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Zum Vergleiche zieht Wölfflin öfters Sallust heran und beklagt die verhältnissmässig geringen Ueberreste der Historien. „Es wäre freilich sehr schwierig", sagt er XXV p. 95, „eine grössere Reihe wesentlicher stilistischer Verschiedenheiten etwa zwischen Sallust's Catilina, dem Jugurtha und den Historien nachzuweisen, aber gewiss viel leichter, wenn das Material der Untersuchung nur um ein Buch der Historien reicher wäre: ja, einzelne schlagende Züge werden sich auch so noch nachweisen lassen, wie z. B. Dietsch zu C 20. 6 [ed. 1864] bemerkt, dass ceterum im Catilina nur dreimal, im Jugurtha 50 mal vorkomme." 2)

Gewiss, wie Sallust selbst in der Kunst der Darstellung, in der Schärfe und Sicherheit des Urtheils, in der

de sermonis proprietatibus quae leguntur apud Cornificium et in primis Cic. libris (Diss. Strassburg 1879); Ders., stilistische Bemerkungen zu den Jugendwerken Cicero's (Blätter für das Bayer. Gymnasialschulwesen 1880, Heft 5-8), Hauschild, de serm. proprietatibus quae in Philippicis Ciceronis orationibus inveniuntur, Diss. phil. Halenses VI, 2 (1886) p. 233–305. Der Separatabdruck enthält nur einen Theil des verborum delectus'.

Ueber stilistische Eigenarten in Caesar's 7. Buche im Gegensatze zu den übrigen Ihm in der Berliner phil. Wochenschrift 1886 No. 33 und im Philologus, 6. Supplem.-Bd. 1893 p. 757 ff.

Für Livius hat dieses Thema Adolf M. A. Schmidt in einer leider nicht im Drucke erschienenen Diss. 1886 bearbeitet (vgl. dens. in dem Progr. des Ober-Gymn. St. Pölten 1894 Zum Sprachgebr. des Livius in den Büchern I, II, XXI, XXII' p. 11, Fussnote 2) und ganz neuerdings (Mai 1896) Stacey, Die Entwickelung des Liv. Stils. im Archiv f. lat. Lexicogr. X p. 17-82, mit Berücksichtigung der Winke, die hierzu Wölfflin in seiner Schrift 'Antiochus von Syrakus und Coelius Antipater' (1872, in Commission bei Teubner) p. 85-87 ertheilt.

Für Nepos ähnliche Untersuchung von Unger in 'Der sogenannte Cornel. Nepos' (Separat-Abdruck aus den Abhdlgn. der Bayer. Akademie der Wissenschaften, XVI. Bd. 1881) p. 37-66.

Für das Deutsche haben wir eine gleiche Arbeit von Knauth, 'Goethe's Sprache und Stil im Alter', Diss. Leipzig 1894 (Fock) und hierzu die Anzeige von Heydenreich, Zeitschr. f. G.W. 1895 p. 213 f.

2) Das Nähere bei Antoine in den 'Annales de la faculté des lettres de Bordeaux' (Paris, Leroux) 1889 p. 63 ff.

Objectivität der Auffassung) nicht gleich der vollendete Historiker) war, ebenso wenig war seine Sprache in ihrem Ausbau mit einem Male ein festes Ganzes, von Anfang bis zu Ende Constantes, vielmehr ein Werdendes, sich allmählich Entwickelndes. Wie Sallust an seiner eigenen Person eine mächtige, läuternde Wandelung erfahren hat, so musste auch seine Schreibweise verschiedene Phasen der Ausbildung durchlaufen, um zuletzt als sein wahres, selbstgeschaffenes 5) Eigenthum zu erscheinen.

Liegt auch zwischen der Abfassung des Catilina und Jugurtha ein sehr geringer Raum (Catilina nicht vor 43 v. Chr.), Jugurtha etwa 41 v. Chr.), und zwischen Catilina und dem Beginn der Historien nicht mehr wie 4 Jahre (etwa 40 v. Chr., vollendet 35), so genügt doch dieser Unterschied der Zeit vollständig, um die fortschreitende Entwickelung von Sallust's Diction mit ihren hierauf zurückzuführenden Discrepanzen erkennen zu lassen.

Im Catilina ist die Darstellung knorrig und kantig und an bewussten Abweichungen vom gewöhnlichen Sprachgebrauche reicher, als in den späteren Schriften Sallust's" sagt Teuffel, 'Sallust und Tacitus' (Progr. Tübingen 1868) p. 6, während er den Jugurtha (eod. p. 8) bereits für glatter in der Ausdrucksweise als den Catilina und in sich mehr ausgeglichen bezeichnet (cf. auch Teuffel, Röm.

3) cf. Rambeau, Charakteristik der histor. Darstellung Sallust's Progr. Burg 1879), besonders pp. 6, 12, 19.

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5) Teuffel in Pauly's Real-Encykl. VI p. 701. Was die Darstellung betrifft, so hat sich Sallust seine eigene Sprache zurecht gemacht." cf. auch dessen Röm. Litteraturgesch. § 206.

6) Teuffel, Röm. Litteraturgesch. § 205, 2; Tassis, nonnullae animadversiones in Catilinarium a Sallustio conscriptum (Mailand, Guerra 1889) p. 8 Anm. 4; Jäger, de vita C. Sall. Crispi commentatio (Progr. Salzburg 1879) p. 51 f.; Kritz III praef. XIV und ed. min. p. 21-24. Etwas früher kurz nach Caesar's Tod datirt die Herausgabe des Catilina Dietsch, quo tempore quoque consilio Sall. Catilinam scripsisse videatur (Grimma 1856) p. 6.

1*

Litteraturgesch. § 205, 3 und Dietsch a. a. O. p. 3); als die reifste Arbeit gelten ihm die Historien (eod. p. 4, cf. auch Schanz, Röm. Litteraturgesch. § 131), an deren Ausarbeitung Sallust herantrat ,,als seine Kräfte endlich immer mehr gewachsen waren" (Wirz, Einltg. p. 4).

Ich gebe hier noch das competente Urtheil von Wölfflin, 'Vulgärlatein' p. 146: Bei Sallust ist man gewohnt jede auffällige Erscheinung als Archaismus zu taufen, während man oft besser thäte, von vulgärem Demokratenlatein zu sprechen. Diese Schwächen betreffen namentlich den Catilina, die Erstlingsschrift Sallust's, theilweise auch noch den Jugurtha, am wenigsten sein letztes und vollendetstes Werk, die Historien." In ähnlicher Weise äussert sich Schmalz, Einltg. p. 3: Ausserdem lässt sich wie bei Cicero und Tacitus in der Schreibweise des Sallust eine stetige Entwickelung verfolgen: Das Bellum Catilinae ist sozusagen ein Erstlingsversuch des Verfassers, an welchen das in seiner Sprache schon vollendetere Bellum Jugurthinum sich anreiht, die volle Reife und ausgebildete Eigenart des Schriftstellers tritt, beeinträchtigt natürlich durch das Fragmentarische der Ueberlieferung, in den Historien zu Tage."

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Ich lasse jetzt aus meinen Sammlungen eine Reihe besonders charakteristischer Beispiele für die genetische Entwickelung der Schreibweise unseres Autor's folgen, eine Zusammenstellung, die sicher leicht noch vergrössert werden kann, so dass ich Wölfflin's Urtheil über die Schwierigkeit der Auffindung solcher Belege nicht unterschreiben möchte. Ich übergehe, um mit der

Lautlehre

zu beginnen, den Gebrauch von labos, colos, etc. statt labor, color (Jordan, Krit. Beiträge pp. 144 und 350), die Verschiedenheiten zwischen i und u, wie maximus und maxumus. e und o, wie vester, voster, -endus und -undus und anderes derartiges, worüber ich auf Maurenbrecher in seiner

Ausgabe der Historien II. p. 212 verweise, da für diese Unterschiede vielfach rein orthographischer Natur bei dem Schwanken der Handschriften eine feste Gebrauchs-Grenze kaum zu ziehen sein dürfte, und wiederhole hier kurz die auffällige Erscheinung, dass sich im ganzen Catilina und dem ersten Drittel des Jugurtha atque nach keinem anderen Consonanten findet als nach m, s (mit dem verwandten x-Laut) und t, während uns haec atque alia huiuscemodi erst J 32. 1 (und dann öfters) begegnet, ebenso von J 65. 3 auch nachr und einmal in den Historien (ep. Pomp. 4) nach d; über das Nähere hierüber 'Sallustiana' 1. Heft p. 13. Aus der

Formenlehre

wäre zunächst der Genitiv plebei zu erwähnen. Wölfflin a. a. O. XXV p. 102 zeigt für Tacitus, dass die Nebenformen von plebs nach der 5. Decl. plebes plebei in Verbindung mit tribunus erst allmählich sich Bahn brechen und daher nur in den Historien und Annalen zu finden sind. „Genau entsprechend", fährt er fort, „bezeichnet Sallust diese Beamten im Catilina und Jugurtha siebenmal mit tribunus plebis, in den Historien viermal nach ausdrücklicher Ueberlieferung und nach Priscian's Zeugniss VI 59. 1 Ip. 243 Hertz) als trib. plebei, so dass auch Sall. III 61. 1 und 8 TR. PL. in tribuni plebei aufgelöst werden muss." So Dietsch; Jordan und Maurenbrecher: plebis; letzterer Herausg. bemerkt im Index p. 293: Genetivus semper plebis praeter quod plebei est I 73 und III 48. 15", zu welcher Stelle (or. Macr. 15) Wirz: „plebei nicht Genitiv zu tribunos, welcher bei und für Sallust nicht nachgewiesen ist, sondern Dativ zu paravere von der Nominativform plebes (so §§ 1; 28; siehe zu Cat. 33. 3), wie or. Phil. 14 plebei tribuniciam potestatem restitui

"Invenitur etiam plebes, pleběi'. Sallustius in I historiarum : plebei tribuniciam potestatem (nam plebs plebis' facit genetivum).” Vgl. auch Nitzschner, de locis Sall. p. 98.

WO er durch das Zeugniss des Grammatikers Priscian (1, 423)*) geschützt ist." Ausführlicheres über die handschr. Ueberlieferung von plebes und plebs bei Sall. cf. Antoine zu C 33. 3, Constans, de sermone Sall. p. 7 und Wolff, die Sprache des Tacitus (Progr. Wöhlerschule Frankfurt a. M. 1879) p. 9.

Aehnlich verhält es sich mit dem archaischen Gen. senati, der sich C 30. 3; 36. 5; 53. 1 findet, im Jug. 25. 11 und 40. 1, von hier aber der regelmässigen Form Platz macht und mit schwankender Lesart erst Hist. inc. 93 DI 72 Maur. auf der Bildfläche wieder erscheint; vgl. Corssen, Aussprache und Vocalismus II p. 738; Bücheler-Havet § 153; Constans p. 6; Laws, de dicendi genere Sallustii (Progr. Rössel 1864) p. 10; Uri, quatenus apud Sall. sermonis plebei aut cotidiani vestigia appareant (Paris, Hachette), p. 43; Brünnert, de Sallustio imitatore Catonis, Sisennae (Diss. Jena 1873) p. 30; Schultze, Archaismen p. 22.

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Quis quibus hat Jordan im Catilina gegen die Ueberlieferung quibus von PC nach dem ausdrücklichen Zeugniss des Diomedes) C 18. 1 aufgenommen: in quis Catilina fuit, doch schenken andere Herausgg. Eussner, Schmalz, Antoine der Autorität dieses Grammatikers nicht soviel Vertrauen, dass sie ihm hierin gefolgt wären. Wenn Wölfflin a. a. O. XXV 105 bei Gelegenheit der Besprechung des Ueberhandnehmens der Form quis = quibus bei Tacitus sagt, auch bei Sallust komme diese Form im Cat. nur zweimal vor, oft aber im Jug., so hatte er dabei wohl C 58. 16 im Auge, wo einige von z allerdings quis

*) Soll I 243 heissen.

8) p. 445 Keil.: "Est et secunda anaphora, per quam elocutio non convenienter respondens ad aliud refertur occulte, ut est apud Sallustium 'sed antea item coniuravere pauci, in quis Catilina fuit. de qua quam brevissime dicam'. hic de qua intellegitur coniuratione". cf. Nitzschner a. a. O. p. 53; Meusel im Jahresber. 1880 p. 19, Kuhlmann, quaest. criticae p. 8.

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