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berg, Münster 1914 (mit pro Deiot. 7) Texte für Schulen von K. Stegmann, Leipzig 1917; H. Noh13, Leipzig 1919. d) Ausländ. komment. Ausg. W. Y. Fausset, Oxford 1906; A. Materne, Paris 1910; C. Vignali, Turin 1910; A. di Marchi, Mailand 1910 (mit pro Deiot.). Uebersetzungen. Uebers. und mit exeget.-krit. Bem. von H. Kratz, Stuttgart 1869; W. Binder, Berlin (Langenscheidt).

Zur Erläuterung. Drumann2 3, 637; Münzer, Realenz. 13, 519; C. E. Putsche, Ueber Ciceros Rede für den Lig. etc., Jahns Archiv 19 (1854), 532; F. Becher, Rh. Mus. 55 (1900), 481; F. Schöll ebd. 489; E. Tommasino, Note filol. (pro Lig. 7, 21), Atti di Napoli S. 5 vol. 2 (1911), 171. Ueber Sprache und Rhythmik Skrbinšek (s. u.).

3. pro rege Deiotaro, aus dem J. 45. Der Tetrarch von Galatien Deiotarus hatte wegen seiner Verdienste um das römische Volk, besonders um Pompeius, Kleinarmenien und den Königstitel erhalten. Im Bürgerkrieg stellte er sich auf Seite des Pompeius; es wurde ihm daher von Caesar ein Teil seines Besitzstandes genommen, der Königstitel aber belassen. Im J. 45 klagte ihn sein Enkel Castor in Rom an, er habe Caesar, als dieser nach dem Feldzug gegen Pharnaces bei ihm verweilte, nach dem Leben gestrebt; als Hauptzeuge erschien der Arzt Phidippus, ein Mitglied der Gesandtschaft, die Deiotarus nach Rom zu seiner Rechtfertigung gesandt hatte, ein Mann, der angeblich von Castor bestochen wurde. Auf Bitten der übrigen Gesandten übernahm Cicero die Verteidigung des Königs in der Wohnung Caesars; er sucht das Unwahrscheinliche der ganzen Anklage darzutun, auch die Angabe zu widerlegen, Deiotarus habe Caesar gegenüber immer auf der Lauer (8, 22) gelegen und ein großes Heer gegen ihn ausgerüstet. Zum Schluß erörtert der Redner, daß Deiotarus, von keiner feindseligen Gesinnung beseelt, nicht an das denke, was er durch Caesar verloren, sondern an das, was er durch ihn gerettet habe. Ueber den Ausgang fehlen Nachrichten; wahrscheinlich verschob der Diktator die Entscheidung, die die Iden des März dann unmöglich machten.

Die Zeit. Cicero schreibt an Dolabella (ad fam. 9, 12, 2; Dez. 45): oratiunculam pro Deiotaro, quam requirebas, habebam mecum, quod non putaram; itaque eam tibi misi. quam velim sic legas ut causam tenuem et inopem nec scriptione magno opere dignam. sed ego hospiti veteri et amico munusculum mittere volui levidense crasso filo, cuius modi ipsius solent esse munera. Vgl. O. E. Schmidt, Briefwechsel 362.

Umarbeitung. Daß in der publizierten Rede Aenderungen vorgenommen wurden, dafür spricht 9, 25 de Domitio dixit versum graecum eadem sententia, qua etiam nos habemus latinum (folgt der Vers). Diese Worte sind mehr für das große Publikum berechnet als für Caesar, der den Vers auch griechisch verstand.

Ueber den Stil. Daß Cicero in den Reden pro Ligario und pro Deiotaro mit Rücksicht auf Caesar, an den die Reden gerichtet sind, sich des attischen Stils bediente, war eine Ansicht von Wilamowitz, Herm. 12 (1877), 332, die dann von K. Guttmann (vgl. o. S. 438) eingehend durchgeführt wurde. Aber einmal ist die Rede pro Marcello ebenfalls an Caesar gerichtet und doch in einem tumidum genus geschrieben; ferner ist auch die Rede pro Deiotaro von überladener Diktion nicht freizusprechen: am einfachsten ist die Diktion der Ligariana, und doch ist es auch hier zweifelhaft, ob der Stil der attische ist; vgl. dazu Laurand, Etudes' 338; J. Skrbinšek, Stilisierung der Reden Cic. pro Lig. und den König Deiot., Villach 1908; Ranft (S. 409) 69.

Ausg. a) C. Halm-W. Sternkopf12 (Ausgew. Reden 5), Berlin 1899; with introd. and notes by W. Y. Fausset2, Oxford 1906); krit. Ausg. von A. Klotz, Leipzig 1914; A. C. Clark, Oxford 1917. ) Komment. Schulausg. von F. Richter - A. Eberhard, Leipzig 1904; J. Strenge, Gotha 1911; K. Roßberg (s. o.). 7) Texte für Schulen von H. Nohl 2, Leipzig 1902.

Die Ueberlieferung der drei caesarischen Reden (so schon im Altertum genannt, s. S. 406). Die Grundlage ist von Clark gelegt worden. Wir haben zwei Familien, a und ß. Jene besteht aus Ambrosianus C 29 s. X (A), Harleianus 2682 s. XI (H), Vossianus Lat. 0. 2 s. XI (V); ß aus Bruxellensis 5345 s. XII (B), Dorvillianus 77 s. XI (D), Erfurtensis s. XII/XIII

(E) und Harleianus 2716 s. XI (L). Obwohl die Familie a die weitaus bessere Ueberlieferung darstellt, hat die Familie ß daneben doch selbständigen Wert. Eine dritte Klasse ;, bestehend aus Harleianus 4927, Gudianus 335 s. X u. a., hat dagegen nur geringe oder gar keine Bedeutung. Reeder 8; 13; Klotz, Praef. XI.

Literatur. H. Nohl, WklPh. 1887, 1198; Fleckeis. J. 137 (1888) 137; 398; Bph W. 1892, 587; A. C. Clark, The textual criticism of Cicero's Philippics and of the orations before Caesar, Class. Rev. 14 (1900), 249; 399; Anecdota Oxoniensia 7 (1892), XXIX; Ausg. praef. 2; The descent 309; H. Reeder, De codicibus in Ciceronis orationibus Caesarianis recte aestimandis, Jena 1906; M. di Martino, Due lettere di J. Nardi sulle traduzioni... della Pro Marcello di Cicerone, Movoɛior 3 (1926).

4. Die 14 philippischen Reden, aus den J. 44 und 43. Nach Caesars Ermordung rib M. Antonius alle Gewalt an sich. Er ließ den Senat den Beschluß fassen, daß die Mörder Caesars nicht gerichtlich verfolgt werden sollten, daß aber auch alles das, was Caesar angeordnet hatte, die acta Caesaris, durchzuführen sei. Da er den schriftlichen Nachlaß des Diktators in seinem Besitz hatte, war damit ein Mittel gewonnen, das, was er durchsetzen wollte, als eine Anordnung Caesars hinzustellen; die nötigen Urkunden fälschte dessen Schreiber Faberius. Als Gegner seines Treibens trat unter anderen Cicero auf. Nach den tumultuarischen Szenen bei der Leichenfeier des Ermordeten hatte er Rom verlassen und hielt sich auf seinen Landgütern auf, nach seiner Gewohnheit die Entwicklung der Dinge abwartend. Von Dolabella, der die Provinz Syrien erhalten, zu seinem Legaten ernannt, bekam er einen passenden Vorwand, sich von Italien zu entfernen. Schon befand er sich auf der Reise, da erfuhr er, daß in Rom die Dinge sich zum Bessern gestalteten; er kehrte daher in die Hauptstadt zurück. Der erste Zusammenstoß zwischen ihm und Antonius fand aus Anlaß der Senatssitzung des 1. Septembers 44 statt, wo Antonius beantragt hatte, es sollte bei den supplicationes ein Tag zu Ehren Caesars hinzugefügt werden. Cicero war nicht erschienen, was Antonius als etwas Ungewöhnliches (2, 13), als eine Beleidigung ansah und mit Drohungen vergalt. Am 2. September erschien Cicero im Senat und hielt die 1. Rede. Er legte zuerst Rechenschaft von seiner Entfernung aus Rom und seiner Rückkehr ab; dann wandte er sich gegen die Drohungen des Antonius und griff die politischen Handlungen des Antonius an, der selbst nicht anwesend war. Am 19. September 44 aber gab dieser in einer Senatssitzung die heftige Antwort auf den Angriff Ciceros, der aber nun seinerseits fehlte. Cicero erwiderte in der 2. Rede; er weist zuerst die Anschuldigungen des Antonius zurück, dann (17,43) geht er zum Angriff auf seinen Gegner über. Die Rede beruht auf der Fiktion, als habe Cicero sofort im Senat auf die Schmähungen des Antonius geantwortet; allein sie erschien nur schriftlich, nachdem Antonius bereits Rom verlassen hatte. Antonius forderte nämlich auf Grund eines Volksbeschlusses1 von D. Brutus die Provinz Gallia cisalpina; da sich dieser weigerte, kam es zum Krieg und zur Belagerung des Brutus in Mutina durch Antonius. Daher stellte Cicero in der 3. Rede im Senat (20. Dez.) den Antrag, daß Brutus' Entschluß zu billigen sei, ferner daß die Statthalter ihre Provinzen behalten sollten, bis ihnen Nachfolger bestimmt seien, endlich daß Caesar Octavianus wegen seines Widerstandes gegen Antonius und ebenso die Truppen, die sich von diesem abgewendet hätten, belobt 1 Siehe dazu W. Sternkopf, Herm. 47 (1922), 357. Zu allem bes. Drumann 12, 141.

würden. An demselben Tage teilte Cicero in der kurzen 4. Rede die Senatsbeschlüsse, die in seinem Sinn erfolgt waren, dem Volke mit. Am 1. Januar 43 beriefen die Konsuln Pansa und Hirtius den Senat und referierten über die politische Lage. Es machte sich in bezug auf das Vorgehen gegen Antonius eine mildere Ansicht geltend, die den Krieg vermeiden und den Weg der gütlichen Unterhandlung durch Absendung einer Gesandtschaft einschlagen wollte. Cicero vertrat in der 5. Rede den kriegerischen Standpunkt (12, 30) und sprach eifrig für Belobung der Gegner des Antonius. Die Verhandlungen dauerten vier Tage. Die verschiedenen Belobungen wurden zwar beschlossen, aber auch zugleich, daß Gesandte an Antonius geschickt werden sollten. Ueber diese Absendung von Gesandten belehrte Cicero in der 6. Rede (4. Jan.) das Volk. Neuerdings sprach er in der 7. Rede im Senat gegen einen Frieden mit Antonius sich aus. Von den drei Gesandten, die zu Antonius geschickt wurden, Ser. Sulpicius, L. Philippus und L. Piso, starb Ser. Sulpicius während seiner Mission; die beiden anderen kamen mit unannehmbaren Forderungen (8, 8, 25) des Antonius zurück. Es wurde nun die Anwendung der Waffengewalt beschlossen; allein man vermied dabei das Wort „Krieg" (bellum) und wählte dafür „Landfriedensbruch" (tumultus). Diese Halbheit tadelte Cicero in der 8. Rede (Febr.) aufs stärkste, indem er sich besonders gegen Q. Fufius Calenus wandte, und beantragte zugleich: wer vor dem 15. März Antonius verlasse, solle straflos bleiben, und es solle niemandem gestattet sein (mit Ausnahme des L. Varius), ins Lager des Antonius zu gehen. Die Anträge wurden genehmigt. In der 9. Rede sprach Cicero für den Antrag, daß der in Ausübung seines Berufs gestorbene Ser. Sulpicius durch eine Statue und ein öffentliches Begräbnis geehrt werden solle. Die 10. Rede bezieht sich auf M. Brutus. Von Caesar war die Provinz Mazedonien dem M. Brutus, die Provinz Syrien dem C. Cassius zugewiesen worden; nach dem Tode Caesars wurde Mazedonien für M. Antonius, Syrien für Dolabella bestimmt; M. Antonius ließ aber die Provinz Mazedonien seinem Bruder Gaius übertragen. Allein Brutus hatte bereits Griechenland, Mazedonien, Illyricum okkupiert wie Cassius Syrien: auch hatte er sich eine große Militärmacht verschafft. Als daher C. Antonius von seiner Provinz Besitz nehmen wollte, wurde er von Brutus in Apollonia. belagert. Ueber diese Vorgänge berichtete M. Brutus an den Senat. Bei den Verhandlungen beantragte Cicero, daß man Brutus im Besitz seines Heeres zum Schutze Mazedoniens, Illyricums und Griechenlands belasse und daß Q. Hortensius, der Sohn des Redners, Mazedonien weiter verwalte, bis ihm ein Nachfolger geschickt werde, und drang damit durch Als Dolabella in die Provinz Syrien gehen wollte, stieß er in der Provinz Asien auf den Prokonsul derselben, C. Trebonius, einen der Caesarmörder, und ließ ihn hinrichten. Auf die Kunde davon beschloß der Senat, Dolabella den Krieg zu erklären. Eine Ansicht ging dahin, den Konsuln Asien und Syrien und damit die Leitung des Krieges zu übertragen; Cicero dagegen wollte Cassius mit dieser Aufgabe betraut wissen. Dies führte er in der 11. Rede aus,

1 Eine weitere Rede Ciceros am 4. Januar, zwischen der 5. und 6., sucht L. Simon, Die Spuren einer unbek. Philippika Ciceros, Ilbergs J. 27 (1911), 412 zu ermitteln.

2 Nach Cobet (156) fällt dies in den März, doch weist Ganter 616 nach, daß die 10. philipp. Rede (wie ad fam. 12, 5) auf den 4. Februar oder kurz danach zu datieren ist.

fand aber weder im Senat noch beim Volke, an das er die Sache mit Hilfe eines Tribunen brachte, Gehör. Bald darauf regten Anhänger des Antonius von neuem Friedensverhandlungen an; es wurde eine Gesandtschaft gewählt, in der sich merkwürdigerweise auch Cicero befand. Allein bald bereute er seine Teilnahme, wie er sich überhaupt über das Zwecklose der Absendung von Gesandten an Antonius aussprach (12. Rede). Die Gesandtschaft unterblieb; Pansa zog mit seinen Legionen gegen Antonius zu Feld. Einen neuen Anlaß zu einer Rede (13) erhielt Cicero, als die Statthalter L. Plancus und M. Lepidus in Schreiben zum Frieden rieten. Er führte durch Verlesung und Analyse eines Briefes des Antonius im Senate aus, daß mit ihm ein Friede unmöglich sei. Am 15. April schlug Antonius bei Forum Gallorum den Konsul Pansa, der eben mit seinen Truppen auf dem Kriegsschauplatz angekommen war; allein am Abend desselben Tages wurde er von Hirtius besiegt. Der Bericht über diese Vorgänge wurde am 21. April1 im Senat verlesen und ein Dankfest beantragt. In die Verhandlungen darüber greift Cicero mit der 14. Rede ein. Er will angesichts der Verdienste der Konsuln Pansa und Hirtius und des Proprätors C. Caesar ein Dankfest von 50 Tagen und die Errichtung eines Denkmals für die Gefallenen, Belohnungen für die Truppen und die Angehörigen der Gefallenen. Aber am gleichen Tage wurde die entscheidende Schlacht bei Mutina geschlagen. Antonius wurde zwar vollständig besiegt, allein Hirtius fiel in der Schlacht, und Pansa starb an den erhaltenen Wunden. Die streitenden Machthaber versöhnten sich im Oktober schlossen M. Antonius, Octavianus und Lepidus das zweite Triumvirat. Die Folge war, daß Cicero auf Betreiben des Antonius geächtet wurde. Die Häscher vollzogen ihr Werk am 7. Dezember 43. Die Reden. Ueber den Namen vgl. oben S. 405. Die Reden fanden großen Beifall, wie sich aus einem Brief des L. Cassius aus Cypern an Cicero (ad fam. 12, 13, 1 vom 13. Juni 43) ergibt: est tua toga omnium armis felicior, quae nunc quoque nobis paene victam rem publicam ex manibus hostium eripuit ac reddidit. Doch ist wahrscheinlich, daß die Hervorhebung der Beifallsäußerungen, die sich besonders in der 4. Rede finden, erst bei der Publizierung hinzukam; vgl. 4, 1, 3 laudo, laudo vos, Quirites, quod gratissimis animis prosequimini nomen clarissimi adulescentis. E. Norden, Kunstprosa 274. Die zweite Rede ist überhaupt nur Buchrede. Daß Cicero in der Senatssitzung am 19. Sept., in der die Rede gesprochen sein soll, nicht erschienen war, folgt aus ep. ad fam. 12, 2, 1. Am 25. Okt. schreibt Cic. an Atticus (15, 13, 1): orationem tibi misi: eius custodiendae et proferendae arbitrium tuum; sed quando illum diem, cum tu edendam putes? Er bat den Freund, die Rede auch dem Sex. Peducaeus vorzulesen, jedoch nicht, wenn die Genossen des Antonius, Calenus und Matius, anwesend seien (16, 11, 1). Auf den Rat des Atticus wurde manches geändert: 16, 11, 2 libenter ea corrigam, quae a te animadversa sunt; vgl. Halm zu 40, 103. In den Rhetorschulen wurde sie viel behandelt, wie aus Juv. 10, 124 hervorgeht: ridenda poemata malo, quam te conspicuae, divina Philippica, famae, volveris a prima quae proxima. Ueber das Fortleben dieser Reden s. Schöll, praef. XVI.

Echtheitsfrage. Von A. W. F. Krause, Jahns Archiv 13 (1847), 297 wurde die vierte Rede verdächtigt; dagegen C. A. Jordan, Zeitschr. für die Altertumsw. 1840, 611; A. Schuster, Vindiciae M. Tulli Cic. orationis Phil. quartae, Lüneburg 1851/2.

Die Ueberlieferung. Halm hat für die Recensio als die maßgebende Quelle den Vaticanus tabularii Basilicae H. 25 (V) erkannt, der enthält p. 360 Müller bis p. 538, 18, auch dies nicht ohne Lücken und Umstellungen. Die übrigen Hss. faßte er als deteriores unter D zusammen, so Bambergensis M IV. 5 s. XIII (a), Bernensis 104 s. XIII (b), Gudianus 278 (g), Tegernseensis s. XI (t). Diese wurden von Clark vermehrt durch Vossianus Lat. O. 2 s. X (n), Regius 15 A. XIV s. XI (1), Parisini 5802 u. 6602, Berol. Philipp. 201. Für die Lücken, die in einer der beiden Familien vorkommen, und den letzten Teil der Reden hat Clark den cod. CCLII Collegii Novi Oxon. s. XII (o), der aus dem Vossianus, als er noch nicht verstümmelt

1 14, 5, 14 Parilibus (dies ist die richtige Lesart), qui dies hodie est.

war, abgeschrieben wurde, und den Harleianus 2682 (h) herbeigezogen, dafür von den Halmschen Codices a g und in den Reden 1-4 b ausgeschieden. Siehe a. The descent 162. Daß man in Verwertung der deteriores noch weiter zu gehen habe, zeigt P. Lutz, Quaest. criticae in Ciceronis orationes Philippicas, Straßburg 1906, dazu A. Kornitzer, Bph W. 1907, 232.

Literatur. E. Ströbel, Zur Handschriftenkunde einiger Reden Ciceros (Vaticanus H. 25), Blätter b. Gymn. 25 (1899), 381; H. Deiter, Eine Amsterdamer Hs. zu Cic. philipp. Reden aus dem XIII. Jahrh., Phil. 53 N. F. 7 (1894), 191; A. C. Clark. The textual crit. (S. 441) 39; M. Manitius, Herm. 38 (1903), 317 (über Dresdensis) R. 52); F. Schöll, Ueber die Haupths. von Cic. Phil. etc., Heidelb. Sitzb. 9 (1918), Abh. 4; Praef. XVII; O. Günther, De Ciceronis Philippicarum codice Jenensi recte aestimando, Jena 1909; J. K. Schönberger, WklPh. 1912, 1325; Sabbadini, Storia 49.

Ausg. a) G. G. Wernsdorf, Leipzig 1821/22; krit. Ausg. von Fr. Schöll, Leipzig 1916; A. C. Clark, Oxford 1920. p) Einzelausgaben. C. Halm - W. Sternkopf (Ausgew. Reden, 6; 8; 9) 1; 28, Berlin 1905; 3-10, 1912 3. y) Komment. Schulausg. Rede 1; 4; 14 von E. R. Gast, Leipzig 1891; 1; 2; 7 von J. Strenge, Gotha 1893; 1 und 2 von H. A. KochA. Eberhard, Leipzig 1899; 1 und 2 von J. H. Schmalz, Bielefeld 1899; 2 und 7 von J. Strenge, Gotha 1905; 1; 2; 3; 7 von J. Bach, Münster 1909/10. d) Texte für Schulen. Rede 1: 2:3; 7 von H. Nohl, Wien-Leipzig 1920. ɛ) Ausländ. komment. Ausg. J. R. King2, Oxford 1877 (1899); A. Rossilli, Turin 1901 (Rede 1-4); H. de la Ville de Mirmont, Paris 1902 (R. 1); E. G. Sihler, New York 1903 (R. 2); L. Brunelli, Turin 1903 (R. 3; 4); D. Fava. Mailand 1906 (R. 13); D. Tamilia, Palermo 1907 (R. 2); A. Camisasca, Mailand 1913 (R. 2); W. C. A. Kes, New York 1926 (mit Uebers.; Loeb libr.)

2

Zur Erläuterung. Drumann 1, 141; F. G. Jentzen, Ueber Ciceros 4. phil. Rede etc., Lübeck 1820; J. Mittermayer, Beitrag zur Erkl. einiger Stellen in der 1. phil. Rede des Cic., Aschaffenburg 1841; in der 2. phil., ebd. 1843 5; S. Ch. Schirlitz, De M. T. Cic. Philippica nona, Wetzlar 1844; J. F. C. Campe, Phil. 10 (1855), 627; Zur 1. und 2. Phil., Fleckeis. J. 91 (1865) 163; O. E. Schmidt, De epistulis et a Cassio et ad Cassium post Caes. occisum datis quaest. chronol., Leipzig 1877; C. G. Cobet, Mnemos. 7 (1879), 113; O. Hauschild, De sermonis proprietatibus in Cic. orationibus Phil., Diss. phil. Hal. 6 (1886), 233; vgl. dazu L. Laurand, Etudes1 147 (über die Klauseln der 6. Rede); 325; F. L. Ganter, Chronol. Unters. zu Cic. Briefen an Brutus und den phil. Reden, Fleckeis. J. 149 (1894), 613; A. v. Domaszewski, Rh. Mus. 54 (1899), 311 (zu 11, 11, 26); J. Vahlen, Opusc. acad. 2, 325 (zu 11, 6, 14); H. Belling, WklPh. 1901, 84; J. Mesk, Ciceros Nachruf an die legio Martia (Phil. 14, 30-35), Wien. Stud. 26 (1905), 228; F. Leo, Herm. 37 (1902), 315 (4,7 viso vidi); W. Sternkopf, ebd. 485 (zu 13, 17, 36); Zur 11. (u. 12.) phil. Rede, WklPh. 1916, 879; 928; 1917, 353; 400; Die Verteilung der römischen Provinzen vor dem Mutinensischen Kriege, Herm. 47 (1912), 321: C. Morawski, De M. Junii Bruti genere dicendi et Philippica decima Ciceronis, Eos 17 (1911), 1; K. Busche, Zu Ciceros phil. Reden, Herm. 49 (1914), 602; Ranft (S. 409) 57; 71; Münzer, Adelsparteien (s. S. 196) 364.

Fragmente. Aus einer 16. Rede bringt der Rhetor Arusianus Messius zwei Fragmente bei; vgl. Züricher Ausg., 1410; C. F. W. Müller 2, 3, 569; 4, 3, 287 n. 14 f. (vgl. auch BaiterKayser 11, 36 n. 19; 20; 37 n. 32; 33), wo noch einige Zitate aus philippischen Reden angeführt sind, die sich nicht in ihnen finden. Ueber schol. Bob. p. 120, 24 s. die Anm. Stangls. Siehe a. Simon S. 442 Anm. 1.

145. Verlorene Reden. In Fragmenten sind uns außer den erhaltenen Reden noch über 17, durch Titelangaben etwa 30 bekannt. Die Grenze ist dabei schwankend; so werden die Reden pro Tullio, Fonteio und Aemilio Scauro, obwohl auch nur fragmentarisch erhalten, zu den erhaltenen gezählt; andererseits können wir unter den fragmentarischen einige in den Grundzügen durch Argumente und Kommentare feststellen:

1. pro C. Cornelio de maiestate, aus dem J. 65. Der Volkstribun C. Cornelius hatte im J. 67 Gesetzesvorschläge gemacht, die den Interessen der Optimaten entgegenstanden; sein Tribunat verlief daher sehr stürmisch, und im J. 66 belangten ihn die Brüder Cominii nach der lex Cornelia de maiestate, da er trotz der Interzession eines Tribunen einen Gesetzesvorschlag vorgelesen hatte. Aber die Gerichtsverhandlung kam infolge von Gewalttätigkeiten gegen die Ankläger nicht zustande. Im nächsten Jahre wurde die Klage wiederholt; Ciceros Verteidigung, die vier Tage in An1 Vgl. J. E. Granrud S. 404 Anm.

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