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VORWORT ZUR FÜNFTEN AUFLAGE.

Da die Dübnersche Ausgabe des Cäsar bereits für das Buch verwerthet worden ist und neue Hülfsmittel für die Kritik seitdem nicht dargeboten worden sind, so ist der Text in dieser Auflage nur an wenigen Stellen geändert und die Aenderungen sind mit Ausnahme einer, welche von Mommsen herrührt, von geringer Bedeutung. Dagegen sind die erklärenden Anmerkungen vielfach berichtigt worden, und es hat nun auch der Theil der Einleitung eine völlige Umgestaltung erfahren, welchen ich bis dahin unverändert gelassen hatte. Auch glaube ich dem Buche dadurch wesentlich genützt zu haben, dass ich meine Bemühungen, die etwas breite und wenig bestimmte Fassung der Erklärungen durch eine kürzere und genauere zu ersetzen, eifrig fortgesetzt habe.

Berlin den 10. Juni 1872.

Friedrich Hofmann.

EINLEITUNG.

Als Cn. Pompeius nach seiner glänzenden Siegeslaufbahn in Asien im Jahre 61 nach Rom zurückkehrte, war er, obwohl er sein Heer entlassen hatte, ohne Frage der erste und mächtigste Mann im Staate. Aber sein beispielloser Ruhm und seine hervorragende Stellung hatten die Eifersucht und den Argwohn seiner Standesgenossen erweckt und seine persönlichen Feinde, namentlich Crassus, Lucullus und Metellus, deren Ruhm durch sein Eingreifen gemindert worden war, benutzten dies so eifrig, dass Pompeius, als er im Jahre 60 Bestätigung seiner Einrichtungen in Asien und Ackervertheilung an seine Veteranen begehrte, im Senat auf unüberwindliche Schwierigkeiten stiess und genöthigt war, sich an die Volkspartei zu wenden, um die Anträge durchzusetzen, die er ehrenhalber nicht aufgeben konnte. Zu dieser Zeit war C. Iulius Cäsar der hervorragendste Führer der Volkspartei; er bewarb sich, eben aus dem jenseitigen Spanien, wo er Proprätor gewesen war, zurückgekehrt, um das Consulat für das Jahr 59 und hatte hierbei den heftigsten Widerstand der Senatspartei zu bekämpfen. Also kam eine Einigung leicht zu Stande. Es wurde auf Cäsars Andringen noch M. Crassus hinzugezogen, angeblich weil er wegen seines Reichthums und seines Einflusses zur Durchführung der gemeinsamen Pläne nicht entbehrt werden könnte, in der That weil Cäsar gegen den noch übermächtigen Pompeius ein Gegengewicht brauchte. Dann wurde eine Verbindung geschlossen zu dem Zwecke, ne quid ageretur in re publica, quod displicuisset ulli e tribus. Caes. 19. Dies war das sogenannte erste Triumvirat.

Caesar II. 5. Aufl.

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Suet.

Gestützt auf diese Verbindung setzte Cäsar in seinem Consulat im Jahre 59 gegen den Widerstand der Optimaten und seines mit diesen verbündeten Collegen M. Bibulus eine Reihe der wichtigsten Massregeln mit grosser Klugheit und Energie durch. Er bewirkte die Annahme der lex Iulia agraria, welche hauptsächlich zu Gunsten der Pompeianischen Veteranen die Vertheilung des ager Campanus und des an diesen angrenzenden ager Stellatis an 20,000 unbemittelte römische Bürger, die drei oder mehr Kinder hätten, und wenn dazu das Staatsgrundeigenthum nicht ausreichte, Ankauf von Ländereien mit den asiatischen Geldern des Pompeius verfügte; ferner wurde auf seinen Antrag den Rittern ein Drittel der Pachtsumme für die Steuerpachtungen in Asien, da der Senat es verweigert hatte, vom Volke erlassen; dann erlangte Pompeius durch ihn die vom Senate verweigerte Bestätigung seiner asiatischen Einrichtungen; endlich erhielt Cäsar ausserordentlicherweise durch ein Gesetz, welches der von ihm gewonnene Volkstribun P. Vatinius beantragte (lex Vatinia), auf 5 Jahre das diesseitige Gallien und Illyricum, und hierzu fügte der Senat, um nicht dazu gezwungen zu werden, noch das jenseitige Gallien, welches damals auf die Südküste dieses Landes, die sogenannte provincia, beschränkt war. So hatte Cäsar erreicht, dass die von den Optimaten seit Sulla behauptete Herrschaft gebrochen und ihm, dem Führer der Volkspartei, eine wohlbegründete Macht und überwiegender Einfluss auf lange gesichert war.

Während nun Cäsar in Gallien für Roms Sicherheit und Grösse neun Jahre hindurch schwere Kriege ruhmvoll führte und sich einen Platz unter den ersten Feldherren aller Zeiten erkämpfte, zeigte sich der stolze und unbehülfliche Pompeius der ihm gewordenen Aufgabe, die Interessen der Verbindung, welche durch seine Verheirathung mit Cäsars Tochter Iulia noch enger geworden war, in der Hauptstadt wahrzunehmen, entfernt nicht gewachsen. Die nicht mehr durch Cäsars überlegenen Geist gezügelte Strassendemocratie verübte allen möglichen Unfug, die Sehnsucht nach Ruhe und Ordnung führte einen Umschlag der öffentlichen Meinung zu Gunsten des Senats herbei und die Optimaten hierdurch ermuthigt stellten sich immer unverhüllter den Gewaltherren entgegen. Dem zu steuern traten die Triumvirn mit ihren vornehmsten Anhängern im Jahre 56 in Luca zu einer Berathung zusammen. Man fasste kräftige Beschlüsse und führte sie rücksichtslos aus,

wo nöthig, mit offener Gewalt. Pompeius und Crassus wurden Consuln für das Jahr 55; durch eine lex Trebonia erhielt der erste die beiden Spanien, der zweite Syrien als Provinz auf 5 Jahre und mit ausgedehnter Vollmacht; durch ein Gesetz der beiden Consuln wurde Cäsars Imperium auf weitere 5 Jahre verlängert. So wurde die Opposition unterdrückt, aber nicht beseitigt; sie bekundete ihr Dasein bei den Wahlen, in den Gerichten, in der Litteratur, und bald erhielt sie neue Kraft, als das Band, welches die Gewaltherren zusammenhielt, allmählig schwächer wurde und endlich zerriss.

Pompeius hatte sich mit Cäsar verbündet, um mit seiner Hülfe gegen die eifersüchtigen Standesgenossen die, wie er glaubte, ihm gebührende erste Stelle im Staate zu behaupten; jetzt war der untergeordnete Helfer zu seinem Nebenbuhler herangewachsen und fortwährend stieg sein Ruhm und seine Macht. Wie hätte Pompeius die Gleichstellung Cäsars, wie Cäsar den Vorrang des Pompeius auf die Dauer ertragen können? Ein Bruch war unvermeidlich. Der Tod der Iulia im J. 54, die bisher dem kalt berechneten Verhältnisse einen freundschaftlichen Hintergrund gegeben hatte, hob die Rücksicht auf, die bis jetzt noch obgewaltet hatte. Der Tod des Crassus, der 53 im Partherkriege umkam, schärfte, so gering der Einfluss des Lebenden gewesen war, doch den nun durch nichts vermittelten Gegensatz der beiden allein sich gegenüberstehenden Nebenbuhler. Crassi morte apud Parthos, sagt Florus 4, 2, morte Iuliae, Caesaris filiae, quae nupta Pompeio generi socerique concordiam matrimonii foedere continebat, statim aemulatio erupit. Iam Pompeio suspectae Caesaris opes et Caesari Pompeiana dignitas gravis. Non ille ferebat parem, nec hic superiorem. Pro nefas! sic de principatu laborabant, tanquam duos tanti imperii fortuna non caperet. Unter diesen Umständen war es selbstverständlich, dass sich Pompeius und die Senatspartei einander wieder näherten; Pompeius bedurfte gegen Cäsars starkes und kampfbereites Heer der Hülfe der Senatspartei und diese konnte nur so sich beider Gegner entledigen, wenn sie zuerst den gefährlichsten mit Hülfe des andern vernichtete. Die Gelegenheit zur Annäherung fand sich in den Händeln des Clodius und Milo, welche die Stadt in die ärgste Verwirrung stürzten. Pompeius wurde im Februar 52, nachdem Clodius von Milo's Gladiatoren getödtet war, gegen alles Herkommen zum alleinigen Consul gewählt und erhielt vom Senat Vollmacht, Truppen in Ita

lien auszuheben und das sonst zur Herstellung der Ordnung Erforderliche zu veranlassen. Von da an schieden sich Cäsars und Pompeius Wege auf immer. Vellei. 2, 47, 3: Tertius consulatus soli Cn. Pompeio etiam adversantium antea dignitati eius iudicio delatus est, cuius ille honoris gloria veluti reconciliatis sibi optimatibus maxime a C. Caesare alienatus est. Cic. ad Att. 8, 3: tertio consulatu, postquam esse defensor rei publicae coepit.

In dem dritten Consulat schärfte Pompeius durch seine Gesetze de vi und de ambitu die auf diese Vergehen gesetzten Strafen und kürzte das Processverfahren ab, und wenigstens das zweite Gesetz war augenscheinlich so abgefasst, dass es auch auf Cäsar Anwendung fand. Ferner liess er sich, obwohl er in Rom zu bleiben gedachte, seine Provinz Spanien durch den Senat auf weitere 5 Jahre verlängern und verordnete durch die lex Pompeia de provinciis, dass die Consuln und Prätoren nicht mehr, wie bisher, unmittelbar nach der Niederlegung ihrer Aemter die Verwaltung der Provinzen übernehmen sollten, sondern erst nach Ablauf von 5 Jahren, wodurch der Senat in den Stand gesetzt wurde, leichter als bisher in allen Provinzen die Gewalt an Männer zu bringen, welche Cäsar feindlich waren. So hoffte Pompeius, zu der Zeit, wo Cäsar nach Ablauf seines Imperiums als Privatmann nach Rom zurückkehren würde, alle Macht der Republik so sehr in seiner Hand zu vereinigen, dass Cäsars Anklage und Verurtheilung mit Sicherheit durchgesetzt werden könnte. Vergl. Suet. Caes. 30. Dieses Vorgehen des Pompeius brachte Cäsar in grosse Verlegenheit; denn zu derselben Zeit stellte die Erhebung des Vercingetorix alle seine in Gallien errungenen Erfolge in Frage, und nur diese Erfolge setzten Cäsar in den Stand, mit Nachdruck der Senatspartei entgegentreten zu können. (Hirtius bell. Gall. 8, 49.) Er musste sich also damit begnügen, dass auf den Vorschlag der 10 Volkstribunen durch ein Gesetz verordnet wurde, ut absenti sibi (Caesari), quandoque imperii tempus expleri coepisset, petitio secundi consulatus daretur. (Suet. Caes. 26). Die Pompeianer aber widersetzten sich dieser lex decem tribunorum nicht, einestheils weil auch sie damals nicht zum Kriege gerüstet waren, anderntheils und zumeist weil durch dieses Gesetz die Durchführung ihres Planes wohl in etwas erschwert, nicht aber gänzlich durchkreuzt war. Erstens nämlich gewährte das Gesetz nur dann Cäsar einen wirksamen Schutz, wenn damit zugleich die Verlängerung seines am 1. März 49 zu Ende gehenden Com

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