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mäßigen Vollkommenheit streben muß. Der Stand der Kindheit ist ein überaus wichtiger. Das Jesuskind zeigt uns, worin diese Vollkommenheit besteht. O möchtet Ihr nach seinem Beispiele recht vollkom= mene christliche Kinder werden, ihm ähnlich werden in allem: im Beten, im Gehorsam, im Fleiß, in der Unschuld, in der Gefälligkeit, im Spielen, im Sprechen u. s. w. ähnlich in allem, weil er in Euch wohnt. Das gebe Gott; dazu segne ich Euch mit den lieben Geschwistern.

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An seine Großnichte Maria Gräfin Droste zu Vischering.

279.

Mainz, 4. Juli 1875.

Mein lieber Wildfang! Ich wünsche Dir und Max Glück und Segen zum Empfang der heiligen Firmung. Das ist ein gnadenreiches Jahr für Euch, liebe Kinder! Mögen alle diese Gnaden in Euren Herzen einen guten Boden finden und dann im ganzen Leben tausendfältige Früchte für den Himmel tragen. Im Katechismus steht bei der Lehre von den Tugenden, es sei nicht genug, sich vor schweren Sünden und Lastern zu hüten, sondern auch Pflicht, immer tugendhafter zu werden und die unserm Stande angemessene Vollkommenheit zu erlangen. Als Grund führt der Katechismus an, daß wir nur insofern gut und Gott wohlgefällig sind, als wir tugendhaft sind. Das merke Dir recht, liebes Kind! Du gehörst dem Stande der Kinder an ein wichtiger Stand! Da genügt es nun nicht, nach Empfang so großer Gnaden kein unartiges Kind zu sein, sondern Du mußt ernstlich darnach streben, die wunderschönen Tugenden des christlichen Kindes Dir anzueignen, welche Jesus in seiner Kindheit uns vor Augen stellt; Du mußt nach der Vollkommenheit eines christlichen Kindes streben. Dann wirst Du ein gutes Kind, ein Gott wohlgefälliges Kind. Dazu empfängst Du die Kraft des heiligen Geistes in der heiligen Firmung. Das hängt nun ganz von Deiner Mitwirkung ab. Das wäre eine Freude, wenn Du ein gutes, Gott wohlgefälliges, mit den lieblichen Tugenden des christlichen Kindes geschmücktes Kind würdest! Gott gebe es! Grüße die lieben Eltern und Geschwister. Ich segne Euch alle.

Der Magistrat und die Stadtverordneten zu Münster an den Bischof v. Ketteler').

280.

Münster, 19. Juli 1875.

Durch Gottes gnädige Fügung ist Ew. bischöflichen Gnaden das seltene Glück zu Theil geworden, das fünfundzwanzigjährige Jubelfest Ihrer bischöflichen Weihe zu begehen.

Mit dankerfülltem Herzen gegen Gott den Allmächtigen und Allgütigen können Ew. bischöfliche Gnaden im Bewußtsein treu erfüllter Pflicht zurückschauen auf Ihr so segensreiches Wirken als Bischof. Ein wahrer Hirt Ihrer Heerde, ein Lehrer der Jugend, ein Vorbild dem Clerus in allen Tugenden, ein eifriger Vertreter der Rechte der katholischen Kirche, haben Sie, Hochwürdigster Herr Bischof, sich die größten Verdienste erworben, weit über den Bereich Ihrer Diöcese hinaus!

Darum richten nicht allein die Angehörigen Ihres bischöflichen Sprengels, nein, Millionen Katholiken im deutschen Vaterlande richten an Ihrem Jubeltage ihre Blicke nach Mainz auf den würdigen Nachfolger des heiligen Bonifacius, und bringen Ew. bischöflichen Gnaden freudig bewegt ihre Glückwünsche dar.

Auch der unterzeichnete Magistrat und die Stadtverordneten der Stadt Münster können es sich nicht versagen, Ihnen, Hochwürdigster Herr Bischof, der Sie durch Geschlecht und Geburt unserer Stadt zeitlebens angehören, die aufrichtigsten Glückwünsche zu Ihrem Jubelfeste darzubringen.

Möge Gott der Allmächtige Ew. bischöflichen Gnaden noch viele, viele Jahre die Kraft zu Ihrem wahrhaft apostolischen Wirken verleihen und erhalten zu Seiner Ehre und zum Heile unserer heiligen Kirche!

1) Aus den zahlreichen bei dem fünfundzwanzigjährigen Bischofsjubiläum (25. Juli) überreichten Adressen wurde obige ausgewählt, welche dadurch ein besonderes Interesse erlangt hat, daß über die Unterzeichner zuerst Disciplinarstrafe verhängt, diese später von dem Justizminister aufgehoben, die Adresse selbst von dem Oberpräsidenten v. Kühlwetter als „politische Demonstration und zwar in einem der Staatsregierung feindlichen Sinne" gerügt, und von leßterm gegen die abwehrende Erklärung des Bischofs vom 19. Januar 1876 (West. Merkur Nr. 20) gerichtliche Klage erhoben wurde. Vgl. West. Merkur 1876 Nr. 76-79; 195-197.

Oeffentliche Erklärung des Bischofs v. Ketteler.

281.

Mainz, 4. August 1875.

Verschiedene Blätter haben in den letzten Tagen die alten Entstellungen und Anklagen reproducirt, mit welchen die von mir und einigen anderen Bischöfen auf dem Vatikanischen Concil eingenommene Haltung verdächtigt worden ist. Obgleich diese Anklagen längst und auf's Gründlichste widerlegt wurden, so sehe ich mich doch veranlaßt, diesen erneuten Versuchen, das Publikum zu täuschen, folgende Erklärung entgegenzustellen.

1) Die Abhandlung über die Unfehlbarkeit der Kirche, welche ich den auf dem Concil versammelten Bischöfen übergeben habe, ist von mir weder direct noch indirect verfaßt worden. Ich habe dieses sowohl in Rom selbst, wie auch später erklärt. Es ist daher eine offenbare und, wie ich annehmen muß, bewußte Unwahrheit, wenn man die einzelnen Worte dieser Schrift mir als meine eigenen in den Mund legt und mir „die volle Verantwortlichkeit für den ganzen Inhalt derselben“ zuschreibt, weil ich mich als deren Hauptverbreiter bekannt habe." Die Schlußfolgerung, daß ich für den ganzen Inhalt einer Schrift verantwortlich sein müsse, weil ich sie verbreitet habe, ist so willkürlich und unberechtigt, daß sie keiner Widerlegung bedarf.

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Wer von der Aufgabe eines Bischofs auf dem Concil einen Begriff hat, wird meine Handlungsweise in diesem Falle wohl verstehen.

Jene Schrift hatte in keiner Weise die Bestimmung, meine Ansicht in allen Theilen zum Ausdruck zu bringen. Ich glaube auch sagen zu können, daß sie nicht einmal die Ansicht des Verfassers in allen Stücken wiedergab. Die Schrift sollte vielmehr lediglich dazu dienen, eine immer allseitigere Prüfung der dem Concil zur Entscheidung vorliegenden Fragen zu veranlassen und auch die Einwendungen der Gegner in einer scharf theologischen Fassung und mit allen Mitteln, welche die theologische Wissenschaft bietet, zum Ausdruck zu bringen. Das war durchaus mein mir flar vorgestecktes Ziel bei Verbreitung dieser Schrift. Ich glaube noch heute, daß ich damit meiner Pflicht auf dem Concil entsprochen habe und ich würde ganz so wieder handeln, wenn ich in ähnlichen Fragen an einem Concil Antheil nehmen müßte. Ich wußte, daß der Verfasser der Schrift ein gelehrter und gründlicher Theologe sei; ich wußte überdies, daß er mit seiner Gelehrsamkeit die innigste Frömmigkeit und die persön

liche Ueberzeugung von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes verband. Ich dachte daher, daß er ganz besonders befähigt sei, durch seine Arbeit zu der allseitigen Prüfung aller etwa möglichen Einwendungen. Veranlassung zu geben und daher glaubte ich ganz meiner Aufgabe gemäß zu handeln, wenn ich die Schrift eines solchen Mannes den Vätern des Concils zur Prüfung unterbreitete 1).

Schon hier im Kreise meiner Freunde hatte ich oft davon gesprochen, wie es vor jeglicher Entscheidung Pflicht sei, alle denkbaren Einwendungen zur Sprache zu bringen. Ganz in diesem Sinne handelte ich jezt. Daß es später möglich sei, eine in diesem Sinne überreichte Schrift mir als meine eigene Ueberzeugung vorzuhalten, daran habe ich freilich damals nicht gedacht. Ueberhaupt gestehe ich offen und frei, daß ich damals an eine so durch und durch unredliche Gesinnungsart, wie sie später von der Januspartei kundgegeben wurde, nicht geglaubt habe.

2) Alles, was von dieser Partei uns vorgeworfen wird, läßt sich im lezten Grunde auf den Vorwurf zurückführen, daß wir Katholiken und daß wir katholische Bischöfe katholisch und nicht protestantisch denken und handeln. Das ist das Wesentliche an dieser ganzen lächerlichen Polemik, mit der man ganz Deutschland erfüllt und die man fort und fort in allen Blättern wiederholt: daß wir katholische Bischöfe nämlich unmännlich und charakterlos und unnational gehandelt hätten, indem wir unsere während des Concils geäußerten Ansichten dem Urtheile der Kirche unterworfen haben. Dieser Vorwurf aber ist gleichbedeutend mit dem Vorwurf, daß wir Katholiken sind und nicht Protestanten.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Katholiken und Protestanten besteht eben darin, daß der Protestant sich sein Urtheil über den wahren Sinn der Lehre Christi aus der heiligen Schrift nach seinem Privaturtheile bildet, der Katholik hingegen nach der Entscheidung des kirchlichen Lehramtes. Würde der Katholik in der Entscheidung des kirchlichen Lehramtes lediglich Menschenwerk, das Resultat eines Vereines von Menschen erkennen: so müßte er wie in allen anderen höchsten Lebensfragen so auch in den religiösen Fragen in letter Instanz seinem Privaturtheile folgen. Da aber der Katholik glaubt, daß das kirchliche Lehramt in seinen Entscheidungen über den Inhalt der göttlichen Offenbarung durch jenen göttlichen Geist der Wahrheit, den Christus der Kirche versprochen hat, vor Irrthum bewahrt wird, so liegt für den, der diesen Glauben hat, in der Unterwerfung des Privaturtheiles unter die Lehrautorität der

1) Vgl. Nr. 251.

Kirche nichts Unmännliches, nichts Charakterloses, sondern eine Unterwerfung des menschlichen Geistes unter den göttlichen Geist.

Andersgläubige mögen diesen Glauben an eine übernatürliche, göttliche Leitung des katholischen Lehramtes verwerfen oder bekämpfen, fie haben aber kein Recht, uns deßhalb charakterlos zu nennen, weil wir Katholiken und katholische Bischöfe sind; ebensowenig wie sie ein Recht haben, jene Männer Katholiken zu nennen oder durch protestantische Majoritäten oder protestantische Regierungen als solche erklären zu lassen, die ihr Privaturtheil über die Lehrautorität der katholischen Kirche sezen. Die Altkatholiken sind schlechthin und einfach Protestanten und ihre Unterstügung ist lediglich der Versuch, den Protestantismus in die katholische Kirche einzuführen.

Wer Katholik sein und bleiben will, muß sich der kirchlichen Lehrautorität unterwerfen. Mochten daher wir katholische Bischöfe auf dem Concil theils eigene Ansichten aussprechen, theils Schwierigkeiten gegen die zu definirende Lehre behufs ihrer gründlichen Untersuchung aufwerfen: all dieses konnte, so lange wir katholische Bischöfe bleiben wollten, nur in der Absicht geschehen, unser Privaturtheil über die Lehre Jesu Christi in demselben Augenblicke aufzugeben, in welchem durch die Leitung des heiligen Geistes die gesammte lehrende Kirche zu einer anderen Entscheidung gekommen sein würde.

Die Unterwerfung unter die Entscheidung des Vaticanischen Concils war daher lediglich ein Gebot des katholischen Glaubens, eine absolute Nothwendigkeit für jeden, der noch ein Glied der katholischen Kirche sein wollte. Gegen diese Anschauungen ist vom katholischen Standpunkte keine andere Einwendung möglich als die, daß das Vaticanische Concil kein ökumenisches gewesen sei. Es ist dieses aber an und für sich und Angesichts der Unterwerfung aller Bischöfe der Welt eine so hinfällige Behauptung, daß sie gar keiner ernstlichen Widerlegung bedarf.

An seine Schwester Sophie.

282.

Mainz, 6. August 1875.

Dein liebevolles Geschenk zu meinem Jubiläum hat mich außerordentlich erfreut, da ich dadurch in der Lage war, meinen guten treuen Leuten1) eine Anerkennung zu gewähren. Es ist unbeschreiblich gut und

1) Der Dienerschaft des bischöflichen Hauses.

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