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universität daselbst bereits 1564 an die jesuiten übergeben. über SMichael, SGodehard und die Sülte in Hildesheim war aus Grube Joh. Busch s. 218 ff. 222 ff. 55 ff das genauere zu ersehen, über die gänzlich verschwiegene reformation von Hamersleben, von Neuwerk und SMoriz in Halle, von Fischbek nam. aus demselben werke je am treffenden platze. von Flonheim heifst es: 'collegiatstift, patron SMaria, gegründet vom grafen von Flonheim um 1243.' hätte der verf. aber Wagner-Schneider Die geistl. stifte in Hessen 2, 329-334 eingesehen, so würde er gefunden haben dass es schon um 1130 als benedictinerkloster unter SAlban zu Mainz (welches erst 1419 ein collegiatstift wurde) gegründet sein muss, und dass dasselbe 1181 an die regulierten chorherren abgetreten wurde. das kloster Himmelskrone in Hochheim wurde (ebenda 2, 61-70) nicht 1270, sondern 1279 gegründet, und zwar nicht von einem ritter Dirolf 'Schmunzel', sondern von einem ritter Dirolf aus dem geschlechte der Schmutzel'. das beguinenhaus 'zur not gottes' in Hochheim ist nicht '1362 von Margaretha von Rimichen aus Köln gegründet', sondern bereits 1359 ist eine nonne 'Margaretha von Rym chei m' auf der klause erwähnt, und 1362 wird die klause wider hergestellt (Wagner-Scheider 2, 245 bis 248. s. 246 heifst sie dort auch Rimichen). in Dienbeim lässt das lexicon ein 'Brigitten-mönchskloster' bestehen. in wahrheit aber bestand dort zwar ein 'Brigittenhaus', aber kein 'brigittinerkloster', und zwar nicht von mönchen, sondern von beguinen (WagnerSchneider 2, 244 f). die beguinen scheinen überhaupt eine besondere verehrung zur heiligen Brigitta gehabt zu haben. so hatten sie zb. in der Altmünstergasse zu Mainz eine Brigittenklause und eine 'capelle SBirgittae' (ebenda 2, 249 f), in Worms einen Brigittenconvent, meist 'Bridenconvent', 'Brydenconvent' in den acten genannt (ebenda 2, 263 f). da aber die Mainzer Brigittencapelle schon 1259, 1277, 1289, 1305 genannt wird, so kann dieselbe nicht der 1373 gestorbenen heiligen des nordens' geweiht gewesen sein, von welcher der brigittinerorden stammt, sondern der irischen heiligen Brigida, deren verehrung gleich der des hl. Alban durch die aus England gekommenen missionäre Deutschlands gerade in jenen gegenden gepflanzt, sich bis lange herab erhielt. schon die irischen nonnenklöster verehrten sie als ihre stifterin, und so blieb das auch in Deutschland, wie es scheint, sitte. ihre verehrung in Deutschland bezeugen hymnen auf sie in Basel (A VII. 3) und Strafsburg (E 135 f. 60), welche Mone (Hymni latini medii aevi nr 858 und 860. ш 241 ff) mitteilt (ihr leben bei den Bollandisten febr. 1, 99 ff).

Bei so bewandten umständen ist es schwer zu sagen, auf wen dieses werk eigentlich berechnet ist. dem gewöhnlichen leser bietet es doch gar zu wenig, sowol was die litteratur als was die tatsächlichen angaben betrifft (man vgl. zb. Bunzlau, Canstadt, Calcar, Cleve, Coblenz, Düren uam.). dem cultur

historiker bietet es nicht einmal anhaltspuncte zu einer einiger mafsen billigen würdigung der klöster, da es kaum auch nur die ahnung wach ruft, als ob die klöster je etwas anderes geleistet haben sollten aufser aufkauf von 'gütern' und anlegung von meiereien udgl. und dem philologen macht es erst recht verdruss. wir haben das schon einmal hervorgehoben, müssen es aber um der zwecke dieser zeitschrift willen nochmals mit besonderem nachdrucke tun. ohne zweifel kann man von einem klosterlexicon verlangen dass es die wichtigeren namen der vorkommenden orte und klöster so bringt, dass man sich auf ihre schreibung verlassen und mit ihnen operieren kann. dazu ist vorerst notwendig dass die namen genau gegeben werden, und keinen zweifel über ihre richtigkeit belassen. mir zb. würde für meine arbeiten viel daran gelegen sein dass die angabe des lexicons, Eufserthal, Userthal in der Rheinpfalz heifse lateinisch Uterina vallis, frz. Outreval, sicher stehe. ich hätte sehr gerne gewisheit darüber, ob Freisdorf, Freidorf, Fristorf in Lothringen auch würklich Fustorff hiefs. aber wer will aus diesem werke in solchen dingen zuversicht schöpfen? es ist eine kleinigkeit dass es auf einer seite zweimal heifst 'bened ectiner' (s. 70). es liegt auch nicht viel daran dass die schrift von Bongartz (s richtig s. 112. 113. 115. 119) ganze seiten lang immer mit dem namen Borgartz citiert wird (s. 82. 93). am ende gehört auch nicht viel besinnung dazu, um zu finden dass SReinold in Köln (s. 89) nicht wol 1515 ein karmeliter-nonnenkloster gewesen und 1447 in ein reguliertes augustinerinnenstift umgewandelt sein kann, oder dass der nonsens: Freiburg i./Br., minoriten-mannskloster 1580 der tyrolischen provinz zu Gelhalt' heifsen soll: 'zugeteilt'. aber, ob es auch kleinigkeiten sind, mein vertrauen au jede lesart, die dieses werk bietet, ist und bleibt dahin. danı ist, damit man mit diesen namen wissenschaftlich operieren kann. notwendig dass möglichst die ältesten formen derselben gegeben werden, und zwar unter mitteilung der zeit, aus der sie beleg sind. jüngere namen ergeben in der regel nichts als irreführenden unsinn. was die josephinischen beamten und die baierischen bureaukraten in diesem stücke geleistet haben, ist monumental darum sind die späteren schreibungen meist völlig wertlos. s muss jetzt das volk der weltberühmten Hallertau den namen seiner hauptstadt, den es heimlich noch immer ganz richtig Angelstadt spricht, officiell Nandlstatt sprechen. die bürger der baierisches kreishauptstadt Landshut haben eine strafse längs der mauers des gartens der 'prediger', dh. der dominicaner, seit langem eines solchen ukases mit einem wahren sacrificium intellectus 'an den brettermäuern' zu nennen gelernt. darum haben namen wie Elephantiacum, Elephacense für Ellwangen (s. 182), Dryopolis für Eichstätt (125), Zeacollis, Zeapollis (soll entschieden Zeapolis heifsen für Dinkelsbühl (107), Acantopolis (?) für Dornstetten (112) höch

kraft

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stens den wert von historischen curiositäten. aber warum bringt uns das lexicon nicht so unschätzbare namen wie eben für Dornstetten das herliche Tornogavister und Turnigester (Neugart Episcop. Constant. 1, 1, LXXXVI), Darniburg (Thietmar Chron. 4, 26; Monum. Germ. 5, 779) und Darnburch (Annal. Saxo a. 999. ebenda 8, 643, 18) für Derneburg uam.?

Wir bedauern jetzt erst recht dass unsere früheren bemerkungen nicht gehör gefunden haben, denn nun, fürchten wir, ist es bereits zu spät. wir haben sie ganz gewis nicht aus tadelsucht, sondern nur zum besten der sache gemacht. jetzt können wir nur mit unserem ordensbruder sagen:

wer kunst und wisheit haben sol,

sicher, der muoz erbeit hân.
an erbeit nieman ûf mag gán

den berg, und komen ûf den boum:

gewunnen kunst ist nicht ein troum (Boner 4, 38 ff).

Graz, 19 october 1882.

P. FR. ALBERT MARIA WEISS O. P.

C. Juli Caesaris belli Gallici libri vII. accessit A. Hirtii liber octavus. recensuit ALFRED HOLDER. Freiburg i./Br. und Tübingen, JCBMohr (Paul Siebeck), 1882. VI und 396 ss. 8°. 15 m.

Wenn man eine der praefatio entbehrende ausgabe zur hand nimmt, so ist es geradezu unmöglich sich ein urteil darüber zu bilden, was der herausgeber eigentlich gewollt oder erreicht habe; man muss vielmehr text und apparatus criticus mit einer früheren ausgabe vergleichen, und da dies nicht jeder käufer gerne tun wird, so ist es zunächst pflicht des recensenten darüber aufzuklären.

Warum beschränkt sich die ausgabe auf die 7 bücher Caesars De bello Gallico, und warum ist das Bellum civile ausgeschlossen? der beigegebene Index omnium verborum, s. 239-392, der in den augen vieler philologen besonderen wert haben dürfte, weil ein solcher bisher fehlt, gibt ja nun doch kein vollständiges repertorium der latinität Caesars. warum ist das achte buch des Hirtius aufgenommen, und das Bellum Alexandrinum desselben verfassers (wie man gewöhnlich annimmt) nicht? wir müssen hier mit einer vermutung aushelfen und annehmen dass der herausgeber der Germania des Tacitus, der schüler des keltologen Adol Holtzmann (ihm und Ludwig Kayser ist das buch gewidmet) in erster linie ein interesse für die Gallier und Germanen babe und dass ihm darum die anderen kriege ferner liegen. würde er als classischer philologe und als freund Caesars, mit der nebenabsicht,

die identität oder die verschiedenheit der verfasser des achten buches und des Alexandrinischen krieges mit hilfe des lexicon zu erweisen, an die aufgabe herangetreten sein, so hätte er jedesfalls seinen stoff anders begrenzt.

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Aus dem recensuit wird man ferner folgern dass auf grund neuen handschriftlichen materiales oder anderer wertung desselben ein neuer text aufgebaut sei. dieser schluss ist indessen nur zur hälfte richtig. die haupthandschriften Holders A (Amstelodamensis), die älteste aus dem 9 jh., und B (Paris. 5763) sind schon Nipperdey, M (Paris. 5056) schon Dübner bekannt gewesen; ähnlich steht es mit den hss. zweiten ranges, nur dass sich der leser einpauken muss dass b Holder = Č Nipperdey = V Dübner; C u Holder e Nipperdey H Dübner. die lesarten eines von Frigell hervorgezogenen unvollständigen Pariser codex 6842 sind nur im anhange s. 236-238 mitgeteilt. blofs cod. Paris. 5766, saec. XIII, auf den schon der Schwede Häggström aufmerksam gemacht, ist von H. zuerst herangezogen, aber eine directe abschrift der cod. Amstel. und daher wertlos, aufser für die in A fehlenden partien. aber das haben wir allerdings H. zu danken, dass er sich für die codices ABM nicht auf die bisherigen collationen (Nipperdey hatte die seinigen durch Beierle, Plüschke ua. erhalten) stützt, sondern sie selbst verglichen hat, wir wollen gerne glauben, genauer als seine vorgänger. wer sich einmal in das von H. gewählte chiffernsystem eingelebt hat, bekommt rasch ein bild der überlieferung, da er auch collectivzeichen für den archetypus zweier hiss. gebraucht.

Aus einer nachcollation nach Nipperdey wird niemand zablreiche neue lesarten erwarten; die lesevarianten werden sich in der regel auf orthographische kleinigkeiten beschränken: H. gibt dinge an, die N. anzuführen nicht der mühe wert hielt, oder er bestimmt genauer, ob eine lesart von erster oder von zweiter hand herrühre udgl. leider gestatten unsere typographischen mittel nur in unvollkommener weise ein genaues abbild einer hs. zu geben; um so mehr muss man hervorheben dass H. sich alle mühe gegeben hat, den leser über alles vollkommen aufzuklären, durch genaue reproduction der abkürzungen uä. parallelstriche bedeuten wol rasur; dies lässt sich wenigstens vermuten. aufserdem wird das klammerzeichen fleifsig benützt, zb. menapii(s), Qu(i)a; was damit bezeichnet sein soll, wird dem ermessen des lesers anheimgestellt. die über der zeile übergeschriebenen buchstaben sind bald in antiqua, bald in cursive gesetzt, was möglicher weise erste und zweite hand bezeichnen soll. die puncte unter den buchstaben sind zweifelsohne die in den codices üblichen tilgungspuncte. ferner erscheinen buchstaben oft durch einen querstrich getilgt (getreue nachbildung der hs.?); endlich finden sich, um minder wichtige dinge zu übergehen, sehr oft liegende klammern unter den buchstaben, zb. reliquae que, mi(s)isse, was

man am sichersten mit dem verse Heines erläutert 'ich weifs nicht was soll es bedeuten'; wenigstens wuste uns ein specieller Caesarforscher, an den wir uns wandten, keine auskunft zu geben. persönlich neigen wir zu der ansicht, dass die runden schleifen in der hs. würklich vorhanden seien und die tilgung der betreffenden buchstaben bezeichnen sollen; dann ist der bogen oft ein pleonastisches zeichen, da er zu dem querstriche und dem tilgungspuncte hinzutritt. man sieht dass der herausgeber, wenn er nicht eine eigene kritische schule gründen will, besser getan hätte sich etwas bestimmter auszusprechen.

Um nun herauszubringen, wie sich der text Holders zu dem von Nipperdey verhalte, entschlossen wir uns die capp. 21-29 des vi buches, welche eine schilderung der Germanen enthalten, zu vergleichen und fanden folgendes: 21, 4 impuberes] inpuberef Holder. 5 uicesimum] uicensimum. rhenonum tegimentis] renonum tegumentis. 22, 1 agricultura] in zwei worten. 2 una] tum una nach Heller statt des handschriftlichen cum una. 23, 7 ii hi. 9 quacunque de causa] quaque de c. nach der ersten handschriftenclasse. 24, 4 quidem] quod. patientiaque] patientia qua ante, ergänzung von Heller. 25, 2 Rauracorum] Rauricorum. Danubii] Danuvii, wie jetzt ziemlich allgemein geschrieben wird. 25, 3 adtingit] attingit. 27, 4 omnes] omnis. 28, 1 elephantos] elefantos. der herausgeber hat mithin die conjecturen Hellers grofsenteils angenommen; ebenso die von WPaul vorgeschlagenen textesänderungen, und die von demselben in der Zeitschrift für die österr. gymnasien als interpoliert erklärten stellen in der regel eingeklammert; zb. 6, 39, 4 dispecta mit Paul statt despecta, ebenso 7, 36, 2. auch Vielhabers untersuchungen sind ver

wertet.

Eigene conjecturen hat der herausgeber in geringer zahl in den text gesetzt. so schreibt er viu, praef. 2, wo Hirtius sagt, er habe die lücke zwischen Caesars Bell. Gall. und dem Civile ausgefüllt: non conquadrantibus superioribus atque insequentibus eius scriptis (die hss. conparentibus oder comparantibus). dagegen haben wir zunächst zu erinnern dass conquadrare in classischer latinität nur viereckig machen' bedeutet, erst bei kirchenvätern so viel als übereinstimmen = proportioniert sein. vollends unerhört aber ist es, diese schlechte conjectur dem leser dadurch aufzunötigen, dass die conjectur Schneiders cohaerentibus, welche Nipperdey, Dinter, Krahner, Dübner, Doberenz im texte haben, im apparate verschwiegen wird. 8, 4, 2 schreibt H. centurioni bis tantum numerum . . pollicetur statt centurionibus tot milia P.

Ob nun diese ausgabe den namen einer recensio verdiene und ob die germanistischen studien, für die sie berechnet ist, dadurch einen neuen aufschwung nehmen werden, muss dahin gestellt bleiben. uns scheint, der herausgeber hätte den billigen

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