediglich mit der Promulgation der Diöcesanstatuten und mit einigen Dekreten über die Ausführung derselben, namentlich über die behufs der weiteren Promulgirung abzuhaltenden Diöcesansynoden, zu befassen hätte.

Wenn dann einige Monate später in der ganzen oberrheinischen Kirchenprovinz feierliche Diöcefansynoden abgehalten würden, um auf denselben die Diöcesanstatuten zu promulgiren, so hätte die oberrheinische Kirchenprovinz ihren wahren, inneren Organismus gefunden. Der Clerus der ganzen Provinz würde sich als eine Einheit erkennen, die bischöfliche Autorität würde erstarken, ein neuer Geist der Disciplin und des Eifers sich überall regen und eine fortgesezte Uebung der Synoden würde sich ganz leicht und ohne großen Apparat anschließen.

Ich bemerke noch, daß ich die Abfassung solcher Statuten für gar nicht schwer halte, wenn nur ihre Bestimmung festgehalten wird. Ein Diöcesanstatut darf kein theologisches Lehrbuch sein wollen. Es darf auch nicht eine Instruktion für alle denkbaren seelsorglichen Fälle, ein Summarium aller Verordnungen sein wollen. Ein Diöcesanstatut darf nicht ge= wissermaßen beanspruchen, die ganze geseßgebende Thätigkeit der Kirche ein für allemal und für alle Zeiten abzuschließen. Ich halte es vielmehr für sehr heilsam, wenn diese geseßgebende Thätigkeit auf Provinzial- und Diöcesansynoden sich fortseßen kann und immer einige wenige Dekrete erlassen werden. Vieles, was in manche Statuten aufgenommen ist, gehört nach meiner Ansicht mehr in das Diöcesan-Amtsblatt, z. B. alles, was die ganze Vermögensverwaltung angeht. Das Diöccsanstatut soll vielmehr das Grundgesetzbuch für die Diöcese sein, ein kurzer Ausdruck der großen Grundsäge der Kirche und des Kirchenrechtes über das Leben des Priesters und über die Pflichten des seelsorglichen Amtes in den verschie= denen Stufen desselben; je kürzer, je präcijer, je praktischer, desto besser.

Drei Mitglieder des Lassalle'schen Arbeitervereins an den Bischof v. Ketteler.

175.

Dünwald bei Mülheim am Rhein, 21. Mai 1866.

Wir ehrfurchtvollst Unterzeichnete nehmen uns die Freiheit, in einer äußerst wichtigen Angelegenheit zu Ew. Gnaden unsere Zuflucht zu nehmen. Wir sind Mitglieder des Lassalle'schen Arbeitervereins, und will unser Hochwürdiger Herr Pfarrer uns nicht absolviren, wenn wir nicht aus diesem

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